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Wochenblatt VG Montabaur

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BUCHFINKENLAND

CDU-Ortsverband

Buchfinkenland/Gelbachhöhen informiert

Der CDU-Ortsverband Buchfinkenland/Gelbachhöhen widmet sich in den nächsten Wochen wichtigen kommunalpolitischen Themen- und Aufgabenstellungen.

Alle Bürgerinnen und Bürgeraus den Buchfinkenlandgemeinden/Gel­bachhöhen sind angesprochen, sich an den Informations- und Dis­kussionsveranstaltungen zu beteiligen. Informieren, Mitmachen und Mitdiskutieren kann jeder, der Interesse hat.

Wir laden zu folgenden Veranstaltungen ein:

Samstag, 27.03.1999,14.00 -17.00 Uhr, KläranlageDaubachtal bei Kirchähr; Thema: Abwasserbeseitigung unter modernsten ökologi­schen und technischen Gesichtspunkten. Besichtigung und sach­kundige Führung durch den Technischen Werkleiter der Verbands­gemeinde Montabaur, Herrn Kleeser und den 1. Beigeordneten der Verbandsgemeinde Montabaur, Herrn Schaaf.

Dienstag,13.04.1999,18.00 Uhr, Familienferiendorf Hübingen, 19.00 Uhr Jugendferiendorf Untershausen Thema: Buchfinkenland und Gel­bachhöhen - Erholungs- u. Fremdenverkehrsregion Vorstellung der Fremdenverkehrseinrichtungen durch Manfred Hilger, Familienferi­endorf Hübingen und Ortsbürgermeister Michael Ortseifen, Unters­hausen.

Über die wirtschaftlichen Auswirkungen des Fremdenverkehrs für die Region informiert Wilfried Noll vom Referat Wirtschaftsförderung bei der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises.

Freitag, 16.04.1999 (Uhrzeit wird noch gesondert veröffentlicht) Fir­ma Stephan - Medizintechnik, Gackenbach, Kirchstraße; Thema: Arbeitsplätze/Arbeitsstätten im ländlichen Raum; Besichtigung der Fa. Stephan in Gackenbach, anschl. Informationen/Diskussion mit den Gewerbetreibenden und Unternehmern aus dem Ortsverband.

Zu allen Terminen/Themen stehen die Kandidaten des CDU-Orts- verbandes für die bevorstehenden Kommunalwahlen am 13.06.1999 als Gesprächs- u. Diskussionsteilnehmer zur Verfügung. Kommen Sie zu den Veranstaltungen - Sie sind herzlich eingeladen. Weitere Informationen erhalten Sie bei der 1. Vorsitzenden, Renate Daubach, Tel. 02602/4757

Pfarrgemeinde St. Bartholomäus Gackenbach

Samstagsgottesdienste

Die Samstagsgottesdienste finden ab dem 06.02.1999, anstelle wie bisher um 19.00 Uhr, dann um 18.00 Uhr statt.

Firmtermin

Die Firmung mußte aus organisatorischen Gründen auf Sonntag, 09.05.1999, vorverlegt werden.

Der Gottesdienst findet um 10.30 Uhr statt und wird von dem ehe­maligen Dompfarrer, Domkapitular Lixenfeld, zelebriert.

Seniorenfastnacht

Die diesjährige Fastnacht der Buchfinkensenioren findet am 07.02.1999 ab 14.11 Uhr statt. Bekannte Fastnachtsgrößen stellen sich auch diesmal wieder in den Dienst der guten Laune.

Im Unkostenbeitrag von 10,00 DM sind Kaffee und belegte Brötchen enthalten. Anmeldungen bitte bis spätestens 02.02.1999 bei Else Apholte (Tel. 7778) oder Susi Klinkner (Tel. 6177).

Jugendspielgemeinschaft El bert/Welsch neudorf/Horbach

Im Rahmen der Hallenmeisterschaft um den Sparkassen-Cup neh­men unsere Mannschaften am Wochenende an folgenden Hallentur­nieren teil:

B-I-Jugend: Samstag, 23.01.1999, Beginn: 13.45 Uhr, Spielort: Sport­halle 2, Montabaur

B-Il-Jugend: Sonntag, 24.01.1999, Beginn: 13.45 Uhr, Spielort: Rhein- Wied-Gymnasium, Neuwied

Gackenbach

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Freitags.von 19.00 bis 20.00 Uhr

im Gemeindehaus.

Rufnummer des Ortsbürgermeisters privat.06439/900990

Gemeindehaus.06439/1764

Bekanntmachung über die Offenlegung der Ergebnisse der Bodenschätzung

Die Ergebnisse der Bodenschätzung - nach dem Bodenschätze! gesetzvom 16.10.34 (Reichsgesetzbl. IS. 1050)-der GemarkunoJ Gackenbach werden in der Zeit vom 01.02.1999 bis 28 . 02 . 1999 I den Diensträumen des Finanzamts Montabaur, Zimmer 328, wäter der Dienststunden von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, zusätzlich Do J 14.00 bis 16.00 Uhr offengelegt.

Bei der Schätzung von Gemarkungsteilen sind die betroffenen FlJ stücke bzw. Feldlagen in der Anlage aufgeführt. j

Offengelegt werden die Schätzungskarten und die SchätzungsbücJ in denen die Ergebnisse der Bodenschätzung niedergelegt sind Öl offengelegten Schätzungsergebnisse werden den Eigentümern j Flurstücke nicht besonders bekanntgegeben.

Bei Einsichtnahme der Schätzungsunterlagen empfiehlt es sich, Kal sterauszüge bzw. Abfindungsnachweise mitzubringen.

Nähere Erläuterungen der Schätzungsergebnisse können nur na vorheriger telefonischer Terminabsprache erteilt werden. Tel wähl: 02602/121-388 Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Ergebnisse der Bodenschätzung steht den der betroffenen Flurstücke der Einspruch nach der AbgabenordniM zu. Der Einspruch ist beim oben bezeichneten Finanzamt schrill einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären. Die Frist für die Ei legung des Rechtsbehelfs beträgt einen Monat. Sie beginnt mit Ablaf der oben aufgeführten Offenlegungsfrist.

Bei der Einlegung des Einspruchs soll der Verwaltungsakt bezeicj net werden, gegen den der Rechtsbehelf gerichtet ist.

Es soll angegeben werden, inwieweit der Verwaltungsakt angefocf ten und seine Aufhebung beantragt wird. Ferner sollen die Tatsache! die zur Begründung dienen, und die Beweismittel angeführt wem Mit dem Ablauf der Frist für die Einlegung des Rechtsbehelfs werdL die offengelegten Schätzungsergebnisse unanfechtbar, soweit nie® Einspruch eingelegt ist. i

Der Vorsteher des Finanzamts (Siegel) . Bollinger-Wechslet

Keine Hunde auf den Friedhof mitnehmen!

Berechtigte Klagen von Friedhofsbesuchern geben Anlaß zu f dem Hinweis: Nach der bestehenden Friedhofsordnung 1 meinde dürfen Hunde den Friedhof nicht betreten, weder freilaufef noch angeleint. Mit Rücksicht auf die übrigen Friedhofsbesucher, abe auch mit Rücksicht auf die Besonderheit des Ortes bitte ich alle Hui* dehalter nachdrücklich, dieses Verbot zu beachten. I

Ulrich Weidenfeiler, Ortsbürgermeistef

Horbach

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

dienstags.von 18.00 Uhr bis 19.30 Uha

Gemeindeverwaltung: .Telefon: 06439/7433

Ortsbürgermeister privat:.Telefon: 06439/740«

Änderungen werden durch Aushang am Bürgermeisteramt bekam gegeben. !

Bekanntmachung

über die Offenlegung der Ergebnisse der Bodenschätzung j

Die Ergebnisse der Bodenschätzung - nach dem Bodenschätzum gesetz vom 16.10.34 (Reichsgesetzbl. I S. 1050) - der Gemarkung]

- Horbach werden in der Zeit vom 01.02.1999 bis 28.02.1999 in de Diensträumen des Finanzamts Montabaur, Zimmer 328, während Dienststunden von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, zusätzlich Do. von 14.' bis 16.00 Uhr offengelegt.

Bei der Schätzung von Gemarkungsteilen sind die betroffenen Fi stücke bzw. Feldlagen in der Anlage aufgeführt. I

Offengelegt werden die Schätzungskarten und die SchätzungsbücM in denen die Ergebnisse der Bodenschätzung niedergelegt sind. Di( offengelegten Schätzungsergebnisse werden den Eigentümern J' Flurstücke nicht besonders bekanntgegeben.

Bei Einsichtnahme der Schätzungsunterlagen empfiehlt es sich, sterauszüge bzw. Abfindungsnachweise mitzubringen.

Nähere Erläuterungen der Schätzungsergebnisse können nur vorheriger telefonischer Terminabsprache erteilt werden. Tel./Dura| wähl: 02602/1 21-388 j

Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die Ergebnisse der Bodenschätzung steht den Eigentümer^ der betroffenen Flurstücke der Einspruch nach der Abgabenordnuf zu. Der Einspruch ist beim oben bezeichneten Finanzamt schrifllicB einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären. Die Frist für die ß| legung des Rechtsbehelfs beträgt einen Monat. Sie beginnt mit Ablai| der oben aufgeführten Offenlegungsfrist.