Wochenblatt VG Montabaur
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Werkausschusses
Die nächste Sitzung des Werkausschusses findet statt am
Februar 2001.
Mittwoch, 14.
Öffentliche Sitzung
Beginn: ab 17.00 Uhr im Sitzungssaal des
Rathauses Montabaur (Altbau)
1 .
2 .
3.
3.1
3.2
3.3
3.4
Bericht des Vorsitzenden Mnntahaur
Vorstellung der Energieeffizienzanalyse zur Klaranlage Montabaur,
Teilnehmer: KouchtaGroup, Darmstadt
Vergabe von Aufträgen ,
Verlängerung des Jahresvertrages zur Klärschlammbeseitigung Vergabe der Bauleistungen zur Herstellung des Regenu Deekens 12 in Montabaur an der Wirzenborner Straße Vergabe der Bauleistungen zur Erschließung des Neubaugebietes ‘Verlängerte Südstraße” in Montabaur-Elgendorf
i_i_- -r. Cror'hliofti mn HöS (
“Kreuzwiese” in Simmern ,
3.5 Vergabe der Arbeiten zur Sanierung des Daches am FreibadtraKt
des Mons-Tabor-Bades 4. Verschiedenes. Bekanntgaben, Anfragen
Edmund Schaaf, Erster Beigeordneter
“Die Verwaltung informiert”
Öffnungszeiten der Verwaltung
Postanschrift: Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur oder Postfach 1262, 56402 Montabaur
Montag bis Freitag.08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag auch.16.00 bis 18.00 Uhr
Zentrale Tel.-Nr.02602/126-0
des Bürgerbüros
Montag bis Mittwoch.8.00 bis 16.00 Uhr durchgehend
Donnerstag.8.00 bis 18.00 Uhr durchgehend
Freitag.'..8.00 bis 12.00 Uhr
Tel.-Nr.02602/126-123
für öffentlich ausliegende Bebauungspläne (Zimmer 220 und 221)
Montag bis Mittwoch.
und.
Donnerstag.
Freitag.
Zimmer 220, Tel.-Nr.
Zimmer 221, Tel.-Nr.
Sprechzeiten der Gleichstellungsbeauftragten
Montag bis Freitag.
Tel.-Nr.
08.00 bis 12.30 Uhr 14.00 bis 16.00 Uhr 08.00 bis 12.30 Uhr 08.00 bis 12.30 Uhr
.02602/126-192
.02602/126-191
..8.00 bis 11.30 Uhr .02602/126-332
oder nach Vereinbarung
Rollstuhlfahrer bitte den Eingang am Konrad-Adenauer-Platz benutzen. E-Mail-Adresse: lnfo@Montabaur.de
Internetadresse: http://www.montabaur.de
Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft informiert
Beitragsumlage 2000
Die Mitglieder der LBG Rheinland-Pfalz erhalten Mitte Februar 2001 ihre Bescheide über die Beitragsumlage 2000. Damit werden die gesetzlich vorgeschriebenen Aufwendungen der LBG im Jahr 2000 finanziert. Der benötigte Umlagebedarf beträgt 107,2 Mio. DM.
Wesentliche Änderungen haben sich durch geänderte Bestimmungen bei den Bundesmitteln ergeben. Bundesweit stehen 500 Mio. DM zur Verfügung. Der Anteil der LBG Rheinland-Pfalz beträgt 36,7 Mio. DM.
Die Beiträge dürfen nach den neuen Bestimmungen des Bundesministers für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft nicht unter 600 00 DM jährlich gesenkt werden. Dies bedeutet: Unternehmen, deren Bruttobeitrag bis zu 600 DM beträgt, erhalten keine Bundesmittel zur Beitragssenkung mehr. Sie haben den ungekürzten Bruttobeitrag zu entrichten. Die Unternehmen, die unabhängig ihrer jeweiligen Rechtsform - der öffentlichen Hand zuzurechnen sind, erhalten keine Bundesmittel mehr.
Die Änderung ist zwingend vorgeschrieben. Die LBG Rheinland-Pfalz hat keinen Gestaltungsspielraum und ist verpflichtet, die Bundesmittel entsprechend zu verteilen.
Landwirtschaftliche Unternehmer, die Widerspruch gegen den Beitraasbescheid einlegen, sind nicht von der Zahlungspflicht befreit. Wird der geforderte Beitrag nicht bis zum Fälligkeitstermin am 15 03 2001 aezahlt muss die Berufsgenossenschaft Säumniszuschläge erheben.
Geschwindigkeitsüberwachung in der Verbandsgemeinde Montabaur
ln der kommenden Woche ist in folgenden Bereichen der Verbandsn meinde Montabaur mit Geschwindigkeitskontrollen innerhalb aeschln sener Ortschaften zu rechnen: y 0
Montabaur (einschließlich der Stadtteile)
Ahrbachgemeinden (Boden, Heiligenroth, Ruppach-Goldhausen)
Augst (Eitelborn, Kadenbach, Neuhäusel, Simmemt Buchfinkenland (Gackenbach, Horbach, Hübinqen Eisbachgemeinden (Girod, Görgeshausen nJZnJ..
latt VG
S-oßholbac,
scheid, Nentershausen, Niedererbach,
Nomborn)
Elbertgemeinden (Niederelbert, Oberelbert, Welsch
Gelbachhöhen (Daubach, Holler, Stahlhofen, Unter? Geschwindigkeitsüberwachung soll zur Verhütung vin r» I wr>n i infaiifoinen und zu einem verkehrsarm
■ Verkehrsteilnehmer beitragen " Urii| 3
nneudorf)
Die GeschwindigKensuDerwcicriuriy son zur verhütunn vSÄ Minderung von Unfallfolgen
sichtsvollen Verhalten der V< .. _ lliayen
Kontrollen sind insbesondere in den Ortsdurchfahrten abera k ■ stigen Gefahrenstellen in Gemeinde- und Stadtstraßen vo zwar tagsüber, abends, nachts sowie am Wochenende und an f 61 Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer um eine den Vorschriften liehen Verhältnissen angepasste Fahrweise, denn überhöhte digkeit ist die Unfallursache Nr. 1.
Verbandsgemeinde Montabaur Ordnungsamt
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VERBANDSGEMEINDEVERWALTUnjl
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Informationsveranstaltung für Vereine
An alle Vorsitzenden Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer der V ereine in der Verbandsgemeindc
Montabaur
Sehr geehrte Damen und Herren
zur Unterstützung Ihrer Arbeit in den Vereinen möchten wir Ihnen eine weitere Ii Veranstaltung anbieten. Das Thema lautet diesmal:
Behördliche Genehmigungen und Beachtung hygienerechtlicher Anforderungen bei der Durchführung öffentlicher Vereinsveranstaltungen
Folgende Punkte sollen angesprochen werden:
1. Einholung behördlicher Genehmigungen
- Tagcsgcstaltungcn (Schankerlaubnis)
Plakatwcrbung unter Beachtung von Plakaticrungsvorschriftcn
- Beachtung sicherheitstechnischcr und vcrkehrsrcchtlicher Aspekte bei größeren Veranstaltungen (Brandschutz, Parkplätze, Straßensperrung)
2. Erfüllung hygiencrechllicher Anforderungen
3. Bewirtung in Vcrcinsräumcn - Darstellung der gaststäucnrcchtlichcn Problematik
Als Referenten stehen Herr Stefan Tannenberg vom Vetcrinäramt der Kreisverwaltung Montabaur und Herr Bernd Neuroth vom Ordnungsamt der Verbandsgemeindc Montabaur zur Verfügung. Die Veranstaltung soll stattfinden am
Dienstag, 06. März 2001 um 19.00 Uhr in Girod, Gemeindehaus.
Die Teilnahme ist selbstverständlich kostenlos. Wir würden uns freuen, wenn auch dieses Informationsangeboi Ihr Interesse findet und wir so Ihre Arbeit in den Vereinen unterstützen könnten.
Mit freundlichen Grüßen Ihr
VERLAG
WITTICH
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Innerhalb der Verbandsgemeinde wird die Heimat- und Bürgerzeitung zugestellt; im Einzelversand durch den Verlag DM 1,10 + Versand
Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos und Zeichnungen^-
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Verlag keine Haftung. Artikel müssen mit Namen und Anschritt p, gekennzeichnet sein und sollten grundsätzlich über die Verban 9 sW jed gereicht werden. Gezeichnete Artikel geben die Meinung d es ve h | 0S seiJ der auch verantwortlich ist. Schadenersatzansprüche sind auS 9 u 0111 wl die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine i GeM - gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet w .^ genveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Ä l |? e whoiipfefii' 1 9 (! bedingungen und die z. Z. gültige Anzeigenpreisliste. Bei Mch Störung® Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unru Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag^
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Die Heimat- und Bürgerzeitung mit den öffentlichen B chungen sowie der Zweckverbände nach § 27 der Gemein«! nung für Rhld.-Pfalz (GemO) vom 31. Jan. 1994 -GVBI und den Bestimmungen der Hauptsatzungen in den je« tenden Fassungen, erscheint wöchentlich.
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