Jbcienblatt VG Möntabaur
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Nr. 14/99
Daubach
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,hr Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
. jjgnnerstags.von 19.00 bis 20.00 Uhr
ehmp> derun 9 en werden am Rathaus bekanntgemacht.
uftralffentliche Bekanntmachung re/cto!pkanntmachung des Wahlleiters
über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl desSDrtsgemeinderates sowie für die Wahl des Ortsbürgermeisters
l fraänzend zur Bekanntmachung des Landrats des Westerwaldkreises t^fJprnT0.03.1999 über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kom- nunalwahlen wird folgendes bekanntgegeben:
Beiter am 13.06.1999 stattfindenden Wahl des Ortsgemeinderats in Dau- |ach sind 8 Ratsmitglieder zu wählen.
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T n einem Wahlvorschlag für die Wahl des Ortsgemeinderats dürfen höch- Fens 16 Bewerber, für die Wahl des Ortsbürgermeisters nur ein Bewer- w hi@® r il enannt werden. Für die Wahl des Ortsgemeinderats kann ein Bewer- Wa ''f|j|r bis zu dreimal aufgeführt werden. Der Wahlvorschlag benötigt keine , Unterstützungsunterschriften.
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Aba 3 pteJrollständig Unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen ver- Wahf ^f nen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden. 3 übeWanlvorschläge für die Wahl des Ortsgemeinderats sind beim Gemein- kannl[dew^hlleiter
in■■$6412 Daubach, Rathaus, Hauptstraße, während der üblichen Sprechzeiten, oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur in 56410 Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, Verwaltungsgebäude der Verbarielsgemeinde Montabaur, Neubau, Ebene 2, Zimmer 232, einzureichen. Walilvorschläge für die Wahl des Ortsbürgermeisters sind beim Wahllei- s P°%r|ür die Wahl des Ortsbürgermeisters in 56412 Daubach, Waldstraße erde %!*fi|ler bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur in 56410 Mon- ielfen !tabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Montabaur, Neubau, Ebene 2, Zimmer 23?, einzureichen. Diejfeinreichungsfrist läuft am Montag, 03.05.1999,18.00 Uhr, ab. itungW
me Nietverbindung der Wahlvorschläge verschiedener Parteien und Wählergruppen muß dem Gemeindewahlleiter gegenüber spätestens am Frei- tag,(dem 28.05.1999,18.00 Uhr, schriftlich durch die Vertrauenspersonen
■ der jeweiligen Wahlvorschläge erklärt werden. Der Listenverbindung muß pe|/lehrheit der Unterzeichner der einzelnen Wahlvorschläge schriftlich zustimmen; bei Wahlvorschlägen nach § 16 Abs. 3 KWG genügt die schriftliche Zustimmung der Vertrauenspersonen.
Daubach, den 30.03.1999
Rajjpund Hahn Reinhard Mies
Ombürgermeister 1. Ortsbeigeordneter
zugleich als Wahlleiter für die zugleich als Wahlleiter für die
Wahl zum Ortsgemeinderat Wahl zum Ortsbürgermeister
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und
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gion.i iters-l Refe-i 2 astro-i
3.
Verbandsgemeinde Montabaur Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Daubacher Möhnen
Unsere monatliche Wanderung mußte wegen des Karfreitages ausfallen, dafür wandern wir am Freitag, 09.04.1999, um 19.30 Uhr.
Chorgemeinschaft Daubach/Stahlhofen
Die nächste Gesangstunde findet am Freitag, 09.04.1999, um 20.00 Uhr im Lindensaal zu Stahlhofen statt.
Da einige Auftritte anstehen, bitten wir um vollzähliges und pünktliches Erscheinen.
Spinnstube Daubach
Im April findet die Spinnstube erst am 19.04.1999 um 19.30 Uhr im Heimathaus statt. Wegen der Bürgerversammlung mußte der Termin vom 12. wie angekündigt auf den nachfolgenden Montag verschoben werden.
Öffentliche Bekanntmachung Einwohnerversammlung
ronoi Diefgemäß §§ 16 und 64 Abs. 2 der Gemeindeordnung von Rheinland- >| Ort-i Pfalz (GemO) jährlich einzuberufende Einwohnerversammlung findet in Fami-i derprtsgemeinde Daubach am Montag, 12.04.1999, um 19.00 Uhr im I vom j Saal der Eulenstube in Daubach statt.
Thej Tüjjesordnung:
Bericht des Ortsbürgermeisters über aktuelle Fragen aus dem örtlichen Bereich
Bericht des 1. Beigeordneten der Verbandsgemeinde über Maßnahmen der Verbandsgemeinde
Diskussion und Beantwortung von Fragen der Bürger und Einwohner
Alle Bürger und Einwohner sind herzlich zur Teilnahme an der Einwohnerversammlung eingeladen. tJnp i Da ybach/Montabaur, 30.03.1999 i Mit °^ 9 emeinde Daubach an j n | Hahn, Ortsbürgermeister
ndenj
Frei i Seniorennachmittag
ür 9 er l Di^Senioren aus Daubach und Stahlhofen sind am Mittwoch, 14.04.1999, recht herzlich eingeladen. Wir beginnen um 15.00 Uhr mit einer Andacht in der Pfarrkirche.
jrdiej Anschließend gemütliches Beisammensein im Pfarrhaus. Dort wird uns ■ und j Feuerwehrinspektor Vize über “vorbeugenden Brandschutz” informieren. Träger der Veranstaltung ist das Kath. Bildungswerk.
Holler
Sprechstunde der Ortsbürgermeisterin
donnerstags.von 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr
Telefon: 02602/3508
Öffentliche Bekanntmachung Bekanntmachung des Wahlleiters
über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl
des Ortsgemeinderates sowie für die Wahl des Ortsbürgermeisters
Ergänzend zur Bekanntmachung des Landrates des Westerwaldkreises vom 10.03.1999 über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen wird folgendes bekanntgegeben.
I.
Bei der am 13.06.1999 stattfindenden Wahl des Ortsgemeinderates in Holler sind 16 Ratsmitglieder zu wählen.
II.
In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Ortsgemeinderates dürfen höchstens 32 Bewerber, für die Wahl des Ortsbürgermeisters nur ein Bewerber benannt werden. Für die Wahl des Ortsgemeinderates kann ein Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden.
Der Wahlvorschlag muß von mindestens 30 zum Ortsgemeinderat wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften). Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften, soweit die Wahlvorschlagsträger nach § 16 Abs. 3 davon befreit sind. Die Unterzeichnung durch die Bewerber selbst ist unzulässig. Jeder Wahlberechtigte darf für jede Wahl nur einen Wahlvorschlag unterschreiben, ili.
Die Parteien und Wählergruppen sind allein verantwortlich, daß die Unterstützungsunterschriften rechtzeitig geleistet werden. Unterstützungsunterschriften können mit dem Wahlvorschlag oder auf gesonderten amtlichen Formblättern geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden.
IV.
Die vollständig Unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen versehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden. Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsgemeinderats sind beim Gemeindewahlleiter
in 56412 Holter, Bürgermeisteramt, während der üblichen Sprechzeiten, oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur in 56410 Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Montabaur, Neubau, Ebene 2, Zimmer 232, einzureichen.
Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsbürgermeisters sind beim Wahllei- ter für die Wahl des Ortsbürgermeisters in 56412 Holler, Am Kissel 5,
oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur in 56410 Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Montabaur, Neubau, Ebene 2, Zimmer 232, einzureichen.
Die Einreichungsfrist läuft am Montag, 03.05.1999,18.00 Uhr, ab.
V.
Die Verbindung der Wahlvorschläge verschiedener Parteien und Wäh- lergruppen muß dem Gemeindewahlleiter gegenüber spätestens am Freitag, 28.05.1999,18.00 Uhr, schriftlich durch die Vertrauenspersonen der jeweiligen Wahlvorschläge erklärt werden. Der Listenverbindung muß die Mehrheit der Unterzeichner der einzelnen Wahlvorschläge schriftlich zustimmen; bei Wahlvorschlägen nach § 16 Abs. 3 KWG genügt die schriftliche Zustimmung der Vertrauenspersonen.
Holler, 30.03.1999
Margret Flosdorf Kurt Kloft
Ortsbürgermeisterin 1. Ortsbeigeordneter
zugleich als Wahlleiterin zugleich als Wahlleiter
für die Wahl zum für die Wahl zum
Ortsgemeinderat Ortsbürgermeister

