Montabaur
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“Öffentl. Bekanntmachungen”
Öffentliche Bekanntmachung
Berufung eines Nachfolgers in den Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Montabaur
Das Verbandsgemeinderatsmitglied Bernd Reifenscheid, Aarstraße 5, 56412 Nentershausen, hat sein Mandat niedergelegt. Gemäß § 45 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) wird somit als Nachfolger der nächste noch nicht berufene Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl des Wahlvorschlages der SPD Günter Hiller, Ölmühle, 56337 Eitelborn, in den Verbandsgemeinderat einberufen. Die Voraussetzungen der Wählbarkeit nach § 4 KWG liegen vor. Die Berufung wird hiermit gemäß § 66 Abs. 3 der Kommunalwahiordnung (KWO) öffentlich bekanntgemacht.
56410 Montabaur, 07.05.1998 (S.)
Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister als Wahlleiter
Öffentliche Bekanntmachung
Wassergeld und laufende Abwasserentgelte-II. Quartal 1998 sind fällig
Die Verbandsgemeindewerke machen darauf aufmerksam, daß am 15.05.1998 die Abschläge für das II. Quartal 1998 fällig sind. Wir bitten höflich, die fälligen Abschläge zu überweisen.
Bei Bankabbuchern wird die 2. Rate 1998 in den nächsten Tagen durch Lastschriftverfahren eingezogen.
56410 Montabaur, 07.05.1998
Verbandsgemeindewerke Montabaur Marx, kaufm. Werkleiter
Bekanntmachung
1. Die Bezirksregierung Koblenz - Obere Landesplanungsbe- hörde-hat mit Schreiben vom 15.04.1998-Az.: 30-433-07-2 -für geplante großflächige Einzelhandelsnutzungen auf dem ehemaligen Didier-Gelände in der Stadt Bendorf, Landkreis Mayen-Koblenz, das Raumordnungsverfahren gern. § 18 Landesplanungsgesetz (LPIG) in der Fassung vom 08.02.1977 (GVBI. S. 5 ff.), zuletzt geändert durch Art. 1 des Landesgesetzes vom 20.12.1994 (GVBJ. S. 461 ff.) und Art. 1 des Zweiten Landesgesetzes zur Änderung planungsrechtlicher Vorschriften vom 18.07.1996 (GVBI. S. 268), eingeleitet. In dem fraglichen Bereich, der im Osten von der Hauptstraße B 413, im Südosten von der Straße »Alter Weg«, im Südwesten von der Concordiastraße und im Nordwesten von einer geplanten privaten Zufahrtsstraße begrenzt wird, sollen Einzelhandelsflächen in einer Größenordnung von 7-800 bis 8.300 m 2 Verkaufsfläche und ca. 11.500 m 2 Geschoßfläche errichtet werden. Hierbei sind unter anderem ein Kaufland-SB-Waren- haus mit rund 4,000 m 2 Verkaufsfläche und ein Lebensmittel- Discountmarkt mit ca. 800 m 2 Verkaufsfläche vorgesehen. Die weiteren Einzelhandelsflächen sollen für die Sortimente Schuhe, Textilien, Drogeriemarkt etc. genutzt werden.
2. Diese Bekanntmachung wurde im Wochenblatt Nr. 19 der Verbandsgemeinde Montabaur vom 08.05.1998 veröffentlicht. Dabei wurde versehentlich versäumt darauf hinzuweisen, daß den Einwohnern und ihnen gleichgestellten Personen und Personenvereinigungen bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist Gelegenheit gegeben wird, sich zur Planung zu äußern.
3. Die Einwohner und die ihnen nach § 14 Abs. 3 und 4 der Gemeindeordnung gleichgestellten Personen und Personenvereinigungen können sich daher bis zum 03.07.1998 zu dem Vorhaben schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauverwaltung, Zimmer 221, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, äußern. Auch diese Stellungnahmen werden in die Abwägung eingestellt.
4. Das Ergebnis der Abwägung wird öffentlich bekanntgemacht.
56410 Montabaur, 12. Mai 1998 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Repräsentative Zählung der Rinder und Schafe zum 3. Juni 1998
Zum 3. Juni 1998 findet bundesweit in nach dem Zufallsprinzip ausgewählten Betrieben eine repräsentative Zählung der Rinderund Schaf bestände statt.
Auskunftspflichtig sind die Inhaber oder Leiter der viehhaltenden Betriebe und sonstige Viehhalter. Anzugeben sind alle Rinder und
_Nr. 20/98
Schafe die sich zum 3. Juni in Ställen und auf Flächen des Betriebes befinden, einschließlich aufgenommenes fremdes Vieh. Bestehen Anordnungen der Veterinärbehörden, die den Personenverkehr auf einzelnen Betrieben beschränken, werden die Auskunftspflichtigen gebeten, darauf hinzuweisen.
Wir machen darauf aufmerksam, daß ordnungswidrig handelt wer die Auskünfte vorsätzlich oder fahrlässig nicht, nicht richtia’ nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt. y ’
Die Angaben unterliegen der Geheimhaltung. Eine Verwendunq zu steuerlichen Zwecken ist gesetzlich ausgeschlossen. y Ihr Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz
“Die Verwaltung informiert’
Öffnungszeiten
der Verwaltung
Montag bis Freitag.08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag auch.;.16.00 bis 18.00 Uhr
Zentrale Tel.-Nr..02602/126.0
des Bürgerbüro’s
Montag bis Mittwoch.08.00 bis 16.00 Uhr durchgehend
Donnerstag.08.00 bis 18.00 Uhr durchgehend
Freitag.08.00 bis 12.00 Uhr
Tel.-Nr.02602/126.123
für öffentlich ausliegende Bebauungspläne (Zimmer 220 und 221)
Montag bis Mittwoch..08.00 bis 12.30 Uhr
und.14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag.08.00 bis 12.30 Uhr
und. 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag. 08.00 bis 12.30 Uhr
Zimmer 220 Tel.-Nr.02602/126.192
Zimmer 221 Tel.-Nr.02602/126.191
Sprechzeiten der Gleichstellungsbeauftragten
Montag bis Freitag.08.00 bis 11.30 Uhr
Tel.-Nr.02602/126.332
oder nach Vereinbarung
Rollstuhlfahrer bitte den Eingang am Konrad-Adenauer-Platz benutzen.
40jähriges Dienstjubiläum von Hans-Jürgen Burkhard
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Am 03.05.1998 beging Herr Burkhard sein 40jähriges Dienstjubiläum. Bürgermeister Dr. Possel-Dölken überreichte Herrn Burkhard aus diesem Anlaß eine Dankesurkunde des Ministerpräsidenten des Landes Rheinland-Pfalz und sprach auch im Namen von Rat und Verwaltung der Verbandsgemeinde seinen Dank aus. Für den Personalrat beglückwünschte Roland Zöller den Jubilar.
Herr Burkhard begann seine Tätigkeit im öffentlichen Dienst am 03.05.1958 als Badewärter bei der Stadt St. Ingbert. 1961 legte er die Schwimmeisterprüfung ab. Am 01.11.1968 wurde Herr Burkhard von der Stadt Montabaur als Schwimmeister eingestellt und am 01.01.1975 von der Verbandsgemeinde in deren Dienste übernommen. Dort ist er seitdem ununterbrochen als Schwimm- Meister beschäftigt.

