Nr. 7/2001
att VG Montabaur
255 v.H. 290 v.H. 330 v.H.
Kor die Sitzung
« ricflt omeinderates Boden vom 31.01.2001 isO^/uaushaltssatzung 2001 einstimmig verabschiedet
\ U 5 tialtsP lan/ . des Ortsgemeinderates stand die Beratung und derjüng sten üb | r den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung
; hlussfassurig
pmeindeverwaltung hatte hierzu in Abstimmung mit der EeVerbandsgen p|anentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Planinhalt erklärte der Ortsgemeinderat seine Zustim- 8u»rung' ZU g ha ltsplan und zu der Haushaltssatzung. ngZUffl »eatzuna 2001, die die summarische Zusammenfassung des Häushalissa « |({ ent hält folgende Festsetzungen: lllS ltaltspl aneb u
.je 1.535.000,00 DM
'^/Ausaaben.je 996.000,00 DM
Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2001 wie folgt festig
indsieuer ..
mdsteuer B.
^lerbesteuer
SÄ .50,00 DM
5Sen^a.::::::::::::::::::::::ioooSDM
Hundesteuer beträgt für Kampfhunde, die innerhalb des Gemeindewes gehalten werden
r'“ y Hund .1.000,00 DM
tuaen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haus- JJ X 2 ooi enthält der dem Haushaltsplan beigefügte Vorbericht. Hier- |swerden auszugsweise einige Informationen zur Kenntnis gegeben. In Gegenwärtigen Zeitpunkt kann die Ortsgemeinde Boden davon aus- Ln dass zum Ende des Haushaltsjahres 2000 Rücklagenmittel von 1 3050 000,00 DM vorgehalten werden können. Ausgehend von einem Sächlichen Bestand zum 31.12.1999 in Höhe von 3.371.169,68 DM sollender allgemeinen Rücklage im Laufe des Haushaltsjahres 2000 Rück- laenmittel in Höhe von 1.373.000,00 DM entnommen werden, dingt durch die Verlagerung von kostenintensiven Maßnahmen konnte Vorgesehene Rücklagenentnahme auf rd. 320.000,00 DM reduziert werfen. Die Tatsache, dass die Ortsgemeinde schuldenfrei ist und der Instand, dass zusätzlich noch erhebliche Rücklagenmittel vorgehalten werfen können, sind Indiz einer soliden finanziellen Basis für die Aufstellung |esHaushaltes 2001 und des Finanzplanes für die kommenden Jahre, laushalt 2001
Bas Gesamthaushaltsvolumen beläuft sich auf 2.531.000,00 DM. Hier- Jonentfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 1.535.000,00 EM und auf den ausgeglichenen Vermögenshaushalt 996.000,00 DM. Im Vergleich zum Haushaltsjahr 2000 ist somit ein Rückgang des Haus- pltsvolumens um 537.000,00 DM zu verzeichnen.
»Haushaltsplan 2001 wurden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe 1.860.000,00 DM, jedoch keine Kreditermächtigungen veranschlagt. Iferwaltungshaushalt
ps Volumen des Verwaltungshaushaltes vermindert sich von (.686.000,00 DM um 151.000,00 DM auf 1.535.000,00 DM. Ursächlich Jierfürist u.a. der Rückgang der Umlagebelastung des Unterabschnittes n, allgemeine Umlagen und allgemeine Zuweisungen.”
Pie weiteren Einnahmen resultieren aus
Erstattungen; Zuweisungen .5,21 v.H.
Führen.0,22 v.H.
Nahmen aus Verkauf, Mieten, Pachten und.11,31 v.H.
Einstigen Verwaltungs- und Betriebseinnahmen
wtige Finanzeinnahmen.3,74 v.H.
pzessionsabgaben, Zinsen)
Pe Ansätze für die lfd. Ausgaben des Verwaltungshaushaltes beruhen LI e l Erfahrun 9 en c * es Vorjahres, sind aufgrund von Berechnungen beinhalten gesetzliche oder tarifvertragliche Vorgaben Jl ^sichtigen Wünsche der Ortsgemeinde. linLi^A so 'i verdeutlicht werden, welchen prozentualen Anteil die Lhf 1 !. , s g aben bereiche an den Gesamtausgaben des Verwal- Pgshaushaltes haben.
p": ..Prozentanteil 2001
'^sonalausgaben.3,66 v.H.
3. Zusrhilo * Und Betriebsausgaben.16,28 v.H.
Werähni ^ 6 r r sozia,e Zwecke
: : h:
^'Ssgaben 1 Vermö 9enshaushalt.3,45 v.H.
^«Senshaushäü'
S rar nmbiSpt S H em ^ inderat am 02.08.2000 beschlossene Investitionspro- tes und i imf Gruncl ' a ge für die Aufstellung des Vermögenshaushal- t * as Volumen mtan ^ der s ' c ^ hieraus ergebenden Vorhaben bestimmen
.0,10 v.H.
l?ȣ* ,Spielplatz . .5.000,00 DM.
s“fip nde " .
en ln Ru PPach-Goldhausen. 2 . 000,00 DM
3. Erschließung des Neubaugebietes “Obergarten”
- Straßenplanung - Anfinanzierung.65.000,00 DM
4. Bau eines Rad- und Fußweges
entlang des Friedhofes..85.000,00 DM
5. Sanierung des Daches
an der Ahrbachhalle.50.000,00 DM
6. An- und Umbau der
Ahrbachhalle - Planungskosten -.150.000,00 DM
7. Wirtschaftswegebau inkl. Grunderwerb.104.000,00 DM
8. Neugestaltung einer Bushaltestelle.100.000,00 DM
9. Renovierung des Lehrerwohnhauses.15.000.00 DM
10. Grunderwerb.420.000,00 DM
Die Finanzierung aller Ausgaben erfolgt durch folgende Einnahmen:
1. Zuweisung des Landes zur Neugestaltung der Bushaltestelle 49.300,00 DM
2 . Investitionsschlüsselzuweisungen.9.500,00 DM
3. Zuführung vom Verwaltungshaushalt.53.000,00 DM
4. Entnahme aus der
allgemeinen Rücklage.884.000,00 DM
Ausblick 2002 - 2004
- Erschließung des Neubaugebietes “Obergarten”
- An- und Umbau der Ahrbachhalle
Die Berechnung der mittelfristigen Finanzplanung signalisiert eine Ausführbarkeit aller Maßnahmen, wenngleich nach dem jetzigen Stand davon auszugehen ist, dass die allgemeine Rücklage deutlich zurückgehen wird.
Einwohnerfragestunde
a) Aus der anwesenden Gruppe junger Mütter wurde angeregt, den Kinderspielplatz etwas kinderfreundlicher zu gestalten, insbesondere einen Spielbereich für Kleinkinder einzurichten und einzuzäunen. Der Ortsbürgermeister trug vor, dass ein entsprechender Antrag vom 22.01.2001 vorliege und hierüber in der nächsten Ratssitzung beraten werden soll.
Da ein gesondert eingezäunter Spielbereich für Kleinkinder im bisherigen Spielplatzgelände nur schwer untergebracht werden kann, schlug der Ortsbürgermeister vor, dass sich Sprecherinnen der Müttergruppe und Vertreter der Ortsgemeinde vor der Beratung im Ortsgemeinderat zunächst vor Ort treffen, um Standort sowie Einrichtung zu besprechen.
b) Eine weitere Frage betraf die im Bau befindliche neue Omnibushaltestelle bzw. Beibehaltung der bisherigen Haltestelle für Kinder, die den Kindergarten oder die Grundschule in Ruppach-Goldhausen besuchen.
Der Ortsbürgermeister schilderte zunächst die Zusammenhänge, die zum Bau der neuen Haltestelle führten und wie die Nutzung nach der Fertigstellung vorgesehen ist.
Sobald die Bauarbeiten abgeschlossen sind und die Wartehalle aufgestellt ist, wird die Haltestelle grundsätzlich von allen Linienbussen angefahren. Für die Busse in Richtung Daubach/Wirges gilt diese Regelung jedoch erst nach der Erstellung des neuen Fahrplanes.
Für die Kinder des Kindergartens und der Grundschule in Ruppach-Goldhausen soll versucht werden, die Haltestelle an der Ahrbachhalle beizubehalten. Ob dies möglich ist, muss mit den zuständigen Stellen sowie dem Omnibusunternehmen noch abgeklärt werden. Zu berücksichtigen sind hierbei auch die Folgen einer Abstufung bzw. Um- oder Rückbau der B 255 (alt).
Heiligenroth
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
dienstags.von 17.00 bis 19.30 Uhr
und.nach Vereinbarung
Telefon: 02602/16606, Fax: 02602/917396
Öffentliche Bekanntmachung
Widmung von Verkehrsflächen
im Bereich der Seitenstraße zur Rheinstraße
(Parzelle 7) in Heiligenroth
Aufgrund der Bestimmungen des § 36 Landesstraßengesetz Rheinland- Pfalz (LStrG) in der Fassung vom 01.08.1977 (GVBI. Seite 273), zuletzt geändert durch Artikel 259 des Gesetzes vom 12.10.1999 (GVBI. Seite 325) und dem Beschluss des Ortsgemeinderates Heiligenroth vom 23 01 2001 werden die nachstehend bezeichneten Verkehrsflächen als Gemeindestraße im Sinne des § 3 Absatz 1 Nummer 3 a LStrG mit Wirkung vom 24.01.2001 dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Bezeichnung verlaufend von - bis
Seitenstraße zur Rheinstraße Rheinstraße - Fußweg,
(Flurstück 7) Flurstück 10
Ein Plan, aus dem die genaue Lage und der Umfang der gewidmeten Flächen ersichtlich ist, liegt während der Dienststunden im Rathaus- Neubau, Konrad- Adenauer- Platz 8, 2. Stock, Zimmer 229 oder 230, zur Einsichtnahme aus.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbands- gemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Ortsgemeinde Heiligenroth, 12.02.2001 Zerfas, Ortsbürgermeister

