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Wochenblatt VG Montabaur

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Malen in Aquarell für Erwachsene und Kinder

Wie bereits im letzten Jahr werden auch in diesem Jahr wieder Malkurse

von der Malerin Hilde Diel angeboten. Annphot und

Die Ortsgemeinde Stahlhofen unterstützt dieses kulturelle Ang möchte nachfolgend die nächsten Kurse veröffentlichen.

All/-» l/iiroo finrlon in ^tahlhnffifl

Erwachsenenkurs - Aquarell Beginn: 25.01.2001

Dauer: 10 Vormittage, je 2 Zeitstunden

Zeit: 10.30 Uhr bis 12.30 Uhr

Kinderkurs 9-13 Jahre

Beginn: 30.01.2001 (jeden Dienstag)

Dauer: 5 Nachmittage 15.00 Uhr bis 16.30 Uhr

Kinderkurs 6 - 8 Jahre

Beginn: 01.02.2001 Geden Donnerstag)

Dauer: 5 Nachmittage 15.00 Uhr bis 16.30 Uhr

Weitere Information, wie Kursgebühren, sowie Anmeldungen bitte direK bei Hilde Diel, Tel. 02602/5172.

Selbsthilfegruppe Schlaganfall, ähnlich Betroffene und ihre Angehörigen

Wir treffen uns am Dienstag, 30.01.2001, von 15.00 bis 17.00 Uhr in den Räumen der Arbeiterwohlfahrt (AWO), Jahnstr. 9, in Wirges und wollen unsere diesjährigen Aktivitäten planen. Herzliche Einladung auchanaiie, die uns kennen lernen möchten! Infos: Antje Fischer, Tel. 06435/8ö/t> oder bei WeKISS, Tel. 02663/2540.

Montabaur

Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 2001

(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergeset­zes vom 07.08.1973

- BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

- EGAO 1977 - vom 14.12.1976 - BGBl. I S. 3341 -, der Hundesteuersat­zung der Stadt Montabaur in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.7.1980 in der derzeit gel­tenden Fassung)

Die Stadt Montabaur erhebt im Kalenderjahr 2001 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grund­stücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abga­ben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 2000.

Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

3. der Jahresbeitrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abga­benbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, dass die Abgaben weiterhin in der Höhe zu ent­richten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 56410 Montabaur, zu erhe­ben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchs­frist (Satz 1 ) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf die­ser Frist bei der Behörde eingegangen ist.

Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zurZahluna der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben. a

In Vertretung: Schaaf, Erster Beigeordneter

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Stadtverwaltung Montabaur - Umlegungsausschuss -

Bekanntmachung

Der Umlegungsplan vom 13.12.2000 für das UmlegunqsqebietFann gartenhohl der Stadt Montabaur ist am 17.01.2001 für die Ordn Nm 7 , 8 , 10 , 1 2, 1 3, 1 4 , 17 , 18 , 22, 26 und 29 unanfechtbar gewolden '

03/2oo

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^ -n r 71 Bauqesetzbuch (BauGB) vom 08.12.1986 in derc

SS&Ä 7 (BGBL ' s - 21411 "**5

fprhtbarkeit hiermit bekanntgegeben

Die rechtlichen Wirkungen (fieser Bekanntmachung treten amT X Veröffentlichung in Kraft. Mit diesem Tag wird gemäß § 72 Bai"? bfshehge Rechtszustand durch den ,m Umlegungsplan vorgeS» neuen Rechtszustand ersetzt.

Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters

den zuständigen Behörden veranlasst. ,ers

Der Geldausgleich wird von der Verbandsgemeinde umgehend^ ^

zahlt.

Rechtsbehelfsbelehrung

Geaen diese Bekanntmachung kann innerha b eines Monats n* em Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei!? as < Katasteramt Westerburg, Außenstelle Montabaur, Koblenzer Straße! !in L

56410 Montabaur als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses i /Veite Stadt Montabaur schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. 06 m Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruche vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt eiij

gangen ist.

Montabaur, 17.01.2001 (Siegel) fle/ct

Der Vorsitzende JL n UwteQurigsau$schii$$^ *

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Tag der offenen Tür * alle

in der Dualen Oberschule Montabaur

Am Samstag, 27.01.2001, führt die Duale Oberschule im Schulzens Montabaur wieder einenTag der offenen Tür durch.

Dabei soll den Eltern der momentanen Grundschülerinnen und Grui schüler sowie natürlich ihren Kindern selbst die Möglichkeit gegeben«, den, sich über das Bildungsangebot der Dualen Oberschule informiert zu lassen, die Ausstattung der Schule kennen zu lernen und derzeiij Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 und 6 bei ihrer untem'l liehen Arbeit beobachten zu können.

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Folgender Ablauf ist geplant:

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09.45 Uhr

Begrüßung und kurze Einführung durch den Sehr/ leiter

10 . 1 5 - 12.00 Uhr Unterrichte in verschiedenen Gruppen, Fächern

Fachräumen

Öffnung aller Fachräume verschiedene handlungsorientierte Angebotei unsere jungen Gäste

Gesprächsmöglichkeiten mit der Schulleitung Angebot einer Cafeteria durch die Schülervertretf

Wichtig:

Schülerinnen und Schüler für das Schuljahr 2001/2002 können andie| sem Vormittag im Sekretariat angemeldet werden.

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Internetcafe imHaus Mons Tabor

Seit Sommer vergangenen Jahres befindet sich in der Bierbar des datenfreizeitheims / Stadthalle Haus Mons Tabor ein Internetcafe B gerichtet wurde dieses Freizeitangebot durch die Katholische Arbeiti meinschaft für Soldatenbetreuung in Bonn, die gleichzeitig Trägerinuw Hauses ist, und die Stadt Montabaur. Auch wenn dieses Betreuung^ 24 q-j gebot sich vorrangig an die Soldaten der Westerwaldkaserne wendet.kr nen auch die zivilen Besucher der Stadthalle dieses Angebot nutzen.! zwei münzgesteuerten PC-Stationen kann jedermann im World-Wide-1 surfen.

Geöffnet ist das Internetcafe jeweils Montag - Donnerstag in der Zeit 17.00 Uhr bis 23.00 Uhr. Bei Musik und Unterhaltung kann hier gesW gemalt und Informationen ausgetauscht werden. Der Kostenbeitrag bei sich je Stunde auf 6,00 DM.

Donnerstags in der Zeit von 17.00 Uhr bis 20.00 Uhr ist zusätzlich 1 py Hour, dann kostet die Stunde nur 4,00 DM.

Bislang wurde dieses Angebot hauptsächlich von den Soldaten®-^ Westerwaldkaserne genutzt.

Das Kuratorium des Soldatenfreizeitheim / Stadthalle Haus Mons Tao ^ weist ausdrücklich darauf hin, dass auch zivile Gäste gerne geseiie^ erd erwünscht sind in der Freizeit- und Begegnungsstätte.

Neben dem Internet-Surf-Terminals stehen Play-Station und a n | Gesellschaftsspiele bereit, um für kurzweilige Unterhaltung z*J[ s °l Eine abwechslungsreiche Getränke- und Speisenkarte zu annenc' Preisen bietet sicher jedem Besucher etwas.

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Staatliche Lehr- und Versuchsanstalt für Landwirtschaft

S.V,

Arbeitskreis für Unternehmerinnen und Existenzgründerinne 11 1 alti A m Dienstag, 30.01.2001, um 20.00 Uhr trifft sich der ArbeBg; Upse Thema: Was erwartet die Steuerberaterin von ihren Mandanten sen ( onnen, z.B. durch konsequente Vorbereitung der Unterlagen aamit Kosten gespart werden?

Referentinnen: Gabriele ten Haaf und Elke Schorn-Sturm, Steuert lüorh

rinnen

tahaMM^ *t S ? 6,01 -2001 bei der Staatl. Lehr- und Versuchsansta 1

taoaur unter Telefon 02602/92280.

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