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Nr. 2/2001

235 Fm Buche .jj 1440 Fm Fichte nt| 110 Fm Kiefer 1 Ö40 Fm Douglasie 210 Fm Euro-Lärche

ei 'Ö20 Fm Bergahorn

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Brennholz für jeden Geschmack

e F|n diesem Jahr bietet das Forstrevier Buchfinkenland Brennholz in fol- ^ aenden Varianten an:

1 Traditionelles Buchenbrennholz im Raummetern

Kl Das Holz sitzt an einer Waldstraße und kostet 65,00 DM/Rm

2 Für Personen, die im Umgang mit Motorsäge und Spalthammer geübt sind und körperliche Arbeit nicht scheuen, bieten wir Langholz in Klein­poltern zu jeweils 10 Stück an, das sind - je nach Länge und Stärke - ca.

3 bis 4 Rm.

Auch dieses Holz ist gerückt, lagert an der Waldstraße und kostet 45,00 Oj Dji/I/Rm.

" 3 preiswerteste Variante ist, im Wald liegendes Kronen- und anderes Restholz selbst aufzuarbeiten. Dazu ist allerdings neben geeignetem Werkzeug auch eine Sicherheitsausrüstung zu empfehlen. Der Preis wird I 0 |i jeweils vereinbart und richtet sich nach Baumart, Stärke, Hanglage' usw.

Vorbestellungen für o.g. Sortimente bitte bis zum 15.01.2001 bei Förster Manfred Henkes, Tel. 06439/1626, aufgeben.

Henkes, Revierförster

m Seniorennachmittag - Sicherheit im Alter

j Herzliche Einladung an alle Senioren in Daubach und Stahlhofen zum J Seniorennachmittag am Mittwoch, 17.01.2001, ins Pfarrhaus Stahlhofen.

Wir beginnen wie gewohnt um 15.00 Uhr mit einer kleinen Andacht in unserer Pfarrkirche. Anschließend gemütliches Beisammensein bei Kaf­fee und Kuchen im Pfarrhaus. Kriminalhauptkommissar Guido Diel von der Kriminalinspektion Montabaur wird an dem Nachmittag teilnehmen. Er zeigt Risiken und Gefahrenquellen auf und gibt Tipps für Verhaltens­weisen, mit deren Hilfe Sie kritische Situationen meistern können.

01 Träger der Veranstaltung ist das Kath. Bildungswerk.

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4 Kinderfastnacht in Stahlhofen

es ; Alle Kids, die Lust haben, aktiv an der Kinderfastnacht am 17.02.2001 mit w Vorträgen, Sketchen oder Liedern (keine Mini-Playback-Show) teilzu­nehmen, melden sich bitte bis spätestens 20.01.2001 bei Annelie Buch- liguf holz, Tel. 18927 oder Gaby Pehl, Tel. 5291.

Eine Partei, die unter § 16 Abs. 4 KWG fällt, muss spätestens am 47. Tage vor der Wahl, das ist am Dienstag, 24. April 2001, bis 18.00 Uhr, beim Landeswahlleiter Rheinland-Pfalz, Mainzer Straße 14 - 16, 56130 Bad Ems, die Teilnahme an der Wahl mit dem Nachweis der Eigenschaft als Partei im Sinne des Parteiengesetzes anzeigen. Dies entfällt, wenn die entsprechende Bestätigung zur Wahl der derzeitigen Vertretungskörper­schaft eingereicht worden war.

III.

Wahlvorschläge müssen von mindestens 25 Wahlberechtigten des Wahl­gebiets, die den Wahlvorschlag unterstützen, unterschrieben sein (Unter­stützungsunterschriften), soweit die Wahlvorschläge nicht nach § 16 Abs. 3 oder § 62 Abs. 3 Satz 2 KWG davon befreit sind. Die Unterzeichnung durch die Bewerber selbst ist unzulässig. Die Wahlberechtigten dürfen für jede Wahl nur einen Wahlvorschlag unterschreiben.

Die Wahlvorschlagsträger sind für die Beibringung einer ausreichenden Zahl gültiger Unterstützungsunterschriften ausschließlich selbst verant­wortlich. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unter­stützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden.

IV.

Der vollständig Unterzeichnete Wahlvorschlag soll mit den erforderlichen Anlagen möglichst frühzeitig bei der Verbandsgemeindeverwaltung Mon­tabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8 , Wahlamt (Zi.-Nr. 231) eingereicht wer­den. Die Einreichungsfrist läuft am 41. Tag vor der Wahl ab, das ist am

Montag, 30. April 2001,18.00 Uhr.

V.

Vordrucke für Wahlvorschlag, Niederschrift über die Benennung des Bewerbers, Zustimmungserklärung des Bewerbers und Bescheinigung der Wählbarkeit des Bewerbers sowie amtliche Formblätter für die Unter­stützungsunterschriften sind bei der Verbandsgemeindeverwaltung erhält­lich.

56412 Untershausen, 18.12.2000 Ortseifen

Ortsbürgermeister als Gemeindewahlleiter

Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters

zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union in das Wählerverzeichnis

I.

Am Sonntag, 10.06.2001, findet die Wahl des Ortsbürgermeisters der Orts­gemeinde Untershausen statt.

II.

Chorgemeinschaft Daubach/Stahlhofen

Die 1. Gesangstunde im neuen Jahr findet am 12.01.2001 um 19.30 Uhr in Daubach statt. Die Jahreshauptversammlung des MGVConcordia Stahlhofen findet am 20.01.2001 im Lindensaal statt. Beginn ist um 20.00 Uhr. Um vollzähliges Erscheinen wird gebeten, da in diesem Jahr Wah­len anstehen.

Untershausen

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

J mitwochs.von 18.00 bis 19.00 Uhr

®! impackes

^Bekanntmachung des Tages der Wahl des Ortsbürgermeisters ^ der Ortsgemeinde Unterhausen

und Bekanntmachung über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Unterhausen

^ Am Sonntag, 10.06.2001, findet die Wahl des Ortsbürgermeisters der Orts­gemeinde Untershausen statt. Eine etwa notwendig werdende Stichwahl wird am Sonntag, dem 24. Juni 2001, durchgeführt.

Aufgrund des § 62 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) und des § 74 Abs. , Kommunalwahlordnung (KWO) fordere ich hiermit zur Einreichung IM von Wahlvorschlägen für die Wahl des Ortsbürgermeisters auf.

ßlJ^^schläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grund- 6tZeS ' von Wählergruppen und von Einzelbewerbern eingereicht werden. 1 arteien und Wählergruppen können auch einen gemeinsamen Bewer- i p er ln einem gemeinsamen Wahlvorschlag benennen.

6 fwvS iV h? hlvorschläge und Wahlvorschläge mitgliedschaftlich organisier- ii wahlergruppen sind in einer Versammlung der wahlberechtigten Mit- !n Urhatti- k der v ® rtreter der Gemeinde, Wahlvorschläge nicht mitglied- Wu|L. lch organisierter Wählergruppen in einer Versammlung, zu der die miin er 1 C ^' gten der G em ®inde einzuladen sind, in geheimer Abstim-

.Au_ t p au ' 2 u stellen. Ein gemeinsamer Bewerber kann auch in geheimer

nsöf ?' ner gemeinsamen Versammlung von wahlberechtigten Mit-

itd LrJ n/Anhän 9 ern oder Delegierten der beteiligten Parteien und Wähl- |f ergruppen gewählt werden.

Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäi­schen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemein­de nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufge­fordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum Freitag, 04.05.2001,12.00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur zu beantragen.

Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a KWO gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung erhalten.

56412 Untershausen, 18.12.2000 Ortseifen

Ortsbürgermeistser als Gemeindewahlleiter

IMPRESSUM:

Die Heimat- und Bürgerzeitung mit den öffentlichen Bekannt­machungen sowie der Zweckverbände nach § 27 der Gemein­deordnung für Rhld.-Pfalz (GemO) vom 31. Jan. 1994 -GVBI. S. 153 ff.- und den Bestimmungen der Hauptsatzungen in den jeweils geltenden Fassungen, erscheint wöchentlich.

Herausgeber, Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 56195 Höhr-Grenzhausen, Postf. 1451 (PLZ 56203 Rheinstr. 41). Tel.: 0 26 24 / 911-0. Fax: 0 26 24/911-195.

E-mail: montabaur@wittich-hoehr.de

Internet: www.wittich.de

Verantwortlich für den amtlichen Teil: Verbandsgemeindeverwaltung, der Bürgermeister.Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Franz-Peter Euden­bach, unter Anschrift des Verlages. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Annette Steil, unter Anschrift des Verlages.

Innerhalb der Verbandsgemeinde wird die Heimat- und Bürgerzeitung kosten­los zugestellt; im Einzelversand durch den Verlag DM 1,10 + Versandkosten.

Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos und Zeichnungen übernimmt der Verlag keine Haftung. Artikel müssen mit Namen und Anschrift des Ver­fassers gekennzeichnet sein und sollten grundsätzlich über die Verbands­gemeinde eingereicht werden. Gezeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag kei­ne Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gel­ten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die z. Z. gültige Anzei­genpreisliste. Bei Nichtbelieferung ohne Verschulden des Verlages oder infol­ge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.

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