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Es besteht die Möglichkeit zur kostenlosen Zweifachimpfung.
GACKENBACH:
Ulijhnen verein Gackenbach
Am Donnerstag, dem 13.12.1979, trifft sich der Möhnenverein Gackenbach, um 15.30 Uhr im Gasthof Schneider zum Adventskaffee. Um vollzähliges Erscheinen wird gebeten.
Weihnachtsbaumverkauf
Am Donnerstag, dem 13.12.1979, ab 16.00 Uhr werden am Bürgermeisteramt Weihnachtsbäume verkauft. Ich bitte um Kenntnisnahme und Beachtung.
Achtung Kinder - der Nikolaus kommt!
Der Nikolaus hat durch unsere Jagdpächter mitteilen lassen, daß eram Freitag, dem 7. Dez. 1979 die Gemeinde Horbach besucht Alle Kinder möchten sich am Dorfeingang in Richtung Daubach nersammeln und ihn dort erwarten. Der Nikolaus wird mit einer Kutsche kommen und in Begleitung der Kinder bis zur Gastwirtschaft „Zum grünen Baum" am Brunnenplatz fahren.
Dort werden alle Horbacher Kinder bis zu einem Alter von 14 Jahren (einschließlich) beschenkt werden, sofern sie alle brav waren.
Wirerwarten den Nikolaus um 17.30 Uhr
Der Nikolaus würde sich sehr freuen, wenn ihn die Kinder mit Gesang begleiten. Der fromme Mann meinte, daß es in Horbach fast nur brave Kinder gäbe - ob er sich nicht verlesen hat?
Beim Bürgermeister und den Gemeinderäten könne er das nicht immer feststellen, meint St. Nikolaus.
Horbach, 1.12.1979 Meuer, Ortsbürgermeister
I Ergebnis Brot-Back- und Verkaufsaktion zugunsten eines guten Zweckes
I Ich gebe hiermit bekannt, daß vorgen. Aktion 1.000 DM in Wor- I ten: eintausend Deutsche Mark- eingebracht hat. Dieses Geld ] wurde bei der Ver'bandsgemeindeverwaltung zugunsten der Ortsgemeinde Horbach eingezahlt.
Mit diesem Geld wird die Anschaffung von Spielgeräten für den Kinderspielplatz „Vorm Tor", der im kommenden Jahr neu gestal I tet wird, bestritten. Mein besonderer Dank gilt Herrn Max Ger- [ ber als Bäcker dieses Brotes, sowie allen, die durch den Kauf dieses Brotes zu dem guten Ergebnis mit beigetragen haben. Bei [dieser Aktion kam wieder einmal der Horbacher Backes zur.Geltung. Herr Max Gerber will die Brot/Back-Aktion fortsetzen.
Die eingehenden Gelder werden wiederum einem gemeinnützigen [Zweck zugeführt. Nochmals allen herzlichen Dank.
Meuer, Ortsbürgermeister
:hes Rotes Kreuz [Am Donnerstag, dem 13. Dez. findet in der Schule Horbach von 17.00 bis 21.00 Uhr unser nächster Blutspendetermin statt. Alle Mitbürger ab 18 Jahren laden wir herzlich dazu ein. Helfen Sie Leben retten mit Ihrem Blut.
Grundschule Horbach Schuleinschreibung 1980
Die Einschreibung der Schulanfänger 1980 erfolgt am Dienstag, dem 11.12.1979, in der Schule, und zwar für die Ortsgemeinden Horbach, Hübingen und Gackenbach um 15,00 Uhr, für die Ortsgemeinden Daubach, Stahlhofen und Untershausen um 15.30 Uhr,
Schulpflichtig werdpn alle Kinder, die bis zum 29. Juni 1980 das 6. Lebensjahr vollenden.
| Kinder, die vom 30. Juni 1980 bis zum 30. Dez. 1980 das 6. Lebensjahr vollenden werden, können angemeldet werden. Voraussetzung für die Schulaufnahme dieser Kinder ist ihre pistige und körperliche Schulreife.
Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch vorzulegen.
Seibert, Schulleiter
EISBACHGEMEINDEN
Kleinkinderuntersuchung
für Kinder, die im Zeitraum vom 1.7.74 bis 30.6.75 geboren sind.
Termine:
Montag, 10.12.1979 um 8.30 Uhr im Kindergarten Htibin- gen,
Montag, 10.12.1979 um 14.00 Uhr im Kindergarten St. Peter, Montabaur,
Mittwoch, 12.12.1979 um 8.30 Uhr im Kindergarten Don Bosco, Montabaur.
Mit dieser Untersuchung ist ein wichtiger Hör- und Sehtest verbunden. Es können auch Kinder vorgestellt werden, die den Kindergarten nicht besuchen.
Nächste Mütterberatung in der Schule in Nentershausen am Mittwoch, 12.12.79 um 14.00 Uhr.
Es besteht die Möglichkeit zur kostenlosen Zweifachimpfung.
GIROD:
Öffentliche Bekanntmachung
Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Klingelwiese" der Ortsgemeinde Girod für das Grundstück Flur 42, Flurstück 22 gemäß § 13 BBauG, hier: Bekanntmachung gemäß § 12 BBauG.
Der Ortsgemeinderat von Girod hat in seiner Sitzung vom 3.7. 1979 die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Klingelwiese" gemäß § 13 BBauG beschlossen.
Die Änderung hat zum Inhalt:
daß im Bereich des Grundstückes Nr. 22, Flur 42 die Abstandsfläche zur Grabenparzelle Nr. 21 von 10,00 m auf 3,00 m verringert wird.
Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat der vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes gern. § 24 GemO zugestimmt.
Gemäß § 12 BBauG wird bekanntgeteben, daß die Änderungsunterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamt) 5430 Montabaur während der Dienststunden sowie in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in 5431 Girod während der ortsüblichen Dienststunden eingesehen werden können.
§ 44 c BBauG:
Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche.
1. Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 - 44 bezeichneten Vermögensnachteile eirigetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung
der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
2. Eine Entschädigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren, nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1, Salz 1, bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

