Wochenblatt VG Montabaur
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1.3. Urnenbeisetzungen
1.3.1 In Urnenreihen- oder -wahlgrabstätten 170,00.86,91
In Reihengrabstätten, in denen bereits
Erdbestattete ruhen 170,00.86,91
1.3 Erdbeisetzungen von Tot- und Fehlgeburten 1.3.1 Leichen oder Körperteile, für die nach polizeilichen Vorschriften kein besonderes Grab notwendig ist oder personenstandsrechtlich nicht beurkundungspflichtige Geburten, die in bereits bestehenden Grabstätten
beigesetzt werden 170,00.86,91
§2
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
56412 Boden, 12.12.2000 (S.) Eulberg, Ortsbürgermeister
Hinweis
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.1999 (GVBI. S. 470) wird auf folgendes hingewiesen:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
56412 Boden, 12.12.2000 (S.) Eulberg, Ortsbürgermeister
Jagdgenossenschaft Boden
Am Mittwoch, 24.01.2001, findet um 19.30 Uhr im Sitzungssaal des Gemeindehauses Heiligenroth eine Jagdgenossenschaftsversammluhg statt.
Tagesordnung
1. Beschlussfassung über eine neue Satzung für die Jagdgenossenschaft Boden in Anlehnung an die Mustersatzung für Jagdgenossenschaften des Ministeriums für Umwelt und Forsten (MUF)
2. Beschlussfassung über die Aufgabenübertragung hinsichtlich der Zuschlagserteilung bei der Jagdverpachtung auf den Jagdvorstand, gern. § 6 Nr. 10 der Mustersatzung
3. Beschlussfassung über die Entschädigung der Deutschen Bahn AG an die Jagdgenossenschaft Heiligenroth-Boden wegen Jagdpachtwertminderung und Beeinträchtigungen des Jagdrechtes im Bereich des Jagdreviers Heiligenroth-Boden durch den Bau der ICE-Strecke Köln-Rhein/Main
4. Verschiedenes
Benno Heibel, Jagdvorsteher
Eingeladen und teilnahmeberechtigt sind alle Grundstückseigentümer, deren Grundstücke nicht bebaut oder eingezäunt sind. Bei Grundstücken, die mehreren Personen gehören, kann das Stimmrecht nur durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Jede Jagdgenossin oder jeder Jagdgenosse kann sich durch den Ehegatten, durch eine Verwandte oder einen Verwandten in gerader Linie, durch eine ständig von der oder dem Vertretenen beschäftigte Person, durch eine derselben Jagdgenossenschaft angehörige volljährige Jagdgenossin oder einen derselben Jagdgenossenschaft angehörigen volljährigen Jagdgenossen auf Grund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen; mehr als drei Vollmachten darf keine Jagdgenossin oder kein Jagdgenosse in seiner Person vereinigen. Die Jagdgenossen haben zu Beginn der Genossenschaftsversammlung ihre ein- gebrachte und vertretene (bejagbare) Grundfläche bekannt zu geben.
Hinweis
Die Mustersatzung’ für Jagdgenossenschaften des Ministeriums für Umwelt und Forsten (TOP 1) sowie Beschlussvorlage hinsichtlich der Entschädigung der Deutschen Bahn AG wegen Jagdwertminderung und Beeinträchtigungen des Jagdrechtes (TOP 3) kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Zimmer-Nr. 108, während der Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung oder bei dem Jagdvorsteher Benno Heibel, Breslauer Str. 8, 56412 Heiligenroth, eingesehen werden.
Ferner können die Unterlagen zu TOP 1 und 3 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, unter der Tel.-Nr. 02602/126134, oder per E-Mail unter der Adresse mweisser@montabaur.de angpfnrriort werden.
Nr. 1/2001
Heiligenroth
-N
H#
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters bpreciiÄi .. von 17 00 bjs 1g 3Q ^
dienstags..nach Vereinbarung
Telefon ’ 02602/16606, Fax: 02602/917396
Jagdgenossenschaft Boden
Am Mittwoch, 24.01.2001, findet um 19.30 Uhr im Sitzungssaal des Gemeindehauses Heiligenroth eine Jagdgenossenschaftsversammlung statt.
Tagesordnung
1 Beschlussfassung über eine neue Satzung für die Jagdgenossenschaft Boden in Anlehnung an die Mustersatzung für Jagdgenossenschaften des Ministeriums für Umwelt und Forsten (MUF)
2 Beschlussfassung über die Aufgabenübertragung hinsichtlich der Zuschlagserteilung bei der Jagdverpachtung auf den Jagdvorstand, gern. § 6 Nr. 10 der Mustersatzung
3. Beschlussfassung über die Entschädigung der Deutschen Bahn AG an die Jagdgenossenschaft Heiligenroth-Boden wegen Jagdpachtwertminderung und Beeinträchtigungen des Jagdrechtes im Bereich des Jagdreviers Heiligenroth-Boden durch den Bau der ICE-Strecke Köln-Rhein/Main
4. Verschiedenes
Benno Heibel, Jagdvorsteher Eingeladen und teilnahmeberechtigt sind alle Grundstückseigentümer, deren Grundstücke nicht bebaut odereingezäunt sind. Bei Grundstücken, die mehreren Personen gehören, kann das Stimmrecht nur durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Jede Jagdgenossin oder jeder Jagdgenosse kann sich durch den Ehegatten, durch eine Verwandte odereinen Verwandten in gerader Linie, durch eine ständig von der oder dem Vertretenen beschäftigte Person, durch eine derselben Jagdgenossenschaft angehörige volljährige Jagdgenossin oder einen derselben Jagdgenossenschaft angehörigen volljährigen Jagdgenossen auf Grund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen; mehr als drei Vollmachten darf keine Jagdgenossin oder kein Jagdgenosse in seiner Person vereinigen. Die Jagdgenossen haben zu Beginn der Genossenschaftsversammlung ihre ein- gebrachte und vertretene (bejagbare) Grundfläche bekannt zu geben. Hinweis
Die Mustersatzung für Jagdgenossenschaften des Ministeriums für Umwelt und Forsten (TOP 1 ) sowie Beschlussvorlage hinsichtlich der Entschädigung der Deutschen Bahn AG wegen Jagdwertminderung und Beeinträchtigungen des Jagdrechtes (TOP 3) kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Zimmer-Nr. 108, während der Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung oder bei dem Jagdvorsteher Benno Heibel, Breslauer Str. 8, 56412 Heiligenroth, eingesehen werden. Ferner können die Unterlagen zu TOP 1 und 3 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, unter der Tel.-Nr. 02602/126134, oder per E-Mail unter der Adresse mweisser@ montabaur.de anqefordert werden.
Seniorenkreis Heiligenroth
Der erste Seniorentreff im neuen Jahr ist am 11.01.2001, 15.00 Uhr im Pfarrheim.
Feue'rwehr HeÜigenroth FÖrd6rer ^ Freiwilli 9 en
An alle Mitglieder
lamfähriopn °m die da h res hauptversammlung und die Ehrung der (Beginn; 20.00 Uhr).^ ' m Gasthaus “ Zur ündeM in Heiligenroth statt
sitz^nde^bmphr^^^^To u' 1 " oteneflrun 9> 3 - Jahresbericht - a) Vor- und Kass’ennrnfpr^rr 6 ^ c \ Schnftführer - d ) Jugendwart, e) Kassenwart ters und evtl w/ahih aat ^ n 9 des Vorstandes, 5. Wahl eines Wahllei- angjährtoe^ Wahl des 2 ‘ Kassenprüfers, 7. Ehrung der
Senes M,t9 ' ,eder < 25 und 50 Jahre) durch den Vorsitzenden, 8. Ver-
Vorstand würde sich über zahlreiches Erscheinen freuen.
Sportverein Heiligenroth e.V.
Lauftreff . , fach
In der von uns im Oktober 2000 durchgeführten Umfrage wurde vt der Wunsch nach einem Lauftreff geäußert. m
Um dieses Vorhaben zu realisieren, laden wir alle Interessenten zu e e in. ersten Treffen für Samstag, 13.01.2001, 15.00 Uhr, ins Sportnctieq zu Um auch nicht geübten Personen einen entsprechenden t (an . ermöglichen, konnte eine Übungsleiterin verpflichtet werden, u y ^ ^ te Lauftreff soll, wie fast alle anderen Angebote des Sportver . Nichtmitgliedern sportliche Betätigung ermöglichen.

