Wochenblatt VG Montabaur
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Nm/2001 i
Haushaltsrechnung 1999 beschlossen und Entlastung erteilt
Bereits am 26.10.2000 tagte der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde in den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, um sich vor Ort von der ordnungsgemäßen Ausführung der Haushaltsund Kassengeschäfte zu überzeugen. Nach Einsichtnahme in die Haushalts- und Kassenbelege wurde abschließend vom Rechnungsprüfungsausschuss festgestellt, dass die Überprüfung Anlass zu geringen Beanstandungen gab, die jedoch zwischenzeitlich ausgeräumt wurden. Daraufhin wurde die Haushaltsrechnung 1999 abgeschlossen und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.
Die Zustimmung zur Jahresrechnung wurde nun in der Sitzung am 12.12.2000 erklärt. Zugleich wurde dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1999 Entlastung erteilt.
Die in der Jahresrechnung zusammengestellten Eckdaten über den Abschluss des Haushaltsjahres 1999 werden im Rahmen einer gesonderten öffentlichen Bekanntmachung im Wochenblatt zur Kenntnis gegeben. Haushaltsplan/Haushaltssatzung 2001 einstimmig verabschiedet In der jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderates stand die Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2001 an.
Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstimmung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterung zum Planinhalt erklärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haushaltsplan und der Haushaltssatzung.
Die Haushaltssatzung 2001, die die summarische Zusammenfassung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Festsetzungen: Verwaltungshaushalt
Einnahmen/Ausgaben.je 1.542.000,00 DM
Vermögenshaushalt
Einnahmen/Ausgaben.je 1.307.000,00 DM
Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2001 wie folgt festgelegt:
Grundsteuer A.269 v.H.
Grundsteuer B.317 v.H.
Gewerbesteuer.330 v.H.
Die Hundesteuer beträgt
für den ersten Hund.,.50,00 DM
für den zweiten Hund.100,00 DM
für jeden weiteren Hund.150,00 DM
Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 2001 enthält der dem Haushaltsplan beigefügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Informationen zur Kenntnis gegeben. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann die Ortsgemeinde Girod davon ausgehen, dass zum Ende des Haushaltsjahres 2000 Rücklagenmittel von rd. 430.000,00 DM vorgehalten werden können.
Ausgehend von einem tatsächlichen Bestand zum 31.12.1999 in Höhe von 474.077,00 DM sollten der allgemeinen Rücklage im Laufe des Haushaltsjahres 2000 Rücklagenmittel in Höhe von 73.250,00 DM entnommen werden. Tatsächlich werden jedoch, nach dem derzeitigen Stand, nur Rücklagenmittel in Höhe von rd. 44.000,00 DM benötigt; diese Entwicklung resultiert aus einem deutlichen Einnahmeüberschuss im Verwaltungshaushalt, der dem Vermögenshaushalt zugeführt werden kann.
Der Gesamtschuldenstand der Ortsgemeinde Girod beläuft sich zu Beginn des Haushaltsjahres 2001 auf 32.008,69 DM; dies ist gleichbedeutend mit einer Pro-Kopf-Verschuldung von 27,15 DM - diese liegt deutlich unter dem Landesdurchschnitt von 610,00 DM/Einwohner.
Haushalt 2001
Das Gesamthaushaltsvolumen beläuft sich auf 2.849.000,00 DM. Hiervon entfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 1.542.000,00 DM und auf den ausgeglichenen Vermögenshaushalt 1.307.000,00 DM. Im Vergleich zum Haushaltsjahr 2000 erhöht sich das Haushaltsvolumen um 1.019.000,00 DM.
Im Haushaltsplan 2001 wurden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 180.000,00 DM, jedoch keine Kreditermächtigung veranschlagt.
Verwaltungshaushalt
Das Volumen des Verwaltungshaushaltes verringert sich von 1.615.000,00 DM um 73.000,00 DM auf 1.542.000,00 DM. Ursächlich hierfür ist der Rückgang der Einnahmen des Unterabschnittes Steuern, allgemeine Umlagen und allgemeine Zuweisungen.
Das Gesamteinnahmesoll dieses Unterabschnittes in Höhe von 983.084,00 DM bildet mit 63,75 v.H. die Haupteinnahmequelle des Verwaltungshaushaltes. Weitere Einnahmen resultieren aus
Erstattungen; Zuweisungen .16,22 v.H.
Gebühren.3,71 v.H.
Einnahmen aus Verkauf, Mieten,
Pachten und sonstigen Verwaltungsund Betriebseinnahmen. 11,01 v.H.
Sonstige Finanzeinnahmen
(Konzessionsabgaben, Zinsen) .4,73 v.H.
Zuführung vom.Vermögenshaushalt.o,58 v.H.
Die Ansätze für die lfd. Ausgaben des Verwaltungshaushaltes beruhen auf den Erfahrungen des Vorjahres, sind auf Grund von Berechnungen ermittelt worden, beinhalten gesetzliche oder tarifvertragliche Vorgaben und berücksichtigen Wünsche der Ortsgemeinde.
Nachfolgend soll verdeutlicht werden, welchen prozentualen Anteil die einzelnen Ausgabenbereiche an den Gesamtausgaben des Verwaltungshaushaltes haben.
Prozentanteil 2001
1 Personalausgaben...•••••••.^,54 v.H,
2. Verwaltungs- und Betriebsausgaben.21,05 v.H.
3. Zuschüsse für soziale Zwecke
oder ähnliche Einrichtungen.0,26 v.H.
4. Umlagen.. v.H.
5. Zinsausgaben..."••••••••••;;.°’J 1 V ’ H2 '
6. Zuführung zum Vermogenshaushalt.1,01 v.H,
Vermögenshaushalt
Das vom Ortsgemeinderat am 06.06.2000 beschlossene Investitionspro- aramm bildet die Grundlage für die Aufstellung des Vermögenshaushaltes. Art und Umfang der sich hieraus ergebenden Vorhaben bestimmen das Volumen.
1. Umgestaltung der Kinderspielplätze.25.000,00 DM
2 . Erwerb eines Computers für den
Kindergarten....;.2.500,00 DM
3. Neugestaltung der Brunnenanlage am Kirmesplatz und “Kreuz
Grubenweg”. 0.000,00 DM
4. Zuschüsse für Dorferneuerungsmaßnahmen.2.000,00 DM
5 ' Erschließung “Auf der Nörr”
- Fertigstellung -.397.000,00 DM
6. Ausbau der Kapellenstraße.260.000,00 DM
7. Erschließung “Backhausweg”.216.000,00 DM
8. Kauf einer Beschallungsanlage.4.000,00 DM
9. Sanierung der Friedhofskapelle.30.000,00 DM
10. Bau einer Fertiggarage am Friedhof.10.000,00 DM
11. Erweiterung des Bauhofes.35.000,00 DM
12. Kauf eines Rasentraktors.10.000,00 DM
13. Sanierung eines Wirtschaftsweges
(ehern. K 155).170.000,00 DM
14. Neugestaltung der Bushaltestelle im Ortsteil Kleinholbach 110.000,00 DM
15. Tilgung von Krediten. 15.551,00 DM
16. Zuführung an den Verwaltungshaushalt.9.000,00 DM
17. Zuführung an die allgemeine Rücklage (Planabrundungsbetrag)
449,00 DM
Die Finanzierung aller Ausgaben erfolgt durch folgende Einnahmen:
1. Erschließungsbeiträge “Auf der Nörr”.263.000,00 DM
2. Ausbaubeiträge “Kapellenstraße”.170.
3. Erschließungsbeiträge “Backhausweg”.*.216.000,00 DM
4. Zuschuss durch die Kirchengemeinde.2.000,00 DM
5. Zuweisung der VG zum Kaufeines
Rasentraktors.:...5.000,00 DM
6. Zuweisung der Anlieger an der ehern. K 155 zur Sanierung des
Wirtschaftsweges.40.000,00 DM
7. Zuweisung des Landes zur Herstellung der Buswartehalle..83.300,00 DM
8. Einnahmen aus der Veräußerung von
Grundstücken.;.140.000,00 DM
9. Investitionsschlüsselzuweisungen.13.000,00 DM
10. Zuführung vom Verwaltungshaushalt.15.551,00 DM
11. Entnahme aus der allgemeinen Rücklage.359.149,00 DM
Ausblick 2002 - 2004
- Zuschüsse zu Dorferneuerungsmaßnahmen
- Ausbau der Kapellenstraße - Fertigstellung -
- Erschließung “Backhausweg” - Fertigstellung -
- Bauausgaben Friedhof
- Erweiterung des Bauhofs
- Erweiterung und Erneuerung der Beleuchtungsanlage am Sportplatz
- Erschließung “Unter dem Born”
- Ausbau “Vor den Gärten”
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- Ausbau “Gartenstraße” j
- Erschließung “In der Neubitz” j
Die Berechnung der mittelfristigen Finanzplanung signalisiert eine Aus- f führbarkeit aller Maßnahmen, wenngleich nach dem jetzigen Stand davon auszugehen ist, dass die allgemeine Rücklage im Jahre 2003 aufge- • braucht sein wird. Aufgrund der Vielfalt und des Umfanges der einzelnen Maßnahmen kann nicht ausgeschlossen werden, dass aufgrund von unvorhergesehenen Maßnahmen eine Kreditaufnahme ab dem Jahre : 2003 notwendig werden könnte. ]
Erlass einer Ergänzungssatzung für den Bereich der Bergstraße - i Flur 3, Parzellen 74-77 1
Der Ortsgemeinderat beschloss, füc den Bereich nördlich der Bergstraße ^ - Flur 3, Parzellen 74 - 77 - eine Ergänzungssatzung zu erlassen. Er stimmte dem Entwurf der Ergänzungssatzung einschließlich Begründung und textlichen sowie zeichnerischen Festsetzungen in der Form zq, wie er in der Sitzung vorgelegt wurde. In den Textfestsetzungen zur Ergänzungssatzung soll jedoch die Anzahl der Wohneinheiten von einer in zwei Wohneinheiten geändert werden.
Der Ortsgemeinderat beschloss weiterhin, die Planunterlagen einschließlich Begründung sowie textlichen und zeichnerischen Festsetzun- . gen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Innerhalb dieses Zeitraums ist den betroffenen Bürgern Gelegenheit zu geben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren. Darüber hinaus ist ihnen analog zu § 3 II BauGB die Möglichkeit einzuräumen, Stellung zu nehmen und Anregungen vorzutragen. Der Ortsgemeinderat beschloss außerdem, die berührten Träger öffentlicher Belange von der Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung einer Ergänzungssatzung zu informieren und diesen innerhalb eines Monats Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

