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Wochenblatt VG Montabaur

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Nr-1/2001

Pflegedienste

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Ambulanter Pflegedienst Ralf Sassenrath, Am Tor 11, 56412 Oberelbert:

Kranken- und Altenpflege, hauswirtschaftliche Versorgung, unverbindli­che, neutrale Beratung, qualifiziertes Fachpersonal.

Sie erreichen uns werktags sowie an Wochenenden und Feiertagen unter Telefon 02608/659, Funktelefon 0171/7539189

Häusliche Alten- und Krankenpflege Gudrun Wolf

Grundpflege, Behandlungspflege, Hauswirtschaft, Telefon 02620/505, Funktelefon 0171/4945275

SENIORENCENTRUM KATZENELNBOGEN

Lanazeit- und Kurzzeitpflege, Probewohnen, Mobilisation nach einem Krankenhausaufenthalt, Beratungs- und Betreuungszentrum für pflegen­de Angehörige, Aarst ; aße J fl 5 JSf 8 Katzenelnbogen, Telefon 06486/7006 oder 7007, Fax 06486/6321.

Theodor-Fliedner-Werk

Seniorenstift Katzenelnbogen. Wohnen im Alter Selbstständiges Woh­nen in Mietwohnungen, Wohnen mit hauswirtschaftlicher Versorgung im Einzelappartement, Pflege rund um die Uhr Kurzzeitpflege, mobiler Mit-

Praxis für ambulante Dienste, Esther C. Seldenrijk

Niedererbach, Telefon.06485/911774

Wir pflegen Sie zu festen Zeiten.

- Beraten, versorgen, pflegen -

HauskrankenpflegedienstANNE

Krankenpflege, Altenpflege, Kinderkrankenpflege, hauswirtschaftliche Versorgung, Mahlzeitendienst - zugelassen bei allen Krankenkassen 24 Stunden Bereitschaftsdienst auch an Sonn- und Feiertagen Annemarie Debus,

56235 Ransbach-Baumbach.. 02623/807241

PFLEGE-MOBIL Birgit Koch

ambulante Krankenpflege, erreichbar auch an Sonn- und Feiertagen rund um die Uhr.02623/3681

Caritas-Sozialstation Montabaur

Ambulantes Hilfezentrum

Philipp-Gehling-Straße 4, 56410 Montabaur

Wir leisten: kompetente Beratung, qualifizierte Kranken- und Altenpflege, hauswirtschaftliche Versorgung und ergänzende Dienste

Sie erreichen uns in der Sozialstation.02602/1606-21

und über Funktelefon.0171/9723348

Alten- und Pflegeheim des Hospitalfonds Montabaur i A

Das Alten- und Pflegeheim des Hospitalfonds Montabaur GmbH bietet fr qualifizierte Hilfe und Beratung zu Fragen pflegender Angehöriger und k Betroffener im häuslichen, ambulanten und stationären Bereich. Die ? Sprechstunde findet mittwochs von 18.00 bis 19.00 Uhr durch Frau Roos, I Fachkraft für Pflegeüberleitung statt.

Auskunft und Terminabsprache unter Telefon 02602/10183 oder 101841. j j

Praxis für Ernährungs- und Diätberatung / n

Ernährungstherapie... j

Petra Malm-Hannappel, V

Staatlich geprüfte Diätassistentin - EB/DGE Ernährungsberaterin der Deut- sehen Gesellschaft für Ernährung t

www.mh-ernaehrungsberatung.de .Tel. 06435/6341 ; |

... Ihr Weg zu mehr Lebensqualität!

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Henrietten-Theresen-Stift

Nassau, Emser Str. 16, das Haus mit der besonderen Note i

Wohnen mit Betreuung nach Wunsch; Abruf von Serviceleistungen nach i Bedarf. Gästezimmer für Ihre Angehörigen. Probewohnen / Urlaub. Ambu- i i lanter Riegedienst (bei Einstufung, Kostenübemahme durch die Pflegekas- * j se). Rufen Sie uns an, wir sind für Sie da! Tel. 02604/95640, Fax: 9564-195

Öffentl. Bekanntmachungen

Abwasserzweckverband Bad Ems

Wirtschaftsplan des Abwasserzweckverbandes Bad Ems für das Wirtschaftsjahr 2001

Die Verbandsversammlung hat aufgrund des Zweckverbandsgesetzes (ZwVG) vom 22.12.1982 (GVBI. S. 476 - BS 2020-20) in Verbindung mit der Gemeindeordnung (GemO) und der Eigenbetriebs- und Anstaltsver­ordnung (EigAnVO) den folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschafts­jahr 2001 beschlossen, der hiermit bekannt gemacht wird.

Gemäß § 7 Abs. 1 Ziffer 8 ZwVG in Verbindung mit § 86 Abs. 2 Satz 2 GemO sind die Abwasserbeseitigungseinrichtungen nach den Bestim­mungen der EigAnVO zu verwalten. Nach der EigAnVO ist ein Wirt­schaftsplan zu erstellen.

I. Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2001 wird

im Erfolgsplan

in den Erträgen auf.3.891.350,00 DM

in den Aufwendungen auf.3.891.350,00 DM

im Vermögensplan

in der Mittelherkunft auf.2.550.000,00 DM

in der Mittelverwendung auf.2.550.000,00 DM

festgesetzt.

II. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2001 zur Finanzierung von Ausgaben des Vermögensplanes erforderlich ist, wird auf 1.320.000,00 DM festgesetzt.

III. Verpflichtungsermächtigungen werden wie folgt veranschlagt:

Keine

IV. Die Verbandsumlage wird nach § 9 Abs. 2 der Verbandsordnung berechnet. Als Bemessungsgrundlage gilt danach der Wasserverbrauch der Anschlußnehmer der öffentlichen Wasserversorgung im Entsor­gungsgebiet (§ 2 Abs. 2 der Verbandsordnung), die gleichzeitig an der lei­tungsgebundenen Abwasserbeseitigung teilgenommen haben. Zeitraum für die Ermittlung des bereinigten Wasserverbrauches ist das dem jewei­ligen Wirtschaftsjahr um zwei Jahre vorangehende Wirtschaftsjahr (Vor­vorjahr).

Der Umlageanteil beträgt demnach für das Jahr 2001

- für die Verbandsgemeinde

Bad Ems.bei 867.548 cbm 1999 = 76,9%

- für die Verbandsgemeinde

Montabaur.bei 259.936 cbm 1999 = 23,1 %

Bad Ems, 21.12.2000 (Siegel) Rink

Abwasserzweckverband Verbandsvorsteher

Hinweis:

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2001 liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom 08.01.2001 bis 19.01.2001 während der Öffnungszeiten öffentlich aus:

a) im Rathaus der Verbandsgemeinde Bad Ems (Nebengebäude), Bleichstr. 1 a, 56130 Bad Ems, Zimmer 14

b) im Rathaus der Verbandsgemeinde Montabaur, Konrad-Adenauer- Platz 8, 56410 Montabaur, Zimmer 226, 2. Stock.

Gemäß § 24 Abs. 6 GemO wird darauf hingewiesen, daß Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO erlassener Verfahrens- oder Formvorschriften zustan­de gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntgabe als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn

1 . die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh­migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens­oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwal­tung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verlet­zung geltend machen.

Bad Ems, 21.12.2000 (Siegel) Rink

Verbandsgemeindeverwaltung

Die Verwaltung informiert

Öffnungszeiten der Verwaltung

Postanschrift: Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur oder Post­fach 1262, 56402 Montabaur

Montag bis Freitag. 0 8.00 bis 12.00 Uhr

Donnerstag auch. 16 0 o bis 18.00 Uhr

Zentrale Tel.-Nr.02602/126-0

des Bürgerbüros

Montag bis Mittwoch .8.00 bis 16.00 Uhr durchgehend ;

Donnerstag. 8 . 00 bis 18.00 Uhr durchgehend |

Freita 9 .8.00 bis 12.00 Uhr I

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