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Wochenblatt VG Montabaur

Heiligenroth

Sprechstunden

dienstags.

und.

Telefon: 02602/16606,

des Ortsburgermeisters

...von 17.00 bis 19.30 Uhr .nach Vereinbarung

"Fax: 02602/917396

Aus der neuen Einwohnerstatistik

Nachfolgend möchte ich Ihnen einige interessante Zahlen aus der jaktu­ellen Gemeindestatistik der Ortsgemeinde Heiligenroth (Stichtag 31.12.2000) darlegen, die Ihnen einen Gesamtüberblick über die derzei­tige Bevölkerungsstruktur unseres Ortes vermitteln können.

Anzahl der Straßen: 29

Anzahl der Häuser: 405 Einwohnerzahl insges.: 1.446 Altersgruppen

0 bis 19 Jahre.

20 bis 39 Jahre.

40 bis 59 Jahre.

60 bis 79 Jahre.

80 Jahre und älter.

Familienstand

ledig.

verheiratet .

getrennt lebend.

verwitwet.

geschieden.

Religion

römisch-katholisch.

evangelisch.

sonstige.

ohne/keine Angaben.

Staatsangehörigkeit

deutsch.

sonstige.

.304 Einwohner

.420 Einwohner

.427 Einwohner

.255 Einwohner

.40 Einwohner

.546 Einwohner

.748 Einwohner

.9 Einwohner

.83 Einwohner

.60 Einwohner

.1.146 Einwohner

.131 Einwohner

.51 Einwohner

.118 Einwohner

.1.346 Einwohner

.100 Einwohner

Paul-Günter Zerfas, Ortsbürgermeister

Frauenchor Heiligenroth

Jahreshauptversammlung am 13.02.2001

Wir laden alle aktiven und inaktiven Mitglieder zu unserer Jahreshaupt­versammlung am Dienstag, 13.02.2001, nach der Chorprobe um 21.00 Uhr im GasthausZur Linde ein.

Tagesordnungspunkte: 1. Begrüßung der Vorsitzenden, 2. Bericht der Schriftführerin, 3. Kassenbericht, 4. Bericht der Kassenprüfer, 5. Entla­stung des Vorstandes, 6. Verschiedenes.

Wir würden uns freuen, möglichst viele Mitglieder begrüßen zu können.

SV Heiligenroth

TISCHTENNIS

Die Damenregionalliga spielt am Samstag, 27.01.2001, um 14.00 Uhr gegen die SG Fachbach. Spielort ist Fachbach.

Die 3. Kreisklasse Jugend Mitte - 1. Mannschaft - spielt am Samstag, 27.01.2001, um 16.00 Uhr gegen den TTC Görgeshausen 2. Spielort ist Heiligenroth.

Die Herren 1. Kreisklasse - Nord - spielen am Samstag, 03.02.2001, um 19.00 Uhr, gegen den TTC Görgeshausen 1. Spielort ist Heiligenroth.

Die 3. Kreisklasse Jugend Mitte - 2. Mannschaft - spielt am Samstaq 03.02.2001, um 14.00 Uhr gegen den TSV Eigendorf III. Spielort ist Elgendorf

ALTE HERREN

Die diesjährige Abteilungsversammlung der Alten Herren findet am Mon­tag, 12.02.2001,20.00 Uhr in der GaststätteZur Linde statt Hierzu sind alle Mitglieder herzlich eingeladen.

Ruppach-Goldhausen

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

donnerstags von:::::::::::::::::::::.j*;»»

Telefon: 02602/998080, Fax: 02602/998081 . Obis 19.30 Uhr

Öffentliche Bekanntmachung über die Festspt7nnn der Gemeindeabgaben für das Kalenderfahr M01 9

2ef^7 n 8 9 1973 GmndS,eUer 96m ' § 27 AbS ' 3 des G"*teuergeset-

Äbgabenordnung dUrCh ** 15 des Ei "rungsgesetzes zur

Nr.,

fpao 1977 -vom 14.12.1976 - BGBl. I S. 3341 der Hundestm

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Wochen

ppAO 1977 * vom \ **. * c-- * ^^ ' » uci nunae

7 ima der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen in der derzeit Fassung sowie des Landwirtsohaftskammerbeitrages gern. §, e£ desqesetzes über die Landwirtschaftskammer RheinlandflS on 07 1980 in der derzeit geltenden Fassung) 86

hSi

P,ab V*

28 07 1980 in der derzeit yuuci wc. 11

Die Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen erhebt im Kalenderjahr^,, Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (gJJH At und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer BnÄ 6 "»' sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kal Jt 2000 Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteil?? Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgjjj

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2 der Abgabenschuldner wechselt,

3 der Jahresbeitrag der Abgabenschuld sich ändert,

4 sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Ah benbescheide allgemein festgesetzt. ^

Die Festsetzung bewirkt, dass die Abgaben weiterhin in der Höhe zuem richten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlich» Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit den heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die glej Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlich Bescheid zugegangen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung * Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlich« der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. '

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 56410 Montabaur, zu erhe­ben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruch frist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablaufdie- ser Frist bei der Behörde eingegangen ist.

Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung*! Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.

In Vertret^. Schaaf, Erster Beigeordnet;

I. Satzung der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung

vom 10.01.2001

Der Ortsgemeinderat von Ruppach-Goldhausen hat in seiner Sitzungam.

II. 12.2000 aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-PfalzI (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 104) sowie der§§2| Abs. 3, 5 Abs. 2 und 6 Abs. 1 Satz 1 des Bestattungsgesetzes (BeslG) vom 04.03.1983 (GVBI. S. 69, BS. 2127-1) folgende Satzung beschlos-[ sen, die hiermit öffentlich bekannt gemacht wird.

§ 1

Die Satzung der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 15. MailüSi] wird wie folgt geändert:

§ 2 - Höhe der Gebühren wird wie folgt geändert:

I. Bestattungsgebühren 1. Erdbeisetzungen 1. In Reihengrabstätten

1.1.1 Verstorbene bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

1.1.2 Verstorbene nach Vollendung 18. Lebensjahr

1.2 In Wahlgrabstätten

1.2.1 Verstorbene nach Vollendung 18. Lebensjahr 1.3. Urnenbeisetzungen

1.3.1 In Urnenreihengrabstätten In Reihengrabstätten, in denen bereits Erdbestattete ruhen 1 4. Erdbeisetzungen von

Tot-und Fehlgeburten .

1.4.1 Leichen oder Körperteile, für die nach polizeilichen Vorschriften !® 1

besonderes Grab notwendig ist oder personenstandsrechtlich nichtbeu kundungspflichtige Geburten, die in bereits bestehenden Grabstätten beigesetzt werden 1 go 00 97,H

§2 |

3atzun 9 tr 'tt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

56412 Ruppach-Goldhausen, 10.01.2001 (S.)

in DM neu

in Euro

300,00

153,38

740,00

378,35

740,00

378,35

240,00

122,71

190,00

97,11

Hinweis

emaß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (G® Lrh r c FaSSUn9 vom 31 Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geande

htogewteserf V ° m 22 ' Dezember 1999 (GVBI. S. 47 °) wird auf fo gende

die unter Verletzung von Verfahrens- oder FormvoisdjJJ JnH Lu 6Se Ze ^ oder auf 9 ru nd dieses Gesetzes zustande geMjJ 7 ten ?' n Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an 9 zustande gekommen

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