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Wochenblatt VG Montabaur

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Öffentliche Bekanntmachung Widmung von Verkehrsfiächen im Bereich Lilien- und Fliederstraße in Montabaur

Gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland- Pfalz -LStrG- in der Fassung vom 01.08.1977 werden die nachfolgen­den Verkehrsflächen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 a LStrG) gemäß Beschluß des Stadtrates vom 21.10.1999 dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Bezeichnung: Lilien- und Fliederstraße, Parz. 2632/3 und 2632/4 verlaufend von Margeritenstraße (L 313) bis Lilienstraße (Parz. 2633/8) Rosenstraße

Als Tag der Verkehrsübergabe gilt der 01.11.1999.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekannt­gabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Ver­bandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Montabaur, 29.10.1999 Dr. Possel-Dölken

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Öffentliche Bekanntmachung Widmung von Verkehrsflächen im Bereich Lilienstraße (Teilstück) in Montabaur

Gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland- Pfalz -LStrG- in der Fassung vom 01.08.1977 werden die nachfolgen­den Verkehrsflächen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 a LStrG) gemäß Beschluß des Stadtrates vom 21.10.1999 dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Bezeichnung: Lilienstraße (Teilstück der Parzelle 2633/8 und Parzel­le 2636)

verlaufend von Lilienstraße (Parzelle 2632/3) bis Einmündung Dahli­en- und Lupinenstraße

Als Tag der Verkehrsübergabe gilt der 01.11.1999.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekannt­gabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Ver­

bandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenau« 56410 Montabaur, schriftlich oder zur Niederschrift einz U L Montabaur, 29.10.1999 Dr. I

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St.-Martins-Feier in Montabaur

Der traditionelle Martinsumzug findet in diesem Jahr an® 10.11.1999, ab 18.00 Uhr vom Kirchplatz aus statt. Zuvor» der und ihre Eltern um 17.30 Uhr zu einem Wortgottesdiensiff Pfarrkirche St. Peter in Ketten eingeladen.

Auf dem bekannten Zugweg werden die Teilnehmer wieder# verein Holler musikalisch unterstützt und von freiwilligen HelleJ Reihen der Messdiener, Pfadfinder und Feuerwehr begleitet* heitsgründen bitten wir dringend darum, während des Zue keine Pechfackeln mitführen zu lassen.

Der Martinszug endet mit dem Martinsfeuer im Gebück.

Am Anschluß daran werden die Martinsbrezeln gegen« Spende zuerst an die Kinder mit einer Martinslaterne ausgel| diesem Jahr wird wieder Glühwein für die Erwachsenen undW für die Kleinen angeboten. Der Erlös aus Spenden und Geliäi kommt einem Projekt der Pfarrei St. Peter in Ketten zum in Bosnien zugute.

Kartenverkauf für den Bereich Montabaur i bei folgenden Seniorenvertretern:

Nähere Informationen: siehe beiMontabaur ist wasiosJ

Magda Herbst, Baumbacher Straße, 56410 Montabaur-EM fon 02602/2101 Lothar Elsner, Jakob-Hannappel-Straße 10, 56410 Moniafcj 02602/16112

Käthe Steindorf, Kirchstraße 58,56410 Montabaur, TelefonO?fJ Ev. Kirchengemeinde: Pfarrer Dietrich, Martin-Luther-SW Montabaur, Telefon 02602/5240

Öffentliche Bekanntmachung Widmung von Verkehrsflächen im Bereich j Lilienstraße (Parz. 2617/4) in Montabaur ,

Gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes ®| Pfalz -LStrG- in der Fassung vom 01.08.1977 werden die w Verkehrsflächen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 a LStrG) gemäß Bescw^ rates vom 21.10.1999 dem öffentlichen Verkehr gewidmet, j Bezeichnung: Lilienstraße Parz. 2617/4