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Wochenblatt VG Montabaur

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Hinweis:

Die Fraktionssitzung der CDU-Fraktion findet am Montag, 10.05.1999, um 19.00 Uhr im Bürgermeisteramt statt.

Die Fraktionssitzung der SPD-Fraktion findet am Freitag, 07.05.1999, um 19.30 Uhr im Gemeindezentrum statt.

Die Fraktionssitzung der FBG findet am Montag, 10.05.1999, um 20.00 Uhr im - Ort bitte bei Frau Claudia Bellessem, Tel. 17804 erfragen - statt.

Satzung der Ortsgemeinde Heiligenroth

über die Festlegung der Zahl der notwendigen Stellplätze vom 13.04.1999

Der Ortsgemeinderat von Heiligenroth hat aufgrund des § 24 der Gemein­deordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Vierten Gesetzes zur Änderung von kommunalrechtlichen Vorschriften vom 02.04.1998 (GVBI. S. 108), i. V. m. § 2 GemO und § 88 Abs. 1 Nr. 8 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) vom 24.11.1998 (GVBI. S. 365), die folgende Satzung beschlossen:

§1

Bei Wohngebäuden bestimmt sich der Stellplatzbedarf nach § 2 dieser Satzung. Im übrigen bestimmt sich die Zahl der notwendigen Stellplätze nach der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Finanzen vom 04. August 1995 (MinBI. S. 350) über die Zahl, Größe und Beschaffenheit der Stellplätze für Kraftfahrzeuge in der jeweils geltenden Fassung.

§2

Für Wohngebäude mit bis zu 3 Wohneinheiten - unabhängig davon, ob mit Einzel-, Doppel- oder Reihenhäusern bebaut - sind für jede Wohn­einheit 2,0 Stellplätze nachzuweisen. Bei Gebäuden ab 4 Wohneinhei­ten sind pro Wohneinheit 1,5 Stellplätze nachzuweisen.

§3

Diese Satzung tritt mit dem Tage der ortsüblichen Bekanntmachung im Wochenblatt der Verbandsgemeinde Montabaur in Kraft.

Heiligenroth, 25.04.1999 (S.) Paul-GünterZerfas, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

III. Änderung des BebauungsplanesIllbach der Ortsgemeinde Heiligenroth hier: Öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Heiligenroth hat in seiner Sitzung am 13.04.1999 den Beschluß gefaßt, den Entwurf zur III. Änderung des Bebauungspla­nesIllbach öffentlich auszulegen.

Die Änderungsunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 17.05.1999 - 18.06.1999 (einschließlich) bei der Verbandsgemeinde­verwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 221, Konrad-Adenauer-Platz 8,

Gemeinde: Heiligenroth

Gemarkung-, Heiligenroth Maßstab:

1 : 1000

Bebauungsplan

ILLBACH-K103 neu

h 7uU i S er

Vergrößerung im Maßstab 1:10000au*derTop.Kwl* 1:25000Blatt Nr.:.:.55.\3.

Mit Genehemlgung des LandesvermeMungsamtes Rheinland-Pfalz vom.

äz .vervielfältigt dureh Verbandegemeinde..

56410 Montabaur, während der Dienststunden (montaqs ( mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uh r h " SIa C. von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitaqs vnn n'II 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus. n

Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsqem 'i waltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vo 1 werden. or 9 e ®

Der Planbereich ergibt sich aus der abgedruckten Skizze. Heiligenroth, 03.05.1999 Paul - Günter Zerfas, Ortsbürger

Öffentliche Bekanntmachung Änderung des BebauungsplanesIndustriegebiet der Ortsgemeinde Heiligenroth

hier: Erneute öffentliche Auslegung der Planungsunterlaqen gemäß § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ä n

Der Ortsgemeinderat von Heiligenroth hat in seiner Sitzung am 13041 " den Beschluß gefaßt, den Entwurf zur Änderung des Bef- Industriegebiet erneut öffentlich auszulegen.

Die Änderungsunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 3 BauGB in der?J 17.05.1999 - 18.06.1999 (einschließlich) bei der Verbandsqem! Verwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 221 , Konrad-Adenauer-p 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstad mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr dorml von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von Osl 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus. "

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Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeinill waltung Montabaur ausschließlich zu den geänderten oder ergänzten« len schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden,)]^ Der Planbereich ergibt sich aus der abgedruckten Skizze. Heiligenroth, 03.05.1999 Paul - Günterlä

Ortsbürgem

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des BebauungsplanesNeustraße der Ortsgemeir Heiligenroth

hier: Öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß§3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Heiligenroth hat in seiner Sitzung am 23.03.ft den Beschluß gefaßt, den Entwurf zur Aufstellung des Bebau Neustraße öffentlich auszulegen.

Die Änderungsunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in derZeit' 17.05.1999 -18.06.1999 (einschließlich) bei der VerbandsgeiM Verwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 221, Konrad-Adenauer-Pf 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dierr" mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, doi von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeini waltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgeK^f werden.