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jttVG Montabaur

Nr. 32/99

19

.verstorben 1967

R icr0ru ..verstorben 1968

..verstorben 1968

aare the.verstorben 1968

; rrabeinfassungen sowie Grabgegenstände (Ampeln, Vasen

K'szum 23.08.1999 nicht abgeräumt sind, gehen entschädi- W®. öl 5 Eigentum der Stadt Montabaur über. Die Grabstätten wer- Friedhofsarbeitern der Stadt Montabaur eingeebnet. \fcgemeindeverwaltung Montabaur

AHRBACHGEMEINDEN

Boden

fehstunde der Ortsbürgermeisterin

Drtsg emeinde Boden

Vereinbarung.

Tel. 02602/8425

Lüche Bekanntmachung

Situierende Sitzung des Ortsgemeinderates

Istituierende Sitzung des Ortsgemeinderates Boden findet am Mitt- f18,08.1999, um 19.00 Uhr im Sitzungssaal der Ahrbachhalle statt.

lordnung: fliehe Sitzung

Verpflichtung der Ratsmitglieder

Wahl von Ratsmitgliedern zur Unterzeichnung der Niederschriften Iber Ortsgemeinderatssitzungen

(Trennung des Ortsbürgermeisters, Vereidigung und Einführung in

Egg

Neufassung der Hauptsatzung

Wahl der ehrenamtlichen Ortsbeigeordneten, Ernennung, Vereidi-

|ung und Einführung in das Amt

Bildung der Ausschüsse

Geschäftsordnung des Gemeinderates

Verschiedenes

v Boden, 09.08.1999 Eulberg, Ortsbürgermeisterin

Heiligenroth

schstunden des Ortsbürgermeisters drtsgemeinde Heiligenroth

.von 17.00 bis 19.30 Uhr

.nach Vereinbarung

B602/16606, Fax 02602/917396

jindeverwaltung Heiligenroth [egungsausschuss - pntmachung

mlegungsplan für das UmlegungsgebietAm hohlen Weg der Orts- jinde Heiligenroth ist am 09.08.1999 unanfechtbar geworden. Aus- toien von der Unanfechtbarkeit bleibt die Höhe der Geldaus- jsleistungen für die Ordnungsnummer 4.

§ 71 Baugesetzbuch (BauGB) vom 08.12.1986 in der Fassung fkanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I. S. 2141) wird die Unan- farkeit hiermit bekanntgegeben.

pichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am Tag nach pröffentlichung in Kraft. Mit diesem Tag wird gemäß § 72 BauGB der W Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen n Rechtszustand ersetzt.

Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen pner in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein. pichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters wird unzuständigen Behörden veranlasst.

F Erläuterungen zum Umlegungsplan wird nochmals hingewiesen, P die im Umlegungsverzeichnis festgesetzten Geldleistungen mit Eichung der Unanfechtbarkeit gemäß § 71 BauGB fällig wer- der Eintragung einer öffentlichen Last in Abteilung II des Grund­ier Vh a ^ ese ' 1en werden, wenn der Leistungspflichtige bis zu dem varbandsgemeinde noch festzusetzenden Zahlungstermin die l swngen gezahlt oder mit der Gemeinde entsprechende Zah- [verembarungen getroffen hat.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Katasteramt Westerburg, Außenstelle Montabaur, Koblenzer Str. 15, 56410 Montabaur als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Gemeinde Heiligenroth schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt einge­gangen ist.

Montabaur, 09.08.1999 (S) Der Vorsitzende des

Umlegungsausschusses

Reichling

Öffentliche Bekanntmachung

Konstituierende Sitzung

des Ortsgemeinderates Heiligenroth

Die konstituierende Sitzung des Ortsgemeinderates Heiligenroth findet am Dienstag, 17.08.1999, um 19.30 Uhr im Gemeindezentrum statt. Tagesordnung:

I. Öffentliche Sitzung

1. Verpflichtung der Ratsmitglieder

2. Wahl von Ratsmitgliedern zur Unterzeichnung der Niederschriften über Ortsgemeinderatssitzungen

3. Ernennung des Ortsbürgermeisters

4. Neufassung der Hauptsatzung

5. Wahl der ehrenamtlichen Ortsbeigeordneten, Ernennung, Vereidi­gung und Einführung in das Amt

6. Bildung der Ausschüsse

7. Geschäftsordnung des Gemeinderates

8. Sondertilgung in Höhe von 100.000,00 DM zum 30.08.1999

9. Bekanntgabe von Eilentscheidungen

10. Verschiedenes

11. Nichtöffentliche Sitzung

1. Stundungsangelegenheit

2. Grundstücksangelegenheit

3. Verschiedenes

56412 Heiligenroth, 09.08.1999 Herbst, I. Beigeordneter

Hinweis:

Die Fraktionssitzung der CDU-Fraktion findet am Montag, 16.08.1999, um 19.00 Uhr im Bürgermeisteramt statt.

Die Fraktionssitzung der SPD-Fraktion findet am Freitag, 13.08.1999, um 19.30 Uhr - Ort bitte bei Helmut Burkey, Tel. 5724 erfragen - statt.

Die Fraktionssitzung der FBG findet am Montag, 16.08.1999, um 20.00 Uhr im - Ort bitte bei Claudia Bellessem, Tel. 17804 erfragen - statt.

FWG Herbst

Die nächste Fraktionssitzung der Freien Wählergruppe Herbst findet am Montag, 16.08.1999, im Fraktionssitzungszimmer der Gemeindeverwal­tung um 20.00 Uhr statt.

Tennisclub Heiligenroth

Am Wochenende 21/22.08.1999 findet auf der Tennisanlage des TC Hei­ligenroth die Vorrunde des diesjährigen Volksbank-Verbandsgemeinde- Tennisturniers statt. Unter 18 Mannschaften werden die Teilnehmer der in 14 Tagen stattfindenden Endrunde ermittelt.

Hierzu möchten wir alle Mitglieder und Freunde des Tennissports recht herzlich in unser neues Clubhaus einladen. Für Ihr leibliches Wohl haben wir bestens gesorgt und freuen uns auf Ihren Besuch.

Trainingsbeginn der E-Jugend

Für die E1 Jugend der JSG Heiligenroth/Ahrbach/Girod beginnt das Trai­ning wieder am Freitag, 13.08.1999,17.00 Uhr, auf dem Sportplatz in Hei­ligenroth.

Fortlaufend jeden Dienstag um 17.00 Uhr, erstmals am 17.08.1999.

Für die Vorbereitung auf die neue Saison werde ich kurzfristig auch zwei Trainingseinheiten in der Woche durchführen, dies aber mündlich ver­einbaren.

Sportverein Heiligenroth e.V.

FUSSBALL

Zu Beginn der neuen Fußballsaison finden am kommenden Wochenen­de folgende Pokalspiele statt:

Sonntag, 15.08.1999, 14.30 Uhr TuS Hilgert - SG Heiligenroth/Ahr­bach/Girod; SG Heiligenroth/A/G II - Dreikirchen Hundsangen II in Heili­genroth

ALTE HERREN

Das 1. Spiel nach der Sommerpause findet entgegen dem Spielplan am Freitag, 13.08.1999, 19.00 Uhr in Heiligenroth gegen die AH Ettersdorf statt.