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gtfG Montabaur

aüiaus

n fo der Gemeindebücherei Eitelborn

Unterdorfstraße, Eitelborn)

der demeindebüpherei Ejitelborn (für alle Einwohner der linden). !

rtl5.00 bis 17.00 Uhr ro n 17-00 bis 19.00 Uhr

[ C he Bekanntmachung

des Ortsgemeinderates Eitelborn

i Sitzung des Ortsgemeinderates Eitelborn findet am Don- 8121999 um 18.00 Uhr im Sitzungssaal des Gemeindehau-

idnung

i® Sitzung

iellung des BebauungsplanesIm Struthfeld

[teils-und Fällungsplan 2000 iversorgung in der Verbandsgemeinde Montabaur; lofizessionsverträge und Rahmenvereinbarung mit der KEVAG *ung der Ortsgemeinde Eitelborn an den Kosten der Schul­de Augst-Schule

iiniwicklung des kommunalen Finanzausgleichs; jjung der Grundsteuerhebesätze jl^en des Ortsbürgermeisters fiiedenes

ihnerfragestunde

Sitzung

listiicksangelegenheit

jjGrundstücksangelegenheiten - vorsorglich

|upgen des Ortsbürgermeisters

piedenes

Ul! m, 30.11-1999 Blath, Ortsbürgermeister

auf Fraktionssitzungen:

Montag, 06.12,1999, 19.00 Uhr, Sitzungssaal Gemeindehaus

Ion: Montag, 06.12.1999, 19.30 Uhr, kleines Bespre­

chungszimmer Gemeindehaus Dienstag, 07.12.1999, 19.30 Uhr, Sitzungssaal Gemeindehaus

i-Adventsfeier

linnen und Senioren aus Eitelborn sind herzlich zur Advents- piaden, welche am Mittwoch, 08.12.1999, um 14.30 Uhr im paosArche stattfindet,

besinnlichen Programm und Kaffee und Kuchen wollen wir in lige Stunden verbringen.

Wie Möglichkeit zur Abholung und auch zur Heimfahrt mit dem lesagen Sie im Pfarrbüro Bescheid.

Ikranzverein

pranzverein Eitelborn lädt alle Mitglieder herzlich zu einem fenNachmittag am 16.12.1999 in Schönstatt ein. getan, 13.00 Uhr |Schönstatt, gegen 17.30 Uhr

*agjeTeilnehmer: 15,00 DM (incl. Fahrt, Kaffee und Kuchen).

[telborn 1866

in hiermit nochmals auf unsere Jahreshauptversammlung am 1,09.12.1999, um 19.30 Uhr, VereinslokalNassauer Hof hin.

'der(aktive und inaktive) sind zu der Versammlung recht herz- pden.

GesangvereinMozart Eitelborn

Isangekündigt, findet die diesjährige Jahreshauptversammlung «amSamstag, 11.12.1999, um 20.00 Uhr im VereinslokalZur

1. Eröffnung und Begrüßung, 2. Totenehrung, 3. Bericht iJahreshauptversammlung, 4. Jahres- und Tätigkeitsbericht psenbe rieht 1999,6. Bericht der Kassenprüfer, 7. Entlastung, Kassenprüfer 2000, 9. Veranstaltungen und Vorschau 2000, piedenes, 11. Schlußwort des Vorsitzenden.

litglieder zu dieser Veranstaltung ein und hoffen im Rah- pesordnung auf eine rege Diskussion zum Wohle des Vereins.

Nhor Cäcilia Eitelborn

SLd' 1 ?' 1999, f ' ndet um 20.00 Uhr die diesjährige Generalver- .PProbenraum statt. Hierzu laden wir alle Mitglieder herzlich ein.

Cr! ihnacht ! ichen Feier am Samstag, 18.12.1999, um 19.30 | wclie Mitglieder mit ihren Ehepartnern im Probenraum. ü°htzu bekommen, mit wieviel Teilnehmern zu rechnen ist, t 111 Anmeldung bei Wilma Vogt, Tel. 8119, bis zum 12.12.1999!

Nr. 48/99

Möhnen-Verein Eitelborn

Am Mittwoch, 15.12.1999, 20.00 Uhr, wollen wir uns im Nassauer Hof, Eitelborn, treffen, um folgende Punkte zu erörtern:

1. Kostüme für den Rosenmontagszug (06. März 2000); 2.3-Tages-Fahrt im Jahr 2000 (Der Termin wird an dem Abend besprochen)

Alle Möhnen aus Eitelborn, die hieran interessiert sind, wollen sich zu dem o.a. Zeitpunkt bei Uschi und Eitel einfinden. Für die Kostüme bitte einen Betrag in Höhe von ca. 55,00 DM als Vorauszahlung mitbringen, damit dieselben per Sammelauftrag bestellt werden können.

Gleichzeitig wird noch einmal an unsere Adventsfeier am Samstag, 04.12.1999, Beginn 15.00 Uhr - Nassauer Hof, Eitelborn, erinnert. Präsente bitte rechtzeitig bei Maria Stein, Oberdorfstraße, Eitelborn, abgeben.

Westerwald-Verein Eitelborn

Unser nächster Stammtisch findet am Freitag, 03.12.1999, um 19.30 Uhr in unserem Wanderheim statt.

Die letzte Wanderung für dieses Jahr startet um 13.00 Uhr an der Augst­halle am Sonntag, 19.12.1999. Nach einer Kurzwanderung treffen wir uns zur vereinsinternen Weihnachtsfeier in unserem Wanderheim. Plätz­chenspenden sind wie immer herzlich willkommen!

SC Eitelborn/Neuhäusel

1. Mannschaft

Am Sonntag, 05.12.1999, um 14.30 Uhr auf der Nörr, gegen den SV Val­lendar.

2. Mannschaft

Am Sonntag, 05.12.1999, um 11.00 Uhr in Neuhäusel, gegen den VfL Kesselheim II

SC Eitelborn

ALTE HERREN

Wir laden hiermit alle aktiven und inaktiven AH-Mitglieder zu unserer dies­jährigen Weihnachtsfeier ein. Die Feier findet am Samstag, 11.12.1999, ab 19.30 Uhr im Schützenhaus in Eitelborn statt. Anmeldungen bitte bis spätestens 06.12.1999 bei J. Birkenheier unter der Tel.-Nr. 477 abgeben.

Kadenbach

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Kadenbach

dienstags.von 18.00 bis 20.00 Uhr

und.nach Vereinbarung

Gemeindeverwaltung, Telefon und Fax 02620/633 Ortsbürgermeister, Telefon: 02620/1001 (ab 13.30 Uhr)

Winterdienst: Nicht das Wörtchennicht vergessen!

ln der vergangenen Woche habe ich Ihnen an dieser Stelle die Regelun­gen zum Winterdienst vorgestellt. Dabei hat jedoch der Druckfehlerteufel zugeschlagen. Er hat das Wortnicht verschwinden lassen, so dass die beabsichtigte Aussage zu den Streupflichten, die die Gemeinde zu erfül­len hat, völlig entstellt wurde. Aber vielleicht ist es Ihnen beim,aufmerk­samen Lesen bereits aufgefallen, dass es wohl doch etwas weit ginge, müßte die Gemeinde bei Schnee- und Eisglätte alle Straßen im Ortsbe­reich in ihrem gesamten Verlauf räumen und streuen. Zur Richtigstellung möchte ich Ihnen daher den betreffenden Abschnitt an dieser Stelle nochmals vorstellen:

Der Abschnitt A - Winterdienstpflichten der Ortsgemeinde muss richtig lauten wie folgt:

1. Streuplan Die Gemeinde hat einen Streuplan zu erstellen, durch den sichergestellt wird, dass überall dort geräumt und gestreut wird, wo das Verkehrsbedürfnis dies erfordert. Oberster Grundsatz muß dabei sein,so wenig wie möglich, so viel wie nötig. Hierbei sind die Sicherheitsbelan­ge mit denen der Sparsamkeit und des Umweltschutzes in Einklang zu bringen. Grundsätzlich besteht innerhalb der geschlossenen Ortslage eine Streu- und Räumpflicht der Fahrbahnen nur an verkehrswichtigen und/oder gefährlichen Strecken. Dies bedeutet: Die Ortsgemeinde ist nicht verpflichtet, alle Straßen in ihrem gesamten Verlauf zu räumen und zu streuen! Ferner ist eine Verpflichtung zum Streuen/Räumen auch nicht gegeben, solange durch das Streuen und Räumen (bei anhaltenden Schneefällen) keine nachhaltige Sicherungswirkung erzielt werden kann. Nach Ende des Schneefalls sind die Winterdienstmaßnahmen schnellst­möglich durchzuführen und erforderlichenfalls zu wiederholen.

Rückmeldung über defekte Straßenbeleuchtungen

Gerade in den Spätherbst- und Wintermonaten ist es wichtig, daß die vor­handenen Straßenbeleuchtungen in den Abend- und Nachtstunden betriebsbereit sind.

Die beauftragte Wartungsfirma prüft zwar in regelmäßigen Abständen die Funktionstüchtigkeit der Leuchten, dennoch kann es Vorkommen, daß die ein oder andere Straßenleuchte ausfällt.

Sollten Sie feststellen, daß dies der Fall ist, so bitte ich Sie, dies möglichst umgehend mir zu melden, damit der Schaden behoben werden kann.

Helmut Marx, Ortsbürgermeister