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Wochenblatt VG Montabaur

Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung des Werkausschusses

Die nächste Sitzung des Werkausschusses findet statt am

Februar 2001.

Mittwoch, 14.

Öffentliche Sitzung

Beginn: ab 17.00 Uhr im Sitzungssaal des

Rathauses Montabaur (Altbau)

1 .

2 .

3.

3.1

3.2

3.3

3.4

Bericht des Vorsitzenden Mnntahaur

Vorstellung der Energieeffizienzanalyse zur Klaranlage Montabaur,

Teilnehmer: KouchtaGroup, Darmstadt

Vergabe von Aufträgen ,

Verlängerung des Jahresvertrages zur Klärschlammbeseitigung Vergabe der Bauleistungen zur Herstellung des Regenu Deekens 12 in Montabaur an der Wirzenborner Straße Vergabe der Bauleistungen zur Erschließung des Neubaugebietes Verlängerte Südstraße in Montabaur-Elgendorf

i_i_- -r. Cror'hliofti mn HöS (

Kreuzwiese in Simmern ,

3.5 Vergabe der Arbeiten zur Sanierung des Daches am FreibadtraKt

des Mons-Tabor-Bades 4. Verschiedenes. Bekanntgaben, Anfragen

Edmund Schaaf, Erster Beigeordneter

Die Verwaltung informiert

Öffnungszeiten der Verwaltung

Postanschrift: Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur oder Post­fach 1262, 56402 Montabaur

Montag bis Freitag.08.00 bis 12.00 Uhr

Donnerstag auch.16.00 bis 18.00 Uhr

Zentrale Tel.-Nr.02602/126-0

des Bürgerbüros

Montag bis Mittwoch.8.00 bis 16.00 Uhr durchgehend

Donnerstag.8.00 bis 18.00 Uhr durchgehend

Freitag.'..8.00 bis 12.00 Uhr

Tel.-Nr.02602/126-123

für öffentlich ausliegende Bebauungspläne (Zimmer 220 und 221)

Montag bis Mittwoch.

und.

Donnerstag.

Freitag.

Zimmer 220, Tel.-Nr.

Zimmer 221, Tel.-Nr.

Sprechzeiten der Gleichstellungsbeauftragten

Montag bis Freitag.

Tel.-Nr.

08.00 bis 12.30 Uhr 14.00 bis 16.00 Uhr 08.00 bis 12.30 Uhr 08.00 bis 12.30 Uhr

.02602/126-192

.02602/126-191

..8.00 bis 11.30 Uhr .02602/126-332

oder nach Vereinbarung

Rollstuhlfahrer bitte den Eingang am Konrad-Adenauer-Platz benutzen. E-Mail-Adresse: lnfo@Montabaur.de

Internetadresse: http://www.montabaur.de

Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft informiert

Beitragsumlage 2000

Die Mitglieder der LBG Rheinland-Pfalz erhalten Mitte Februar 2001 ihre Bescheide über die Beitragsumlage 2000. Damit werden die gesetzlich vorgeschriebenen Aufwendungen der LBG im Jahr 2000 finanziert. Der benötigte Umlagebedarf beträgt 107,2 Mio. DM.

Wesentliche Änderungen haben sich durch geänderte Bestimmungen bei den Bundesmitteln ergeben. Bundesweit stehen 500 Mio. DM zur Verfü­gung. Der Anteil der LBG Rheinland-Pfalz beträgt 36,7 Mio. DM.

Die Beiträge dürfen nach den neuen Bestimmungen des Bundesministers für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft nicht unter 600 00 DM jährlich gesenkt werden. Dies bedeutet: Unternehmen, deren Brutto­beitrag bis zu 600 DM beträgt, erhalten keine Bundesmittel zur Beitrags­senkung mehr. Sie haben den ungekürzten Bruttobeitrag zu entrichten. Die Unternehmen, die unabhängig ihrer jeweiligen Rechtsform - der öffent­lichen Hand zuzurechnen sind, erhalten keine Bundesmittel mehr.

Die Änderung ist zwingend vorgeschrieben. Die LBG Rheinland-Pfalz hat keinen Gestaltungsspielraum und ist verpflichtet, die Bundesmittel ent­sprechend zu verteilen.

Landwirtschaftliche Unternehmer, die Widerspruch gegen den Beitraas­bescheid einlegen, sind nicht von der Zahlungspflicht befreit. Wird der geforderte Beitrag nicht bis zum Fälligkeitstermin am 15 03 2001 aezahlt muss die Berufsgenossenschaft Säumniszuschläge erheben.

Geschwindigkeitsüberwachung in der Verbandsgemeinde Montabaur

ln der kommenden Woche ist in folgenden Bereichen der Verbandsn meinde Montabaur mit Geschwindigkeitskontrollen innerhalb aeschln sener Ortschaften zu rechnen: y 0

Montabaur (einschließlich der Stadtteile)

Ahrbachgemeinden (Boden, Heiligenroth, Ruppach-Goldhausen)

Augst (Eitelborn, Kadenbach, Neuhäusel, Simmemt Buchfinkenland (Gackenbach, Horbach, Hübinqen Eisbachgemeinden (Girod, Görgeshausen nJZnJ..

latt VG

S-oßholbac,

scheid, Nentershausen, Niedererbach,

Nomborn)

Elbertgemeinden (Niederelbert, Oberelbert, Welsch

Gelbachhöhen (Daubach, Holler, Stahlhofen, Unter? Geschwindigkeitsüberwachung soll zur Verhütung vin r» I wr>n i infaiifoinen und zu einem verkehrsarm

Verkehrsteilnehmer beitragen " Urii| 3

nneudorf)

Die GeschwindigKensuDerwcicriuriy son zur verhütunn vSÄ Minderung von Unfallfolgen

sichtsvollen Verhalten der V< .. _ lliayen

Kontrollen sind insbesondere in den Ortsdurchfahrten abera k stigen Gefahrenstellen in Gemeinde- und Stadtstraßen vo zwar tagsüber, abends, nachts sowie am Wochenende und an f 61 Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer um eine den Vorschriften liehen Verhältnissen angepasste Fahrweise, denn überhöhte digkeit ist die Unfallursache Nr. 1.

Verbandsgemeinde Montabaur Ordnungsamt

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VERBANDSGEMEINDEVERWALTUnjl

MONTABj

Informationsveranstaltung für Vereine

An alle Vorsitzenden Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer der V ereine in der Verbandsgemeindc

Montabaur

Sehr geehrte Damen und Herren

zur Unterstützung Ihrer Arbeit in den Vereinen möchten wir Ihnen eine weitere Ii Veranstaltung anbieten. Das Thema lautet diesmal:

Behördliche Genehmigungen und Beachtung hygienerechtlicher Anforderungen bei der Durchführung öffentlicher Vereinsveranstaltungen

Folgende Punkte sollen angesprochen werden:

1. Einholung behördlicher Genehmigungen

- Tagcsgcstaltungcn (Schankerlaubnis)

Plakatwcrbung unter Beachtung von Plakaticrungsvorschriftcn

- Beachtung sicherheitstechnischcr und vcrkehrsrcchtlicher Aspekte bei größeren Veranstaltungen (Brandschutz, Parkplätze, Straßensperrung)

2. Erfüllung hygiencrechllicher Anforderungen

3. Bewirtung in Vcrcinsräumcn - Darstellung der gaststäucnrcchtlichcn Problematik

Als Referenten stehen Herr Stefan Tannenberg vom Vetcrinäramt der Kreisverwaltung Montabaur und Herr Bernd Neuroth vom Ordnungsamt der Verbandsgemeindc Montabaur zur Verfügung. Die Veranstaltung soll stattfinden am

Dienstag, 06. März 2001 um 19.00 Uhr in Girod, Gemeindehaus.

Die Teilnahme ist selbstverständlich kostenlos. Wir würden uns freuen, wenn auch dieses Informationsangeboi Ihr Interesse findet und wir so Ihre Arbeit in den Vereinen unterstützen könnten.

Mit freundlichen Grüßen Ihr

VERLAG

WITTICH

IMPRESSUM:

Herausgeber, Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 56195« Grenzhausen, Postf. 1451 (PLZ 56203 Rheinstr. 41). Tel.: 0 2624im Fax: 0 26 24 / 911-195. Internet-Adresse: www.wittich.de

ANZEIGEN-eMail: anzeiqen@ wittich-hoel!L(l6 Redaktions-eMail: montabaur@wittich ril6gtiL^ Verantwortlich für den amtlichen Teil: Verbandsgemeindeverwaltung, ®

germeister.Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Franz-i. er unter Anschrift des Verlages. Verantwortlich für den Anzeigenteil. ] unter Anschrift des Verlages.

Innerhalb der Verbandsgemeinde wird die Heimat- und Bürgerzeitung zugestellt; im Einzelversand durch den Verlag DM 1,10 + Versand

Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos und Zeichnungen^-

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Verlag keine Haftung. Artikel müssen mit Namen und Anschritt p, gekennzeichnet sein und sollten grundsätzlich über die Verban 9 sW jed gereicht werden. Gezeichnete Artikel geben die Meinung d es ve h | 0S seiJ der auch verantwortlich ist. Schadenersatzansprüche sind auS 9 u 0111 wl die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine i GeM - gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet w .^ genveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Ä l |? e whoiipfefii' 1 9 (! bedingungen und die z. Z. gültige Anzeigenpreisliste. Bei Mch Störung® Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unru Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag^

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Die Heimat- und Bürgerzeitung mit den öffentlichen B chungen sowie der Zweckverbände nach § 27 der Gemein«! nung für Rhld.-Pfalz (GemO) vom 31. Jan. 1994 -GVBI und den Bestimmungen der Hauptsatzungen in den je« tenden Fassungen, erscheint wöchentlich.

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