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Heilberscheid
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Heilberscheid
montags.von 18.00 bis 19.00 Uhr
im Dollgemeinschaftshaus, Tel.: 06485/4455
Thekenmannschaft Heilberscheid
Am Samstag, 09.10.1999, bestreiten wir ein Freundschaftsspiel gegen die
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TM “Marktschänke” Ransbach-Baumbach. Dies wird voraussichtlich das letzte Freiluftspiel unserer TM in diesem Jahrtausend sein. Wegen der zu erwartenden Zuschauermassen tragen wir dieses auf der Kunstrasenanlage im Stadion Ransbach-Baumbach aus.
Anstoß bereits um 15.00 Uhr in Ransbach-Baumbach; Abfahrt um 14.00 Uhr an der Dorfschänke.
Bitte die für uns ungewohnten Bodenverhältnisse bei der Schuhwahl berücksichtigen.
Vorankündigung:
Unseren diesjährigen Spielerabschluß bestreiten wir am Samstag, 27.11.1999.
Nähere Einzelheiten hierzu erhaltet Ihr in den nächsten Tagen. Bitte Termin vormerken.
Nentershausen
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Nentershausen
mittwochs von.17.00 bis 19.00 Uhr
Evtl. Änderungen bitte ich dem Aushang am Bürgermeisteramt zu entnehmen.
Telefon und Fax: .06485/223.
Öffentliche Bekanntmachung
Satzung der Ortsgemeinde Nentershausen über die Festlegung der Zahl der notwendigen Stellplätze vom 01.10.1999
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Vierten Gesetzes zur Änderung von kommunalrechtlichen Vorschriften vom 02.04.1998 (GVBI. S. 108), i. V. m. § 2 GemO und § 88 Abs. 1 Nr. 8 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) vom 24.11.1998 (GVBI. S. 365), die folgende Satzung beschlossen:
§1
Bei Wohngebäuden bestimmt sich der Stellplatzbedarf nach § 2 dieser Satzung. Im übrigen bestimmt sich die Zahl der notwendigen Stellplätze nach der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Finanzen vom 04. August 1995 (MinBI. S. 350) über die Zahl, Größe und Beschaffenheit der Stellplätze für Kraftfahrzeuge in der jeweils geltenden Fassung.
§2
Für Wohngebäude sind für jede Wohneinheit 2,0 Stellplätze nachzuweisen. §3
Diese Satzung tritt am 09.10.1999 in Kraft
Nentershausen, 01.10.1999 (S.) Greiser, Ortsbürgermeister
Hinweis:
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 6. Juli 1998 (GVBI. S. 171) wird auf folgendes hingewiesen:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
56412 Nentershausen, 01.10.1999 (S.) Greiser
Ortsbürgermeisterin
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Nentershausen vom 16.09.1999 5er Ki
Verabschiedung von Ratsmitgliedern M)q i
Ortsbürgermeister Greiser verabschiedete die ausgeschiedenen Ra!~jj es mitglieder Wolfram Rubel und Walter Heinz. Zum Dank für die geleisteten Arbeit überreichte er beiden ein Präsent.
Verpflichtung eines Ratsmitgliedes , en j t
Manfred Bongard wurde von Ortsbürgermeister Greiser als Ratsmitglij verpflichtet.
Betriebsergebnis Forst 1998
Carsten Frenzei erläuterte dem Rat den vorliegenden Nachweis dfÜHnä Betriebsergebnisse im Gemeinde- und übrigen Körperschaftswald < Haushaltsjahres 1998.
Es wurde nach den gesamten Einnahmen und Ausgaben für den Holze| schlag im Rahmen des Baus der ICE-Trasse gefragt. Ortsbürgermeis Greiser wird in der nächsten Ratssitzung zu der Frage Stellung nehrn Dem vorgestellten Betriebsergebnis stimmte der Ortsgemeinderat zu.
Wirtschaftsplan 2000 Forst
Der Wirtschaftsplan des Forstrevieres Nentershausen, der Ortsgemei den Nentershausen und Niedererbach, lag dem Rat vor und wurde i Herrn Carsten Frenzei erläutert. Der Rat stimmte dem Wirtschaftsplan
Anordnung der Umlegungsverfahren
Für das Baugebiet “Im Hasenacker” sowie “L 317/L 318” wurde gi § 46 BauGB das Baulandumlegungsverfahren angeordnet. Mit der Durt führung der Baulandumlegung wurde der Umlegungsausschuß beauftral Novellierung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeindp 1 ^ 01 Montabaur; Stellungnahme der Ortsgemeinde Ortsbürgermeister Greiser erläuterte die Angaben in der Beratungsvoi ge anhand einer Karte der Ortsgemeinde Nentershausen. Insbesondi erläuterte er die Erweiterung der Wohnbaufläche im Nordosten der Oi läge. Bis zur Baumfallgrenze sollen ca. 2,5 ha neue Entwicklungsfläi in den Flächennutzungsplan aufgenommen werden. Der Rat stimmte Novellierung des Flächennutzungsplanes zu-.
Straßennutzungsplan
Nach kurzer Diskussion wurde beschlossen, anstelle der Lahnstraße Rheinstraße als verkehrswichtige Innerortsstraße anerkennen zu lassi Somit sollen folgende Straßen als verkehrswichtige Innerortsstraßen ai kannt werden:
- Rheinstraße
- Siegstraße
- Moselstraße
- Westerwaldstraße
- Am Hohlgraben
- Rosenstraße
- Kirchstraße
- Gartenstraße
- Oberdorfstraße
- Zum Issel
- Hochstraße
- Jahnstraße
Haushaltsüberschreitungen und außerplanmäßige Ausgaben genehmigt bzw. zur Kenntnis genommen
Dem Ortsgemeinderat lagen zwei Auflistungen über im Haushaltsjahr i eingetretene Haushaltsüberschreitungen und außerplanmäßige Ausgaben! Die erste Auflistung enthielt die vom Umfang her unerheblichen über-l außerplanmäßigen Haushaltsausgaben für das Haushaltsjahr 1998,j sich bei 11 Haushaltsstellen auf insgesamt 4.239,40 DM beliefen, f Deckung erfolgt im Rahmen des Gesamthaushaltes.
Die zweite Auflistung wies erhebliche über- und außerplanmäßige Hai haltsausgaben bei insgesamt 16 Haushaltsstellen in Höhe eines Gesa| betrages von 381.943,67 DM aus.
Die Deckung der o. g. Kosten erfolgt durch Mehreinnahmen bei ande| Haushaltspositionen.
Der Ortsgemeinderat nahm zustimmend Kenntnis von den unerheblid über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben und genehmigte die erl£ liehen über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben für das Jahr 19j
Sockelsanierung am Sportlerheim in Nentershausen Der Ortsgemeinderat beschloß, den Auftrag zur Sockelsanierung auljj Grundlage des vorliegenden Angebotes zu erteilen.
Haushaltsplan 2000 und Investitionsprogramm 1999 - 2003; Aufstellung einer Investitionsliste
Die dem Ortsgemeinderat vorgelegte Investitionsliste wurde von Orts!* germeister Greiser erläutert. Ergänzend soll die Sanierung des Fußbodf in der alten Turnhalle in die Investitionsliste aufgenommen werden. El falls soll zur Vermeidung der Verschmutzung des Sandes von Kini Spielplätzen durch Hunde deren Einfriedung in die Investitionsliste aif nommen werden. Der Ortsgemeinderat stimmte der Investitionsliste <j Änderung des Bebauungsplanes “Ortsmitte”
Der Rat stimmte dem Entwurf zur III. Änderung des BebauungsplEje “Ortsmitte” einschließlich Textfestsetzungen und Begründung in derFhuJz zu, wie er dem Rat in der Sitzung Vorgelegen hat. Der Rat beschloßgidi öffentliche Auslegung der Änderungsunterlagen gern. § 3 Abs. 2 Bauteft Satzung über die Festlegung der Zahl der notwendigen Stellpla | a 'g Der Ortsgemeinderat beschloß die vorgelegte Stellplatzsatzung über die I hnh< legung der Zahl der notwendigen Stellplätze in der geänderten Form als Mn zung gemäß §§ 24 GemO und 88 Abs. 1 Nr. 8 LBauO. Die Satzung wi auf i einer der nächsten Ausgaben des Wochenblattes öffentlich bekanntgemi ua^i;

