Montabaur 2/48/79
EIN HINWEIS ZUR VERKEHRSSICHERHEIT
Mopeds und Fahrräder zählen zu Fahrzeugen.
In der Fußgängerzone ist jeglicher Fahrzeugverkehr verboten.
Wir bitten die Erziehungsberechtigten, vor allem Kinder und Jugendliche darauf hinzuweisen, daß u.a. aus haftungsrechtlichen Gründen ein verbotswidriges Befahren der Fußgängerzone nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung geahndet wird.
gesamten Fahrzeugverkehr gesperrt. Die Sperrung beginnti» um 6.00 Uhr und endet um 20.00 Uhr. In der Sperrzone inn halb der Stadt liegen folgende Straßen :
die Bahnhofstraße
von der Ecke Wallstraße bis zum Kleiner Markt die Sauertalstraße
vom Großen Markt bis zur Abzweigung Elisabethenstraße der Kleine und Große Markt
PARKMÖGLICHKEITEN IN DER PARKGARAGE
Ohne Entrichtung von Parkgebühren kann die Parkgarage an den verkaufsoffenen Samstagen von den motorisierten Besuchern benutzt werden.
Öffentliche Bekanntmachungen
Reinigungs- und Streupflicht
Rechtzeitig zum diesjährigen Wintereinbruch weist die Ortspoli zeibehörde auf die Schneeräum- und Streupflicht hin.
Durch die Straßenreinigungssatzungen ist jeder Grundstückseigentümer bzw. -besitzer verpflichtet, die vor seinem bebauten oder unbebauten Grundstück gelegenen Gehwege, Fußgängerüber wege und besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte von Schnee und Eis freizuhalten.
die Kirchstraße
vom Großen Markt bis zur Abzweigung Elisabethenstraße an der kath. Kirche
Alle in die vorgenannten Straßen einmündenden Seitengas werden durch Schranken blockiert. ■
II.
Auf den Umleitungsverkehr für Fahrzeuge aller Art wird dura Beschilderung der Ein- und Ausfahrtstraßen hingewiesen.
Für den Fahrzeugverkehr im Innenbereich der Stadt ergeben keine wesentichen Behinderungen, da außerhalb der Sperrzoi ausreichende Verkehrsverbindungen bestehen.
Omnibusse im Linienverkehr fahren lediglich den Bahnhofsvi plaiz, die Haltestelle vor dem Postamt und die eingerichtete Haltestelle am Parkplatz „Fröschpfort" an.
Der weggeräumte Schnee ist so zu lagern, daß der Verkehr auf den Fahrbahnen und Gehwegen nicht eingeschränkt und der Abfluß von Oberflächenwasser nicht beeinträchtigt wird.
Bei Schneefällen während der Nachtzeit ist der Schnee bis zum Beginn der allgemeinen Verkehrszeit zu räumen.
Die Benutzbarkeit der Gehwege, Fußgängerüberwege und der besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte ist durch Bestreuen mit abstumpfenden Stoffen (Asche, Sand, Sägemehl usw) oder mit Salz herzustellen.
Salz soll insbesondere auf Gehwegen nur in geringen Mengen zur Beseitigung festgefahrener bzw. festgetretener Eis- und Schneerückstände verwendet werden; die Rückstände sind nach dem Auftauen der Rückstände unverzüglich zu beseitigen. Soweit kein Gehweg vorhanden ist, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,50 m Breite entlang der Grundstücksgrenze.
Umleitungsstraßen für Omnibusse sind:
a) aus Richtung Koblenz die Umgehungsstraße B 49 nach Li: bürg, Rennerod - Siegen (B 255) und zur Autobahn Franlj Köln und umgekehrt,
b) aus Richtung Koblenz (B 49) die Abzweigung der Hunsrii Straße (vor der Westerwaldkaserne), Albertstraße, Fürsten weg, Freiherr-vom-Stein -Straße oder Elgendorfer Straße, aus Richtung Horressen die L 312, K 151
c) aus Richtung Bad Ems über Niederelbert ( L 327), dann« unter b)
d) aus Richtung Holler (L 326)
1. nach Koblenz über die Peterstorstraße bis zur Abzweigung nach Koblenz am ehemaligen Kolpinghaus
•
2. zur Autobahn oder nach Limburg (B 49), Rennerod-i gen (B 255) oder Richtung Staudt, Eschelbach, Eigene
Die Straßen sind erforderlichenfalls mehrmals am Tage so zu streuen, daß während der allgemeinen Verkehrszeit von 7.00 Uhr bis 21.00 Uhr auf den Gehwegen, Überwegen und besonders gefährlichen Fahrbahnstellen keine Rutschgefahr besteht.
Das Waschen von Fahrzeugen auf öffentlichen Verkehrsflächen ist in den Wintermonaten wegen der Glatteisgefahr nicht gestattet.
Verstöße gegen die Schneeräum- und Streupflicht werden nach der jeweiligen Straßenreinigungssatzung als Ordnungswidrigkeit behandelt und mit einer Geldbuße geahndet.
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur als Ortspolizeibehörde
Einrichtung einer Fußgängerzone im Verlauf der L 326, Ortsdurchfahrt Montabaur, am 1.12., 8.12., 15.12. und 22.12.1979
I.
Die Landesstraße 326, Ortsdurchfahrt Montabaur, wird anläßlich der vier verkaufsoffenen Samstage vor Weihnachten für den
Über den Verbindungsweg Pappelallee (unterhalbdesj Friedhofs) zwischen der L 326 und L 313
e) aus Richtung Gelbachtal ( L313) in Richtung Koblenz über die Auffahrt der Umgehungssl ( | der B 49 oder wie unter d) 1. und 2.
f) aus Richtung Wirges (L 300) oder Stadtteil Eigendorf nac Koblenz über die L 312 nach Horressen oder zur Autobai über Eschelbach ( L 300)
IV.
Umleitungsstraßen für Lkws sind:
a) aus Richtung Koblenz (B 49) und Stadtteil Horressen die Abzweigung der Rhönstraße (vor der Westerwald^- Weserstraße, Elgendorfer Straße
b) aus Richtung Horressen die L 312, K 151
c) aus Richtung Bad Ems über Niederelbert (L 327),d ann | wie unter a)
d) im übrigen gelten die Umleitungsstrecken unter III-
DIENSTSTUNDEN der VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG: Rathaus, Großer Markt und Wasserwerk (Neubau an der Eichwiese), Montag, Mittwoch bis Freitag Dienstag 8.00 bis 12.00, 16.00 bis 18.30 Uhr. Bauamt (Gelbachstraße) Dienstag 8 bis 12.00, 16.00 bis 18.30 Uhr, Mittwoch 14.00 bis 16.00 Uhr, Donnerstag 8.00 FERNSPRECHANSCHLOSSE Verbandsgemeindeverwaltung 02602/2041, (nach Dienstschluß über Anrufbeantworter unter Nr. 02602/2041), Bürgermeister Mangels 02602/ ]
bandsbeigeordneter Reusch 02602/2045; Wasserwerk Montabaur noch Dienstschluß: siehe Bereitschaftsdienst. ^
KONTEN DER VERBANDSGEMEINDEKASSE: Krefssparkasse Montabaur Nr. 500017 , Nassauische Sparkasse Montabaur Nr. 803000212, Volksbank Montabaur Nr. 100. amt Frankfurt/Main Nr. 10800603.

