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Montabaur 4/51/52/79

Öffentliche Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Montabaur für das Jahr 1979 vom 17.12.19791

I.

Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 4I9) fol­gende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung der Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 6.12.1979 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

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erhöht um DM

vermindert um DM

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich^ 12

der Nachträge Brichtet.

gegenüber bisher auf nunmehr

DM festgesetzt DM

im VERWALTUNGSHAUSHALT die Einnahmen 275.300,-

12.049.275,-

12.324.575,-

die Ausgaben 275.300,-

-

12.049.275, -

12.324.575-

b) im VERMÖGENSHAUSHALT

die Einnahmen

1.179.150,-

7.451.600,-

6.272.450,-

die Ausgaben

1.179.150,-

7.451.600-

6.272.450,-

§ 2

(L.S.)

Dr. Heinen, Landrat

III.

Wasserzähler werden abgelesen

In diesen Tagen werden in Montabaur einschl. Stadtteilen sowie in den Ortsgemeinden Eitelborn, Neuhäusel, Simmem, Kaden­bach, Holler, Hübingen, Oberelbert, Niederelbert und Welschneudorf die Wasserzähler abgelesen. Wir bitten alle Abnehmer dafiif Sorge zu tragen, daß das Ablesen der Meßeinrichtungen den Beauftragten des Verbandsgemeindewerkes ohne Behinderung möglicj ist. Ist eine Ablesung nicht durchführbar, wird der Verbrauch geschätzt.

Verbandsgemeindewerk Montabaur Wasserversorgung

Die Verwaltung informiert

Aus Gründen der Energieeinsparung haben wir in Übereinstim­mung mit der Festsetzung der Arbeitszeit bei den staatlichen Stel­len des Landes für den Dienst zwischen Weihnachten 1979 und Neujahr 1980 für die Verbandsgemeindeverwaltung in Monta­baur folgende Dienstzeitregelung getroffen:

Bereitschaftsdienst

a) für Standesamt und Friedhofsverwaltung Montag, 24.12.79 (Heiligabend)

Donnerstag, 27.12.1979 Freitag, 28.12.1979

Montag, 31.12.1979 (Silvester) jeweils v.8.00-12.00 Uhr

b) für die Annahmestelle des Wochenblattes im Rathaus, Erdgeschoß, Kassenraum - Freitag, 28.12.1979 von 9.00 - 11.00 Uhr.

Der Gesamtbetrag der Kredite wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 2.114.820,- DM um 254.750,- DM vermin­dert und damit auf 1.860.070,- DM neu festgesetzt. Davon entfallen auf die Abwasserbeseitigung 812.250,- DM.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 4.534.000,- DM um j 2.858.000,- DM vermindert und damit auf 1.676.000,- DM neu festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird nicht geändert.

§ 5

Verbandsgemeindeumlage, Turnhallenumlage und die Benutzungsgebühren für Einrichtungen der Abwasserbeseitigung werden nicl| geändert.

II. GENEHMIGUNG DER NACHTRAGSHAUSHALTSSATZUNG:

Gegen die Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Montabaur für das Haushaltsjahr 1979 werden gemäß § 24 Abs. 2dej Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben.

5430 Montabaur, den 6.12.1979

KREISVERWALTUNG DES WESTERWALDKREISES Abt. 1 Az. 029/901-10

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Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 2.1.1980 bis 11.1.1980 während der allgemeinen Dienststunden im Rat-| haus in Montabaur, Zimmer 21, öffentlich aus.

Montabaur,den 17.12.1979 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

(L.S.) Mangels, Bürgermeister

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