Wochenblatt VG Montabaur
Verspätetes Weihnachtsgeschenk , A/oihn;3Cht sae
Der Weihnachtsmann hat im Unterdorf/Hauptstraße ein Weihnachtsg^
schenk (Kinderspiel) gefunden und es h b ® l | ^ ir A f.^ e 9 r dJejnSchlüs- Geschenk verloren hat, kann es bei mir abholen. Auch wurde ein 00 sei im Buchenweg gefunden. Der Verlierer kann sich ebenfalls sei bei mir abholen. ^ Msb0rgermeisler
MGV “Cacilia” Horbach e.V.
Am Freitaq 12 01.2001, findet wieder die erste Probe statt, sie beginn für alle Sänger um 18.30 Uhr. Um vollzähliges Erschienen wird gebeten.
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Hübingen
Dienststunden der Gemeindeverwaltung
Kapellenstraße 5 -mmih,
donnerstags. von 1 830 ira
Telefon Gemeindeverwaltung, Kapellenstr. 5.06439/901/84
Fax 06439/901807
Telefon Ortsbürgermeister
(dienstlich und privat). 06 !Sm
Vermietung Buchfinkenlandhalle.06439/1466
Vermietung Grillhütte.06439/7414
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Ortsgemeinderates Hübingen
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Hübingen findet am Dienstag, 16.01.2001, um 19.30 Uhr im Gemeindehaus, Kapellenstraße 5 statt.
Tagesordnung:
I. Öffentliche Sitzung
1. Einwohnerfragestunde
2. Antrag auf Nachtabschaltung des Glockengeläutes der Wendelinuskapelle
3. Sachstand Erweiterung/Modernisierung der Buchfinkenlandhalle
4. Auftragsvergaben Buchfinkenlandhalle - vorsorglich -
5. Beratung über eine Erweiterung des Jugendraumes in der Buchfinkenlandhalle
6. Sachstand “Anerkennung der Buchfinkenlandgemeinden als Schwerpunktregion der Dorferneuerung”
7. Vorberatung Haushaltsplan 2001
8. Verschiedenes
II. Nichtöffentliche Sitzung
1. Bauangelegenheit
2. Bauangelegenheit
3. Grundstücksangelegenheit
4. Grundstücksangelegenheit
5. Zuschussangelegenheit
6. Verschiedenes
56412 Hübingen, 08.01.2001 Noll, Ortsbürgermeister
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r rennholz für jeden Geschmack
“ ®"" m Jahr bietet das Forstrevier Buchfinkenland Brennholz
genden Varianten an.
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Traditionelles Buchenbrennholz in Raummetern. Das Holz sitzt a „| einer Waldstraße und kostet 65,00 DM/Rm Fm- Personen die im Umgang mit Motorsäge und Spalthartiny F -M cind und körperliche Arbeit nicht scheuen, bieten wirU holz in Kleinpoltern zu jeweils 10 Stück an, das sind, je nach Langel und Stärke ca. 3 bis 4 Rm. I
Auch dieses Holz ist gerückt, lagert an der Waldstraße und kostet
45,00 DM/Rm „ ul . . .. f
3 Preiswerteste Variante ist, im Wald liegendes Kronen- und anderes Restholz selbst aufzuarbeiten. Dazu ist allerdings neben geeign
tem Werkzeug auch eine Sicherheitsausrustung zu empfehlen. ^
Preis wird jeweils vereinbart und richtet sich nach Baumart, Stärke] Hanqlage usw.
Vorbestellungen für o.g. Sortimente bitte bis zum 15.01.2001 bei Förster Manfred Henkes, Tel. 06439/1626, aufgeben.
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Verein der Freunde und Förderer der Freiwilligen Feuerwehr Hübingen
Jahreshauptversammlung Im Gasthaus Panorama
Am Samstag, 20 . 01 . 2001 , findet im Gasthaus „ Panorama” in Hübinge die Jahreshauptversammlung statt. Beginn ist um 20:00 Uhr. Hierzu sind
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alle Ehrenmitglieder, alle aktiven und inaktiven Mitglieder des Vereins herzlich eingeladen.
Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:
Begrüßung Totenehrung Jahresprotokoll
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Kassenbericht/ Entlastung durch Kassenprüfer, Carmen Hellmig uni 'lehrausi - . /ordens
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Reiner Daubach Neuwahlen der Kassenprüfer Bericht des Wehrführers Ansprache des Ortsbürgermeisters Verschiedenes
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Verein der Freunde und Förderer der Grundschule Nentershausen r
Einladung zur Jahreshauptversammlung 1
Am Mittwoch, 07.02.2001, findet um 19.30 Uhr im Mehrzweckraum v ” 00 Grundschule Nentershausen unsere diesjährige Jahreshauptversamu lung statt.
Tagesordnung: 1. Begrüßung durch die 1. Vorsitzende, 2. Bericht des Vorstandes, 3. Kassenbericht, 4. Bericht der Kassenprüfer, 5. Tätigkeitsbericht der Schriftführerin fi Fntlastnnn des Vorstandes 7. Verschiedenes
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Jagdgenossenschaft Hübingen
Am Dienstag, 30.01.2001, findet um 19.30 Uhr im Sitzungssaal des Gemeindehauses Hübingen eine Jagdgenossenschaftsversammlung statt.
Tagesordnung:
1 . Beschlussfassung über eine neue Satzung für die Jagdgenossenschaft Hübingen in Anlehnung an die Mustersatzung für Jagdgenossenschaften des Ministeriums für Umwelt und Forsten (MUF)
2. Beschlussfassung über die Aufgabenübertragung hinsichtlich der Zuschlagserteilung bei der Jagdverpachtung auf den Jagdvorstand, gern. § 6 Nr. 10 der Mustersatzung
3. Verschiedenes
Wilfried Noll, Jagdvorsteher Eingeladen und teilnahmeberechtigt sind alle Grundstückseigentümer, deren Grundstücke nicht bebaut oder eingezäunt sind. Bei Grundstücken, die mehreren Personen gehören, kann das Stimmrecht nur durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Jede Jagdgenossin oder jeder Jagdgenosse kann sich durch den Ehegatten, durch eine Verwandte oder einen Verwandten in gerader Linie, durch eine ständig von der oder dem Vertretenen beschäftigte Person, durch eine derselben Jagdgenossenschaft angehörige volljährige Jagdgenossin oder einen derselben Jagdgenossenschaft angehörigen volljährigen Jagdgenossen auf Grund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen; mehr als drei Vollmachten darf keine Jagdgenossin oder kein Jagdgenosse in seiner Person vereinigen. Die Jagdgenossen haben zu Beginn der Genossenschaftsversammlung ihre ein- gebrachte und vertretene (bejagbare) Grundfläche bekanntzugeben. Hinweis
Die Mustersatzung für Jagdgenossenschaften des Ministeriums für Umwelt und Forsten (TOP 1 ) kann bei der Verbandsgemeindeverwaltunq Montabaur, Zimmer-Nr. 108, während den Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung oder beim Ortsbürgermeister und Jaqdvor- steher Wilfried Noll, Kapellenstraße 2 , 56412 Hübingen während der Dienstzeiten eingesehen werden.
Ferner können die Unterlagen zu TOP 1 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, unter der Tel.-Nr. 02602/126134, oder per E-Mail unter der Adresse MWeisser@Montabaur.de angefordert werden
3.
DRK-Ortsverein Nentershausen e>V.
Blutspendetermin Nentershausen
Unser nächster Blutspendetermin findet am Dienstag, 30.01.2001, vor 16.30 bis 20.30 Uhr, in der Hauptschule Nentershausen statt Eingeladen sind alle Mitbürger von 18-69 Jahren.
Warum Blutspenden - Jeder Mensch kann unerwartet auf eine Blutspen de angewiesen sein. Tragen Sie doch mit Ihrer Solidarität dazu bei, unse 4 ren verletzten und kranken Mitmenschen zu helfen.
Hinweise zur Spende:
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1. Der Spender muß anläßlich der ersten Blutspende ein gültiges Pe$ G rt
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vorweisen.
2. Der Erstspender muß vor seiner ersten Spende ausreichend Flüs keit zu sich nehmen.
3. Die Blutspende, für Erstspender, erfolgt nur dann, wenn er mindeste!
45 Minuten vor Terminende im Terminlokal erschienen ist.
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Sprechstunden des Ortsbürgermeisters j^iien de
montags . von 19.00 bis 20.00 Hannapp
donnerstags. . VDn 18 . 0 0 bis 19.30J Ferner kc
Gemeindeverwaltung. Tel: 0648^
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