Wochenblatt VG Montabaur
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Hinweis:
Die Fraktionssitzung der CDU-Fraktion findet am Montag, 10.05.1999, um 19.00 Uhr im Bürgermeisteramt statt.
Die Fraktionssitzung der SPD-Fraktion findet am Freitag, 07.05.1999, um 19.30 Uhr im Gemeindezentrum statt.
Die Fraktionssitzung der FBG findet am Montag, 10.05.1999, um 20.00 Uhr im - Ort bitte bei Frau Claudia Bellessem, Tel. 17804 erfragen - statt.
Satzung der Ortsgemeinde Heiligenroth
über die Festlegung der Zahl der notwendigen Stellplätze vom 13.04.1999
Der Ortsgemeinderat von Heiligenroth hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Vierten Gesetzes zur Änderung von kommunalrechtlichen Vorschriften vom 02.04.1998 (GVBI. S. 108), i. V. m. § 2 GemO und § 88 Abs. 1 Nr. 8 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) vom 24.11.1998 (GVBI. S. 365), die folgende Satzung beschlossen:
§1
Bei Wohngebäuden bestimmt sich der Stellplatzbedarf nach § 2 dieser Satzung. Im übrigen bestimmt sich die Zahl der notwendigen Stellplätze nach der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Finanzen vom 04. August 1995 (MinBI. S. 350) über die Zahl, Größe und Beschaffenheit der Stellplätze für Kraftfahrzeuge in der jeweils geltenden Fassung.
§2
Für Wohngebäude mit bis zu 3 Wohneinheiten - unabhängig davon, ob mit Einzel-, Doppel- oder Reihenhäusern bebaut - sind für jede Wohneinheit 2,0 Stellplätze nachzuweisen. Bei Gebäuden ab 4 Wohneinheiten sind pro Wohneinheit 1,5 Stellplätze nachzuweisen.
§3
Diese Satzung tritt mit dem Tage der ortsüblichen Bekanntmachung im Wochenblatt der Verbandsgemeinde Montabaur in Kraft.
Heiligenroth, 25.04.1999 (S.) Paul-GünterZerfas, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
III. Änderung des Bebauungsplanes “Illbach” der Ortsgemeinde Heiligenroth hier: Öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Heiligenroth hat in seiner Sitzung am 13.04.1999 den Beschluß gefaßt, den Entwurf zur III. Änderung des Bebauungsplanes “Illbach” öffentlich auszulegen.
Die Änderungsunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 17.05.1999 - 18.06.1999 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 221, Konrad-Adenauer-Platz 8,
Gemeinde: Heiligenroth
Gemarkung-, Heiligenroth Maßstab:
1 : 1000
Bebauungsplan
ILLBACH-K103 neu
h 7uU i S er
Vergrößerung im Maßstab 1:10000au*derTop.Kwl* 1:25000Blatt Nr.:.:.55.\3.
Mit Genehemlgung des LandesvermeMungsamtes Rheinland-Pfalz vom.
äz .vervielfältigt dureh Verbandegemeinde..
56410 Montabaur, während der Dienststunden (montaqs ( mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uh r h " SIa C. von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitaqs vnn n'II 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus. n
Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsqem 'i waltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vo 1 werden. or 9 e ®
Der Planbereich ergibt sich aus der abgedruckten Skizze. Heiligenroth, 03.05.1999 Paul - Günter Zerfas, Ortsbürger
Öffentliche Bekanntmachung Änderung des Bebauungsplanes “Industriegebiet” der Ortsgemeinde Heiligenroth
hier: Erneute öffentliche Auslegung der Planungsunterlaqen gemäß § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ä n
Der Ortsgemeinderat von Heiligenroth hat in seiner Sitzung am 13041 " den Beschluß gefaßt, den Entwurf zur Änderung des Bef- ™ “Industriegebiet” erneut öffentlich auszulegen.
Die Änderungsunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 3 BauGB in der?J 17.05.1999 - 18.06.1999 (einschließlich) bei der Verbandsqem! Verwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 221 , Konrad-Adenauer-p 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstad mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr dorml von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von Osl 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus. "
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Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeinill waltung Montabaur ausschließlich zu den geänderten oder ergänzten« len schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden,)]^ Der Planbereich ergibt sich aus der abgedruckten Skizze. Heiligenroth, 03.05.1999 Paul - Günterlä
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Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes “Neustraße” der Ortsgemeir Heiligenroth
hier: Öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß§3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Heiligenroth hat in seiner Sitzung am 23.03.ft den Beschluß gefaßt, den Entwurf zur Aufstellung des Bebau “Neustraße” öffentlich auszulegen.
Die Änderungsunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in derZeit' 17.05.1999 -18.06.1999 (einschließlich) bei der VerbandsgeiM Verwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 221, Konrad-Adenauer-Pf 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dierr“" mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, doi von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeini waltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgeK^f werden.

