Wochenblatt VG Montabaur
für öffentlich ausliegende Bebauungspläne
(Zimmer 220 und 221) 12 30 Uhr
Montag bis Mittwoch. qÖ bis 16.00 Uhr
.:. 08 00 bis 12.30 Uhr
° o " n /„ rs,a 9.:::::::::::o8.oo ms 12.30 w.-
Sprechzeiten der Gleichstellungsbeauftragten
Tel'-Nr* b ' S Freit39 ......... • ■ • 8 °02602/126-332
oder nach Vereinbarung
Rollstuhlfahrer bitte den Eingang am Konrad-Adenauer-Platz benu zen. E-Mail-Adresse: lnfo@Montabaur.de Internetadresse: http://www.montabaur.de
Achtung! Vorgezogener Redaktionsschluss für die 09. KW (Fastnacht)
Alle Manuskripteinsender werden gebeten, die Manuskripte, die in der 09. KW veröffentlicht werden sollen,
bis spätestens Montag, 26.02.2001,10.00 Uhr
im Rathaus, bei der Redaktion, Zimmer 233, abzugeben.
Wir bitten um Beachtung!
Die Verbandsgemeindeverwaltung informiert
(geänderte Öffnungszeiten an Fastnacht)
Bitte beachten Sie unsere abweichenden Öffnungszeiten:
Schwerdonnerstag (22.02.):.von 8.00 bis 16.00 Uhr
Rosenmontag (26.02.):.von 8.00 bis 12.00 Uhr
Fastnachtdienstag (27.02.):.von 8.00 bis 12.00 Uhr
Stellenausschreibung
Die Stadt Montabaur stellt zum nächstmöglichen Zeitpunkt für den Kindergarten Himmelfeld
eine Leiterin / einen Leiter
ein.
Der Kindergarten Himmelfeld ist eine kommunale Kindertagesstätte in der Trägerschaft der Stadt Montabaur mit drei Gruppen und der Möglichkeit der Tagesbetreuung. Die Vergütung erfolgt entsprechend dem Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) einschließlich der im öffentlichen Dienst üblichen Leistungen.
Sind Sie in der Lage ein Mitarbeiterteam partnerschaftlich, unparteiisch und zielorientiert zu leiten?
Legen Sie Wert auf eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Eltern?
Verfügen Sie über Ideen und Visionen, die Sie in der Arbeit mit den Kindern umsetzen möchten, die sich aber trotzdem am Machbaren orientieren?
Haben Sie bereits Erfahrung in der Leitung eines Kindergartens?
Wenn Sie diese Fragen positiv beantworten können und an der Über nähme der Leitung unseres Kindergartens interessiert sind bewerbet Sie sich bitte unter Beifügung der üblichen Bewerbungsunterlaoei (Lebenslauf, Zeugnisse) bis spätestens zum 9. März 2001 bei de Verbandsgemeindeverwaltung (Fachbereich 1 / Personalamtl Mon tabaur, Konrad-Adenauer-Platz, 56410 Montabaur. Telefonische Aus kunfte erteilt Herr Göbel -02602/126334 6 -
Stellenausschreibung
Die Ortsgemeinde Simmern sucht für ihren kommunalen Kinde
zum 1. April 2001 eine(n) Erzieherin ^
(Teilzeit: 24,0 Std./Woche)
eine(n) “Vorpraktikant/-in”
Inder Ausbildung zur Erzieherin eine(n)
“Anerkennungspraktikant/in”
in der Ausbildung zur Erzieherin
Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte bk
23. Februar 2001 an den Kindergarten Simmern, z.Hd Fra, c l" 1 hen, Schulstr, 1, 56337 Simmern. USc ^
överrau
zum 1. August 2001 zum 1. August 2001
Nähere Informationen erteilen wir Ihnen gerne unter der Rufn 02620/8448
mmmer;
|;rrupP enSta Ifahrzeuge- fÜDend e E ' r ^üller-K‘
rübu
f$onstig es:
00 d
zuständige
nUS-Streitk'
irszudem^
irdie H
Aufhebung der Sperrzeit an den Fastnachtstagen 2001
Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur weist darauf hin das^i § 18 Gaststättengesetz i.V.m. § 18 Abs. 2 GastVO Rheinland-Pfalz inrül z.Zt. geltenden Fassung die Sperrzeit für Schank- und SpeisewirtscS! ten sowie für öffentliche Vergnügungsstätten in den Nächten zum Fall nachtssonntag, zum Rosenmontag und zum Fastnachtsdienstaq albl mein aufgehoben ist. Weiterhin ist für den Bereich der Verbandsqemil de Montabaur gern. § 20 Abs. 2 GastVO Rheinland-Pfalz die Sperrzeitfül die o.g. Betriebe in der Nacht von Donnerstag, 22.02., auf Freitao 1 23.02.2001, ebenfalls allgemein aufgehoben. Es wird darauf hinget sen, dass von dieser Aufhebung die Vorschriften über den Lärmschutz nicht berührt sind.
Montabaur, 13.02.2001 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Ordnungsamt -
* '25
vom Od.i jiriebene
fllanöverrai im: C
Geschwindigkeitsüberwachung in der Verbandsgemeinde Montabaur
ln der kommenden Woche ist in folgenden Bereichen der Verbandsg&J meinde Montabaur mit Geschwindigkeitskontrollen innerhalb geschlossener Ortschaften zu rechnen:
- Montabaur (einschließlich der Stadtteile)
- Ahrbachgemeinden (Boden, Heiligenroth, Ruppach-Goldhausen)
- Augst (Eitelborn, Kadenbach, Neuhäusel, Simmern)
- Buchfinkenland (Gackenbach, Horbach, Hübingen)
- Eisbachgemeinden (Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilbersched,| Nentershausen, Niedererbach, Nomborn)
- Elbertgemeinden (Niederelbert, Oberelbert, Welschneudorf)
- Gelbachhöhen (Daubach, Holler, Stahlhofen, Untershausen)
Die Geschwindigkeitsüberwachung soll zur Verhütung von Unfällen, Minderung von Unfallfolgen und zu einem verkehrsgerechten und#! sichtsvollen Verhalten der Verkehrsteilnehmer beitragen. Kontrollen sind insbesondere in den Ortsdurchfahrten, aber auch an sonstigen Gefah-I renstellen in Gemeinde- und Stadtstraßen vorgesehen, und zwartagsO-j ber, abends, nachts sowie am Wochenende und an Feiertagen. WirMj ten alle Verkehrsteilnehmer um eine den Vorschriften und den örtlich! Verhältnissen angepasste Fahrweise, denn überhöhte Geschwindigkeit j ist die Unfallursache Nr. 1.
Verbandsgemeinde Montabaur Ordnungsamt
[Truppenste [Fahrzeuge: I übende Eir kürt der Obi [[Sonstiges: növermuni enlandunc bestatt.
eldunge Ich in Et
IrCount-do'
glichen I
| Ende des her seine Li fechte, ünte [doch alle M rsicherungs iber wahrer kr, muss die Iminen wei tanzeichr
IBiszudii jezahlt. U fl im Rente Mentenbe
Besonderer Service durch Nutzung von Wertkarten|
für Schrankenanlage in Montabaurer Tiefgaragen
Wie bereits angekündigt, sind ab sofort die Wertkarten für die Bedienung
der Schrankenanlagen in den Tiefgaragen der Stadt Montabaur ern ■[
Die Anwendung ist ganz unkompliziert: ,
Wertkarte im Bürgerbüro der Verbandsgemeindeverwaltung a |
len
Aufladbar mit bis zu 300,00 DM Kassenautomaten Abbuchung der Parkgebühr erfolgt bei der Ausfahrt Vorteile der Wertkartenbenutzung Keine Vorhaltung von Münzgeld
Der Gang zum Kassenautomaten entfällt . {
Der verbleibende Kartenwert wird auf dem Display der angezeigt . ,
Wertkarte im gängigen EC-Kartenformat als Plastikka e unterzubringen.
Manöver der Bundeswehr f §b*.
Die zuständigen Bundeswehrdienststellen haben unter Berui uhQ 0 Satz 1 des Bundesleistungsgesetzes vom 27.09.1961 (Bü • > in der jetzt gültigen Fassung folgendes Manöver angekunaig ■

