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3 dürfen nebenher arbeiten

ulst aber dem Arbeitsamt zu melden InkoiTtmensbescheinigung im Internet

fesamt.de (MenüGeldleistungen) steht im Internet für Arbeit­slose außer dem VordruckArbeitsbescheinigung jetzt auch femensbescheinigung bereit. Das berichtet das Arbeitsamt lebeneinkommensbescheinigung muss ein Betrieb aus- S sr einen Arbeitnehmer beschäftigt, der Arbeitslosengeld oder Bebezieht und eine für diesen Bezug generell unschädliche Lon weniger als 15 Stunden wöchentlich ausübt. besteht deshalb, weil der Nebenverdienst von dem Arbeits- ieilsamtgemeldet werden muß. Die Meldung führt allerdings >jner Kürzung der Leistungen des Arbeitsamtes, wenn der £$tdie Freigrenze von 20 Prozent der monatlichen Leistun- pindestgrenze von 315 Mark überschreitet. In besonderen isterauch beim Überschreiten der Freigrenze anrechnungs- spiechenden Vordrucke können vom Arbeitgeber direkt am Sl werden.

Lite man den Nebenjob während der Arbeitslosigkeit ver- pi das Arbeitsamt Montabaur. Denn dies ist kein Kavaliers- p wird solcherSozialbetrug heute hart bestraft.Solche ^später durch einen Datenabgleich zwischen Arbeitsamt und irsicherung auf. Für die Betroffenen wird das dann bitter, fempelgeld ist zu erstatten - ganz zu schweigen von den l des Bußgeld- oder Strafverfahrens. Das hätte man Sei können.

ikasse Westerwald unterstützt TuS Montabaur

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Der mit über 1.500 Mitgliedern größte Sportverein im Westerwald enga­giert sich neben dem Mannschaftssport vor allem auch im Breitensport. So erfreut sich das Fitneß-Studio großer Beliebtheit. Einige der Geräte konnten mit Hilfe von Spenden der Kreissparkasse Westerwald ange­schafft werden. Zur Eröffnung der neuen TuS-Geschäftsstelle überreich­te Ralph Schubert, stellvertretender Leiter der Filiale Montabaur der Kreis­sparkasse Westerwald, an Jörg Nicolaus, Präsident des TuS Montabaur, einen Scheck in Höhe von 1.000 DM.

Der Betrag ergänzt die laufende Unterstützung der Vereinsarbeit und ist zur Anschaffung von Geräten gedacht. Der TuS-Präsident dankte der Kreissparkasse für die bewährte Zusammenarbeit, die letztlich allen sport­lich Interessierten rund um Montabaur zugute komme.

Beim PS-Sparen der Kreissparkasse gewonnen!

Über 10.000 DM kann sich Frank Dohrmann aus Montabaur-Elgendorf freu­en. Der glückliche Gewinner wurde in der monatlichen PS-Auslosung der rhein­land-pfälzischen Sparkassen gezogen. Peter Kissel, der Leiter der Geschäfts­stelle Eigendorf der Kreissparkasse Westerwald, überreichte den Gutschein.

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Beim PS-Sparen handelt es sich um Lose im Wert von 10,00 DM, wovon 8,00 DM dem Sparbuch des Kunden gutgeschrieben werden; die verblei­benden 2,00 DM werden teils für die Gewinne und teils für soziale Zwecke verwendet. Zu gewinnen gibt es Barpreise von 5,00 DM bis 50.000 DM sowie monatlich ein Auto. Und PS-Sparen erfreut sich steigender Beliebt­heit: fast 40.000 Lose der Kreissparkassen-Kunden haben monatlich die Chance, zu gewinnen, gleichzeitig einen Betrag anzusparen und zu helfen.

...für unsere Umwelt immer auf Achse

Ausfall der Müllabfuhr bei Eis und Schnee

Der Winter hat uns bereits gezeigt, daß mit ihm nicht zu spaßen ist. Dabei bleibt es auch nicht aus, daß die Müllfahrzeu­ge bei Eis und Schnee die eine oder andere vor allem steile Straße nicht befahren können. Der Abfuhrplan des Wester- waldkreis-Abfallwirtschaftsbe- triebes (WAB) ist leider so eng gefaßt, daß eine nachträgliche Leerung der Müllgefäße generell nicht möglich ist. Der WAB bittet daher bei diesen Fällen von höherer Gewalt um Verständnis und appel­liert an die Bürgerinnen und Bürger bei extremen Witterungsbedingungen durch Glatteis oder Schnee ihre Mülltonnen bzw. Säcke an die nächste befahrbare Straße zu bringen, damit die Abfuhr gewährleistet ist.

Bitte beachten Sie, daß die Müllfahrzeuge, anders als Pkws, vereiste Straßen nicht problemlos befahren können.

Durch bestimmte bauliche Besonderheiten im Hinblick auf die Fahrzeug­technik unterscheidet sich ein Müllfahrzeug auch generell von einem norma­len Lkw und ist damit bei winterlicher Witterung schwieriger zu handhaben. Der WAB ist selbstverständlich auch bei winterlicher Witterung bemüht, die Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten, ausschließen las­sen sich diese jedoch nie ganz. Deshalb besteht laut Abfallsatzung des Westerwaldkreises bei witterungsbedingten Ausfällen der Müllabfuhr ähn­lich wie bei sonstigen Fällen höherer Gewalt wie z. B. Streik o. ä. kein Anspruch auf Gebührennachlaß oder eine nachträgliche Abfuhr.

Bei weiteren Fragen-hilft das Abfallberatungsteam in Moschheim gerne weiter, Tel. 02602/6806-55.