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Wochenblatt VG Montabaur

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1. Sitzungstermin: Donnerstag, 06.05.1999,19.00 Uhr

Sitzungsort: Ahrbachhalle, Sitzungssaal, 56412 Boden Tagesordnung:

1. Bestellung eines Schriftführers

2. Verpflichtung der Beisitzer und des Schriftführers

3. Beschlußfassung über die Zulassung der eingereichten Wahlvor­schläge für die Wahl zum Ortsgemeinderat

4. Beschlußfassung über die Zulassung der eingereichten Wahlvor­schläge für die Wahl zum Ortsbürgermeister

2. Sitzungstermin: Donnerstag, 17.06.1999,19.00 Uhr Sitzungsort: Ahrbachhalle, Sitzungssaal, 56412 Boden Tagesordnung:

1. Bestellung eines Schriftführers

2. Feststellung des Gesamtergebnisses der Wahl zum Ortsgemein­derat

3. Verteilung der Sitze

4. Feststellung des Gesamtergebnisses der Wahl zum Ortsbürger­meister

Zu diesen öffentlichen Sitzungen sind alle interessierten Einwohner sowie die Vertrauenspersonen der Wahlvorschläge herzlich eingeladen.

Anna-Maria Eulberg Ortsbürgermeisterin als Wahlleiterin

Bericht über die Sitzung

des Ortsgemeinderates Boden vom 08.04.1999

Hiebsatzüberprüfung im Rahmen der Forsteinrichtung im Hinblick auf eine Förderungsfähigkeit Standort- und strukturschwacher Gemeindeforstbetriebe

Der Ortsgemeinderat nimmt von der Hiebsatzüberprüfung durch das For­stamt Montabaur Kenntnis und stimmt der Hiebsatzsenkung um 137 Fest­meter gemäß Ermittlung vom 07.07 1998 zu.

Namensgebung für die Grundschule in Ruppach-Goldhausen Der Ortsgemeinderat schlägt vor, der Grundschule Ruppach-Goldhausen den NamenAhrbach-Schule zu geben. Begründung: Alle beteiligten Gemeinden grenzen an den Ahrbach.

Sofern dieser Bezeichnung wegen gleichem Namen einer Schule in der Nachbarverbandsgemeinde nicht entsprochen werden kann, schlägt der Ortsgemeinderat die BezeichnungRichard-Henkes-Schule vor.

Pater Richard Henkes hat sich im Konzentrationslager Dachau für seine Mithäftlinge aufgeopfert und starb dort am 22.02.1945. Baumpflegemaßnahmen am Friedhof

Die Ortsbürgermeisterin gibt zunächst das Ergebnis der Meinungsumfra­ge bezüglich des Baumbestandes auf dem Friedhof bekannt. Ausgegebene Fragebogen: 235 Haushalte Beteiligung: 72 Meldungen ca. 31% Frage 1: Entfernung aller Lindenbäume und Neuanpflanzung einer ande­ren Baumart: 18 = 25%

Frage 2: Entfernung nur der Bäume am Hauptweg und Neuanpflanzung wie vorher: 7 = 9,7%

Frage 3: Erhaltung der Bäume jedoch sachgerechter Rückschnitt: 47 = 65,3% Der Ortsgemeinderat nimmt das Ergebnis der Umfrage zur Kenntnis und beschließt, einen Pflegeschnitt von einer Fachfirma durchführen zu las­sen. Die Verbandsgemeinde Montabaur wird beauftragt, die Maßnahme beschränkt auszuschreiben.

Umsetzung des neuen Telekommunikationsgesetzes (TKG), Vertrag über die Benutzung öffentlicher Wege für Telekommunikationslini­en durch die Telekom

Dem Vertrag über die Benutzung öffentlicher Wege für Telekommunika­tionslinien zwischen der Ortsgemeinde Boden und der Telekom sowie der anstelle einer Einzelzustimmung tretenden Vereinbarung wird in der dem Ortsgemeinderat vorliegenden Fassung zugestimmt.

Heiligenroth

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

dienstags.von 17.00 bis 19.30 Uhr

und.nach Vereinbarung

Telefon: 02602/16606, Fax: 02602/917396

Öffentliche Bekanntmachung

Wahl zum Ortsgemeinderat und zum Ortsbürgermeister von Heiligenroth am 13.06.1999

Einladung zu Sitzungen der Wahlausschüsse für die Wahl zum Orts­gemeinderat und für die Wahl zum Ortsbürgermeister

Hiermit lade ich zu folgenden öffentlichen Sitzungen der Wahlausschüs­se der Ortsgemeinde Heiligenroth für die Wahl zum Ortsgemeinderat und für die Wahl zum Ortsbürgermeister ein.

___ Nr,j|

1. Sitzungstermin: Donnerstag, 06.05.1999,19.00 Uhr

Sitzungsort: Bürgermeisteramt, 56412 Heiligenroth

Tagesordnung:

1. Bestellung eines Schriftführers

2. Verpflichtung der Beisitzer und des Schriftführers

3. Beschlußfassung über die Zulassung der eingereichten w n

schläge für die Wahl zum Ortsgemeinderat

4. Beschlußfassung über die Zulassung der eingereichten

schläge für die Wahl zum Ortsbürgermeister **

2. Sitzungstermin: Donnerstag, 17.06.1999,19.00 Uhr Sitzungsort: Bürgermeisteramt, 56412 Heiligenroth Tagesordnung:

1. Bestellung eines Schriftführers

2. Feststellung des Gesamtergebnisses der Wahl zum c derat

3. Verteilung der Sitze

4. Feststellung des Gesamtergebnisses der Wahl zum ( meister

Zu diesen öffentlichen Sitzungen sind alle interessierten Einwohner^ die Vertrauenspersonen der Wahlvorschläge herzlich eingeladenijf Paul Günter Zerfas fric/iJ

Ortsbürgermeister 1. Ortsbeigeordnete!

zugleich als Wahlleiter für die als Wahlleiter für die i

Wahl zum Ortsgemeinderat Ortsgemeindebürgeiüi

Öffentliche Bekanntmachung Satzung der Ortsgemeinde Heiligenroth über die Festlegung J Zahl der notwendigen Stellplätze vom 13. April 1999

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung füri land Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 {GVBI. S. 153 h geändert durch Artikel 1 des Vierten Gesetzes zur Änderung von to nalrechtlichen Vorschriften vom 02.04.1998 (GVBI. S. 108), i. V. m,§ 2 ^ und § 88 Abs. 1 Nr. 8 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauOj 24.11.1998 (GVBI. S.365), die folgende Satzung beschlossen:

§1

Bei Wohngebäuden bestimmt sich der Stellplatzbedart nach §2 j. Satzung. Im übrigen bestimmt sich die Zahl der notwendigen StellJ nach der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Finanzen v August 1995 (MinBI. S. 350) über die Zahl, Größe und Beschaffen!! Stellplätze für Kraftfahrzeuge in der jeweils geltenden Fassung. §2

Für Wohngebäude mit bis zu 3 Wohneinheiten - unabhängig davi mit Einzel-, Doppel- oder Reihenhäuser bebaut - sind für jede Wolf heit 2,0 Stellplätze nachzuweisen. Bei Gebäuden ab 4 Wohne« sind pro Wohneinheit 1,5 Stellplätze nachzuweisen.

§3

Diese Satzung tritt am 01.05.1999 in Kraft.

Ortsgemeinde (S.)

56412 Heiligenroth, 25.04.1999

Hinweis

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (Sri in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletztgeäif durch Artikel 4 des Gesetzes vom 6. Juli 1998 (GVBI. S. 171) wirdai' gendes hingewiesen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorsdi dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekoj sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an| zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Gens gung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung vei worden sind, oder

2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluß I» standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorä ten gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad-A Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes^ die Verletzung begründen soll, geltend macht.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, s., auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verteil geltend machen.

Ortsgemeinde Heiligenroth, 25.04.1999 (S.)

Ortsbürgerm®

Zerfas, Ortsbürgem

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Heiligenroth vom 13.04,19!

Änderung des BebauungsplanesIm Güren

Der Ortsgemeinderat stimmt dem neuen Entwurf zur Aufstellung, BebauungsplanesIm Güren - Erweiterung einschließlich Begrüne sowie textlichen und zeichnerischen Festsetzungen in der Form zu; er dem Ortsgemeinderat in der Sitzung Vorgelegen hat.

Die vorgezogene Bürgerbeteiligung wird in der Form durchgeführt, die textlichen und zeichnerischen Festsetzungen und die Begründur| Aufstellung des BebauungsplanesIm Güren - Erweiterungfür# 1 er eines Monats beim Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung'* baur eingesehen werden können.