Wochenblatt VG Montabaur
36
Nr.
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
dienstags. von 18.00 bis 19.30 Uhr
Telefon: 06485/228
Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltsrechnung und des
Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom 14.12.2000 der Ortsgemeinde Nomborn
für das Haushaltsjahr 1999 I. Haushaltsrechnung
Feststellung des Ergebnisses Soll-Einnahmen
Verwaltungshaushalt DM
718.290.11
Vermögenshaushalt DM
179.772.17
Gesamt
DM
898.062,28
+ neue Haushaltseinnahmereste
0,00
0.00
0.00
./. Abgang alter Haushaltseinnahmereste
0.00
0.00
0.00
./. Abgang alter Kasseneinnahmereste
0,00
0,00
0.00
Summe bereinigte Soll-Einnahmen
718.290.11
179.772,17
898.062,28
Soll-Ausgaben
718.290.11
176.685,51
894.975,62
+ neue Haushaltsausgabereste
0.00
0,00
0.00
./ Abgang alter Haushaltsausgabereste
0,00
2.913,34
2.913,34
./. Abgang alter Kassenausgabereste
0,00
0,00
0,00
Summe bereinigte
Soll-Ausgaben
718.290,11
179.772,17
898.062,28
Überschuss/Fehlbetrag
0,00
0,00
0.00
Festgestellt:
Montabaur, 20.03.2000 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
Schaaf 1. Beigeordneter
II.
Entlastungsbeschluss
Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1999 aufgestellte Jahresrechnung gemäß § 114 GemO.
Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1999 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet. Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.
III.
Öffentliche Auslegung
Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 22.01.2001 bis 31.01.2001 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer- Platz 8,56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Montabaur, 10.01.2001 (Siegel)
Ortsgemeindeverwaltung Nomborn Brach
Ortsbürgermeister
MGV “Arion 1900” Nomborn e.V.
Die nächste Chorprobe findet am Montag, 22.01.2001, wie folgt im Vereinslokal statt:
18.45 Uhr Tenöre
19.15 Uhr Bässe
Es wird um vollzähliges Erscheinen gebeten.
Die U-50-Sänger treffen sich am Mittwoch, 24.01.2001, um 19 30 Uhr am Haus “Numburne”.
Jahreshauptversammlung
Die Jahreshauptversammlung 2000 findet am Montag, 29.01.2001, um
20.15 Uhr im Anschluss an die Gesangstunde im Vereinslokal “Zu’den Linden” statt. Hierzu laden wir alle aktiven und passiven Mitglieder des Vereins recht herzlich ein. Neben einem Rückblick auf die 100-Jahr-Feier steht eine Satzungsänderung auf der Tagesordnung.
“ELBERTGEMEINDEN
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Jugendspielgemeinschaft
Elbert/Welschneudorf/Horbach/Winden
im Rahmen der Hallenkreismeisterschaft um den Sparkassen-Cun n J men unS Mannschaften an folgenden Hallenturnieren teil: ^ A-Jugend: Sonntag. 21.01.2001, Beginn 13.45 Uhr, Spielort: - 1
Baumbach
E-I-Jugend: Samstag, 20.01.2001, Beginn 9.30 Uhr, Spielort: Siershahn
E-Il-Jugend: Samstag, 20.01.2001, Beginn 13.45 Uhr, Spielort: SporthJ le Siershahn
Niederelbert
2 .
3.
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
montags von.18.00 bis 20.00 Uhrl
donnerstags von.18.00 bis 20.00 Uhrl
im Rathaus, Telefon 02602/3482, Fax: 02602/950482, E-Mail: GemeiJ de.Niederelbert@t-online.de
Jagdgenossenschaft Niederelbert
Am Montag, 22.01.2001, findet um 20.00 Uhr im Sitzungssaal des Gemeindehauses Niederelbert eine Jagdgenossenschaftsversammlunj
statt.
Tagesordnung:
1. Beschlussfassung über eine neue Satzung für die Jagdgenossenl schaft Niederelbert in Anlehnung an die Mustersatzung für Jagdge-| nossenschaften des Ministeriums für Umwelt und Forsten (MUF) Beschlussfassung über die Aufgabenübertragung hinsichtlich dal Zuschlagserteilung bei der Jagdverpachtung auf den Jagdvorstand,| gern. § 6 Nr. 10 der Mustersatzung Verschiedenes
Willi Müller, Jagdvorstek\ Eingeladen und teilnahmeberechtigt sind alle Grundstückseigentümer deren Grundstücke nicht bebaut oder eingezäunt sind. Bei Grundstücken] die mehreren Personen gehören, kann das Stimmrecht nur durch < Bevollmächtigten ausgeübt werden. Jede Jagdgenossin oder jeder Jagd-I genösse kann sich durch den Ehegatten, durch eine Verwandte odereinej Verwandten in gerader Linie, durch eine ständig von der oder dem Vei-[ tretenen beschäftigte Person, durch eine derselben Jagdgenossensctiall angehörige volljährige Jagdgenossin oder einen derselben Jagdgenos-F senschaft angehörigen volljährigen Jagdgenossen auf Grund schriftliche] Vollmacht vertreten lassen; mehr als drei Vollmachten darf keine Jagd] genossin oder kein Jagdgenosse in seiner Person vereinigen. Die Jagd-I genossen haben zu Beginn der Genossenschaftsversammlung ihre®] gebrachte und vertretene (bejagbare) Grundfläche bekannt zu geben. Hinweis
Die Mustersatzung für Jagdgenossenschaften des Ministeriums füll Umwelt und Forsten (TOP 1) kann bei der Verbandsgemeindeverwaltungl Montabaur, Zimmer-Nr. 108, während der Öffnungszeiten der Verbands] gemeindeverwaltung oder beim Ortsbürgermeister und JagdvorsteherWil-I li Müller, Wiesenstraße 24,56412 Niederelbert während der Dienstzeiten eingesehen werden.
Ferner können die Unterlagen zu TOP 1 bei der Verbandsgemeindevei l waltung Montabaur, unter der Tel.-Nr. 02602/126-134, oder per E-Mail] unter der Adresse MWeisser@montabaur.de angefordert werden.
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Willi Müller, Ortsbürgermeistö
Brennholzvorbestellung
Wie in den vergangenen Jahren kann für die Bürger der Elbertgemeinden und Holler Brennholz vorbestellt werden. .
^ enn j 1 °l z w ird in drei verschiedenen Varianten angeboten und id 1 1 o e, damit den Käufern einen besseren Service zu bieten. Da der Tran I Port von Holz aus den Waldbeständen ein Problem ist, wird das angdj -ü®? 1rennh ° lz vom Forstbetrieb an Pkw-befahrbare Waldwege geru® fahren™ 611 dann lhr Brennholz 99f- mit Pkw und Anhänger nach Hauss|
Es werden folgende Varianten angeboten-
Variante 1 = Scheitholz
Pkvv hpflh h m laf $/ 9 es P alten und ins Raummaß an den festen,
Pkw befahrbaren Waldweg gesetzt.

