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Nr. 7/2001

att VG Montabaur

255 v.H. 290 v.H. 330 v.H.

Kor die Sitzung

« ricflt omeinderates Boden vom 31.01.2001 isO^/uaushaltssatzung 2001 einstimmig verabschiedet

\ U 5 tialtsP lan/ . des Ortsgemeinderates stand die Beratung und derjüng sten üb | r den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung

; hlussfassurig

pmeindeverwaltung hatte hierzu in Abstimmung mit der EeVerbandsgen p|anentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Planinhalt erklärte der Ortsgemeinderat seine Zustim- 8u»rung' ZU g ha ltsplan und zu der Haushaltssatzung. ngZUffl »eatzuna 2001, die die summarische Zusammenfassung des Häushalissa « |({ ent hält folgende Festsetzungen: lllS ltaltspl aneb u

.je 1.535.000,00 DM

'^/Ausaaben.je 996.000,00 DM

Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2001 wie folgt fest­ig

indsieuer ..

mdsteuer B.

^lerbesteuer

.50,00 DM

5Sen^a.::::::::::::::::::::::ioooSDM

Hundesteuer beträgt für Kampfhunde, die innerhalb des Gemeinde­wes gehalten werden

r' y Hund .1.000,00 DM

tuaen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haus- JJ X 2 ooi enthält der dem Haushaltsplan beigefügte Vorbericht. Hier- |swerden auszugsweise einige Informationen zur Kenntnis gegeben. In Gegenwärtigen Zeitpunkt kann die Ortsgemeinde Boden davon aus- Ln dass zum Ende des Haushaltsjahres 2000 Rücklagenmittel von 1 3050 000,00 DM vorgehalten werden können. Ausgehend von einem Sächlichen Bestand zum 31.12.1999 in Höhe von 3.371.169,68 DM soll­ender allgemeinen Rücklage im Laufe des Haushaltsjahres 2000 Rück- laenmittel in Höhe von 1.373.000,00 DM entnommen werden, dingt durch die Verlagerung von kostenintensiven Maßnahmen konnte Vorgesehene Rücklagenentnahme auf rd. 320.000,00 DM reduziert wer­fen. Die Tatsache, dass die Ortsgemeinde schuldenfrei ist und der Instand, dass zusätzlich noch erhebliche Rücklagenmittel vorgehalten wer­fen können, sind Indiz einer soliden finanziellen Basis für die Aufstellung |esHaushaltes 2001 und des Finanzplanes für die kommenden Jahre, laushalt 2001

Bas Gesamthaushaltsvolumen beläuft sich auf 2.531.000,00 DM. Hier- Jonentfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 1.535.000,00 EM und auf den ausgeglichenen Vermögenshaushalt 996.000,00 DM. Im Vergleich zum Haushaltsjahr 2000 ist somit ein Rückgang des Haus- pltsvolumens um 537.000,00 DM zu verzeichnen.

»Haushaltsplan 2001 wurden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe 1.860.000,00 DM, jedoch keine Kreditermächtigungen veranschlagt. Iferwaltungshaushalt

ps Volumen des Verwaltungshaushaltes vermindert sich von (.686.000,00 DM um 151.000,00 DM auf 1.535.000,00 DM. Ursächlich Jierfürist u.a. der Rückgang der Umlagebelastung des Unterabschnittes n, allgemeine Umlagen und allgemeine Zuweisungen.

Pie weiteren Einnahmen resultieren aus

Erstattungen; Zuweisungen .5,21 v.H.

Führen.0,22 v.H.

Nahmen aus Verkauf, Mieten, Pachten und.11,31 v.H.

Einstigen Verwaltungs- und Betriebseinnahmen

wtige Finanzeinnahmen.3,74 v.H.

pzessionsabgaben, Zinsen)

Pe Ansätze für die lfd. Ausgaben des Verwaltungshaushaltes beruhen LI e l Erfahrun 9 en c * es Vorjahres, sind aufgrund von Berechnungen beinhalten gesetzliche oder tarifvertragliche Vorgaben Jl ^sichtigen Wünsche der Ortsgemeinde. linLi^A so 'i verdeutlicht werden, welchen prozentualen Anteil die Lhf 1 !. , s g aben bereiche an den Gesamtausgaben des Verwal- Pgshaushaltes haben.

p": ..Prozentanteil 2001

'^sonalausgaben.3,66 v.H.

3. Zusrhilo * Und Betriebsausgaben.16,28 v.H.

Werähni ^ 6 r r sozia,e Zwecke

: : h:

^'Ssgaben 1 Vermö 9enshaushalt.3,45 v.H.

^«Senshaushäü'

S rar nmbiSpt S H em ^ inderat am 02.08.2000 beschlossene Investitionspro- tes und i imf Gruncl ' a ge für die Aufstellung des Vermögenshaushal- t * as Volumen mtan ^ der s ' c ^ hieraus ergebenden Vorhaben bestimmen

.0,10 v.H.

l?ȣ* ,Spielplatz . .5.000,00 DM.

sfip nde " .

en ln Ru PPach-Goldhausen. 2 . 000,00 DM

3. Erschließung des NeubaugebietesObergarten

- Straßenplanung - Anfinanzierung.65.000,00 DM

4. Bau eines Rad- und Fußweges

entlang des Friedhofes..85.000,00 DM

5. Sanierung des Daches

an der Ahrbachhalle.50.000,00 DM

6. An- und Umbau der

Ahrbachhalle - Planungskosten -.150.000,00 DM

7. Wirtschaftswegebau inkl. Grunderwerb.104.000,00 DM

8. Neugestaltung einer Bushaltestelle.100.000,00 DM

9. Renovierung des Lehrerwohnhauses.15.000.00 DM

10. Grunderwerb.420.000,00 DM

Die Finanzierung aller Ausgaben erfolgt durch folgende Einnahmen:

1. Zuweisung des Landes zur Neugestaltung der Bushaltestelle 49.300,00 DM

2 . Investitionsschlüsselzuweisungen.9.500,00 DM

3. Zuführung vom Verwaltungshaushalt.53.000,00 DM

4. Entnahme aus der

allgemeinen Rücklage.884.000,00 DM

Ausblick 2002 - 2004

- Erschließung des NeubaugebietesObergarten

- An- und Umbau der Ahrbachhalle

Die Berechnung der mittelfristigen Finanzplanung signalisiert eine Aus­führbarkeit aller Maßnahmen, wenngleich nach dem jetzigen Stand davon auszugehen ist, dass die allgemeine Rücklage deutlich zurückgehen wird.

Einwohnerfragestunde

a) Aus der anwesenden Gruppe junger Mütter wurde angeregt, den Kin­derspielplatz etwas kinderfreundlicher zu gestalten, insbesondere einen Spielbereich für Kleinkinder einzurichten und einzuzäunen. Der Ortsbür­germeister trug vor, dass ein entsprechender Antrag vom 22.01.2001 vor­liege und hierüber in der nächsten Ratssitzung beraten werden soll.

Da ein gesondert eingezäunter Spielbereich für Kleinkinder im bisherigen Spielplatzgelände nur schwer untergebracht werden kann, schlug der Ortsbürgermeister vor, dass sich Sprecherinnen der Müttergruppe und Vertreter der Ortsgemeinde vor der Beratung im Ortsgemeinderat zunächst vor Ort treffen, um Standort sowie Einrichtung zu besprechen.

b) Eine weitere Frage betraf die im Bau befindliche neue Omnibushalte­stelle bzw. Beibehaltung der bisherigen Haltestelle für Kinder, die den Kin­dergarten oder die Grundschule in Ruppach-Goldhausen besuchen.

Der Ortsbürgermeister schilderte zunächst die Zusammenhänge, die zum Bau der neuen Haltestelle führten und wie die Nutzung nach der Fertig­stellung vorgesehen ist.

Sobald die Bauarbeiten abgeschlossen sind und die Wartehalle aufge­stellt ist, wird die Haltestelle grundsätzlich von allen Linienbussen ange­fahren. Für die Busse in Richtung Daubach/Wirges gilt diese Regelung jedoch erst nach der Erstellung des neuen Fahrplanes.

Für die Kinder des Kindergartens und der Grundschule in Ruppach-Gold­hausen soll versucht werden, die Haltestelle an der Ahrbachhalle beizube­halten. Ob dies möglich ist, muss mit den zuständigen Stellen sowie dem Omnibusunternehmen noch abgeklärt werden. Zu berücksichtigen sind hier­bei auch die Folgen einer Abstufung bzw. Um- oder Rückbau der B 255 (alt).

Heiligenroth

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

dienstags.von 17.00 bis 19.30 Uhr

und.nach Vereinbarung

Telefon: 02602/16606, Fax: 02602/917396

Öffentliche Bekanntmachung

Widmung von Verkehrsflächen

im Bereich der Seitenstraße zur Rheinstraße

(Parzelle 7) in Heiligenroth

Aufgrund der Bestimmungen des § 36 Landesstraßengesetz Rheinland- Pfalz (LStrG) in der Fassung vom 01.08.1977 (GVBI. Seite 273), zuletzt geändert durch Artikel 259 des Gesetzes vom 12.10.1999 (GVBI. Seite 325) und dem Beschluss des Ortsgemeinderates Heiligenroth vom 23 01 2001 werden die nachstehend bezeichneten Verkehrsflächen als Gemeindestraße im Sinne des § 3 Absatz 1 Nummer 3 a LStrG mit Wir­kung vom 24.01.2001 dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Bezeichnung verlaufend von - bis

Seitenstraße zur Rheinstraße Rheinstraße - Fußweg,

(Flurstück 7) Flurstück 10

Ein Plan, aus dem die genaue Lage und der Umfang der gewidmeten Flächen ersichtlich ist, liegt während der Dienststunden im Rathaus- Neu­bau, Konrad- Adenauer- Platz 8, 2. Stock, Zimmer 229 oder 230, zur Ein­sichtnahme aus.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntga­be Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbands- gemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Mon­tabaur schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Ortsgemeinde Heiligenroth, 12.02.2001 Zerfas, Ortsbürgermeister