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Wochenblatt VG Montabaur

23

Nr. 2/2001

*

t-:.

Boden

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

nach Vereinbarung.Telefon 02602/8425

Jaqdgenossenschaft Heiligenroth-Boden

Am Mittwoch, 24.01.2001, findet um 19.30 Uhr im Sitzungssaal des Gemein­dehauses Heiligenroth eine Jagdgenossenschaftsversammlung statt.

Tagesordnung

1 Beschlussfassung über eine neue Satzung für die Jagdgenossen- ' sc haft Heiligenroth-Boden in Anlehnung an die Mustersatzung für Jagd-

qenossenschaften des Ministeriums.für Umwelt und Forsten (MUF)

2 Beschlussfassung über die Aufgabenübertragung hinsichtlich der Zuschlagserteilung bei der Jagdverpachtung auf den Jagdvorstand, gern. §6 Nr. 10 der Mustersatzung

3 Beschlussfassung über die Entschädigung der Deutschen Bahn AG an die Jagdgenossenschaft Heiligenroth-Boden wegen Jagdpacht­wertminderung und Beeinträchtigungen des Jagdrechtes im Bereich des Jagdreviers Heiligenroth-Boden durch den Bau der ICE-Strecke Köln-Rhein/Main

4. Verschiedenes

Benno Heibel, Jagdvorsteher Eingeladen und teilnahmeberechtigt sind alle Grundstückseigentümer, deren Grundstücke nicht bebaut odereingezäunt sind. Bei Grundstücken, die mehreren Personen gehören, kann das Stimmrecht nur durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Jede Jagdgenossin oder jeder Jagd­genosse kann sich durch den Ehegatten, durch eine Verwandte oder einen Verwandten in gerader Linie, durch eine ständig von der oder dem Ver­tretenen beschäftigte Person, durch eine derselben Jagdgenossenschaft angehörige volljährige Jagdgenossin oder einen derselben Jagdgenos­senschaftangehörigen volljährigen Jagdgenossen auf Grund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen; mehr als drei Vollmachten darf keine Jagd­genossin oder kein Jagdgenosse in seiner Person vereinigen. Die Jagd- jenossen haben zu Beginn der Genossenschaftsversammlung ihre ein- gebrachte und vertretene (bejagbare) Grundfläche bekannt zu geben. Hinweis

Die Mustersatzung für Jagdgenossenschaften des Ministeriums für Umwelt und Forsten (TOP 1 ) sowie Beschlussvorlage hinsichtlich der Ent­schädigung der Deutschen Bahn AG wegen Jagdwertminderung und Beeinträchtigungen des Jagdrechtes (TOP 3) kann bei der Verbandsge- neindeverwaltung Montabaur, Zimmer-Nr. 108, während der Öffnungs­zeiten der Verbandsgemeindeverwaltung oder bei dem Jagdvorsteher Benno Heibel, Breslauer Str. 8, 56412 Heiligenroth, eingesehen werden. : erner können die Unterlagen zu TOP 1 und 3 bei der Verbandsge- neindeverwaltung Montabaur unter der Tei.-Nr. 02602/126-134 oder per E-Mail unter der Adresse mweisser@montabaur.de angefordert werden.

gASVDeutsche Eiche 1927 e.V. Boden

^m Freitag, 19.01.2001, um 20.00 Uhr, findet im Sitzungsraum der Ahrb- chhalle in Boden die Jahreshauptversammlung des ASVDeutsche Eiche 1927 e.V. Boden statt. Zu diesem Treffen des obersten Vereinsorgans mit leuwahlen des Vorstandes lädt der Verein alle Mitglieder recht herzlich ein. agesordnung: 1. Begrüßung durch die 1. Vorsitzende Sylvia Schmidt, 2. Ehrung der Toten, 3. Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit, Genehmigung der Tagesordnung sowie Aufstel­lung der Anwesenheitsliste, 4. Jahresbericht der 1. Vorsitzenden, 5. «Bericht der Kassenwartin Marion Eulberg, 6. Bericht der Kassenprüfer, 7. Berichte der Abteilungs- und Jugendleiter, 8. Aussprache zu den Berich­ten, 9. Entlastung des Vorstandes, 10. Wahl des Versammlungsleiters, 11. Neuwahl des Vorstandes, 12. Anträge - Anträge müssen spätestens drei Tage vor der Jahreshauptversammlung dem Vorstand vorliegen -13. Verschiedenes.

Heiligenroth

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

°' ensta 9S.von 17.00 bis 19.30 Uhr

..nach Vereinbarung

lelefon: 02602/16606, Fax: 02602/917396

ericht über dip Sitzung des Ortsgemeinderates

heiligenroth vom 12.12.2000

Dprrvt Un g des Bebauun 9 splanesIllbach

fcrh" 1? 9er ür inderat stimmte der IV. Änderung des BebauungsplansIjl-

der Fnrm SC ie ßli c .h Begründung sowie den textlichen Festsetzungen in

Gleirh m ZU w e s ' e n der Sitzung vorgestellt wurden.

unasnian' 119 .^^ cllloss der Ortsgemeinderat die IV. Änderung des Bebau-

sebMrSS s llbach einschließlich Begründung sowie den textlichen Fest-

und24^GemO ^ at2un 9 9 em äß den Bestimmungen nach §§ 10 BauGB

Jagdgenossenschaft Heiligenroth-Boden

Am Mittwoch, 24.01.2001, findet um 19.30 Uhr im Sitzungssaal des Gemein­dehauses Heiligenroth eine Jagdgenossenschaftsversammlung statt.

Tagesordnung

1. Beschlussfassung über eine neue Satzung für die Jagdgenossen­schaft Heiligenroth-Boden in Anlehnung an die Mustersatzung für Jagdgenossenschaften des Ministeriums für Umwelt und Forsten (MUF)

2. Beschlussfassung über die Aufgabenübertragung hinsichtlich der Zuschlagserteilung bei der Jagdverpachtung auf den Jagdvorstand, gern. § 6 Nr. 10 der Mustersatzung

3. Beschlussfassung über die Entschädigung der Deutschen Bahn AG an die Jagdgenossenschaft Heiligenroth-Boden wegen Jagdpacht­wertminderung und Beeinträchtigungen des Jagdrechtes im Bereich des Jagdreviers Heiligenroth-Boden durch den Bau der ICE-Strecke Köln-Rhein/Main

4. Verschiedenes

Benno Heibel, Jagdvorsteher Eingeladen und teilnahmeberechtigt sind alle Grundstückseigentümer, deren Grundstücke nicht bebaut oder eingezäunt sind. Bei Grundstücken, die mehreren Personen gehören, kann das Stimmrecht nur durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Jede Jagdgenossin oder jeder Jagd­genosse kann sich durch den Ehegatten, durch eine Verwandte oder einen Verwandten in gerader Linie, durch eine ständig von der oder dem Ver­tretenen beschäftigte Person, durch eine derselben Jagdgenossenschaft angehörige volljährige Jagdgenossin oder einen derselben Jagdgenos­senschaft angehörigen volljährigen Jagdgenossen auf Grund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen; mehr als drei Vollmachten darf keine Jagd­genossin oder kein Jagdgenosse in seiner Person vereinigen. Die Jagd­genossen haben zu Beginn der Genossenschaftsversammlung ihre ein- gebrachte und vertretene (bejagbare) Grundfläche bekannt zu geben. Hinweis

Die Mustersatzung für Jagdgenossenschaften des Ministeriums für Umwelt und Forsten (TOP 1) sowie Beschlussvorlage hinsichtlich der Ent­schädigung der Deutschen Bahn AG wegen Jagdwertminderung und Beeinträchtigungen des Jagdrechtes (TOP 3) kann bei der Verbandsge­meindeverwaltung Montabaur, Zimmer-Nr. 108, während der Öffnungs­zeiten der Verbandsgemeindeverwaltung oder bei dem Jagdvorsteher Benno Heibel, Breslauer Str. 8, 56412 Heiligenroth, eingesehen werden. Ferner können die Unterlagen zu TOP 1 und 3 bei der Verbandsge­meindeverwaltung Montabaur unter der Tel.-Nr. 02602/126-134 oder per E-Mail unter der Adresse mweisser@montabaur.de angefordert werden.

Kinderkappensitzung in Heiligenroth

Sicher üben schon wieder viele von euch eifrig für unsere Kinderkappen­sitzung am Sonntag, 11.02.2001.

Wer einen Beitrag hat (Tanz, Sketch usw.) soll sich bitte schnell bei mir melden. Gabi Barthel, Telefon: 3586.

SV Heiligenroth

ALTE HERREN

Am Samstag, 20.01.2001, ab 19.30 Uhr heißt es im Sportlerheim Schlachtfest bei den Alten Herren. Anmeldung bitte bis Montag, 15.01.2001, bei Otto Frink.

Ruppach-Goldhausen

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Ruppach-Goldhausen vom 11.12.2000

Wirtschafts- und Fällungsplan 2001 einstimmig beschlossen

Einstimmig verabschiedete der Ortsgemeinderat den in der Sitzung vor­gelegten und erläuterten Forstwirtschaftsplan für das Jahr 2001. Gemäß den Berechnungen der Forstverwaltung wurden Gesamteinnahmen von 35.700,00 DM und Gesamtausgaben von 37.700,00 DM veranschlagt. Der Holzeinschlag wurde auf insgesamt 405 Fm festgelegt und teilt sich wie folgt auf:

010 Fm Bergahorn

355 Fm Fichte

040 Fm japanische Lärche

Forsteinrichtungswerk für den Zeitraum 2000 bis 2010

Revierleiter Kloft stellte das Forsteinrichtungswerk anhand des Erläute­rungsberichtes vor. Auf den im Rahmen der Aufstellung des Berichtes durchgeführten Waldbegang und die einzelnen Schwerpunkte wurde ver­wiesen. Dem Forsteinrichtungswerk wurde - wie im vorliegenden Erläu­terungsbericht dargelegt - zugestimmt.

Teilnahme am WettbewerbUnser Dorf soll schöner werden - Unser Dorf hat Zukunft im Jahre 2001

Nach Diskussion im Ortsgemeinderat wurde festgestellt, dass die im letz­ten Jahr durchgeführten und in diesem Jahr geplanten Maßnahmen der Ortsgemeinde nicht ausreichen, um bei einer Teilnahme am Wettbewerb 2001 neue Aspekte vorzustellen. Der Ortsgemeinderat beschloss daher, am Wettbewerb 2001 nicht teilzunehmen.