Einzelbild herunterladen

Wochenblatt VG Montabaur

20

1.3. Urnenbeisetzungen

1.3.1 In Urnenreihen- oder -wahlgrabstätten 170,00.86,91

In Reihengrabstätten, in denen bereits

Erdbestattete ruhen 170,00.86,91

1.3 Erdbeisetzungen von Tot- und Fehlgeburten 1.3.1 Leichen oder Körperteile, für die nach polizeilichen Vorschriften kein besonderes Grab notwendig ist oder personenstandsrechtlich nicht beurkundungspflichtige Geburten, die in bereits bestehenden Grabstätten

beigesetzt werden 170,00.86,91

§2

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

56412 Boden, 12.12.2000 (S.) Eulberg, Ortsbürgermeister

Hinweis

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.1999 (GVBI. S. 470) wird auf folgendes hingewiesen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh­migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluss bean­standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvor­schriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sach­verhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.

56412 Boden, 12.12.2000 (S.) Eulberg, Ortsbürgermeister

Jagdgenossenschaft Boden

Am Mittwoch, 24.01.2001, findet um 19.30 Uhr im Sitzungssaal des Gemeindehauses Heiligenroth eine Jagdgenossenschaftsversammluhg statt.

Tagesordnung

1. Beschlussfassung über eine neue Satzung für die Jagdgenossen­schaft Boden in Anlehnung an die Mustersatzung für Jagdgenos­senschaften des Ministeriums für Umwelt und Forsten (MUF)

2. Beschlussfassung über die Aufgabenübertragung hinsichtlich der Zuschlagserteilung bei der Jagdverpachtung auf den Jagdvorstand, gern. § 6 Nr. 10 der Mustersatzung

3. Beschlussfassung über die Entschädigung der Deutschen Bahn AG an die Jagdgenossenschaft Heiligenroth-Boden wegen Jagdpacht­wertminderung und Beeinträchtigungen des Jagdrechtes im Bereich des Jagdreviers Heiligenroth-Boden durch den Bau der ICE-Strecke Köln-Rhein/Main

4. Verschiedenes

Benno Heibel, Jagdvorsteher

Eingeladen und teilnahmeberechtigt sind alle Grundstückseigentümer, deren Grundstücke nicht bebaut oder eingezäunt sind. Bei Grundstücken, die mehreren Personen gehören, kann das Stimmrecht nur durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Jede Jagdgenossin oder jeder Jagd­genosse kann sich durch den Ehegatten, durch eine Verwandte oder einen Verwandten in gerader Linie, durch eine ständig von der oder dem Ver­tretenen beschäftigte Person, durch eine derselben Jagdgenossenschaft angehörige volljährige Jagdgenossin oder einen derselben Jagdgenos­senschaft angehörigen volljährigen Jagdgenossen auf Grund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen; mehr als drei Vollmachten darf keine Jagd­genossin oder kein Jagdgenosse in seiner Person vereinigen. Die Jagd­genossen haben zu Beginn der Genossenschaftsversammlung ihre ein- gebrachte und vertretene (bejagbare) Grundfläche bekannt zu geben.

Hinweis

Die Mustersatzung für Jagdgenossenschaften des Ministeriums für Umwelt und Forsten (TOP 1) sowie Beschlussvorlage hinsichtlich der Ent­schädigung der Deutschen Bahn AG wegen Jagdwertminderung und Beeinträchtigungen des Jagdrechtes (TOP 3) kann bei der Verbandsge­meindeverwaltung Montabaur, Zimmer-Nr. 108, während der Öffnungs­zeiten der Verbandsgemeindeverwaltung oder bei dem Jagdvorsteher Benno Heibel, Breslauer Str. 8, 56412 Heiligenroth, eingesehen werden.

Ferner können die Unterlagen zu TOP 1 und 3 bei der Verbandsge­meindeverwaltung Montabaur, unter der Tel.-Nr. 02602/126134, oder per E-Mail unter der Adresse mweisser@montabaur.de angpfnrriort werden.

Nr. 1/2001

Heiligenroth

-N

H#

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters bpreciiÄi .. von 17 00 bjs 1g 3Q ^

dienstags..nach Vereinbarung

Telefon 02602/16606, Fax: 02602/917396

Jagdgenossenschaft Boden

Am Mittwoch, 24.01.2001, findet um 19.30 Uhr im Sitzungssaal des Gemeindehauses Heiligenroth eine Jagdgenossenschaftsversammlung statt.

Tagesordnung

1 Beschlussfassung über eine neue Satzung für die Jagdgenossen­schaft Boden in Anlehnung an die Mustersatzung für Jagdgenos­senschaften des Ministeriums für Umwelt und Forsten (MUF)

2 Beschlussfassung über die Aufgabenübertragung hinsichtlich der Zuschlagserteilung bei der Jagdverpachtung auf den Jagdvorstand, gern. § 6 Nr. 10 der Mustersatzung

3. Beschlussfassung über die Entschädigung der Deutschen Bahn AG an die Jagdgenossenschaft Heiligenroth-Boden wegen Jagdpacht­wertminderung und Beeinträchtigungen des Jagdrechtes im Bereich des Jagdreviers Heiligenroth-Boden durch den Bau der ICE-Strecke Köln-Rhein/Main

4. Verschiedenes

Benno Heibel, Jagdvorsteher Eingeladen und teilnahmeberechtigt sind alle Grundstückseigentümer, deren Grundstücke nicht bebaut odereingezäunt sind. Bei Grundstücken, die mehreren Personen gehören, kann das Stimmrecht nur durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Jede Jagdgenossin oder jeder Jagd­genosse kann sich durch den Ehegatten, durch eine Verwandte odereinen Verwandten in gerader Linie, durch eine ständig von der oder dem Ver­tretenen beschäftigte Person, durch eine derselben Jagdgenossenschaft angehörige volljährige Jagdgenossin oder einen derselben Jagdgenos­senschaft angehörigen volljährigen Jagdgenossen auf Grund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen; mehr als drei Vollmachten darf keine Jagd­genossin oder kein Jagdgenosse in seiner Person vereinigen. Die Jagd­genossen haben zu Beginn der Genossenschaftsversammlung ihre ein- gebrachte und vertretene (bejagbare) Grundfläche bekannt zu geben. Hinweis

Die Mustersatzung für Jagdgenossenschaften des Ministeriums für Umwelt und Forsten (TOP 1 ) sowie Beschlussvorlage hinsichtlich der Ent­schädigung der Deutschen Bahn AG wegen Jagdwertminderung und Beeinträchtigungen des Jagdrechtes (TOP 3) kann bei der Verbandsge­meindeverwaltung Montabaur, Zimmer-Nr. 108, während der Öffnungs­zeiten der Verbandsgemeindeverwaltung oder bei dem Jagdvorsteher Benno Heibel, Breslauer Str. 8, 56412 Heiligenroth, eingesehen werden. Ferner können die Unterlagen zu TOP 1 und 3 bei der Verbandsge­meindeverwaltung Montabaur, unter der Tel.-Nr. 02602/126134, oder per E-Mail unter der Adresse mweisser@ montabaur.de anqefordert werden.

Seniorenkreis Heiligenroth

Der erste Seniorentreff im neuen Jahr ist am 11.01.2001, 15.00 Uhr im Pfarrheim.

Feue'rwehr HeÜigenroth FÖrd6rer ^ Freiwilli 9 en

An alle Mitglieder

lamfähriopn °m die da h res hauptversammlung und die Ehrung der (Beginn; 20.00 Uhr).^ ' m Gasthaus Zur ündeM in Heiligenroth statt

sitz^nde^bmphr^^^^To u' 1 " oteneflrun 9> 3 - Jahresbericht - a) Vor- und Kassennrnfpr^rr 6 ^ c \ Schnftführer - d ) Jugendwart, e) Kassenwart ters und evtl w/ahih aat ^ n 9 des Vorstandes, 5. Wahl eines Wahllei- angjährtoe^ Wahl des 2 Kassenprüfers, 7. Ehrung der

Senes M,t9 ' ,eder < 25 und 50 Jahre) durch den Vorsitzenden, 8. Ver-

Vorstand würde sich über zahlreiches Erscheinen freuen.

Sportverein Heiligenroth e.V.

Lauftreff . , fach

In der von uns im Oktober 2000 durchgeführten Umfrage wurde vt der Wunsch nach einem Lauftreff geäußert. m

Um dieses Vorhaben zu realisieren, laden wir alle Interessenten zu e e in. ersten Treffen für Samstag, 13.01.2001, 15.00 Uhr, ins Sportnctieq zu Um auch nicht geübten Personen einen entsprechenden t (an . ermöglichen, konnte eine Übungsleiterin verpflichtet werden, u y ^ ^ te Lauftreff soll, wie fast alle anderen Angebote des Sportver . Nichtmitgliedern sportliche Betätigung ermöglichen.