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□ arheitungsgebühr sowie 15 % des Verkaufserlöses wertem ge meinnützigen Zweck zugute kommen.
wi eder e ' n Hes letzten Jahres erbrachten einen Erlös von 5.000 DM liezweiBasarea die Aktion „Helft uns leben” für die Opfer der Flut- J0 DMWU „ r Mosambik gespendet und weitere 2.200 DM den Kindern Jatast roph ® in s jn Hachenburg zur Verfügung gestellt.
|Jfraue ntia Hans-Ulrich Weidenfeller, Ortsbürgermeister
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Hpr Hallenkreismeisterschaft um den Sparkassen-Cup neh- ;|m ^nsere Mannschaften an folgenden Hallenturnieren teil:
K-llMugend:
|E.|V-Jugend:
Sonntag, 18.02.2001, Beginn 13.45 Uhr, Sporthalle 2 Montabaur
Sonntag, 18.02.2001, Beginn 9.30 Uhr, Sporthalle 2 Mon-
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Gackenbach
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Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
L“ ags .von 19.00 bis 20.00 Uhr
lim Gemeindehaus
■Rufnummer des Ortsbürgermeisters privat.06439/900990
■Gemeindehaus .06439/1764
Lagdgenossenschaft Gackenbach
■Am Donnerstag, 08.03.2001, findet um 19.30 Uhr im Sitzungszimmer des ■Gemeindehauses Gackenbach eine Jagdgenossenschaftsversammlung statt.
{Tagesordnung:
Beschlussfassung über eine neue Satzung für die Jagdgenossenschaft Gackenbach in Anlehnung an die Mustersatzung für Jagdgenossenschaften des Ministeriums für Umwelt und Forsten (MUF) |2. Beschlussfassung über die Aufgabenübertragung hinsichtlich der, Zuschlagserteilung bei der Jagdverpachtung auf den Jagdvorstand, gern. § 6 Nr. 10 der Mustersatzung Verschiedenes
Ulrich Weidenfeiler, Jagdvorsteher geladen und teilnahmeberechtigt sind alle Grundstückseigentümer, fiteren Grundstücke nicht bebaut oder eingezäunt sind. Bei Grundstücken,
| die mehreren Personen gehören, kann das Stimmrecht nur durch einen | Bevollmächtigten ausgeübt werden. Jede Jagdgenossin oder jeder Jagd- Igenosse kann.sich durch den Ehegatten, durch eine Verwandte oder einen ■Verwandten in gerader Linie, durch eine ständig von der oder dem Verbotenen beschäftigte Person, durch eine derselben Jagdgenossenschaft langehörige volljährige Jagdgenossin oder einen derselben Jagdgenos- Isenschaft angehörigen volljährigen Jagdgenossen auf Grund schriftlicher ■Vollmacht vertreten lassen; mehr als drei Vollmachten darf keine Jagd- |genossin oder kein Jagdgenosse in seiner Person vereinigen. Die Jagd- | genossen haben zu Beginn der Genossenschaftsversammlung ihre ein- Igebrachte und vertretene (bejagbare) Grundfläche bekanntzugeben.
{Hinweis
' Mustersatzung für Jagdgenossenschaften des Ministeriums für |
