98
155
>21
.1979
Ü06
290
[Montabaur 7/51/52/79
26.12.1979
Schwester Agnes, Welschneudorf Schwester Beate, Hundsangen
29. und 30.12.1979
Schwester Placidia, Montabaur
Schwester Marigreta, Steinefrenz
31.12.1979 und 1.1.1980 Schwester M. Ursula, Montabaur Herr Riedel, Oberelbert
Tel. 02608/432 Tel. 06^35/1658
Tel. 02602/2011 Tel. 06435/8263
Tel. 02602/2011 Tel. 02608/641
I Rufbereitschaft des Verbandsgemeindewerkes Montabaur nach I Dienstschluß
linder Zeit vom 21.12.79 bis 4.1.1980 hat Bereitschaft Herr IAntonius Schnee , Tel. 02608/669.
|Am Freitag, dem 28.12.79 ist der Bereitschaftsdienst von 17,30 bis 16.30 Uhr über die Direktwahl 02602/2046 zu errei- Ichen.
Beim Standesamt beurkundet
I STERBEFÄLLE:
Ifinke, Helmut Alfred, Untershausen, Waldstr. geb. 3.11.1920 iHesse geb. Hanke, Martha, Ruppach-Goldhausen, St.Barbara- Istr. geb. 2.11.1896,
lLohr, Aloysius, MT-Wirzenborn, Im Felchen 1,geb.8.2.1905, Ißecher geb. Zander, Helene, Simmern, Hauptstr. 40, geb. 16.9.1890
IEHESCHLI ESSUNGEN:
iFleschhut, Karl Joseph, MT-Horressen, Auf der Heide 9 Ifleschhut geb. de Torres, Purita, MT-Horressen, Auf der Heide 9
ILorenz, Bruno, Nentershausen, Am Hohlgraben
ILorenz geb. Lahnstein, Kor.telia, Großholbach, Hauptstr. 20
■Pörtner, Lothar, Holler, Südstr. I4
jPörtner geb. Hommrich, Angelika, Stahlhofen, Brunnenstr. I5
■Ludwig Manfred Koblenz, Oberdorfstr. 55
[Ludwig geb. Hannappel, Elisabeth, MT-Eschelbach, Lilienstr. 12
lellessem, Reinhard, Heiliganroth, Rheinstr. 52 pllessem geb. Schmidt, Claudia, Heiligenroth, Rheinstr. 35
perz, Bernhard, Moschheim, Schulstr. 2
rerz geb. Gasser, Roswitha, Girod, Hauptstr. 11
flantenberg, Frank, Simmern, Alte Wiese 8
iantenberg geb. Luther, Hannelore, Simmern, Alte Wiese 8
32/3777
26-5166
24-7010
38/432 32/24651
35/8621
32/603961
Aus den Gemeinden
Pentl. Bekanntmachung
lebauungsplanänderung „Altstadt I" der Stadt Montabaur |ier: Genehmigung und Rechtsverbindlichkeit des Änderungs- jpnes.
Bezirksregierung in Koblenz hat mit Bescheid vom 30.10. r9 Az. 429-5111-1 c nachstehende Genehmigung erteilt:
Antrag der Stadtverwaltung Montabaur wirde die Ände- | n 9 des vorbezeichneten Bebauungsplanes gern. § 11 Bundesbau- | setz genehmigt.
ie Genehmigung ist unter der Auflage erteilt worden, einen Gestaltungsplan für den ausgewiesenen Fußgängerbereich zu erstellen und zur Genehmigung einzureichen.
Diese Genehmigung wird gern. § 12 Bundesbaugesetz in der Fassung vom 6.7.1979 (BGBl. I S. 949) hiermit öffentlich bekanntgemacht mit dem Hinweis, daß die Änderung des Bebauungsplanes mit dieser öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich wird.
Der Änderungsplan nebst Text und Begründung kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbachstr. 9,
5430 Montabaur (Bauamt) während der Dienststunden eingesehen werden.
Gleichzeitig wird auf die §§ 44 c und 155 a Bundesbaugesetz sowie den § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung hingewiesen.
§ 44 c Bundesbaugesetz: (Auszug)
1. Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 - 44 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung
der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
2. Eine Entschädigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren, nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1,
Satz 1, bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
§ 155 a Bundesbaugesetz: (Auszug)
Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen oder von Satzungen nach diesem Gesetz ist unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder Satzung gegenüber der Gemein de geltend gemacht worden ist, der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen.
(3) Absatz 1 gilt nicht für die Verletzung von Vorschriften über die Genehmigung und die Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung.
§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung (Auszug)
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 , Abs. 1 ) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen
des Gemeinderates (§ 34 )
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich inter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen
können, gegenüber der Gemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist.
Das Plangebiet umfaßt folgende Grundstücke:
GEMARKUNG MONTABAUR Flur 44
Flurstücke 323, 322, 318/1, 314 tlw, Steinweg 315, 316,
341/1 Flur 17 Flurstücke
5703/2 tlw, Steinweg, 82/3207, 3240, 101/3217,
3238, 3218, 5648/5 tlw, Färberbachstr. 3215 tlw, 102/3234 tlw. 5647/4, 47/3227 tlw, 5647/6 tlw, Hospitalstr. 3228/1 tlw. 2991,3225 tlw, 3059/1, 3224 tlw, 3239, 3220 tlw, 5653/3, 3219/4 tlw, 5653/4, 3219/3, 5651/5 tlw, Klostergasse,
3060/2, 5653/1, 3058/2, 5701 Weg tlw.
Montabaur, 12.12.1979 Mangels, Bürgermeister

