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98

155

>21

.1979

Ü06

290

[Montabaur 7/51/52/79

26.12.1979

Schwester Agnes, Welschneudorf Schwester Beate, Hundsangen

29. und 30.12.1979

Schwester Placidia, Montabaur

Schwester Marigreta, Steinefrenz

31.12.1979 und 1.1.1980 Schwester M. Ursula, Montabaur Herr Riedel, Oberelbert

Tel. 02608/432 Tel. 06^35/1658

Tel. 02602/2011 Tel. 06435/8263

Tel. 02602/2011 Tel. 02608/641

I Rufbereitschaft des Verbandsgemeindewerkes Montabaur nach I Dienstschluß

linder Zeit vom 21.12.79 bis 4.1.1980 hat Bereitschaft Herr IAntonius Schnee , Tel. 02608/669.

|Am Freitag, dem 28.12.79 ist der Bereitschaftsdienst von 17,30 bis 16.30 Uhr über die Direktwahl 02602/2046 zu errei- Ichen.

Beim Standesamt beurkundet

I STERBEFÄLLE:

Ifinke, Helmut Alfred, Untershausen, Waldstr. geb. 3.11.1920 iHesse geb. Hanke, Martha, Ruppach-Goldhausen, St.Barbara- Istr. geb. 2.11.1896,

lLohr, Aloysius, MT-Wirzenborn, Im Felchen 1,geb.8.2.1905, Ißecher geb. Zander, Helene, Simmern, Hauptstr. 40, geb. 16.9.1890

IEHESCHLI ESSUNGEN:

iFleschhut, Karl Joseph, MT-Horressen, Auf der Heide 9 Ifleschhut geb. de Torres, Purita, MT-Horressen, Auf der Heide 9

ILorenz, Bruno, Nentershausen, Am Hohlgraben

ILorenz geb. Lahnstein, Kor.telia, Großholbach, Hauptstr. 20

Pörtner, Lothar, Holler, Südstr. I4

jPörtner geb. Hommrich, Angelika, Stahlhofen, Brunnenstr. I5

Ludwig Manfred Koblenz, Oberdorfstr. 55

[Ludwig geb. Hannappel, Elisabeth, MT-Eschelbach, Lilienstr. 12

lellessem, Reinhard, Heiliganroth, Rheinstr. 52 pllessem geb. Schmidt, Claudia, Heiligenroth, Rheinstr. 35

perz, Bernhard, Moschheim, Schulstr. 2

rerz geb. Gasser, Roswitha, Girod, Hauptstr. 11

flantenberg, Frank, Simmern, Alte Wiese 8

iantenberg geb. Luther, Hannelore, Simmern, Alte Wiese 8

32/3777

26-5166

24-7010

38/432 32/24651

35/8621

32/603961

Aus den Gemeinden

Pentl. Bekanntmachung

lebauungsplanänderungAltstadt I" der Stadt Montabaur |ier: Genehmigung und Rechtsverbindlichkeit des Änderungs- jpnes.

Bezirksregierung in Koblenz hat mit Bescheid vom 30.10. r9 Az. 429-5111-1 c nachstehende Genehmigung erteilt:

Antrag der Stadtverwaltung Montabaur wirde die Ände- | n 9 des vorbezeichneten Bebauungsplanes gern. § 11 Bundesbau- | setz genehmigt.

ie Genehmigung ist unter der Auflage erteilt worden, einen Gestaltungsplan für den ausgewiesenen Fußgängerbereich zu er­stellen und zur Genehmigung einzureichen.

Diese Genehmigung wird gern. § 12 Bundesbaugesetz in der Fas­sung vom 6.7.1979 (BGBl. I S. 949) hiermit öffentlich bekannt­gemacht mit dem Hinweis, daß die Änderung des Bebauungspla­nes mit dieser öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich wird.

Der Änderungsplan nebst Text und Begründung kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbachstr. 9,

5430 Montabaur (Bauamt) während der Dienststunden einge­sehen werden.

Gleichzeitig wird auf die §§ 44 c und 155 a Bundesbaugesetz sowie den § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung hingewiesen.

§ 44 c Bundesbaugesetz: (Auszug)

1. Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 - 44 bezeichneten Vermö­gensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung

der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflich­tigen beantragt.

2. Eine Entschädigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jah­ren, nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1,

Satz 1, bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

§ 155 a Bundesbaugesetz: (Auszug)

Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen oder von Satzungen nach diesem Gesetz ist unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder Satzung gegenüber der Gemein de geltend gemacht worden ist, der Sachverhalt, der die Verlet­zung begründen soll, ist darzulegen.

(3) Absatz 1 gilt nicht für die Verletzung von Vorschriften über die Genehmigung und die Bekanntmachung des Flächennut­zungsplanes oder der Satzung.

§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung (Auszug)

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 , Abs. 1 ) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen

des Gemeinderates (§ 34 )

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich inter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen

können, gegenüber der Gemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist.

Das Plangebiet umfaßt folgende Grundstücke:

GEMARKUNG MONTABAUR Flur 44

Flurstücke 323, 322, 318/1, 314 tlw, Steinweg 315, 316,

341/1 Flur 17 Flurstücke

5703/2 tlw, Steinweg, 82/3207, 3240, 101/3217,

3238, 3218, 5648/5 tlw, Färberbachstr. 3215 tlw, 102/3234 tlw. 5647/4, 47/3227 tlw, 5647/6 tlw, Hospitalstr. 3228/1 tlw. 2991,3225 tlw, 3059/1, 3224 tlw, 3239, 3220 tlw, 5653/3, 3219/4 tlw, 5653/4, 3219/3, 5651/5 tlw, Klostergasse,

3060/2, 5653/1, 3058/2, 5701 Weg tlw.

Montabaur, 12.12.1979 Mangels, Bürgermeister