“AUGST”
Wochenblatt VG Montabaur
16
Heitigenroth
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Heiligenroth
dienstags.von 17.00 bis 19.30 Uhr
und.nach Vereinbarung
Telefon: 02602/16606, Fax: 02602/917396
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
am Montag dieser Woche haben die Bauarbeiten zur Erschließung des Neubaugebietes “Am Hohlen Weg” begonnen.
Neben den Arbeiten und Beeinträchtigungen in Zusammenhang mit der ICE-Neubaustrecke, dem Bau der Nordumgehung Heiligenroths, der Sanierung der Autobahnbrücke und der Realisierung des Kreisels am neuen “Knauber” ist das die fünfte Baumaßnahme in unserer Gemeinde, die zwangsweise zu Belästigungen und Störungen durch den aufkommenden LKW-Verkehr führt.
Ihre Geduld wurde in diesem Jahr aufgrund o. a. Maßnahmen schon sehr strapaziert; dennoch bitte ich Sie, auch weiterhin die Contenance zu bewahren und optimistisch nach vorne zu schauen. Noch im Laufe des Herbstes werden die Baumaßnahmen - ICE - NBS ausgeschlossen - zum Abschluß gebracht werden, so daß wir dann wieder normale, erheblich verbesserte Verkehrsverhältnisse vorfinden werden.
Insbesondere für die zuletzt genannte Maßnahme, die Erschließung des “Hohlen Weges” bitte ich um Ihr Verständnis, denn dadurch wird jungen Heiligenröther Familien die Möglichkeit eingeräumt, den lange gehegten Wunsch des Eigenheimes zu realisieren.
Ich bin sicher, in o.a. Belangen keine Fehlbitte an Sie gerichtet zu haben.
P. Zerfas Ortsbürgermelster
Ruppach-Goldhausen
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen
dienstags von .18.00 bis 19.30 Uhr
donnerstags von.18.00 bis 19.30 Uhr
Telefon: 02602/998080, Fax: 02602/998081
Turn- und Sportverein 1921 Ahrbach e.V.
HANDBALL
Erinnerung
Am Samstag, 28.08.1999, findet ein Familienausflug der gesamten Handballabteilung des TuS Ahrbach statt. Daran können alle aktiven Mitglieder und deren Familienangehörige teilnehmen.
Aus organisatorischen Gründen bitten wir um frühzeitige Anmeldung, jedoch bis spätestens 31.07.1999.
Anmeldungen können erfolgen bei Annelie Born unter 02602/81195 bzw. Oliver Köllig unter 02602/8950.
Trainingszeiten während der Sommerferien
Herren: mittwochs von 19.30 bis 21.30 Uhr
ab 17 Jahre Vogelsanghalle, Heiligenroth
Damen: montags ab 19.00 Uhr
ab 16 Jahre Lauftreff am Schwimmbad in Montabaur
mittwochs von 18.00 bis 19.30 Uhr Vogelsanghalle, Heiligenroth Interessenten sind natürlich recht herzlich willkommen, da wir beabsichtigen, die Abteilung noch weiter auszubauen. Weitere Informationen durch Oliver Köllig, Mittelweg 4, 56244 Leuterod, Telefon: 02602/8950 privat, 02623/600494 dienstlich oder unverbindlich bei einem Trainingstermin mal vorbeischauen.
ALTE HERREN
Samstag, 31.07.1999, 17.00 Uhr TuS Ahrbach - SV Herschbach, Spielort: Sportplatz in Ruppach-Goldhausen um 16.30 Uhr
Dienstag, 03.08.1999,19.00 Uhr TuS Ahrbach - AH Großholbach, Spielort: Sportplatz in Ruppach-Goldhausen, Treffpunkt: Sportplatz in Ruppach-Goldhausen um 18.30 Uhr.
Eltelbom
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Eitelborn
dienstags.von 18.00 bis 19 J
donnerstags.von 18.30 bis 20 nl
Tel. und Fax: 02620/8610.
Öffentliche Bekanntmachung über die Einberufung einer Ersatzperson in den OrtsgemeiJI Eitelborn (§ 45 KWG i.V.m. § 66 KWO) |
Norbert Blath hat das Mandat als Mitglied des Ortsgemeinderali dergelegt. Er wurde in den Ortsgemeinderat gewählt durch Vef wähl.
Gemäß § 45 Abs. 1 und 2 des Landesgesetzes über die Wahlen'^ kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz - km hiermit als Nachfolger der nächste noch nicht berufene Bewerberl höchsten Stimmenzahl des Wahlvorschlages der WählergruppJ Egon Best, Hinterfeld 7, 56337 Eitelborn, in den Ortsgemeinderali fen. Die Voraussetzungen der Wählbarkeit nach § 4 KWG liegen»' Berufung wird hiermit gemäß § 66 Abs. 3 KWO öffentlich bekanntgäj 56337 Eitelborn, 02.07.1999 (S.)
Ortsbürgermelster als I
Bericht über die gemeinsame Sitzung der Ortsgemeinderäte Eitelborn und Neuhäusel am 23.06.1999 Entscheidung über die Zulässigkeit des Einwohnerantrages ix lieh der Errichtung eines Mobilfunksendemastes (§ 17 Abs, 6$ GemO)
Die Ortsgemeinderäte von Eitelborn und Neuhäusel stellten einsl fest, daß der Einwohnerantrag gegen die Aufstellung des Sende! der Fa. VIAG Interkom im Augst-Stadion zulässig ist.
Beschluß über die Anhörung von Sachverständigen und ErörtfJ des Sachverhaltes mit ihnen (§ 35 Abs. 2 GemO)
Nachdem sich Peter Zwerenz vorgestellt hatte und auf Fragend Ratsmitglieder seine nebenamtliche Tätigkeit im Vorstand der Bürge] e.V. erläutert hatte, stellte Beigeordneter Schaaf (Verbandsgeii Montabaur) den Vorschlag zur Abstimmung, daß gern. §35 Abs. 2Gä Prof. Dr. Paul Weiß sowie Peter Zwerenz als Sachverständige zu ds| ge gehört werden, ob von der Sendefunkanlage, die von der Firmf Interkom im Augst-Stadion Neuhäusel aufgestellt werden soll, seil Immissionen für die Anwohner, die Benutzer des Augst-Stadioif Schüler und Lehrer der Augst-Schule und sonstige Personen < können. Den Ratsmitgliedern wurde Gelegenheit gegeben, denjjj verhalt mit den Sachverständigen zu erörtern.
Anhörung der Vertreter des Einwohnerantrages gern. § 17 Abs,i 4 GemO
1. Einwohnerantrag Eitelborn
Udo Krehl trug die wesentlichen Gründe für den EinwohnerantragJ den Bau des Sendemastes im Augst-Stadion vor. Laut seinen ir " nen seien bei der anzuwendenden Rechtsgrundlage, der 26. Veröl zum Bundesimmissionsgesetz (26. BImSchV) vom 01.01.1997 le| die thermischen Strahlungen (Körpererwärmung) berücksichtigt. Uni» sichtigt geblieben seien jedoch athermische Wirkungen (Schlafs™ Konzentrations- und Gedächtnisstörungen, Allergien, ständige Mül Erschöpfung, Migräne, Blutbildveränderungen, Nervenreizungen, I hythmusstörungen, Reduzierung der Leistung des Immunsystetnsii Insbesondere bringe dies einen Wertverlust der Immpbillen- und Gl stückspreise von etwa 10 bis 20% mit sich. Auch das Umweltmlnl des Landes Nordrhein-Westfalen habe seinerzeit der 26. BlmSclw] zugestimmt, da diese nicht unbedenklich sei. Darüber hinaus zitierte) Urteil des Amtsgerichtes München, wonach eine Herabsetzung r"‘‘ zinses wegen befürchteter Gesundheitsbeeinträchtigungen durch eines Mobilfunksendemastes für zulässig erklärt wurde.
2. Einwohnerantrag Neuhäusel
Ottmar Kühn erläuterte den Einwohnerantrag der Bürger von Neumi Nach seiner Auffassung sind die in der 26. BImSchV festgelegten9 werte für den Betrieb von Hoch- und Niederfrequenzanlagen Inagf viel zu hoch. Er verwies darauf, daß in der Ortsgemeinde Neuhäuse gesamt 161 und in Eitelborn 204 Bürgerinnen und Bürger sich gegej Errichtung dieses Sendemastes ausgesprochen haben. Anhörung der Sachverständigen und Erörterung des Sachvetj mit ihnen
1. Sachverständiger Peter Zwerenz:
Herr Zwerenz ging insbesondere auf die 26. BImSchV ein und stellte einmal dar, daß lediglich die Erwärmung des Körpers durch thermi Effekte und nicht die sogenannten athermischen Wirkungen in die 6 werte dieser Verordnung eingeflossen seien. Nach Mitteilung des desumweltministeriums seien athermische Effekte nicht berücksli worden, da man nach Würdigung der vorliegenden Forschungserg®

