Wochenblatt VG Montabaur
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Dorfturnier Heilberscheid
Am Pfingstsonntag, 23.05.1999, veranstaltet der Jugendclub Heilberscheid das diesjährige Dorfturnier. Gespielt wird nach dem bewährten Modus, d.h. die einzelnen Mannschaften werden ausgelost, wobei die Torhüter gesetzt sind.
Wer Lust hat, als aktiver Spieler an diesem sportlichen Großereignis teilzunehmen, trage sich bis 16.05.1999 in die in der Dorfschänke aushängende Liste ein oder melde sich bei Dominik Weimer, Telefon 1221, bzw. Dirk Meuer, Telefon 1597.
Alle anderen sind zum Zuschauen und Anfeuern recht herzlich eingeladen.
Nentershausen
Sprechstunde des Ortsbürgermeistes
mittwochs.von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Evtl. Änderungen bitte ich dem Aushang am Bürgermeisteramt zu entnehmen.
Telefon und Fax:.06485/223
Öffentliche Bekanntmachung Aufstellung des Bebauungsplanes “L 317/L 318 (klein)” der Ortsgemeinde Nentershausen hier: Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Nentershausen hat in seiner Sitzung am 22.04.1999 den Beschluß gefaßt, einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung “L 317/L 318 (klein)”aufzustellen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der nachstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.
Bebauungsplan
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Der Aufstellungsbeschluß des Ortsgemeinderates Nentershausen wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht. Nentershausen, 07.05.1999 Hans-Jürgen Greiser
Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes “L 317/L 318
(klein)” der Ortsgemeinde Nentershausen
hier: Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Nentershausen hat in seiner Sitzung am 22.04.1999 die Aufstellung des Bebauungsplanes “L 317/L318 (klein)” beschlossen (siehe vorstehende Planskizze).
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Nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen 7 ' Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Geleae h Ul Äußerung und Erörterung zu geben. a nt '
Zu diesem Zweck liegt die Änderungsplanung zur Einsichtnahm • Zeit vom 25.05.1999 bis 28.06.1999 (einschließlich) bei der Veh- gemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 221, Konrad äh ^ er-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienstst’unden /m ■4 dienstags und mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14nniiil a l 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und M onnCl 18.00 Uhr und freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus Nentershausen, 07.05.1999 Hans-Jürgen c, -m
OTsbürgerme/jf
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderatp«' Nentershausen vom 22.04.1999 J
Vergabe der Arbeiten für Sportplatzsanierung
Der Ortsgemeinderat beschließt, den Auftrag für die Sanierung des s 1 Platzes zu erteilen. ™
Vergabe der Arbeiten für Überquerungshilfe Koblenzer Straße Der Ortsgemeinderat beschließt, die oben genannte Maßnahme ausfiitirl zu lassen. Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur wird beauftri die Arbeiten mit der Maßnahme “Veränderung der Gehwege” besi * auszuschreiben und an den preisgünstigsten Bieter zu vergeben Vergabe der Renovierungsarbeiten am Sportlerheim Erneuerung der Türen und Fenster zu den Toilettenanlagen.
Der Ortsgemeinderat beschließt, den Auftrag zu vergeben. Dachrinnenerneuerung Die Dachrinnen am Sportlerheim sollen komplett erneuert werden. Gieii zeitig sollen die in Dachrinnenhöhe angebrachten Schiefer durch farbll Trapezbleche ersetzt werden. Der Ortsgemeinderat beschließt den AM trag für die Erneuerung der Dachrinnen und Anbringen der Trapezblef zu erteilen.
Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet L317/L318
Der Ortsgemeinderat beschließt, den Bebauungsplan “L317/L318" -kli aufzustellen. Die bisher gefaßten Beschlüsse, die das Plangebietbet| fen, werden aufgehoben. Der Planbereich ist begrenzt:
im Norden: durch die südlichen Grenzen der Flurstücke 3564,35)1 und 3493 sowie die 20 KV-Freileitung der Kevag im Osten und Süden: durch die L317 im Westen: durch die geplante Ortsumgehung L318 und dieOsi grenzen der Flurstücke 3582 - 3564.
Der Ortsgemeinderat stimmt dem Entwurf zur Aufstellung des [ ungsplanes L317/L318 - klein - einschließlich Begründung sowie zei| nerischen und textlichen Festsetzungen in der Form zu, wie erdemft in der Sitzung Vorgelegen hat.
Die vorgezogene Bürgerbeteiligung nach § 3 I BauGB wird in der Fojj durchgeführt, daß die Entwurfsplanung einschließlich Begründung u Textfestsetzungen für die Dauer eines Monats beim Bauamt derVe bandsgemeindeverwaltung Montabaur eingesehen werden kann. Ortur Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüSt bekanntzumachen mit dem Hinweis darauf, daß Anregungen währenddf Auslegungsfrist vorgetragen werden können. Die Verwaltung wird beaü tragt, gleichzeitig das Verfahren zur Beteiligung der Träger öffentlich! Belange nach § 4 I BauGB einzuleiten.
Beteiligung der Ortsgemeinde an den Unterhaltungskostender Freiherr-vom-Stein-Halle
Der Vereinbarung zur Aufteilung der Betriebs- und Unterhaltungskost| der Freiherr-vom-Stein-Halle zwischen der Verbandsgemeindei baur einerseits und der Ortsgemeinde Nentershausen andererseitswi| zugestimmt.
Verschiedenes
Der Ortsbürgermeister Greiser informiert über die Zuschußgewährungait den Ortsverein des Deutschen Roten Kreuzes in Nentershausen. I
Freiwillige Feuerwehr Nentershausen
Die nächste Übung findet am Sonntag, 16.05.1999, um 9.30 Uhrstatl|
DRK-Örtsverein Nentershausen e.V.
Der nächste Übungsabend des Ortsvereins Nentershausen finde! a Montag, 17.05.1999, um 20.00 Uhr im DRK-Heim statt.
Niedererbach
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
montags von.19.00 bis 21.00 ^
donnerstags von.18.00 bis 20.00 Uh
Telefon: 06485/224

