Montabaur 16 / 47 / 79
Gottesdienstordnung von Samstag, dem 24. Nov. bis Samstag, den 1. Dez. 1979
Mi. Welschneudorf:
8.10 Uhr Wortgottesdienst der Schüler Welschneudorf:
18.30 Uhr Amt für Bernhard Labonte und Sohn Karl Do. Oberelbert:
8.00 Uhr Amt für Eheleute Johann Ferdinand Welschneudorf:
20 Uhr Gesprächskreis: „Warum Christen glauben"
Fr. Welschneudorf:
17.30 Uhr Sprechstunde des Pfarrers Welschneudorf:
18.00 Uhr Beichtgelegenheit
Sa. Welschneudorf:
19.00 Uhr Amt für Frau Ebbing
Pfarrgemeinderat Welschneudorf:
GEWÄHLT WURDEN:
1. L. Ostermann, 2. H. Rosbach, 3. M. Lehmler, 4. K.Schewior, 5. E. Billaudelle, 6. F.Halfmann, 7. R. Steudter, 8.M.Schuster,, 9. K.Merz, 10. H. Labonte.
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Die
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Gef ährdet sind wir alle
Sucht ist längst nicht mehr das Problem einer kleinen Gruppe von Außen! seitern. Sucht ist zur großen Herausforderung der Gesellschaft geworden! Auch die AOK hilft in dieser Sache !
Zwischen gesetzlichen Krankenkassen und den RentenversicherungsirJ gern besteht eine Vereinbarung, die das Verfahren bei erforderlichen sia| tionären Maßnahmen für Alkohol-, Medikamenten- und Drogenabhäi gigen regelt. Mit ihr soll sichergestellt werden, daß alles Notwendig! möglichst schnell und unbürokratisch in Gang kommt.
Eine solche Behandlung setzt sich in der Regel aus 2 Phasen zusammen] Die erste davon ist die Entzugsbehandlung. Darunter versteht mal Entgiftung sowie die Behandlung der körperlichen Folgeschäden in einil Klinik. Diese Phase dauert etwa 2 - 4 Wochen. Die Kosten dafür trägtdi| AOK für ihre Mitglieder voll.
Die zweite Phase als Entwöhnungsbehandlung findet per Langzeitthed pie in einer entsprechenden Fachklinik statt. Sie kann bis zu 6 Monateifl bei Drogenabhängigen sogar bis zu 9 Monaten, dauern. Zuständigdafil ist meist der Rentenversicherungsträger. Hier wird die AOK aber vol läufig eintreten, wenn das Genehmigungsverfahren abgekürzt werde! muß, oder sie wird die Kosten überhaupt übernehmen, wenn der RenteiJ versicherungsträger dafür nicht aufkommt.
Unsere Mitarbeiter helfen natürlich auch gern beim Ausfüllen eines enl sprechenden Antrags. Die absolute Vertraulichkeit ist für alle AOK-MiJ arbeiter eine selbstverständliche Pflicht.
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