VG Montabaur
‘ELBERTGEMEINDEN 5
taendspielgemeinschaft Elbert / Welschneudorf /
Horbach
knde Spiele tragen unsere Mannschaften am kommenden Wochen-
jjieaiis:
lljugend
imstag, 19-06.1999, 14.15 Uhr gegen VfL Oberlahr / F. in Flammers- l-jugend
g, 19,06.1999,14.15 Uhr gegen SV Maischeid in Großmaischeid
.. nd
«tag, 19.06.1999, 13.15 Uhr E-3-Jugend - E-1-Jugend in Niederel-
|tl
fMugend
18.06.1999,17.30 Uhr gegen JSG Nauort / S. in Nauort
Niederelbert
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
L a gs .von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr
fnnerstags .von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr
[Rathaus, Telefon und Fax: 02602/3482
(ffentliche Bekanntmachung
iderung des Bebauungsplanes “Ortslage” Flur
, Flurstück 13/1 der Ortsgemeinde Niederelbert
Unkrafttreten gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB)
L vom Ortsgemeinderat von Niederelbert am 29.01.1998 als Satzung Ichlossene Änderung des Bebauungsplanes “Ortslage” Flur 11, Flur- |ck13/1 wurde aus dem Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde »ntabaur entwickelt, so daß eine Genehmigung durch die Kreisverwal- |g des Westerwaldkreises nach § 10 BauGB nicht erforderlich ist.
TeBebauungsplanunterlagen können bei der Verbandsgemeinde Mon- iur, Bauamt, Zimmer 221, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Monta- |ur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs l Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags [n8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von )Uhr bis 12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann n über den Inhalt des Bebauungsplanes Auskunft verlangen, jildieser Bekanntmachung tritt die Bebauungsplanänderung in Kraft, wird darauf hingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 |d2BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbe- i ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekannt- iichung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden
Angelder Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht inner- llb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Imeinde geltend gemacht worden sind.
[erSachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschrif- |noder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.
»I die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB [»die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Ver- pensnachteilen Sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entspre- [ender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
P4 Abs. 3 BauGB (Auszug):
rEntschädigüngsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die pn§§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Ikann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, daß er die Islung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichti- beantragt, s. 4 BauGB:
I Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jah- |aach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichnen Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs feigeführt wird.
PlAbs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug):
itzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften pas Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen P, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig ^tande gekommen. Dies gilt nicht, wenn die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh- m png, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder
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vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens
oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Willi Bode, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Ortsgemeinderates Niederelbert
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Niederelbert findet am Donnerstag, 24.06.1999, um 20.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt.
TAGESORDNUNG
I. Öffentliche Sitzung
1. Bericht des Ortsbürgermeisters
2. Erschließung der Neustraße, Vergabe der Bauleistungen
3. Verschiedenes
II. Nichtöffentliche Sitzung
1. Grundstücksangelegenheit/en - vorsorglich -
2. Personalangelegenheit
3. Verschiedenes
56412 Niederelbert, 07.06.1999 Bode, Ortsbürgermeister
Hinweis auf Fraktionssitzungen
FWG Hubert Hübinger: Montag, 21.06.1999,20.00 Uhr, Vereinsraum Rathaus FWG Helga Wiechering: Montag, 21.06.1999, 20.15 Uhr Nebenzimmer Gaststätte Kilian
Willi Müller zum Ortsbürgermeister gewählt
Am vergangenen Sonntag wurde Willi Müller zum neuen Ortsbürgermeister von Niederelbert gewählt. Im Namen der Ortsgemeinde übermittelte ich sehr herzliche Glückwünsche.
Ich verbinde dies mit der Bitte, das mir gewährte Vertrauen auch auf meinen Nachfolger zu übertragen.
Willi Müller wird in der konstituierenden Sitzung des Ortsgemeinderates am Montag, 16.08.1999, in sein Amt eingeführt. Bis zu diesem Zeitpunkt werden die Amtsgeschäfte noch von mir wahrgenommen.
Willi Bode, Ortsbürgermeister

