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HEILIGABEND und SILVESTER sowie am 27. und 28.12.

||979 ist das Verwaltungsgebäude der Kreisverwaltung in Monta-

r geschlossen.

|ßi e An- und Abmeldung von Kraftfahrzeugen ist am 27. und j, Dezember 1979 gewährleistet. Am 27.12.1979 ist die Kfz. Außenstelle bei der Verbandsgemeinde in Westerburg und am 28.12.1979 die Kfz.-Zulassungs- und Führerscheinstelle bei liier Kreisverwaltung in Montabaur geöffnet.

(Amtsgericht Montabaur

Beim Amtsgericht Montabaur wird an den arbeitsfreien Tagen also auch am 31.12.1979 , jeweils ein Bereitschaftsdienst von ||0.00 Uhr bis 12.00 Uhr, jedoch nur für besondere Eilfälle, einge­lichtet. In dieser Zeit können auch dringende Anträge, bei denen evtl, wegen des Jahresschlusses eine Verjährung droht, abge­geben werden.

[Darüber hinaus ist das Amtsgericht auch am 27. und 28.12.1979 [geschlossen.

(Verschiebung der wöchentlichen Müllabfuhr HEIHNACHTSFEIERTAGE (25. und 26.12.1979)

(legen der Weihnachtsfeiertage erfolgt die wöchentliche Müll­abfuhr in den Gemeinden, in denen die Müllgefäße üblicherweise nontags entleert werden, bereits am Samstag, dem 22.12.1979. [Inden Gemeinden, in denen die Müllabfuhr üblicherweise diens­tags erfolgt, werden die Müllgefäße bereits am Montag, dem P4.12.1979, entleert. In allen anderen Gemeinden verschiebt sich die wöchentliche Müllabfuhr in der Woche vom 24.- 29.12.1979 jeweils um einen Tag, d.h. von mittwochs auf donnerstags usw.

(JEUJAHR (1.1.1980)

Wegen Neujahr verschiebt sich die wöchentliche Müllabfuhr in [len Gemeinden, in denen die Müllgefäße üblicherweise dienstags, mittwochs, donnerstags und freitags entleert werden, in der Wo­llte vom 31.12.1979 bis 5.1.1980 jeweils um eu n Tag, d.h. fon dienstags auf mittwochs usw.

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MÜLLDEPONIE MEUDT UND RENNEROD jto Heiligabend, 24.12.79 und Silvester, 31.12.1979 sind die leiden Mülldeponien für dieAblagerungen von Müll nur bis 112.00 Uhr geöffnet.

Die Verwaltung informiert

leinigungs- und Streupflicht

lechtzeitig zum diesjährigen Wintereinbruch weist die Ortspoli- jeibehörde auf die Schneeräum- und Streupflicht hin.

[Durch die Straßenreinigungssatzungen ist jeder Grundstücks­eigentümer bzw. -besitzer verpflichtet, die vor seinem bebauten )der unbebauten Grundstück gelegenen Gehwege, Fußgängerüber­wege und besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte 2.00 Uhr Hon Schnee und Eis freizuhalten.

Per weggeräumte Schnee ist so zu lagern, daß der Verkehr au |en Fahrbahnen und Gehwegen nicht eingeschränkt und der Ab- Ivon Oberflächenwasser nicht beeinträchtigt wird, jtei Schneefällen während der Nachtzeit ist der Schnee bis zum Jeginn der allgemeinen Verkehrszeit zu räumen.

(Die Benutzbarkeit der Gehwege, Fußgängerüberwege und der besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte ist durch pestreuen mit abstumpfenden Stoffen (Asche, Sand, Sägemehl |pv) oder mit Salz herzustellen.

soll insbesondere auf Gehwegen nur in geringen Mengen Beseitigung festgefahrener bzw. festgetretener Eis- und chneerückstände verwendet werden; die Rückstände sin^ . i^h dem Auftauen der Rückstände unverzüglich zu beseitigen. [Soweit kein Gehweg vorhanden ist, gilt als Gehweg ein Streifen f on 1,50 m Breite entlang der Grundstücksgrenze.

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Die Straßen sind erforderlichenfalls mehrmals am Tage so zu streuen, daß während der allgemeinen Verkehrszeit von 7.00 Uhr bis 21.00 Uhr auf den Gehwegen, Überwegen und besonders gefährlichen Fahrbahnstellen keine Rutschgefahr besteht.

Das Waschen von Fahrzeugen auf öffentlichen Verkehrsflächen ist in den Wintermonaten wegen der Glatteisgefahr nicht gestat­tet.

Verstöße gegen die Schneeräum- und Streupflicht werden nach der jeweiligen Straßenreinigungssatzung als Ordnungswidrigkeit behandelt und mit einer Geldbuße geahndet,.

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur als Ortspolizeibehörde

Bereitschaftsdienste

Ärztlicher Notfalldienst am Wochenende 1 §716.12.1979 Montabaur:

Dr. Heuster, Koblenzer Straße, Tel. 02602/3141

Augst:

Dr. Barthol, Neuhäusel Tel. 02620/8010

Stahlhofen - Welschneudorf:

Dr. Staudt, Stahlhofen, Tel. 02602/3441

Wallmerod - Meudt - Nentershausen - Hundsangen :

Dr. Erbslöh, Wallmerod, Tel. 06435/8252

Zahnärztlicher Sonntagsdienst - nur nach vorheriger Anmeldung -

Dr. Wulf, Bahnhofstr. 1, Rennerod, Tel. 02664/345

Dr. Köberer, Trotzendorfstr. 7,Selters Tel. 02626/5777

. Dmoch, Obererbacher Str. 2,

Hundsangen, Tel. 06435/1319

HNO-Notarztdienstplan

Dr. Schenk, Hachenburg, Tel. 02662/6061

Apothekendienst

von Samstag, dem 15.12.1979 bis Samstag, den 22.12.1979 SCHLOSS-APOTHEKE, Montabaur, Bahnhofstr.

Tel. 02602/18600

ADAC-Informations- und Notrufzentrale Koblenz täglich auch an Sonn- und Feiertagen 7.00 - 22.00 Uhr Tel. 0261/12121

Notrufe:

Polizei

Tel. 110

Feuerwehr der Verbandsgemeinde

Montabaur

Tel. 110- 112

oder an den örtlich bekannten Auslösestelien.

Schutzpolizeiinspektion Montabaur

Tel. 02602 -5011 - 13

Krankenwagen:

DRK-Rettungswache Montabaur

Tel. 02602/3777

DRK-Rettungswache Herschbach

Tel. 02626-5166

DRK-Rettungswache Höhr-Grenzh.

Tel. 02624-7010