Ilwhenbl all VG Montabaur _
öffentliche Bekanntmachung
Einwohnerversammlung
t aemäß §§ 16 und 64 Abs - 2 der Gemeindeordnung von Rheinland- "K alz (GemO) jährlich einzuberufende Einwohnerversammlung findet in ■Er Ortsaemeinde Daubach am Montag, 15.01.2001, um 19.30 Uhr im rpaal der Eulenstube in Daubach statt.
!;■ Tagesordnung:
,i 1 Bericht des Ortsbürgermeisters über aktuelle Fragen aus dem örtli- M ' chen Bereich
o Bericht des 1. Beigeordneten der Verbandsgemeinde über Maß- nahmen der Verbandsgemeinde
3 Diskussion und Beantwortung von Fragen der Bürger und Einwohner Alle Bürger und Einwohner sind herzlich zur Teilnahme an der Einwohnerversammlung eingeladen.
)aubach/Montabaur, 05.01.2001
)rtsgemeinde Daubach Verbandsgemeinde Montabaur
Ortsbürgermeister Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
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ericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates iül T)aubach vom 11.12.2000
Haushaltsplan/Haushaltssatzung 2001 einstimmig verabschiedet
In der jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderates stand die Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung |001 an.
Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstimmung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterung zum Planinhalt erklärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haushaltsplan und der Haushaltssatzung.
Die Haushaltssatzung 2001, die die summarische Zusammenfassung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Festsetzungen: Verwaltungshaushalt
^ Einnahmen/Ausgaben.je 511.000,00 DM
Vermögenshaushalt
Einnahmen/Ausgaben.je 535.000,00 DM
eä > Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2001 wie folgt festgelegt:
Grundsteuer A.269 v.H.
Grundsteuer B.317 v.H.
dgi Gewerbesteuer.330 v.H.
iah Die Hundesteuer beträgt
"für den ersten Hund.50,00 DM
für den zweiten Hund.130,00 DM
i für jeden weiteren Hund.160,00 DM
“ für Kampfhunde.1.000,00 DM
Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 2001 enthält der dem Haushaltsplan beigefügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Informationen zur Kenntnis gegeben. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann die Ortsgemeinde Daubach davon ausgehen, dass zum Ende des Haushaltsjahres 2000 Rücklagenmittel von rd. 190.000,00 DM vorgehalten werden können. Ausgehend von einem tatsächlichen Bestand zum 31.12.1999 in Höhe von 636.381,40
I DM sollten der allgemeinen Rücklage im Laufe des Haushaltsjahres 2000 Rücklagenmittel in Höhe von 157.000,00 DM entnommen werden. Bedingt durch erhebliche Mehrausgaben im Bereich des Vermögenshaushaltes ist eine zusätzliche Rücklagenentnahme von rd. 289.000,00 DM zu erwarten, dies entspricht einer Gesamtentnahme von rd. 446.000,00 DM.
Die Tatsache, dass die Ortsgemeinde schuldenfrei ist und der Umstand, rul ¥ dass zusätzlich noch Rücklagenmittel vorgehalten werden können, sind sff Indiz einer soliden finanziellen Basis für die Aufstellung des Haushaltes |001 und des Finanzplanes für die kommenden Jahre.
<* Haushalt 2001
, Das Gesamthaushaltsvolumen beläuft sich auf 1.046.000,00 DM. Hierin von entfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 511.000,00 »I DM und auf den ausgeglichenen Vermögenshaushalt 535.000,00 DM. Im Vergleich zum Haushaltsjahr 2000 ist somit ein Rückgang des Haus- ^ haltsvolumens um 143.000,00 DM zu verzeichnen.
Im Haushaltsplan 2001 wurden weder Verpflichtungsermächtigungen noch Kreditermächtigungen vorgesehen.
Verwaltungshaushalt
j Das Volumen des Verwaltungshaushaltes erhöht sich von 496.000,00 DM um 15.000,00 DM auf 511.000,00 DM. Ursächlich hierfür ist die Zunahme der Einnahmen des Unterabschnittes “Steuern, allgemeine Umlagen und allgemeine Zuweisungen”. Das Gesamteinnahmesoll des v. g. Unter- Ebschnittes in Höhe von 389.112,00 DM bildet mit 76,15 v.H. die Haupt- llUreinnahmequelle des Verwaltungshaushaltes. Weitere Einnahmen resultieren aus
Erstattungen, Zuweisungen.0,39 v.H.
^ Gebühren.0,73 v.H.
Einnahmen aus Verkauf, Mieten, Pachten und
sonstige Verwaltungs- und Betriebseinnahmen.17,54 v.H.
sonstige Finanzeinnahmen
(Konzessionsabgaben, Zinsen).5,19 v.H.
Die Ansätze für die lfd. Ausgaben des Verwaltungshaushaltes beruhen aut den Erfahrungen des Vorjahres, sind auf Grund von Berechnungen ermittelt worden, beinhalten gesetzliche oder tarifvertragliche Vorgaben na berücksichtigen Wünsche der Ortsgemeinde.
Nachfolgend soll verdeutlicht werden, welchen prozentualen Anteil die ^ t „! nen Ausgabenbereiche an den Gesamtausgaben des Verwaltungshaushaltes haben.
Nr. 2/2001
Prozentanteil 2001
1. Personalausgaben.19,27 v.H.
2. Verwaltungs- und Betriebsausgaben...24,63 v.H.
3. Zuschüsse für soziale Zwecke oder
ähnliche Einrichtungen.4,15 v.H.
4. Umlagen.51,65 v.H.
5. Zuführung zum Vermögenshaushalt.0,30 v.H:
Vermögenshaushalt
Das vom Ortsgemeinderat am 10.05.2000 beschlossene Investitionsprogramm bildet die Grundlage für die Aufstellung des Vermögenshaushaltes. Art und Umfang der sich hieraus ergebenden Vorhaben bestimmen das Volumen.
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1. Sanierung des Spielplatzes
an der Grillhütte incl. Bolzplatz.5.000,00 DM
2. Brunnenfassung am Dorfplatz.70.000,00 DM
3. Zuschüsse zu Dorferneuerungsmaßnahmen.2.000,00 DM 1
4. Erschließung “Im Bäumchesfeld” -
Straßenbeleuchtungs- und Straßenoberflächenentwässerungskanalbaukosten .35.000,00 DM
5. Ausbau der Waldstraße
- Straßenbeleuchtungskosten -.15.000,00 DM
6. Ausbau der Schulstraße.272.000,00 DM
7. Erweiterung der Straßenbeleuchtung.1.000,00 DM j
8. Ausbau von Wirtschaftswegen -
allgemeine Baumaßnahmen -.5.000,00 DM
9. Ausbau von Wirtschaftswegen - geförderte Maßnahmen (Restabwicklung der Maßnahmen aus dem Jahr 2000).90.000,00 DM
10. Pflege und Pflanzung von Obstbäumen.3.000,00 DM j
11. Bau einer Garage.15.000,00 DM
12. Grunderwerb.10.000,00 DM
Die Finanzierung aller Ausgaben erfolgt durch folgende Einnahmen:
1. Zuweisung des Landes zur
Brunnenfassung.10.000,00 DM |
2. Erschließungsbeiträge
“Im Bäumchesfeld”.70.000,00 DM
3. Ausbaubeiträge “Schulstraße”.160.000,00 DM
4. Landeszuweisung zum Ausbau der
Schulstraße.61.500,00 DM
5. Landeszuweisung zum Ausbau von
Wirtschaftswegen.61.200,00 DM
6. Einnahmen aus Grundstücksverkäufen.168.000,00 DM
7. Investitionsschlüsselzuweisungen.2.500,00 DM
8. Zuführung vom Verwaltungshaushalt.1.500,00 DM j
9. Entnahme aus der allgemeinen Rücklage.300,00 DM
Ausblick 2001 - 2004
Zuschüsse zu Dorferneuerungsmaßnahmen Fertigstellung des Baugebietes “Im Bäumchesfeld”
Erweiterung der Straßenbeleuchtung
Wirtschaftswegebau
Pflege und Pflanzung von Obstbäumen
Grunderwerb
Ausbau der Kissbergstraße
Erneuerung der Bushaltestelle in Richtung Montabaur Erschließung des Baugebietes “Neufeldchen III” Verkehrsberuhigung “Ortseingänge”
Die Berechnung der mittelfristigen Finanzplanung signalisiert eine Ausführbarkeit aller Maßnahmen, wenngleich nach dem jetzigen Stand davon auszugehen ist, dass die allgemeine Rücklage aufgebraucht sein wird. Es ist außerdem darauf hinzuweisen, dass die Vermarktung der gemeindlichen Grundstücke im Bereich des Baugebietes “Im Bäumchesfeld” angestrebt werden muss.
Um in den kommenden Jahren Landeszuweisungen beantragen zu können, bedarf es einer Anhebung des Gewerbesteuerhebesatzes von 320 v. H. um 10 Punkte auf 330 v. H., dieser neue Mindesthebesatz für die Antragstellung gilt ab dem 01.01.2001.
Widmung der Verkehrsanlage “Am Diliches Berg” in der Ortsgemeinde Daubach für den öffentlichen Verkehr gemäß § 36 Landesstraßengesetz Rheinland-Pfalz (LStrG)
Aufgrund der Bestimmungen des § 36 LStrG in der Fassung vom 01.08.1977 (GVBI. Seite 273), zuletzt geändert durch Artikel 259 des Gesetzes vom 12.10.1999 (GVBI. Seite 325), beschloss der Ortsgemeinderat, die nachstehend bezeichneten Verkehrsflächen als Gemeindestraße im Sinne von § 3 Absatz 1 Nummer 3 a LStrG dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Die Widmung erstreckt sich auf folgende Flurstücke: Bezeichnung verlaufend von - bis Tag der Verkehrs
Übergabe
Gemeindestraße “Am Diliches Waldstraße bis
Berg” (Flurstück 209 und Gartenweg 12.12.2000
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Teilnahme am Landeswettbewerb “Unser Dorf soll schöner werden”
Der Ortsgemeinderat beschloss, im Jahr 2001 am Landeswettbewerb “Unser Dorf soll schöner werden” nicht teilzunehmen.
Fundsache
Am Welschneudorfer Weg wurde eine Uhr gefunden und bei mir abgegeben. Der Verlierer kann die Fundsache bei mir abholen.
Raimund Hahn, Ortsbürgermeister

