wochenbla« VG Montabaur
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Nr. 2/2001
235 Fm Buche .jj 1440 Fm Fichte nt| 110 Fm Kiefer 1 Ö40 Fm Douglasie 210 Fm Euro-Lärche
ei 'Ö20 Fm Bergahorn
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■Brennholz für jeden Geschmack
e F|n diesem Jahr bietet das Forstrevier Buchfinkenland Brennholz in fol- ^ aenden Varianten an:
1 Traditionelles Buchenbrennholz im Raummetern
Kl Das Holz sitzt an einer Waldstraße und kostet 65,00 DM/Rm
2 Für Personen, die im Umgang mit Motorsäge und Spalthammer geübt sind und körperliche Arbeit nicht scheuen, bieten wir Langholz in Kleinpoltern zu jeweils 10 Stück an, das sind - je nach Länge und Stärke - ca.
3 bis 4 Rm.
Auch dieses Holz ist gerückt, lagert an der Waldstraße und kostet 45,00 Oj Dji/I/Rm.
" 3 preiswerteste Variante ist, im Wald liegendes Kronen- und anderes Restholz selbst aufzuarbeiten. Dazu ist allerdings neben geeignetem Werkzeug auch eine Sicherheitsausrüstung zu empfehlen. Der Preis wird I 0 |i jeweils vereinbart und richtet sich nach Baumart, Stärke, Hanglage' usw.
Vorbestellungen für o.g. Sortimente bitte bis zum 15.01.2001 bei Förster ™ Manfred Henkes, Tel. 06439/1626, aufgeben.
Henkes, Revierförster
m Seniorennachmittag - Sicherheit im Alter
j Herzliche Einladung an alle Senioren in Daubach und Stahlhofen zum J Seniorennachmittag am Mittwoch, 17.01.2001, ins Pfarrhaus Stahlhofen.
Wir beginnen wie gewohnt um 15.00 Uhr mit einer kleinen Andacht in “ unserer Pfarrkirche. Anschließend gemütliches Beisammensein bei Kaffee und Kuchen im Pfarrhaus. Kriminalhauptkommissar Guido Diel von der Kriminalinspektion Montabaur wird an dem Nachmittag teilnehmen. Er zeigt Risiken und Gefahrenquellen auf und gibt Tipps für Verhaltensweisen, mit deren Hilfe Sie kritische Situationen meistern können.
01 Träger der Veranstaltung ist das Kath. Bildungswerk.
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4 Kinderfastnacht in Stahlhofen
es ; Alle Kids, die Lust haben, aktiv an der Kinderfastnacht am 17.02.2001 mit w Vorträgen, Sketchen oder Liedern (keine Mini-Playback-Show) teilzunehmen, melden sich bitte bis spätestens 20.01.2001 bei Annelie Buch- liguf holz, Tel. 18927 oder Gaby Pehl, Tel. 5291.
Eine Partei, die unter § 16 Abs. 4 KWG fällt, muss spätestens am 47. Tage vor der Wahl, das ist am Dienstag, 24. April 2001, bis 18.00 Uhr, beim Landeswahlleiter Rheinland-Pfalz, Mainzer Straße 14 - 16, 56130 Bad Ems, die Teilnahme an der Wahl mit dem Nachweis der Eigenschaft als Partei im Sinne des Parteiengesetzes anzeigen. Dies entfällt, wenn die entsprechende Bestätigung zur Wahl der derzeitigen Vertretungskörperschaft eingereicht worden war.
III.
Wahlvorschläge müssen von mindestens 25 Wahlberechtigten des Wahlgebiets, die den Wahlvorschlag unterstützen, unterschrieben sein (Unterstützungsunterschriften), soweit die Wahlvorschläge nicht nach § 16 Abs. 3 oder § 62 Abs. 3 Satz 2 KWG davon befreit sind. Die Unterzeichnung durch die Bewerber selbst ist unzulässig. Die Wahlberechtigten dürfen für jede Wahl nur einen Wahlvorschlag unterschreiben.
Die Wahlvorschlagsträger sind für die Beibringung einer ausreichenden Zahl gültiger Unterstützungsunterschriften ausschließlich selbst verantwortlich. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden.
IV.
Der vollständig Unterzeichnete Wahlvorschlag soll mit den erforderlichen Anlagen möglichst frühzeitig bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8 , Wahlamt (Zi.-Nr. 231) eingereicht werden. Die Einreichungsfrist läuft am 41. Tag vor der Wahl ab, das ist am
Montag, 30. April 2001,18.00 Uhr.
V.
Vordrucke für Wahlvorschlag, Niederschrift über die Benennung des Bewerbers, Zustimmungserklärung des Bewerbers und Bescheinigung der Wählbarkeit des Bewerbers sowie amtliche Formblätter für die Unterstützungsunterschriften sind bei der Verbandsgemeindeverwaltung erhältlich.
56412 Untershausen, 18.12.2000 Ortseifen
Ortsbürgermeister als Gemeindewahlleiter
Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters
zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union in das Wählerverzeichnis
I.
Am Sonntag, 10.06.2001, findet die Wahl des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Untershausen statt.
II.
Chorgemeinschaft Daubach/Stahlhofen
Die 1. Gesangstunde im neuen Jahr findet am 12.01.2001 um 19.30 Uhr in Daubach statt. Die Jahreshauptversammlung des MGV “Concordia” Stahlhofen findet am 20.01.2001 im Lindensaal statt. Beginn ist um 20.00 Uhr. Um vollzähliges Erscheinen wird gebeten, da in diesem Jahr Wahlen anstehen.
Untershausen
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
J mitwochs.von 18.00 bis 19.00 Uhr
■ ®! impackes
^Bekanntmachung des Tages der Wahl des Ortsbürgermeisters ^ der Ortsgemeinde Unterhausen
und Bekanntmachung über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Unterhausen
^ Am Sonntag, 10.06.2001, findet die Wahl des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Untershausen statt. Eine etwa notwendig werdende Stichwahl wird am Sonntag, dem 24. Juni 2001, durchgeführt.
Aufgrund des § 62 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) und des § 74 Abs. , Kommunalwahlordnung (KWO) fordere ich hiermit zur Einreichung IM von Wahlvorschlägen für die Wahl des Ortsbürgermeisters auf.
ßlJ^^schläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grund- 6tZeS ' von Wählergruppen und von Einzelbewerbern eingereicht werden. 1 arteien und Wählergruppen können auch einen gemeinsamen Bewer- i p er ln einem gemeinsamen Wahlvorschlag benennen.
6 fwvS iV h? hlvorschläge und Wahlvorschläge mitgliedschaftlich organisier- ii wahlergruppen sind in einer Versammlung der wahlberechtigten Mit- !n Urhatti- k der v ® rtreter der Gemeinde, Wahlvorschläge nicht mitglied- W„u|L. lch organisierter Wählergruppen in einer Versammlung, zu der die miin er 1 C ^' gten der G em ®inde einzuladen sind, in geheimer Abstim-
.Au_ t p au ' 2 u stellen. Ein gemeinsamer Bewerber kann auch in geheimer
nsöf ?' ner gemeinsamen Versammlung von wahlberechtigten Mit-
itd LrJ n/Anhän 9 ern oder Delegierten der beteiligten Parteien und Wähl- |f ergruppen gewählt werden.
Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum Freitag, 04.05.2001,12.00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur zu beantragen.
Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a KWO gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung erhalten.
56412 Untershausen, 18.12.2000 Ortseifen
Ortsbürgermeistser als Gemeindewahlleiter
IMPRESSUM:
Die Heimat- und Bürgerzeitung mit den öffentlichen Bekanntmachungen sowie der Zweckverbände nach § 27 der Gemeindeordnung für Rhld.-Pfalz (GemO) vom 31. Jan. 1994 -GVBI. S. 153 ff.- und den Bestimmungen der Hauptsatzungen in den jeweils geltenden Fassungen, erscheint wöchentlich.
Herausgeber, Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 56195 Höhr-Grenzhausen, Postf. 1451 (PLZ 56203 Rheinstr. 41). Tel.: 0 26 24 / 911-0. Fax: 0 26 24/911-195.
E-mail: montabaur@wittich-hoehr.de
Internet: www.wittich.de
Verantwortlich für den amtlichen Teil: Verbandsgemeindeverwaltung, der Bürgermeister.Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Franz-Peter Eudenbach, unter Anschrift des Verlages. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Annette Steil, unter Anschrift des Verlages.
Innerhalb der Verbandsgemeinde wird die Heimat- und Bürgerzeitung kostenlos zugestellt; im Einzelversand durch den Verlag DM 1,10 + Versandkosten.
Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos und Zeichnungen übernimmt der Verlag keine Haftung. Artikel müssen mit Namen und Anschrift des Verfassers gekennzeichnet sein und sollten grundsätzlich über die Verbandsgemeinde eingereicht werden. Gezeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die z. Z. gültige Anzeigenpreisliste. Bei Nichtbelieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.
VERLAG
WITTICH

