„matt VG Montabaur
Nr, 21/99
iWahltag werden an alle für die Wahl zum Ortsgemeinderat wählen Personen amtliche weiße Stimmzettel verteilt. Der Wähler uteie wählbare, mindestens 18 Jahre alte Personen mit Famili- - i/nd Vornamen eintragen, wie Nummern auf dem Stimmzettel sind Den Namen der Vorgeschlagenen sind weitere Perso- on (z B Alter, Beruf oder Wohnung) beizufügen, um eine Ver- g mit anderen gleichnamigen Personen auszuschließen. Die Ein-
hiigen
müssen leserlich sein.
tirhleraruppe Fend hat das Recht, nichtamtliche weiße Stimmzettel munter Abschnitt II aufgeführten Personen herzustellen; die Stimm-
lilerkannan
i vor dem Eingang zum Wahlraum aufgelegt werden. Der an stelle des amtlichen weißen Stimmzettels auch den zuge- nichtamtlichen Stimmzettel verwenden. Er kennzeichnet darin |< reuz oder auf andere Weise eindeutig die Personen, die er Kill er kann auch Namen anderer wählbarer Personen hinzufü- s t r eichen und sie durch andere ersetzen. Stimmenhäu-
loder Namen
kumulieren) ist nicht zugelassen!
er kann am Wahltag nur persönlich seinen Stimmzettel im Wahl- mabaeben. Eine Vertretung ist unzulässig. Nach Betreten des Wahl- Ierhält der Wähler einen weißen Wahlumschlag für die Mehrheits- ULd falls er dies wünscht, einen amtlichen weißen Stimmzettel. En begibt er sich in die Wahlzelle, wählt und steckt den Stimmzettel Gwahlumschlag. Danach geht er an den Tisch des Wahlvorstands 1 legt den Wahlumschlag in die Wahlurne, sobald der Wahlvorsteher
d 20. Mai 1999
Theo Hannappel Ortsbürgermeister als Wahlleiter
entliehe Bekanntmachung zung der Ortsgemeinde Girod
>dle Festlegung der Zahl der notwendigen Stellplätze vom (5.1999
Oitsgemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für «nland Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153), (zt geändert durch Artikel 1 des Vierten Gesetzes zur Änderung von tnunalrechtlichen Vorschriften vom 02.04.1998 (GVBI. S. 108), i. V. m. 3em0 und § 88 Abs. 1 Nr. 8 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz ruO) vom 24.11.1998 (GVBI. S. 365), die folgende Satzung beschlos-
pohngebäuden bestimmt sich der Stellplatzbedarf nach § 2 dieser Sat- |g, im übrigen bestimmt sich die Zahl der notwendigen Stellplätze nach Werwaltungsvorschrift des Ministeriums für Finanzen vom 04. August MinBI. S. 350) über die Zahl, Größe und Beschaffenheit der Stellte für Kraftfahrzeuge in der jeweils geltenden Fassung.
r
/Wohngebäude mit bis zu 3 Wohneinheiten - unabhängig davon, ob iEinzel-, Doppel- oder Reihenhäusern bebaut - sind für jede Wohn- iieit 2,0 Stellplätze nachzuweisen. Bei Gebäuden ab 4 Wohneinhei- Mtid pro Wohneinheit 1,5 Stellplätze nachzuweisen.
Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Girod, 20.05.1999 (S) Hannappel, Ortsbürgermeister
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Girod vom 18.05.1999
Satzung über die Festlegung der Zahl der notwendigen Stellplätze
Der Örtsgemeinderat beschloß die Satzung über die Zahl der notwendigen Stellplätze, in der vorliegenden Form gern. §§ 24 GemO und 88 Abs. 1 Nr. 8 LBauO. Die Satzung wird in dieser Ausgabe des Wochenblattes öffentlich bekanntgemacht.
Investitionsprogramm 1999 - 2003
Der Ortsgemeinderat beschloß das in der Sitzung erstellte Investitionsprogramm.
Umsetzung des neuen Telekommunikationsgesetzes (TKG); Vertrag über die Benutzung öffentlicher Wege für Telekommunikationslinien durch die Telekom
Dem Vertrag über die Benutzung öffentlicher Wege für Telekommunikationslinien zwischen der Ortsgemeinde Girod und der Telekom sowie der anstelle einer Einzelzustimmung tretenden Vereinbarung wurde in der vorliegenden Form zugestimmt.
Verlegung eines Lichtwellenkabels (Gasleitung)
Der Verlegung eines Lichtwellenkabels (Gasleitung) wurde zugestimmt. Bekanntgabe der schalltechnischen Messung (Hinter den Gärten) Eine Bebauung der autobahnseitigen Fläche ist aus schalltechnischen Gründen nicht möglich.
Bekanntgabe einer Eilentscheidung
Ortsbürgermeister Theo Hannappel gab bekannt, daß der Weg zur Freimühle durch den günstigsten Anbieter mit einer Teerdecke versehen wurde. Der Ortsgemeinderat nahm dies zustimmend zur Kenntnis.
Spiel- und Spaßtage in den Sommerferien 1999
05.07. bis 11.07.1999 für Kinder von 6 bis 10 Jahren Unser Thema: Auf den Spuren der Indianer
Wir wollen Schmuck und Zelte hersteilen, die Indianersprache lernen und am 11.07.1999 nach Elspe zu den Indianerfestspielen fahren.
Programm: Das Halbblut
Die letzte Schlacht um Fort Grant
Jugendliche und Erwachsene, die sich an der Vorbereitung und Durchführung beteiligen wollen, melden sich bitte im Pfarrbüro Großholbach.
1. Treffen: 27.05.1999,20.00 Uhr im Pfarrheim Großholbach
pSatzung tritt am 29.05.1999 in Kraft.
af ',20.05.1999 (S) Hannappel, Ortsbürgermeister
Inweis
haß §24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) [dei Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert pArtikel 4des Gesetzes vom 6. Juli 1998 (GVBI. S. 171) wird auf fol- pesliingewiesen:
tagen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften ps Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen " in ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig tande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvor- Schriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad-
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
dienstags.von 18.00 bis 19.00 Uhr
Änderungen werden durch Aushang am Rathaus bekanntgegeben. Telefon: 06485/222
Öffentliche Bekanntmachung Ortsgemeinde Görgeshausen- Kommunaiwahlen 1999
Der Wahlausschuß der Ortsgemeinde Görgeshausen hat in seiner Sitzung am 06.05.1999 folgende Wahlvorschläge für die Wahl zum Ortsbürgermeister am 13.06.1999 zugelassen, die hiermit bekanntgemacht werden.
Görgeshausen, 20.05.1999 Walter Kindler
1. Ortsbeigeordneter als Wahlleiter
Lfd. Nr., Name, Vorname, Geb. Dat., Staatsang., Beruf, Straße, Ort 1 Burkard
Burkard, Theodor, 09.11.1951, deutsch, Technischer Beamter, Lange Straße 10, Görgeshausen
Öffentliche Bekanntmachung Ortsgemeinde Görgeshausen Kommunalwahlen 1999
_J der Ortsgemeinde Görgeshausen hat in seiner Sitzung am 06.05.1999 folgende Wahlvorschläge für die Wahl zum Ortsgemeinde
»am 13.06.1999 zugelassen, die hiermit bekanntgemacht werden.
^esfia usen, 20.05.1999
Theo Burkard, Ortsbürgermeister als Wahlleiter

