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4 . Ausbau der Bergstraße einschl. des

Straßenoberflächenentwässerungsanteils 54.000,- DM

5. Vjsbau des Mühlenweges 60.000,-- DM

6. Ausbau des Fußweges an der Schule 20.000,- DM

7. Errichtung eines Schaustelleranschlusses 10.000,- DM

8. Weiterer Ausbau von Friedhofswegen 10.000,- DM

9. Ausbau des Wirtschaftsweges in Richtung

Bornkasten 15.000,-DM

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10. Bau eines Rundwanderweges um den

Bornkasten 16.000,-DM

11. Grunderwerb 7.000,- DM

12. Tilgung von Krediten 4.500,- DM.

Die Finanzierung dieser Maßnahmen erfolgt durch Vereihnah- mung eines zu erwartenden Zuschusses vom Naturpark Nassau in Höhe von 8.000,- DM, durch Einnahmen aus Grundstücks­veräußerung in Höhe von 15.000,- DM, durch die Zuführung vom Verwaltungshaushalt mit 36.000,- DM, durch eine Ent­nahme aus der allgemeinen Rücklage von 145.000,- DM und durch eine Kreditaufnahme von 68.500,- DM.

Nach Abschluß der Beratung beschloß der Ortsgemeinderat die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan in der vorgelegten Form. Die Haushaltssatzung wird zu einem späteren Zeitpunkt öffentlich bekanntgemacht. Der Haushaltsplan wird während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur öffentlich ausgelegt. Der Zeitpunkt der Auslegung wird zu ge­gebener Zeit mitgeteilt.

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NIEDERELBERT:

Öffentljsüie Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Niederelbert findet I am Donnerstag, 13. Dezember 1979, 20.00 Uhr, im Sitzungs­saal des Rathauses in Niederelbert statt.

| TAGESORDNUNG:

I.ÖFFENTICHE SITZUNG:

h Beratung und Beschlußfassung über die nach § 2 (5) und 2 (6) BBauG vorgebrachten Bedenken und Anregungen zur Änderung des BebauungsplanesAuf der Schla"

(Unter Hinweis auf § 39 GemO wird zum 2. Male zur Ver­handlung über denselben Gegenstand eingeladen. Der Rat ist bei dieser Sitzung auch beschlußfähig, wenn weniger als 1/3 der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder stimmberechtigt sind.

|2. Beschlußfassung über idie Änderung des BebauungsplanesAu ' der Schla als Satzung (Unter Hinweis auf § 39 .... sh.Punkt 1.)

|3. Beratung und Beschlußfassung über die Bedenken und Anre­gungen zum BebauungsplanAuf der Schla" undIm Her­berg".

(Gemäß § 39 GemO wird darauf hingewiesen, daß zum 2.

Male zur Verhandlung über denselben Gegenstand eingeladen wird. Der Rat ist somit bei dieser Sitzung auch dann beschluß­fähig, wenn weniger als 8 Ratsmitglieder, die an Beratung und Beschlußfassung an diesem Tagesordnungspunkt teilnehmen können, anwesend sind)

p Beratung und Beschlußfassung über die Hauptsatzung der Ortsgemeinde Niederelbert Änderung der in der Sitzung vom 25.10.1979 gefaßten Formulierung zu der Form der öffent­lichen Bekanntmachung.

5. Beratung und Beschlußfassung über die Anschaffung von 100 weiteren Stühlen und 10 Tischen für die Elberthalle.

6. Beratung und Beschlußfassung über den Verzicht auf !

a) die jährliche Erteilung von Steuerbescheiden und

b) die Einziehung von Steuerkleinbeträgen.

7. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen.

II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG:

1. Beratung und Beschlußfassung über ein der Gemeinde Nieder­elbert zustehendes Vorkaufsrecht. |

2. Beratung und Beschlußfassung über den Ankauf eines Garten- i. grundstückes.

3. Verschiedenes.

Niederelbert, 3.12.1979 Hübinger, Ortsbürgermeister

HINWEIS FÜR DIE MITGLIEDER DER FWG HUBERT HÜBINGER:

Die Fraktionssitzung zur Vorbereitung der Ortsgemeinderatssit­zung findet am Montag, 10. Dez. 1979, 19.00 Uhr in der Gast­stätte Keul statt.

Öffentliche Bekanntmachung

Berufung eines Nachfolgers in den Ortsgemeinderat

Herr Ewald Nübinger hat auf Grund seiner Wiederwahl zum Ortsbürgermeister nunmehr seine Niederlegung des Mandates als gewähltes Mitglied des Ortsgemeinderates erklärt.

Gern. § 42 Abs. 2 des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz - KWG) in der Fassung vom 13. Dez. 1973 (GVBI. S. 470), zuletzt geän­dert durch Art. 6 des Zweiten Landesgesetzes zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21.12.1978 (GVBI. S. 770) ist als Nachfolger der nächste noch nicht beru­fene Bewerber des Wahlvorschlages der Wählergruppe Ewald Hübinger

Herr Franz Hübinger, Römerstr. 6 5431 Niederelbert

in den Ortsgemeinderat berufen worden.

Die Voraussetzungen der Wählbarkeit nach § 5 KWG liegen vor.

Die Berufung wird hiermit gern. § 69 Abs. 2 KWO öffentlich bekanntgemacht.

5431 Niederelbert, 3. Dez. 1979 Hübinger,

Ortsbürgermeister als Gemeindewahlleiter

Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Am 29.11.1979 trat der Ortsgemeinderat zu einer Arbeits­sitzung zusammen.

Erster Punkt der Tagesordnung war die Wahl eines 3. Ortsbeige­ordneten. Vor Beginn der eigentlichen Wahlhandlung wurde ein Wahlvorstand gewählt.

Anschi, erfolgte die Einholung von Wahlvorschlägen. Seitens des Ortsgemeinderates erfolgte lediglich ein Wahlvorschlag.

Die sich anschließende Wahl erfolgte in geheimer Abstimmung (durch Stimmzettel). Die Auszählung der abgegebenen Stimmen ergab, daß Herr Helmut Odenthal einstimmig bei einer Enthal­tung zum 3. Ortsbeigeordneten gewählt wurde.

Unter Punkt 2 der Tagesordnung erfolgte die Wahl der Mitglie­der und Stellvertreter für einzelne Ausschüsse.

Die Wahl der Mitglieder und Stellvertreter erfolgt auf Beschluß des Ortsgemeinderates jeweils in offener Abstimmung (durch Handzeichen).

Die Wahlen erstreckten sich auf die Besetzung von 6 Ausschüssen Es wurdenrfolgende Mitglieder und Stellvertreter in die einzel­nen Ausschüsse gewählt:

HAUPT- UND FINANZAUSSCHUSS

Mitglieder: Hübinger Hubert, Mahr Hubert, Busch Dietmar