Nr. 16/99
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LjijgQjgiigemeirischaft Elbert/Welsch neudorf/Horbach
tragen unsere Mannschaften in der kommenden Woche aus: Sonntag, 25.04.1999,10.30 Uhr gegen TuS Montabaur in Nie-
Üfit Mittwoch, 28.04.1999,19.00 Uhr gegen TSG Irlich in Irlich j§V' d . Samstag, 24.04.1999,15.15 Uhr gegen EGC Wirges in Wel-
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iend' Samstag, 24.04.1999,15.15 Uhr gegen TuS Montabaur... ■kur
Sbnd' Samstag, 24.04.1999,14.15 Uhr gegen FV Engers II in Engers ftend: Samstag, 24.04.1999,14.15 Uhr gegen JSG Steinefrenz II
S*rerbach
Sfend' Samstag, 24.04.1999,13.15 Uhr gegen JSG Ransbach/B. in
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lend: Samstag, 24.04.1999, 13.15 Uhr gegen SV Feldkirchen in
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[gend: Samstag, 24.04.1999,13.15 Uhr gegen ESV Siershahn in Llbert
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Niederelbert
bis 19,| bis 19.311
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i i23ololchstunden des Orlsbürgermeisters
' "nfgsvon.18.00 bis 20.00 Uhr
Sfrstags von....... .18.00 bis 20.00 Uhr
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itliche Bekanntmachung
iiftzung des Ortsgemeinderates
J)i®chste Sitzung des Ortsgemeinderates Niederelbert findet am Don- pera|g, 29.04.1999, um 20.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt, lordnung: jhtliche Sitzung:
Jmsetzung des neuen Telekommunikationsgesetzes (TKG)
/ertrag über die Benutzung öffentlicher Wege für Telekommunika- [ionslinien durch die Telekom Hinderung des Bebauungsplanes “Hostigfeldchen”
Änderung des Bebauungsplanes “Ortslage”
\nderung des Bebauungsplanes “Ortslage” im Bereich der Nordstraße Änderung des Bebauungsplanes “Ortslage” im Bereich des Flurstücks 63/4 in Flur 6 ( Neustraße)
Erschließung der Neustraße
[Straßenausbau im Neubaugebiet “Im Hardtfeld”, Einbau von Fahr- lahnschwellen
[Haushaltsplan 2000 und Investitionsprogramm 1999 - 2003 [Verschiedenes
ihtöffentliche Sitzung:
|Grundstücksangelegenheit/-en - vorsorglich - [Verschiedenes
1 Niederelbert, 19.04.1999 Bode, Ortsbürgermeister
[eis auf Fraktionssitzungen:
FWQ Hubert Hübinger: Montag, 26.04.1999,20.00 Uhr Vereinsraum Rathaus [FWg Helga Wiechering: Montag, 26.04.1999, 20.15 Uhr Nebenzimmer meindeS Kstätte Kilian
schütz in Wohngebieten
legebenem Anlaß werden hiermit nochmals die einschlägigen Bestim- len der Lärmschutzverordnung auszugsweise bekanntgegeben:
itz der Nachtruhe
2.00 Uhr bis 7.00 Uhr ist es verboten, Anlagen aller Art so zu betrei- [daß dadurch die Nachtruhe gestört wird. Dieses Verbot gilt in Wohn- ern auch in der Mittagszeit von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr.
Verbot gilt nicht für Arbeiten in Gewerbe- und Industriegebieten innerhalb von Baugebieten, die nach geltendem Baurecht ausschließlich oder (l^/iegend für Betriebe dieser Art vorgesehen sind. Das Verbot gilt auch nicht in sonstigen Gewerbebetrieben oder landwirtschaftlichen Betrieben, v® Arbeiten zur Nachtzeit üblich sind und durch sie keine Gefahren und Nwiteile entstehen.
Gdfrauch von Rasenmähern und Gartenmaschinen
Motörbetriebene Rasenmäher, insbesondere solche mit Verbrennungs- Eäpren dürfen nur werktags von 7.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 th|bis 19.00 Uhr benutzt werden.
p0f> gilt nicht für Rasenmäher, die mit geräuscharmen Elektromotoren beleben werden.
Difeschränkungen gelten sinngemäß für alle anderen im Hof und Gar- «fnutzten motorbetriebenen Maschinen und Geräte.
Injind- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie in Gartenbaubetrieben umT ^' e ^ er * 30te nur die Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr Wpandsgemeindeverwaltung Montabaur wprtspolizeibehörde
mes
Straßenreinigungspflicht erfüllen
Wegen der erneuten Beschwerden möchten wir auf die bestehende Straßenreinigungspflicht in der Ortsgemeinde hinweisen.
Daher noch einmal:
An allen Grundstücken innerhalb der Ortslage - bebaut oder unbebaut - sind mindestens einmal wöchentlich die Bürgersteige und Straßenrinnen vom Schmutz, Unkraut und Unrat zu befreien.
Ist kein Bürgersteig vorhanden, so gilt es einen entsprechend breiten Streifen der Fahrbahn zu säubern.
Auch unbebaute Grundstücke selbst müssen gemäht werden, damit Nachbargrundstücke nicht durch Samenflug beeinträchtigt werden. Wohnt der Grundstückseigentümer nicht in Niederelbert, oder ist er selbst nicht in der Lage, die Reinigung vorzunehmen, so muß er einen Dritten mit der Reinigung beauftragen.
Bitte folgen Sie der für alle Grundstückseigentümer geltenden Straßenreinigungspflicht. Die Straßenreinigungssatzung ist keine Schikane des Gemeinderates oder des Ortsbürgermeisters. Sie dient unter anderem dazu, dem Dorf ein ordentliches und ansehnliches Aussehen zu verleihen. Dies kann nur in unser aller Interesse sein.
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Straßenverkehrsbehörde -
Niederelberter Chronik und Bildband
Ein Geschenk für alle Gelegenheiten
Suchen Sie ein passendes Geschenk oder möchten Sie sich selbst beschenken?
Mit unserer Dorfchronik und dem Bildband “Niederelbert - im Wandel der Zeit” werden Sie sicherlich den Beschenkten oder sich selbst viel Freude bereiten. Bei der Herausgabe der Niederelberter Chronik und des Bildbandes “Niederelbert im Wandel der Zeit” wurde das Ziel verfolgt, die Geschichte unseres Ortes aufzuzeigen und die Menschen des Dorfes darzustellen.
Die beiden sich ergänzenden Bücher rufen gewiß bei alteingesessenen Elbertern Erinnerungen wach und geben unseren Neubürgern eine Orientierungshilfe in ihrem neuen Lebensraum.
Beide Bücher können Sie jetzt zum Komplettpreis von 89,00 DM erwerben. Gegenüber dem Einzelkauf der Chronik (69,00 DM) und dem Bildband (39,50 DM) sparen Sie fast 20,00 DM.
Erwerben können Sie die Chronik und den Bildband in der Elbert-Apo- theke sowie montags und donnerstags von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr im Rathaus; in eiligen Fällen auch in meiner Wohnung.
Willi Bode, Ortsbürgermeister
Kirchenjubiläum der Partnergemeinde Heuthen
Die Partnergemeinde Heuthen feiert in diesen Jahr ihr 250jähriges Kirchenjubiläum.
Der Bürgermeister Bernd Kruse lädt die Bevölkerung von Niederelbert zu diesem Jubiläum recht herzlich ein. Die Festtage finden statt von Donnerstag, 15.07.1999, bis Sonntag, 18.07.1999.
Die Ortsgemeinde beabsichtigt, an dem Festprogramm samstags und sonntags teilzunehmen. Es soll mit dem Bus samstags um ca. 10.00 Uhr nach Heuthen gefahren werden.
Folgendes Festprogramm ist für das Wochenende geplant:
Am Samstag wird um 14.00 Uhr ein Kindergottesdienst mit Verabschiedung der Schulanfänger stattfinden, anschließend ist ein Kinderfest für alle Kinder der Gemeinde auf dem Pfarrhof. Der Abend soll bei den Gastfamilien verbracht werden.
Am Sonntag ist um 9.00 Uhr das Festhochamt mit Bischof Dr. Wanke, anschließend ist eine Prozession durch den Ort. Danach ist für alle Einwohner und Gäste ein Gemeindefest auf dem Pfarrhof geplant. Die Rückreise ist sonntags gegen 17.00 Uhr geplant.
Wer von der Dorfbevölkerung an diesem Wochenende mitfahren möchte, bitte ich, sich umgehend bei mir anzumelden. Die Ortsgemeinde gewährt jedem Mitreisenden einen Fahrtkostenzuschuß von 15,00 DM. Es wäre gut, wenn viele Bürger von Niederelbert mitfahren würden.
Willi Müller, 1. Beigeordneter
Hallo Senioren von Niederelbert!
Die Senioren von Welschneudorf machen am 07.06.1999 ihren Tagesausflug, zu dem auch die Senioren aus Niederelbert eingeladen sind. Abfahrt um 8.30 Uhr ab Welschneudorf.
Unsere Fahrt geht nach Bad Neuenahr.
Dort ist Gelegenheit zu einem Stadtbummel und Mittagessen.
Zum Kaffeetrinken sind wir in Bad Münstereifel - in der Altstadt.
Von dort fahren wir durch die Eifel und über den Nürburgring nach Welling bei Mayen zum Abschluß und Abendessen.
Anmeldung bitte bald bei Lucie, Telefon: 02608/611, oder Liesel, Telefon: 02608/418.
Gesangverein Hoffnung
Aus organisatorischen Gründen fällt die Chorprobe am 30.04.1999 leider aus. Ersatzweise wird sie am Montag, 03.05.1999, um 19.30 Uhr, stattfinden. Unter Hinweis auf unseren Auftritt am 08.05.1999 in Holler bitten wir um Beachtung und um vollzähliges Erscheinen.

