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Wochenblatt VG Montabaur

II.

; Die Stimmabgabe von 483 Wählern war gültig, von 5 Wählern ungültig. -III.

; Von den 483 gültigen Stimmen entfielen auf die Bewerber folgende Stim- jtnen:

| Bernd Labonte, 239 Stimmen = 49,48 %

| Torsten Schwarz, 244 Stimmen = 50,52 %

! per Wahlausschuß stellte fest, daß der Bewerber Torsten Schwarz von : den gültigen abgegebenen Stimmen die höchste Stimmenzahl erhalten | |iat und somit gewählt ist.

: Welschneudorf, 27.06.1999 Der Ortsbürgermeister

| Heiden als Gemeindewahlleiter

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, Satzung der Ortsgemeinde Welschneudorf

: ober die Festlegung der Zahl der notwendigen Stellplätze vom ; 25.06.1999

! Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für ! Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Vierten Gesetzes zur Änderung von kommunalrechtlichen Vorschriften vom 02.04.1998 (GVBI. S. 108), i. V. m. § 2 GemO und § 88 Abs. 1 Nr. 8 der Landesbauordnung Rheinland- Pfalz (LBauO) vom 24.11.1998 (GVBI. S. 365), die folgende Satzung beschlossen:

§1

Bei Wohngebäuden bestimmt sich der Stellplatzbedarf nach § 2 dieser Satzung. Im übrigen bestimmt sich die Zahl der notwendigen Stellplätze nach der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Finanzen vom 04.08.1995 (MinBI. S. 350) über die Zahl, Größe und Beschaffenheit der Stellplätze für Kraftfahrzeuge in der jeweils geltenden Fassung.

§2

Für Wohngebäude mit bis zu 3 Wohneinheiten - unabhängig davon, ob mit Einzel-, Doppel- oder Reihenhäusern bebaut - sind für jede Wohn­einheit 2,0 Stellplätze nachzuweisen. Bei Gebäuden ab 4 Wohneinhei­ten sind pro Wohneinheit 1,5 Stellplätze nachzuweisen.

§3

Diese Satzung tritt am 03.07.1999 in Kraft.

Welschneudorf, 25.06.1999 (S.) Heiden, Ortsbürgermeister

Hinweis

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 06.07.1998 (GVBI. S. 171) wird auf folgen­des hingewiesen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh­migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluß bean­standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvor­schriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sach­verhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Ver­letzung geltend machen.

Welschneudorf, 25.06.1999 (S.) Heiden, Ortsbürgermeister

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Welschneudorf vom 09.06.1999

Satzung über die Festlegung der Zahl der notwendigen Stellplätze

Der Ortsgemeinderat beschloß die Satzung über die Festlegung der Zahl der notwendigen Stellplätze in der vorliegenden Form gemäß den §§ 24 GemO und 88 Abs. 1 Nr. 8 LBauO. Die Satzung wird im Wochenblatt öffentlich bekanntgemacht.

Umsetzung des neuen Telekommunikationsgesetzes (TKG);

Vertrag über die Benutzung öffentlicher Wege für Telekommunikationslinien durch die Telekom

Dem Vertrag über die Benutzung öffentlicher Wege für Telekommunika­tionslinien zwischen der Ortsgemeinde Untershausen und der Telekom sowie der anstelle einer Einzelzustimmung tretenden Vereinbarung wur­de in der vorliegenden Fassung zugestimmt.

Anstrich der Straßenleuchten; Farbauswahl vor Ort Der Rat entschied sich mehrheitlich für die Farbe 501 (türkis)

Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,

am vergangenen Sonntag wurde im Rahmen einer Stichwahl Torsten Schwarz zum neuen Bürgermeister gewählt.

Herr Schwarz konnte 244 Stimmen und Bernd Labonte 239 Stimmen erreichen. Damit ist Torsten Schwarz zum neuen Bürgermeister gewählt.

An dieser Stelle auch noch einmal von mir einen herzlichen Glückwunsch. Bedingt durch die Urlaubszeit wird die konstituierende Sitzung voraus­sichtlich Ende August/Anfang September stattfinden.

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Nr. 26/99

Bis dahin werden die Amtsgeschäfte von mir - in meiner Vertretung von dem I. Beigeordneten Roland Fetz und dem II. Beigeordneten Bernd Labonte - noch fortgeführt.

Helmut Heiden, Ortsbürgermeister

Sprechstunden

Die Sprechstunden fallen in der Zeit vom 07.07. bis 31.07.1999 aus. In dieser Zeit nehmen die Beigeordneten die Amtsgeschäfte wahr.

Der Termin der konstituierenden Sitzung wird durch die Ferienzeit bedingt zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt.

Helmut Heiden, Ortsbürgermeister

Westerwald-Verein Welschneudorf

Der Zweigverein Welschneudorf des Westerwald-Vereins lädt Mitglieder und Gäste zur nächsten Wanderung am Sonntag, 04.07.1999, ein. Geplant ist die Route Welschneudorf-Stelzenbach, zur neuen Hütte und zurück.

Wanderstrecke ca. 8 km. Bitte an Rucksackverpflegung denken! Treff­punkt um 10.00 Uhr am Rathaus in Welschneudorf.

Teilnehmer melden sich bitte bei Willi Gilles, Tel. 270.

Senioren-Gymnastik-Gruppe Welschneudorf

Unser nächstes Treffen ist am Montag, 19.07.1999, um 15.00 Uhr.

QGELBACHHÖHEN

Daubach

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

donnerstags.von 19.00 bis 20.00 Uhr

Änderungen werden am Rathaus bekanntgemacht.

Öffentliche Bekanntmachung über die Einberufung einer Ersatzperson in den Ortsgemeinderat Daubach

(§ 45 KWG i. V. m. § 66 KWO)

Raimund Hahn hat das Mandat als Mitglied des Ortsgemeinderates nie­dergelegt. Er wurde in den Ortsgemeinderat gewählt durch Mehrheits­wahl.

Gemäß § 45 Abs. 1 und 2 des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz - KWG) wird hiermit als Nachfolger der nächste noch nicht berufene Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl Thorsten Hahn, Eulenstraße 1,56412 Daubach in den Ortsgemeinderat berufen. Die Voraussetzungen der Wählbarkeit nach § 4 KWG liegen vor. Die Berufung wird hiermit gemäß § 66 Abs. 3 KWO öffentlich bekanntgemacht.

56412 Daubach, 24.06.1999 Hahn

Dorfcafe

Ortsbürgermeister als Wahlleiter

Am Sonntag, den 04.07.1999, ist unser Dorfcafe wieder von 14.00 bis 17.00 Uhr geöffnet.

Zum letzten Mal in diesem Jahr bewirten Sie die Daubacher Möhnen und freuen sich auf Euren Besuch. Herr Kretz aus Bilkheim und Eva Leonar- di aus Meudt stellen wieder ihre selbst gemalten Bilder aus, auch Frau Hünermund aus Daubach zeigt ihre Schmuckkollektion.

Ab 11.07.1999 bewirtet Sie der Westerwald-Verein.

Daubacher Möhnen

Am Freitag, 02.07.1999, ist wieder unsere monatliche Wanderung. Wir treffen uns um 19.00 Uhr und hoffen auf eine rege Beteiligung.

Westerwald-Verein Daubach e.V.

Singen für jedermann beim traditionellen Lager- und Grillfeuer in Daubach

Der Westerwald-Verein, Zweigverein Daubach, lädt ein zu einem fröhli­chen Feuerabend am Krahbeul (Straßen von Daubach nach Stahlhofen) am Samstag, 03.07.1999, ab 18.00 Uhr.

Vorhanden sind: Lagerfeuer (auch für Grillmöglichkeit), Getränke zum Ein­kaufspreis, Baguette, Gemüsepfanne (groß), Liedtexte und Gitarrenbe­gleitung unter der bewährten Leitung von Christoph Reusch. Mitzubringen sind: gute Laune, Lust zum ungezwungenen Singen, Grill­spezialitäten, jeder nach seinem Geschmack und eigener Zubereitung am Grill, Taschenlampen, evtl. Campingstühle, da die Sitzmöglichkeiten begrenzt sind.

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