Wochenblatt VG Montabaur
C-2-Jugend
Samstag, 12.06.1999,15.15 Uhr gegen VfL Niederbieber in Niederbieber
D-1 -Jugend
Samstag, 12.06.1999,14.15 Uhr gegen Engers in Nomborn
E-1-Jugend
Samstag, 12.06.1999,13.15 Uhr gegen Dernbach in Dernbach
E-2-Jugend
Samstag, 12.06.1999,13.15 Uhr gegen Oberbieber in Heilberscheid
F-1-Jugend
Freitag, 11.06.1999,18.15 Uhr gegen ESV Siershahn in Siershahn
F-2-Jugend
Freitag, 11.06.1999,17.30 Uhr gegen JSG Horressen in Nentershausen, Grundschule
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
montags.von 19.00 bis 21.00 Uhr
donnerstags.von 18.00 bis 20.00 Uhr
Telefon: 06485/224
Niedererbach
Öffentliche Bekanntmachung
Satzung der Ortsgemeinde Niedererbach
über die Festlegung der Zahl der notwendigen Stellplätze vom
31.05.1999
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Vierten Gesetzes zur Änderung von kommunalrechtlichen Vorschriften vom 02.04.1998 (GVBI. S. 108), i. V. m. § 2 GemO und § 88 Abs. 1 Nr. 8 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) vom 24.11.1998 (GVBI. S. 365), die folgende Satzung beschlossen:
§1
Bei Wohngebäuden bestimmt sich der Stellplatzbedarf nach § 2 dieser Satzung. Im übrigen bestimmt sich die Zahl der notwendigen Stellplätze nach der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Finanzen vom 04. August 1995 (MinBI. S. 350) über die Zahl, Größe und Beschaffenheit der Stellplätze für Kraftfahrzeuge in der jeweils geltenden Fassung.
§2
Für Wohngebäude mit bis zu 3 Wohneinheiten - unabhängig davon, ob mit Einzel-, Doppel- oder Reihenhäusern bebaut - sind für jede Wohneinheit 2,0 Stellplätze nachzuweisen. Bei Gebäuden ab 4 Wohneinheiten sind pro Wohneinheit 1,5 Stellplätze nachzuweisen.
Diese Satzung tritt am 12.06.1999 in Kraft.
Niedererbach, 31.05.1999 (S.) B. Ortseifen
Ortsgemeinde Niedererbach Ortsbürgermeister
Hinweis
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 6. Juli 1998 (GVBI. S. 171) wird auf folgendes hingewiesen:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
56412 Niedererbach, 31.05.1999 (S.) B. Ortseifen
Ortsgemeinde Niedererbach Ortsbürgermeister
Verschönerungsverein Niedererbach 1936 e.V.
Für unseren Ausflug am Samstag, 17.07.1999, sind noch einige Plätze frei. Wir fahren um 7.00 Uhr ab Dorfmitte und erreichen am frühen Vormittag Würzburg.
Hier startet ab 11.00 Uhr ein Streifzug durch die Altstadt. Der Rundgang führt zu einer Vielzahl von Sehenswürdigkeiten. Neben der gotischen Marienkapelle mit den Sandsteinfiguren von Tilman Riemenschneider und dem “Haus zum Falken” mit seiner prunkvollen Rokokofassade stehen auch das historische Rathaus und der romanische Kiliansdom auf dem Programm.
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Nr. 23]
Ein Blick von der Alten Mainbrücke auf die Festung Marienberq hin sichtbare Wahrzeichen der Stadt, das Käppele (erbaut von Raith'l Neumann) und die umliegenden Weinberge, rundet die Besichtiaul Ab 13.00 Uhr essen wir zu Mittag im Wirtshaus “Zum Lämmle” mi der Innenstadt. Anschließend besteht Gelegenheit zur Besicht’in, * Festung Marienberg. 9Un ?|
Gegen 16.00 Uhr verlassen wir die Stadt und sind um ca. 17 001 ihl Haßloch. Hier besichtigen wir den letzten Eisenhammer im Spessart1 blicken einem der letzten Freiformschmiede bei seiner Arbeit üh 1 Schulter. Zum fröhlichen Abschluß kehren wir in der nahegelegenerntl hause Grünau ein, einem ehemaligen Kloster, in dem sich heufe i jahrhundertelanger wechselvoller Geschichte eine Gaststätte befind! Der Preis beträgt 25,00 DM/Person (zahlbar bei Fahrtantritt). Dies sch! die Busfahrt sowie die Kosten für die Stadtführung und die Besichtir»! ein. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berück«! tigt und können bei Lothar Henkes, Reinhard Diedert, Hans Normanne! Mechthilde Stächer abgegeben werden. °“
theaterfreunde niedererbaeh auf Schloß Molsberl
Das Spiel von Liebe und Zufall
Ab 26.06. wird der idyllische Schloßgarten von Schloß Molsberazii Schauplatz für die französische Komödie “Das Spiel von Liebe undZufl von Pierre de Marivaux, die die theaterfreunde dort mit Unterstützuna j Kulturfördervereins Wallmerod e.V. im Rahmen des diesjährigen Kuli sommers Rheinland-Pfalz an sechs Sommerabenden zur Aufführung J gen. Inszeniert wird das Stück wieder von Ex-Profi-Schauspieler CJ Palme, der dieses Mai auch selbst noch einmal als Schauspieler zu sei! sein wird. Mit von der Partie ist das Ballett Elfie Floer-Feuerstein aus J berg. Das musikalische Rahmenprogramm wird gestaltet von den “5wJ wood Winds”, dem Holzbläserquintett des Landesmusikgymnasiul Rheinland-Pfalz in Montabaur. Termine für die Aufführungen sind der! und 27.06., der 03. und 04. sowie der 10. und 11.07.1999. Beginn istsail tags jeweils um 20.00 Uhr, sonntags um 19.00 Uhr. Einlaß jeweils e| Stunde früher mit Einstimmung bei französischem Wein und Musik. I tenvorverkauf: Bäckerei Schäfer, Niedererbach; Reisebüro Weißer,\ tershausen; NASPA Wallmerod und NASPA Montabaur. Eintritt 20,00 ü]
Nomborn
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
dienstags.
donnerstags.
Telefon: 06485/228
..von 18.30 bis 19.30 U| ..von 18.30 bis 19.30 ü|
Verloren - gefunden
Bei der Gemeindeverwaltung wurde eine Armbanduhr als Fundsa| abgegeben.
Fundort: Kinderspielplatz
Brach, Ortsbürgemis\
Freiwillige Feuerwehr
Am 17. und 18.07.1999 besuchen interessierte Kameraden die Alk Freilichtspiele in Altusried. In diesem Jahr wird der Bauernkrieg im/ dargeboten. Die Anreise erfolgt am 17.07. in Privat-Pkws, die Vorstellil in Altusried beginnt um 20.30 Uhr. Nach dem Festzug am Sonntag frei wir die Heimfahrt an. Wer an der Fahrt teilnehmen möchte, meldets| bitte bis spätestens zum 20.06. bei Reinhard Fink verbindlich an.
Frauengemeinschaft Nomborn
Die Frauengemeinschaft Nomborn fährt zum Musical “Les Miserables"! Sonntag, 27.06.1999.
Abfahrt: 10.30 Uhr Bushaltestelle Die Vorstellung beginnt um 14.30 Uhr. Es ist Gelegenheit zum MittagessJ
“ELBERTGEMEINDEN”
Gaststättengenehmigung für öffentliche I
Veranstaltungen, bei denen Speisen oder GetranH verkauft werden I
Aus gegebenem Anlaß weist die Verbandsgemeindeverwaltung Mora baur darauf hin, daß für alle öffentlichen Veranstaltungen, die außera konzessionierter Gaststätten stattfinden und bei denen Speisen und/oi Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle zum Verkauf angebotenwero| eine Genehmigung gern. § 12 Gaststättengesetz (GastG) einzunoien Zuwiderhandlungen können mit Geldbußen bis zu 10.000 DWI geann® werden (§ 28 GastG).
Selbstverständlich gilt dies nicht für private Feierlichkeiten. Montabaur, 01.06.1999 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Ordnungsamt -

