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VG Montabaur

ELBERTGEMEINDEN 5

taendspielgemeinschaft Elbert / Welschneudorf /

Horbach

knde Spiele tragen unsere Mannschaften am kommenden Wochen-

jjieaiis:

lljugend

imstag, 19-06.1999, 14.15 Uhr gegen VfL Oberlahr / F. in Flammers- l-jugend

g, 19,06.1999,14.15 Uhr gegen SV Maischeid in Großmaischeid

.. nd

«tag, 19.06.1999, 13.15 Uhr E-3-Jugend - E-1-Jugend in Niederel-

|tl

fMugend

18.06.1999,17.30 Uhr gegen JSG Nauort / S. in Nauort

Niederelbert

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

L a gs .von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr

fnnerstags .von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr

[Rathaus, Telefon und Fax: 02602/3482

(ffentliche Bekanntmachung

iderung des BebauungsplanesOrtslage Flur

, Flurstück 13/1 der Ortsgemeinde Niederelbert

Unkrafttreten gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB)

L vom Ortsgemeinderat von Niederelbert am 29.01.1998 als Satzung Ichlossene Änderung des BebauungsplanesOrtslage Flur 11, Flur- |ck13/1 wurde aus dem Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde »ntabaur entwickelt, so daß eine Genehmigung durch die Kreisverwal- |g des Westerwaldkreises nach § 10 BauGB nicht erforderlich ist.

TeBebauungsplanunterlagen können bei der Verbandsgemeinde Mon- iur, Bauamt, Zimmer 221, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Monta- |ur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs l Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags [n8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von )Uhr bis 12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann n über den Inhalt des Bebauungsplanes Auskunft verlangen, jildieser Bekanntmachung tritt die Bebauungsplanänderung in Kraft, wird darauf hingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 |d2BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbe- i ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekannt- iichung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden

Angelder Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht inner- llb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Imeinde geltend gemacht worden sind.

[erSachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschrif- |noder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.

»I die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB [»die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Ver- pensnachteilen Sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entspre- [ender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

P4 Abs. 3 BauGB (Auszug):

rEntschädigüngsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die pn§§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Ikann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, daß er die Islung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichti- beantragt, s. 4 BauGB:

I Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jah- |aach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeich­nen Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs feigeführt wird.

PlAbs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug):

itzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften pas Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen P, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig ^tande gekommen. Dies gilt nicht, wenn die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh- m png, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder

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Nr. 24/99

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vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens­

oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verlet­zung geltend machen.

Willi Bode, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung des Ortsgemeinderates Niederelbert

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Niederelbert findet am Don­nerstag, 24.06.1999, um 20.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt.

TAGESORDNUNG

I. Öffentliche Sitzung

1. Bericht des Ortsbürgermeisters

2. Erschließung der Neustraße, Vergabe der Bauleistungen

3. Verschiedenes

II. Nichtöffentliche Sitzung

1. Grundstücksangelegenheit/en - vorsorglich -

2. Personalangelegenheit

3. Verschiedenes

56412 Niederelbert, 07.06.1999 Bode, Ortsbürgermeister

Hinweis auf Fraktionssitzungen

FWG Hubert Hübinger: Montag, 21.06.1999,20.00 Uhr, Vereinsraum Rathaus FWG Helga Wiechering: Montag, 21.06.1999, 20.15 Uhr Nebenzimmer Gaststätte Kilian

Willi Müller zum Ortsbürgermeister gewählt

Am vergangenen Sonntag wurde Willi Müller zum neuen Ortsbürgermei­ster von Niederelbert gewählt. Im Namen der Ortsgemeinde übermittelte ich sehr herzliche Glückwünsche.

Ich verbinde dies mit der Bitte, das mir gewährte Vertrauen auch auf mei­nen Nachfolger zu übertragen.

Willi Müller wird in der konstituierenden Sitzung des Ortsgemeinderates am Montag, 16.08.1999, in sein Amt eingeführt. Bis zu diesem Zeitpunkt werden die Amtsgeschäfte noch von mir wahrgenommen.

Willi Bode, Ortsbürgermeister