Wochenblatt VG Montabaur
23
Nr. 2/2001
*
t-:.
Boden
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
nach Vereinbarung.Telefon 02602/8425
Jaqdgenossenschaft Heiligenroth-Boden
Am Mittwoch, 24.01.2001, findet um 19.30 Uhr im Sitzungssaal des Gemeindehauses Heiligenroth eine Jagdgenossenschaftsversammlung statt.
Tagesordnung
1 Beschlussfassung über eine neue Satzung für die Jagdgenossen- ' sc haft Heiligenroth-Boden in Anlehnung an die Mustersatzung für Jagd-
qenossenschaften des Ministeriums.für Umwelt und Forsten (MUF)
2 Beschlussfassung über die Aufgabenübertragung hinsichtlich der Zuschlagserteilung bei der Jagdverpachtung auf den Jagdvorstand, gern. §6 Nr. 10 der Mustersatzung
3 • Beschlussfassung über die Entschädigung der Deutschen Bahn AG an die Jagdgenossenschaft Heiligenroth-Boden wegen Jagdpachtwertminderung und Beeinträchtigungen des Jagdrechtes im Bereich des Jagdreviers Heiligenroth-Boden durch den Bau der ICE-Strecke Köln-Rhein/Main
4. Verschiedenes
Benno Heibel, Jagdvorsteher Eingeladen und teilnahmeberechtigt sind alle Grundstückseigentümer, deren Grundstücke nicht bebaut odereingezäunt sind. Bei Grundstücken, die mehreren Personen gehören, kann das Stimmrecht nur durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Jede Jagdgenossin oder jeder Jagdgenosse kann sich durch den Ehegatten, durch eine Verwandte oder einen Verwandten in gerader Linie, durch eine ständig von der oder dem Vertretenen beschäftigte Person, durch eine derselben Jagdgenossenschaft angehörige volljährige Jagdgenossin oder einen derselben Jagdgenossenschaftangehörigen volljährigen Jagdgenossen auf Grund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen; mehr als drei Vollmachten darf keine Jagdgenossin oder kein Jagdgenosse in seiner Person vereinigen. Die Jagd- jenossen haben zu Beginn der Genossenschaftsversammlung ihre ein- gebrachte und vertretene (bejagbare) Grundfläche bekannt zu geben. Hinweis
Die Mustersatzung für Jagdgenossenschaften des Ministeriums für Umwelt und Forsten (TOP 1 ) sowie Beschlussvorlage hinsichtlich der Entschädigung der Deutschen Bahn AG wegen Jagdwertminderung und Beeinträchtigungen des Jagdrechtes (TOP 3) kann bei der Verbandsge- neindeverwaltung Montabaur, Zimmer-Nr. 108, während der Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung oder bei dem Jagdvorsteher Benno Heibel, Breslauer Str. 8, 56412 Heiligenroth, eingesehen werden. : erner können die Unterlagen zu TOP 1 und 3 bei der Verbandsge- neindeverwaltung Montabaur unter der Tei.-Nr. 02602/126-134 oder per E-Mail unter der Adresse mweisser@montabaur.de angefordert werden.
gASV “Deutsche Eiche” 1927 e.V. Boden
■^m Freitag, 19.01.2001, um 20.00 Uhr, findet im Sitzungsraum der Ahrb- ■chhalle in Boden die Jahreshauptversammlung des ASV “Deutsche Eiche” ■1927 e.V. Boden statt. Zu diesem Treffen des obersten Vereinsorgans mit ■leuwahlen des Vorstandes lädt der Verein alle Mitglieder recht herzlich ein. ■ agesordnung: 1. Begrüßung durch die 1. Vorsitzende Sylvia Schmidt, 2. Ehrung der Toten, 3. Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit, Genehmigung der Tagesordnung sowie Aufstellung der Anwesenheitsliste, 4. Jahresbericht der 1. Vorsitzenden, 5. «Bericht der Kassenwartin Marion Eulberg, 6. Bericht der Kassenprüfer, 7. Berichte der Abteilungs- und Jugendleiter, 8. Aussprache zu den Berichten, 9. Entlastung des Vorstandes, 10. Wahl des Versammlungsleiters, 11. Neuwahl des Vorstandes, 12. Anträge - Anträge müssen spätestens drei Tage vor der Jahreshauptversammlung dem Vorstand vorliegen -13. Verschiedenes.
Heiligenroth
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
°' ensta 9S.von 17.00 bis 19.30 Uhr
..nach Vereinbarung
lelefon: 02602/16606, Fax: 02602/917396
ericht über dip Sitzung des Ortsgemeinderates
heiligenroth vom 12.12.2000
Dprrvt Un g des Bebauun 9 splanes “Illbach”
fcrh" 1? 9er ür inderat stimmte der IV. Änderung des Bebauungsplans “Ijl-
der Fnrm SC ™ ie ßli c .h Begründung sowie den textlichen Festsetzungen in
Gleirh m ZU ’ w ’ e s ' e ’ n der Sitzung vorgestellt wurden.
unasnian' 119 .^^ cllloss der Ortsgemeinderat die IV. Änderung des Bebau-
sebMrSS s llbach ” einschließlich Begründung sowie den textlichen Fest-
und24^GemO ^ at2un 9 9 em äß den Bestimmungen nach §§ 10 BauGB
Jagdgenossenschaft Heiligenroth-Boden
Am Mittwoch, 24.01.2001, findet um 19.30 Uhr im Sitzungssaal des Gemeindehauses Heiligenroth eine Jagdgenossenschaftsversammlung statt.
Tagesordnung
1. Beschlussfassung über eine neue Satzung für die Jagdgenossenschaft Heiligenroth-Boden in Anlehnung an die Mustersatzung für Jagdgenossenschaften des Ministeriums für Umwelt und Forsten (MUF)
2. Beschlussfassung über die Aufgabenübertragung hinsichtlich der Zuschlagserteilung bei der Jagdverpachtung auf den Jagdvorstand, gern. § 6 Nr. 10 der Mustersatzung
3. Beschlussfassung über die Entschädigung der Deutschen Bahn AG an die Jagdgenossenschaft Heiligenroth-Boden wegen Jagdpachtwertminderung und Beeinträchtigungen des Jagdrechtes im Bereich des Jagdreviers Heiligenroth-Boden durch den Bau der ICE-Strecke Köln-Rhein/Main
4. Verschiedenes
Benno Heibel, Jagdvorsteher Eingeladen und teilnahmeberechtigt sind alle Grundstückseigentümer, deren Grundstücke nicht bebaut oder eingezäunt sind. Bei Grundstücken, die mehreren Personen gehören, kann das Stimmrecht nur durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Jede Jagdgenossin oder jeder Jagdgenosse kann sich durch den Ehegatten, durch eine Verwandte oder einen Verwandten in gerader Linie, durch eine ständig von der oder dem Vertretenen beschäftigte Person, durch eine derselben Jagdgenossenschaft angehörige volljährige Jagdgenossin oder einen derselben Jagdgenossenschaft angehörigen volljährigen Jagdgenossen auf Grund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen; mehr als drei Vollmachten darf keine Jagdgenossin oder kein Jagdgenosse in seiner Person vereinigen. Die Jagdgenossen haben zu Beginn der Genossenschaftsversammlung ihre ein- gebrachte und vertretene (bejagbare) Grundfläche bekannt zu geben. Hinweis
Die Mustersatzung für Jagdgenossenschaften des Ministeriums für Umwelt und Forsten (TOP 1) sowie Beschlussvorlage hinsichtlich der Entschädigung der Deutschen Bahn AG wegen Jagdwertminderung und Beeinträchtigungen des Jagdrechtes (TOP 3) kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Zimmer-Nr. 108, während der Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung oder bei dem Jagdvorsteher Benno Heibel, Breslauer Str. 8, 56412 Heiligenroth, eingesehen werden. Ferner können die Unterlagen zu TOP 1 und 3 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur unter der Tel.-Nr. 02602/126-134 oder per E-Mail unter der Adresse mweisser@montabaur.de angefordert werden.
Kinderkappensitzung in Heiligenroth
Sicher üben schon wieder viele von euch eifrig für unsere Kinderkappensitzung am Sonntag, 11.02.2001.
Wer einen Beitrag hat (Tanz, Sketch usw.) soll sich bitte schnell bei mir melden. Gabi Barthel, Telefon: 3586.
SV Heiligenroth
ALTE HERREN
Am Samstag, 20.01.2001, ab 19.30 Uhr heißt es im Sportlerheim “Schlachtfest bei den Alten Herren”. Anmeldung bitte bis Montag, 15.01.2001, bei Otto Frink.
Ruppach-Goldhausen
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Ruppach-Goldhausen vom 11.12.2000
Wirtschafts- und Fällungsplan 2001 einstimmig beschlossen
Einstimmig verabschiedete der Ortsgemeinderat den in der Sitzung vorgelegten und erläuterten Forstwirtschaftsplan für das Jahr 2001. Gemäß den Berechnungen der Forstverwaltung wurden Gesamteinnahmen von 35.700,00 DM und Gesamtausgaben von 37.700,00 DM veranschlagt. Der Holzeinschlag wurde auf insgesamt 405 Fm festgelegt und teilt sich wie folgt auf:
010 Fm Bergahorn
355 Fm Fichte
040 Fm japanische Lärche
Forsteinrichtungswerk für den Zeitraum 2000 bis 2010
Revierleiter Kloft stellte das Forsteinrichtungswerk anhand des Erläuterungsberichtes vor. Auf den im Rahmen der Aufstellung des Berichtes durchgeführten Waldbegang und die einzelnen Schwerpunkte wurde verwiesen. Dem Forsteinrichtungswerk wurde - wie im vorliegenden Erläuterungsbericht dargelegt - zugestimmt.
Teilnahme am Wettbewerb “Unser Dorf soll schöner werden - Unser Dorf hat Zukunft” im Jahre 2001
Nach Diskussion im Ortsgemeinderat wurde festgestellt, dass die im letzten Jahr durchgeführten und in diesem Jahr geplanten Maßnahmen der Ortsgemeinde nicht ausreichen, um bei einer Teilnahme am Wettbewerb 2001 neue Aspekte vorzustellen. Der Ortsgemeinderat beschloss daher, am Wettbewerb 2001 nicht teilzunehmen.

