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Wochenblatt VG Montabaur

Nr. 25/99

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Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl zum Gemeinderat OG Görgeshausen - Gesamtergebnis

Der Gemeindewahlausschuß hat in seiner Sitzung am /^, OL das Ergebnis der Wahl zum

Gemeinderat wie folgt festgestellt:

I.

Zur Gemeinderatswahl waren 547 Personen wahlberechtigt. Davon haben 347 Personen gewählt. Die Wahlbeteiligung betrug 63,44 %. Von den insgesamt abgegebenen Stimmzetteln waren 329 gültig und 18 ungültig.

II.

Es entfielen auf Partei/Wählergruppe: Stimmen Sitze

Kunz 2105 7

Bendel 1445 5

Wahlgebiet insgesamt 3550 12

m.

Auf die Bewerber der Wahlvorschläge der nachstehend aufgeführten Parteien und Wählergruppen entfielen folgende Stimmenzahlen:

Kunz

2105

1 Kunz, Herbert

435

2 Münz, Norbert

311

3 Metz, Wolfgang

248

4 Schumacher, Volker

240

5 Rörig, Jürgen

236

6 Müller, Klaus

141

7 Feiden, Kurt

140

8 Rörig, Thomas

171

9 Bendel, Georg

93

10 Hannemann, Sieglinde

90

Bendel

1445

1 Bendel, Martin

321

2 Rörig, Bernhard

219

3 Rörig, Matthias

212

4 Schmalz, Heiko

116

5 Hampel, Carmen

90

6 Bier, Manfred

74

7 Faulhaber, Peter

67

8 Brühl, Susanne

60

9 Nickolay, Walter

71

10 Dörr, Ralf .

67

11 Zeiger, Rudolf

63

12 Kindler, Jürgen

85

IV.

In den Gemeinderat sind gewählt:

1. Kunz, Herbert

Kunz

2. Münz, Norbert

Kunz

3. Metz, Wolfgang

Kunz

4. Schumacher, Volker

Kunz

5. Rörig, Jürgen

Kunz

6. Rörig, Thomas

Kunz

7 Müller, Klaus

Kunz

8. Bendel, Martin Bendel

9. Rörig, Bernhard Bendel

10. Rörig, Matthias Bendel

11 .Schmalz, Heiko Bendel

12. Hampel, Carmen Bendel

Görgeshausen, den 21.06.1999

Der Gemeindewahlleiter der Ortsgemeinde Görgeshausen gez. Theo Burkard, Ortsbürgermeister

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Görgeshausen vom 08. Juni 1999

Gestattungsvertrag für Lichtwellenkabel Dem Gestattungsvertrag wurde zugestimmt.

BebauungsplanVerl. Westerwaldstraße

Der Ortsgemeinderat stimmte dem Entwurf zur 1. Änderung des Bebau­ungsplanesVerlängerte Westerwaldstraße einschließlich Begründung, textlichen und zeichnerischen Festsetzungen in der Form zu, wie er dem Ortsgemeinderat in der Sitzung Vorgelegen hat. Die vorgezogene Bür­gerbeteiligung wird in der Form durchgeführt, daß die Bebauungs­planänderung einschließlich der textlichen und zeichnerischen Festset­zungen sowie der Begründung für die Dauer eines Monats beim Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur eingesehen werden kön­nen. Die Verwaltung wurde beauftragt, gleichzeitig das Verfahren zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 41 BauGB einzuleiten.

BebauungsplanIm Weidenfeld

Der Ortsgemeinderat stimmte dem Entwurf zur Aufstellung des Bebau­ungsplanesIm Weidenfeld einschließlich Begründung, textlichen und zeichnerischen Festsetzungen in der Form zu, wie er dem Ortsgemein­derat in der Sitzung Vorgelegen hat. Es sollen jedoch folgende Änderun­gen vorgenommen werden: Es sollen 2 Wohneinheiten pro Wohngebäu­de als Einzelhaus und 1 Wohneinheit pro Reihenhaus zugelassen wer­den. Die Reihenhausbebauung soll geändert werden: Die oberen Rei­henhäuser an der alten Grenzbebauung sollen entfallen, ebenso die obe­ren 6 Reihenhäuser. Die unteren Reihenhäuser sollen auf 4 begrenzt und nach rechts und links verschoben werden. Die vorgezogene Bürgerbe­teiligung wird in der Form durchgeführt, daß der Bebauungsplanentwurf einschließlich der textlichen und zeichnerischen Festsetzungen sowie der Begründung für die Dauer eines Monats beim Bauamt der Verbandsge­meindeverwaltung Montabaur eingeseihen werden können. Die Verwal­tung wurde beauftragt, gleichzeitig das Verfahren zur Beteiligung der Trä­ger öffentlicher Belange nach § 41 BauGB einzuleiten.