■mnblatt V G Montabaur
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Nr. 22/99
che Bekanntmachung i. ung der Ortsgemeinde Daubach
-j Festlegung der Zahl der notwendigen Stellplätze vom
nrtsnsmeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für t• landPfalz: (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153), P,'ändert durch Artikel 1 des Vierten Gesetzes zur Änderung von f iinalrechtlichen Vorschriften vom 02.04.1998 (GVBI. S. 108), i.V.m. | .’ound § 88 Abs. 1 Nr. 8 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz | uO) vom 24.11.1998 (GVBI. S. 365), die folgende Satzung beschlos-
Wohngebäuden bestimmt sich der Stellplatzbedarf nach § 2 dieser na Im übrigen bestimmt sich die Zahl der notwendigen Stellplätze jer Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Finanzen vom 081995 (MinBI. S. 350) über die Zahl, Größe und Beschaffenheit der ' ze für Kraftfahrzeuge in der jeweils geltenden Fassung.
■(Wohngebäude mit bis zu drei Wohneinheiten - unabhängig davon, ob ■ Einzel-, Doppel- oder Reihenhäusern bebaut - sind für jede Wohn- Lit2,o'Stellplätze nachzuweisen. Bei Gebäuden ab vier Wohnein- Lsirid pro Wohneinheit 1,5 Stellplätze nachzuweisen.
Hahn, Ortsbürgermeister
lese Satzung tritt am 05.06.1999 in Kraft.
1, 25.05.1999 (S.)
Iweis
tinäß §24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) 'IrFassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch 1 <el4 des Gesetzes vom 06.07.1998 (GVBI. S. 171) wird auf folgen- hingewiesen:
gen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften jss Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen igelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig dande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh- i migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung ■ verletzt worden sind, oder
; vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvor- schriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.
[atjemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann :_ ;hnach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung Itend machen.
'Waubach, 25.05.1999 (S.) Hahn
Ortsbürgermeister
jffentliche Bekanntmachung jinladung
('Grundstückseigentümer zu einer Informationsveranstaltung ber die Einleitung eines vereinfachten
|rbereinigungsverfahrens in den Gemeinden Holler, Montabaur, lbert und Untershausen
^beabsichtigt, in den Ortsgemeinden Holler, Niederelbert und Unters- l sowie in der Stadt Montabaur, Westerwaldkreis, ein vereinfach- jsFlurbereinigungsverfahren nach § 86 des Flurbereinigungsgesetzes purbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geän- ih Gesetz vom 18.06.1997 (BGBl. I S. 1430), durchzuführen, las beabsichtigte Verfahrensgebiet soll nach der derzeitigen Planung Sfolgtabgegrenzt werden: parkung Holler
iegesamte Gemarkung einschließlich der Waldflächen.
sOitslage jedoch ohne die Baugebiete “Auf dem Kissel’’, “In der Kehl”,
inder Kehl”, “Unter der Struth” und “Freizeitanlage”.
parkung Montabaur
sFläche, die durch die Straßenkörper der L 313 und L 326 eingegrenzt pund an die Gemarkung Holler angrenzt, parkung Niederelbert
he, die von dem Straßenkörper der K 168, dem Wirtschaftsweg, Hel zur Garten- und Wiesenstraße an der Elberthalle entlang in Png Untershausen verläuft, eingegrenzt wird und an die Gemarkun- Holler und Untershausen anstößt. Es handelt sich hierbei um die p"Ober der Schalkwies”, “Im Grin”, “In der Hurst”, “Im Eschfeldchen”, Pder Hurstwiese” und “Auf der Angsthardt”, parkung Untershausen
|sFläche, die an die Gemarkungsgrenzen von Holler und Niederelbert X bis hin zum “Rötchen”.
Pp darauf hingewiesen, daß auch weitere angrenzende Flächen in ^hrensgebiet einbezogen werden können, soweit dies zweck-
lair r! ante V erf ahrensgebiet ist aus einer Gebietskarte ersichtlich, wel- Iiii7 n Verbands 9 em eindeverwaltung - Bauamt - in Montabaur sowie M^sgemeindeverwaltungen der Ortsgemeinden Holler, Niederel- LDü? Eiershausen während der Dienststunden zur Einsichtnahme
Hiermit laden wir die Eigentümer und Erbbauberechtigten der zu dem vorgesehenen Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke gemäß § 5 Abs. 1 FlurbG zu einer Informationsveranstaltung ein, die am Mittwoch, 16.06.1999, um 18.30 Uhr in der Sport- und Kulturhalle in 56412 Holler stattfindet.
In dieser Versammlung werden wir die Grundstückseigentümer eingehend über die Ergebnisse der agrarstrukturellen Entwicklungsplanung (AEP), das geplante Verfahren, die Rechte und Pflichten der Teilnehmer sowie über die voraussichtlich entstehenden Kosten informieren und anstehende Fragen erörtern.
Kulturamt Westerburg,
Westerburg, 21.05.1999 Jürgen Lehnigk-Emden
Teilnahme am Wettbewerb “Unser Dorf soll schöner werden - unser Dorf hat Zukunft”
Wie schon vor einigen Wochen mitgeteilt, wird die Bewertungskommission für den Wettbewerb “Unser Dorf soll schöner werden - unser Dorf hat Zukunft” unsere Gemeinde am Montag, 07.06.1999, ab 11.15 Uhr besuchen.
Von seiten der Ortsgemeinde wurde sehr viel getan, um den Wohn- und Freizeitwert zu erhalten und zu verbessern, bitte helfen auch Sie mit, daß wir gemeinsam wieder ein gutes Ergebnis in diesem Wettbewerb erringen können.
Selbst viele kleine Aktivitäten im privaten Bereich ergeben insgesamt für das Ortsbild einen positiven Eindruck.
Ich bitte die Bevölkerung um eine rege Beteiligung bei der diesjährigen Teilnahme und danke allen, die zur Verschönerung unseres Ortes beitragen.
Raimund Hahn, Ortsbürgermeister
Spinnstube Daubach
Im Juni treffen sich die Damen der Spinnstube am Montag, 07.06.1999, um 19.30 Uhr zum Spinnen, Stricken und Sticken im Heimathaus.
Bitte vormerken: Am Mittwoch, 14.07.1999, findet im Blindenerholungsheim Mündersbach vormittags von 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr ein Auftritt statt.
Dorfcafe
Am Sonntag, 06.06.1999, ist unser Dorfcafe wieder von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet. Auf Ihr Kommen freuen sich die Daubacher Möhnen. Herr Kretz aus Bilkheim zeigt eine Auswahl seiner selbstgemalten Bilder und Uschi Hünermund ihre schönste Schmuckkollektion.
Holler
Sprechstunde der Ortsbürgermeisterin
donnerstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr
Tel.: 02602/3508.
Öffentliche Bekanntmachung
Einladung
der Grundstückseigentümer zu einer Informationsveranstaltung über die Einleitung eines vereinfachten
Flurbereinigungsverfahrens in den Gemeinden Holler, Montabaur, Niederelbert und Untershausen
Es ist beabsichtigt, in den Ortsgemeinden Holler, Niederelbert und Untershausen sowie in der Stadt Montabaur, Westerwaldkreis ein vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I. S. 546) zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.06.1997 (BGBl. I. S. 1430) durchzuführen. Das beabsichtigte Verfahrensgebiet soll nach der derzeitigen Planung wie folgt abgegrenzt werden:
Gemarkung Holler
die gesamte Gemarkung einschließlich der Waldflächen.
Die Ortslage jedoch ohne die Baugebiete “Auf dem Kissel” “In der Kehl” “An der Kehl” “Unter der Struth” und “Freizeitanlage”.
Gemarkung Montabaur
die Fläche, die durch die Straßenkörper der L 313 und der L 326 eingegrenzt wird und an die Gemarkung Holler angrenzt.
Gemarkung Niederelbert
Die Fläche, die von dem Straßenkörper der K 168, dem Wirtschaftsweg der parallel zur Garten- und Wiesenstraße an der Elberthalle entlang in Richtung Untershausen verläuft eingegrenzt wird und an die Gemarkungen Holler und Untershausen anstößt. Es handelt sich hierbei um die Lagen “Ober der Schalkwies” “Im Grin” “In der Hurst” “Im Eschfeldchen” “In der Hurstwiese” und “Auf der Angsthardt”.
Gemarkung Untershausen
Die Fläche, die an die Gemarkungsgrenzen von Holler und Niederelbert anstößt, bis hin zum „Rötchen”.

