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Wochenblatt VG Montabaur

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Anmeldung! t

Für die Teilnahme an dieser Fahrt zum adventlichen Nachmittag ist eine Anmeldung erforderlich, und zwar bei Frau Stotz: Tel. 422 oder Frau Wien­holz: Tel. 8149

Kirchenchor Cacilia Eitelborn

Am Freitag, 10.12.1999, findet um 20.00 Uhr die diesjährige Generalver­sammlung im Probenraum statt.

Hierzu laden wir alle Mitglieder herzlich ein.

Zu unserer vorweihnachtlichen Feier am Samstag, 18.12.1999,19.30 Uhr, treffen sich die Mitglieder mit ihren Ehepartnern im Probenraum.

Um eine Übersicht zu bekommen, mit wieviel Teilnehmern zu rechnen ist, bitten wir um Anmeldung bei Wilma Vogt, Tel.: 8119 bis zum 12.12.1999!

MännergesangvereinMozart Eitelborn

Wie bereits angekündigt, findet am Samstag, 11.12.1999, unsere dies­jährige Jahreshauptversammlung um 20.00 Uhr im VereinslokalZur Kro­ne" statt, zu der alle Mitglieder des Vereins herzlich eingeladen werden. Im Hinblick auf die im Jahr 2000 anstehenden Vorhaben des Vereins, hof­fen wir auf eine rege Beteiligung der Vereinsmitglieder.

Darüber hinaus erwarten wir im Rahmen der Tagesordnung eine lebhaf­te Diskussion der anstehenden aktuellen Themen im Sinne des Vereins.

Feuerwehr Neuhäusel

Silvesterdienst

Der Dienst in der Silvesternacht beginnt um 20.00 Uhr und endet am Neu­jahrsmorgen. Ich bitte die Einsatzkräfte zur Vorbereitung des Dienstes zu einer Besprechung am 11.12.1999 um 13.00 Uhr ins Feuerwehrgeräte­haus.

Für die Bevölkerung steht für evtl. Notrufe (bei Ausfall des Telefonnetzes) die ganze Nacht die Feuerwehr zur Verfügung.

In besonderen Fällen werden auch Kontrollfahrten durchgeführt. Telefonisch ist die Feuerwehr unter Tel. 112 oder Feuerwehrgerätehaus Neuhäusel Tel. 02620/2567 zu erreichen

Kadenbach

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Kadenbach

dienstags.von 18.00 bis 20.00 Uhr

und .nach Vereinbarung

Gemeindeverwaltung, Telefon und Fax 02620/633 Ortsbürgermeister, Telefon: 02620/1001 (ab 13.30 Uhr)

Bericht über die Sitzung des Gemeinderates vom 27.11.1999

Zu seiner letzten Sitzung in diesem Jahr traf sich der Ortsgemeinderat in der SchutzhütteSchau ins Land.

Der Ratssitzung vorangegangen war eine zweistündige Waldbegehung mit unserem Revierförster. Herr Kern erläuterte im BereichSteinrausch verschiedene Maßnahmen des modernen Waldbaues und gab hierbei eine Fülle von Informationen an die Teilnehmer weiter.

In der Sitzung stellte Herr Kern dann den Wirtschafts- und Fällungsplan für das Jahr 2000 vor. Der Rat stimmte dem vorgelegten Plan einstimmig zu. Im zweiten Tagesordnungspunkt ging es um die Fortentwicklung des kom­munalen Finanzausgleichs. Da zum 01.01.2000 das neue Landesfinanz­gesetz in Kraft tritt, werden sich u.a. die Nivellierungssätze verändern. Der Rat beschloss daher die Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuer A auf 269 v.H. und für die Grundsteuer B auf 317 v.H. Der Rat sah sich zu dieser Erhöhung genötigt, da die Ortsgemeinde durch die höheren Nivel­lierungssätze letztlich auch höhere Umlagen an die Verbandsgemeinde und den Kreis zu zahlen hat. Bei einer Nichtanpassung der Hebesätze hät­te die Ortsgemeinde daher eine erhebliche finanzielle Einbuße erlitten. Zum Jahresausklang trafen sich im Anschluss an die Sitzung alle Rats­und Ausschussmitglieder, Bedienstete und Helfer der Ortsgemeinde. In seinem Rückblick ließ der Ortsbürgermeister noch einmal das kommu­nalpolitische Geschehen Revue passieren und dankte allen Anwesenden für ihr Engagement und ihre ehrenamtlichen Tätigkeiten zum Wohle der Gemeinde.

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Öffentliche Bekanntmachung - Aufstellung des BebauungsplanesAuf den 3. Erweiterung der Ortsgemeinde Kadenbai! hier: Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlussp« . Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) s 9en >al

Der Ortsgemeinderat von Kadenbach hat in seiner Sitzuna den Beschluss gefasst, den o.a. Bebauungsplan aufzusteUo 8

* aufzustellen .

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der ahn^ I zze ersichtlich. 9 dnj( i

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs 1 r= rJ lieh bekannt gemacht. auQ l

Kadenbach, 29.11.1999

Helmut Marx, Ortsbürgl

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Öffentliche Bekanntmachung - Aufstellung des BebauungsplanesAuf der Ifl 3. Erweiterung der Ortsgemeinde Kadenbaclf

hier: Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung naj Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat yon Kadenbach hat in seiner Sitzung am 081 die Aufstellung des BebauungsplanesAuf der Höh - 3. Erwejj beschlossen (siehe vorstehende Planskizze).

Nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Zjj Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelege| Äußerung und Erörterung zu geben.

Zu diesem Zweck liegt die Aufstellungsplanung zur Einsichtnahr^ Zeit vom

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Einladung zur Ausschusssitzung

Die nächste Sitzung des Ausschusses für Bauangelegenheiten und Lie­genschaften findet am Samstag, 11.12.1999,11.00 Uhr, statt. Treffpunkt: Gemeindehaus Neuhäusel.

Ich bitte alle Ausschussmitglieder, sich diesen Termin vorzumerken. Soll­ten Sie verhindert sein, bitte ich Sie, Ihren Stellvertreter oder Ihre Stell­vertreterin mit der Wahrnehmung des Termins zu beauftragen.

13.12.1999 bis 12.01.2000 (einschließlich) Hp

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauvewajjj^B* mer 220, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur wanij»«. Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von uB.u Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 ® s 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) on

Kadenbach, 29.11.1999 Helmut Marx, Ortsbürge^m