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Montabaur 9/50/79
Ober städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen in den Gemeinden (StBauFG) in der Neufassung vom 18.8.
1976 (BGBl. I S. 2318) genehmigt.
Von der Genehmigung ausgenommen werden die Flurstücke an der Kolpingstraße, Gemarkung Montabaur, Flur 17, Nr. 110/2979, 91/2979, 92/2979, 2982/5, 5646/1, 111/2979.
GENEHMIGUNGSBESCHEID vom 22.11.1979 Im Nachgang zu unserer o.a. Genehmigungsverfügung wird hiermit die Satzung der Stadt Montabaur zur Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Altstadt I" vom 6.9.1972 für den Bereich an der Kolpingstraße, Gemarkung Montabaur, Flur 17, Flurstück Nr. 110/2979, 91/2979, 92/ 2979,29 82/5, 5646/1 u.111/2979 gern. § 5, Abs.2 Satz 1 des Gesetzes über städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen in den Gemeinden (StBauFG) in der Neufassung vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2318), zuletzt geändert durch Gesetz v. 6.7.1979 (BGBl. I S. 949 ff.) genehmigt.
Auf die §§ 15, 17, 18 und 23 StBauFG wird hingewiesen. Gleichzeitig sind die §§ 155 a BBauG und § 24 Abs. 6 GemO zu beachten:
§ 155 a (Auszug)
Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen oder von Satzungen nach diesem Gesetz ist unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist, der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen.
Dies gilt nicht für die Verletzung von Vorschriften über die Genehmigung und die Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung.
§ 24, Abs. 6 GemO (Auszug)
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 , Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen
des Gemeinderates (§34 )
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen
können, gegenüber dem Bürgermeister der Stadt Montabaur oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist.
Montabaur, den 10. Dezember 1979
Siegel Mangels, Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Nachdem die Satzung der Stadt Montabaur über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Parkgarage „Konrad- Adenauer-Platz" veröffentlicht und damit in Kraft getreten i*t, sind ab Montag, dem 10.12.1979 für die Benutzung der Parkgarage Gebühren zu entrichten.
Die Länge der Parkzeit und die Höhe der Gebühren können an den einzelnen Parkautomaten der Parkgarage abgelesen werden.
Wir bitten alle Benutzer der Parkgarage um Beachtung der oben angegebenen Satzung, da Zuwiderhandlungen geahndet werden müssen.
Allen Benutzern der Parkgarage geben wir ferner bekannt,daß das Parken in der Garage an den verkaufsoffenen Samstagen in der Vorweihnachtszeit gebührenfrei ist Montabaur* den 3.12.1979
Stadt Montabaur Mangels, Bürgermeister
Bund der Vertriebenen, Ortsverband Montabaur
Am 3. Adventssonntag, dem 16.12.1979 ist die Adventsfeier der Heimatvertriebenen und Aussiedier im evangl.Gemeinde- : haus in Montabaur, Peterstorstraße, 15.00 Uhr. Heimatchor Moi tabaur, Bläserchor und die Kindergruppe sind die Mitwirkenden. Alle Mitglieder des Ortsverbandes mit ihren Angehörigen sind herzlich dazu eingeladen.
TuS 1846 /1912 e.V., Abteilung Turnen
Zum 4. Male veranstaltet der TuS in der Vorweihnachtszeit eine Turn-, Tanz- und Gymnastik Show am Sonntag, dem * 16.12.1979, 14.30 Uhr in der Kreissporthalle im Schulzentrum von Montabaur.
Das im September in der Partnerstadt Tonnerre mit viel Erfolg dargebotene Programm ist um einige Punkte ergänzt worden unt wird sicher auch vor heimischem Publikum Gefallen finden.
Es enthält Turnvorführungen, Elementare Tänze, Folklore und Rhythmische Sportgymnastik.
Der Eintritt ist frei. Ein Unkostenbeitrag ist jedoch erwünscht.
In der Pause gibt es Kaffee und Kuchen.
Alle interessierten Bürger von Montabaur und Umgebung, insbesondere die Eltern der Kinder und Jugendlichen, die in der Turn abteilung betreut werden, sind zu der Veranstaltung am 3.Ad- ventssonntag 1979 sehr herzlich eingeladen.
AZ-0rtsgruppe Montabaur
Unsere nächste Monatsversammlung findet nicht wie vereinbart, am 21.12. sondern bereits am 14.12. um 20.00 Uhr in der Forellenstube in Eigendorf statt.
TuS 1846 /1912 e.V. Montabaur, Abt. Fußball
Im .letzten Spiel des Jahres 1979 trifft die I. Mannschaft in einem weiteren Pokalspiel am Sonntag, dem 16.12.1979, um 13.30 Uhr zu Hause auf den SV Hundsangen.
Gleichzeitig wird hiermit auf die am Samstag, dem 22.12.1979 um 20.00 Uhr im „Wicküler Bierbrunnen" stattfindende Weihnachtsfeier der Seniorenfußballer hingewiesen.
Alte Herren, Montabaur
Zum Abschluß der diesjährigen Saison treffen sich die Alten Herren des TuS am kommenden Samstag um 20 Uhr zur Weihnachtsfeier. Die Veranstaltung findet im Wolkenkratzer auf der Dachterrasse statt. Daß Ehefrauen, Bräute und Freundinnen eingeladen sind, versteht sich von selbst Die Organisatoren i bitten um vollzähliges Erscheinen, damit auch dem Küchenchef Rechnung getragen wird. Wie die Vorgespräche ergaben, ist für Essen und Trinken beitens gesorgt. Zum Tanz spielt die Kapelle „The Old Sirs" mit Starsänger Mimmi.
SG Horressen / Eigendorf
Am Sonntag, dem 16.12. wird die 2. Kreispokalrunde ausgetragen. Nach einem knappen 2:0 Sieg beim SV Stahlhofen, trifft die 1. Mannschaft der SG am kommenden Sonntag um 13.30 Uh in Horressen auf die 1. Mannschaft von Fortuna Nauort.
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JSG Horressen / Eigendorf / Eschelbach
Samstag, den 15.12.1979
15.00 Uhr Nachholspiel der C- Jugend in Montabaur gegen Montabaur II.
Für die D-Jugend beginnt am Samstag um 13.30 Uhr in Selters die Kreishallenmeisterschaft. Abfahrt 12.30 Uhr.
Die D Il-Jugend spielt am Samstag, dem 22.12. um 9.30 Uhr in Nauort um die Hallenkreismeisterschaft. Abfahrt 8.30 Uhr.
Sonntag, den 16.12.
9.45 Uhr B-Jugend Meisterschaftsspiel gegen Glas-Chemie I in Horressen.
Alle anderen Mannschaften sind am kommenden Wochenende spielfrei.

