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Wochenblatt VG Montabaur

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Nm/2001 i

Haushaltsrechnung 1999 beschlossen und Entlastung erteilt

Bereits am 26.10.2000 tagte der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde in den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, um sich vor Ort von der ordnungsgemäßen Ausführung der Haushalts­und Kassengeschäfte zu überzeugen. Nach Einsichtnahme in die Haus­halts- und Kassenbelege wurde abschließend vom Rechnungsprüfungs­ausschuss festgestellt, dass die Überprüfung Anlass zu geringen Bean­standungen gab, die jedoch zwischenzeitlich ausgeräumt wurden. Dar­aufhin wurde die Haushaltsrechnung 1999 abgeschlossen und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.

Die Zustimmung zur Jahresrechnung wurde nun in der Sitzung am 12.12.2000 erklärt. Zugleich wurde dem Ortsbürgermeister, den Ortsbei­geordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbands­gemeinde für das Haushaltsjahr 1999 Entlastung erteilt.

Die in der Jahresrechnung zusammengestellten Eckdaten über den Abschluss des Haushaltsjahres 1999 werden im Rahmen einer gesonder­ten öffentlichen Bekanntmachung im Wochenblatt zur Kenntnis gegeben. Haushaltsplan/Haushaltssatzung 2001 einstimmig verabschiedet In der jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderates stand die Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2001 an.

Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstimmung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterung zum Planinhalt erklärte der Ortsgemeinderat seine Zustim­mung zum Haushaltsplan und der Haushaltssatzung.

Die Haushaltssatzung 2001, die die summarische Zusammenfassung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Festsetzungen: Verwaltungshaushalt

Einnahmen/Ausgaben.je 1.542.000,00 DM

Vermögenshaushalt

Einnahmen/Ausgaben.je 1.307.000,00 DM

Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2001 wie folgt festgelegt:

Grundsteuer A.269 v.H.

Grundsteuer B.317 v.H.

Gewerbesteuer.330 v.H.

Die Hundesteuer beträgt

für den ersten Hund.,.50,00 DM

für den zweiten Hund.100,00 DM

für jeden weiteren Hund.150,00 DM

Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haus­haltsjahr 2001 enthält der dem Haushaltsplan beigefügte Vorbericht. Hier­aus werden auszugsweise einige Informationen zur Kenntnis gegeben. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann die Ortsgemeinde Girod davon aus­gehen, dass zum Ende des Haushaltsjahres 2000 Rücklagenmittel von rd. 430.000,00 DM vorgehalten werden können.

Ausgehend von einem tatsächlichen Bestand zum 31.12.1999 in Höhe von 474.077,00 DM sollten der allgemeinen Rücklage im Laufe des Haus­haltsjahres 2000 Rücklagenmittel in Höhe von 73.250,00 DM entnommen werden. Tatsächlich werden jedoch, nach dem derzeitigen Stand, nur Rücklagenmittel in Höhe von rd. 44.000,00 DM benötigt; diese Entwick­lung resultiert aus einem deutlichen Einnahmeüberschuss im Verwal­tungshaushalt, der dem Vermögenshaushalt zugeführt werden kann.

Der Gesamtschuldenstand der Ortsgemeinde Girod beläuft sich zu Beginn des Haushaltsjahres 2001 auf 32.008,69 DM; dies ist gleichbedeutend mit einer Pro-Kopf-Verschuldung von 27,15 DM - diese liegt deutlich unter dem Landesdurchschnitt von 610,00 DM/Einwohner.

Haushalt 2001

Das Gesamthaushaltsvolumen beläuft sich auf 2.849.000,00 DM. Hier­von entfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 1.542.000,00 DM und auf den ausgeglichenen Vermögenshaushalt 1.307.000,00 DM. Im Vergleich zum Haushaltsjahr 2000 erhöht sich das Haushaltsvolumen um 1.019.000,00 DM.

Im Haushaltsplan 2001 wurden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 180.000,00 DM, jedoch keine Kreditermächtigung veranschlagt.

Verwaltungshaushalt

Das Volumen des Verwaltungshaushaltes verringert sich von 1.615.000,00 DM um 73.000,00 DM auf 1.542.000,00 DM. Ursächlich hierfür ist der Rückgang der Einnahmen des Unterabschnittes Steuern, allgemeine Umlagen und allgemeine Zuweisungen.

Das Gesamteinnahmesoll dieses Unterabschnittes in Höhe von 983.084,00 DM bildet mit 63,75 v.H. die Haupteinnahmequelle des Verwaltungshaushaltes. Weitere Einnahmen resultieren aus

Erstattungen; Zuweisungen .16,22 v.H.

Gebühren.3,71 v.H.

Einnahmen aus Verkauf, Mieten,

Pachten und sonstigen Verwaltungs­und Betriebseinnahmen. 11,01 v.H.

Sonstige Finanzeinnahmen

(Konzessionsabgaben, Zinsen) .4,73 v.H.

Zuführung vom.Vermögenshaushalt.o,58 v.H.

Die Ansätze für die lfd. Ausgaben des Verwaltungshaushaltes beruhen auf den Erfahrungen des Vorjahres, sind auf Grund von Berechnungen ermittelt worden, beinhalten gesetzliche oder tarifvertragliche Vorgaben und berücksichtigen Wünsche der Ortsgemeinde.

Nachfolgend soll verdeutlicht werden, welchen prozentualen Anteil die einzelnen Ausgabenbereiche an den Gesamtausgaben des Verwal­tungshaushaltes haben.

Prozentanteil 2001

1 Personalausgaben....^,54 v.H,

2. Verwaltungs- und Betriebsausgaben.21,05 v.H.

3. Zuschüsse für soziale Zwecke

oder ähnliche Einrichtungen.0,26 v.H.

4. Umlagen.. v.H.

5. Zinsausgaben...";;.°J 1 V H2 '

6. Zuführung zum Vermogenshaushalt.1,01 v.H,

Vermögenshaushalt

Das vom Ortsgemeinderat am 06.06.2000 beschlossene Investitionspro- aramm bildet die Grundlage für die Aufstellung des Vermögenshaushal­tes. Art und Umfang der sich hieraus ergebenden Vorhaben bestimmen das Volumen.

1. Umgestaltung der Kinderspielplätze.25.000,00 DM

2 . Erwerb eines Computers für den

Kindergarten....;.2.500,00 DM

3. Neugestaltung der Brunnenanlage am Kirmesplatz undKreuz

Grubenweg. 0.000,00 DM

4. Zuschüsse für Dorferneuerungsmaßnahmen.2.000,00 DM

5 ' ErschließungAuf der Nörr

- Fertigstellung -.397.000,00 DM

6. Ausbau der Kapellenstraße.260.000,00 DM

7. ErschließungBackhausweg.216.000,00 DM

8. Kauf einer Beschallungsanlage.4.000,00 DM

9. Sanierung der Friedhofskapelle.30.000,00 DM

10. Bau einer Fertiggarage am Friedhof.10.000,00 DM

11. Erweiterung des Bauhofes.35.000,00 DM

12. Kauf eines Rasentraktors.10.000,00 DM

13. Sanierung eines Wirtschaftsweges

(ehern. K 155).170.000,00 DM

14. Neugestaltung der Bushaltestelle im Ortsteil Kleinholbach 110.000,00 DM

15. Tilgung von Krediten. 15.551,00 DM

16. Zuführung an den Verwaltungshaushalt.9.000,00 DM

17. Zuführung an die allgemeine Rücklage (Planabrundungsbetrag)

449,00 DM

Die Finanzierung aller Ausgaben erfolgt durch folgende Einnahmen:

1. ErschließungsbeiträgeAuf der Nörr.263.000,00 DM

2. AusbaubeiträgeKapellenstraße.170.

3. ErschließungsbeiträgeBackhausweg.*.216.000,00 DM

4. Zuschuss durch die Kirchengemeinde.2.000,00 DM

5. Zuweisung der VG zum Kaufeines

Rasentraktors.:...5.000,00 DM

6. Zuweisung der Anlieger an der ehern. K 155 zur Sanierung des

Wirtschaftsweges.40.000,00 DM

7. Zuweisung des Landes zur Herstellung der Buswartehalle..83.300,00 DM

8. Einnahmen aus der Veräußerung von

Grundstücken.;.140.000,00 DM

9. Investitionsschlüsselzuweisungen.13.000,00 DM

10. Zuführung vom Verwaltungshaushalt.15.551,00 DM

11. Entnahme aus der allgemeinen Rücklage.359.149,00 DM

Ausblick 2002 - 2004

- Zuschüsse zu Dorferneuerungsmaßnahmen

- Ausbau der Kapellenstraße - Fertigstellung -

- ErschließungBackhausweg - Fertigstellung -

- Bauausgaben Friedhof

- Erweiterung des Bauhofs

- Erweiterung und Erneuerung der Beleuchtungsanlage am Sportplatz

- ErschließungUnter dem Born

- AusbauVor den Gärten

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- AusbauGartenstraße j

- ErschließungIn der Neubitz j

Die Berechnung der mittelfristigen Finanzplanung signalisiert eine Aus- f führbarkeit aller Maßnahmen, wenngleich nach dem jetzigen Stand davon auszugehen ist, dass die allgemeine Rücklage im Jahre 2003 aufge- braucht sein wird. Aufgrund der Vielfalt und des Umfanges der einzelnen Maßnahmen kann nicht ausgeschlossen werden, dass aufgrund von unvorhergesehenen Maßnahmen eine Kreditaufnahme ab dem Jahre : 2003 notwendig werden könnte. ]

Erlass einer Ergänzungssatzung für den Bereich der Bergstraße - i Flur 3, Parzellen 74-77 1

Der Ortsgemeinderat beschloss, füc den Bereich nördlich der Bergstraße ^ - Flur 3, Parzellen 74 - 77 - eine Ergänzungssatzung zu erlassen. Er stimm­te dem Entwurf der Ergänzungssatzung einschließlich Begründung und textlichen sowie zeichnerischen Festsetzungen in der Form zq, wie er in der Sitzung vorgelegt wurde. In den Textfestsetzungen zur Ergänzungs­satzung soll jedoch die Anzahl der Wohneinheiten von einer in zwei Wohn­einheiten geändert werden.

Der Ortsgemeinderat beschloss weiterhin, die Planunterlagen ein­schließlich Begründung sowie textlichen und zeichnerischen Festsetzun- . gen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Innerhalb dieses Zeitraums ist den betroffenen Bürgern Gelegenheit zu geben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren. Darüber hinaus ist ihnen analog zu § 3 II BauGB die Möglichkeit einzuräumen, Stellung zu nehmen und Anregungen vorzutragen. Der Ortsgemeinderat beschloss außerdem, die berührten Träger öffentlicher Belange von der Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung einer Ergänzungssatzung zu informieren und diesen innerhalb eines Monats Gelegenheit zur Stellun­gnahme zu geben.