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Montabaur 20/46 /79
ein neues Bekanntmachungsorgan einzuführen, eine entsprechende Entscheidung des Ortsgemeinderates notwendig. Der Ortsgemeinderat legte in der Hauptsatzung fest, daß ab 1.1.1980 das Wochenblatt der Verbandsgemeinde Montabaur Bekanntmachungsorgan aer Ortsgemeinde Stahlhofen ist. Dieses Wochenblatt wird - wie das Amtsblatt - jedem Haushalt kostenlosen zur Verfügung gestellt.
Im übrigen wird nach Erteilung der aufsichtsbehördlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung die Hauptsatzung in vollem Wortlaut an dieser Stelle abgedruckt.
Geschäftsordnung beschlossen
Der Ortsgemeinderat gab sich durch einstimmigen Beschluß eine neue Geschäftsordnung. Diese regelt den Ablauf der Sitzungen und die Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder und des Ortsbürgermeisters. Die Geschäftsordnung gilt nach der Gemeindeordnung nur für die Dauer einer Legislaturperiode. Wenn nach Ablauf einer Karenzzeit von 6 Monaten nach Beginn der neuen Wahlzeit keine Geschäftsordnung beschlossen ist, gilt die Muster- geschsftsordnung des Innenministeriums.
Wahl von Mitgliedern und Stellvertretern des Haupt- und Finanzausschusses
Der Ortsgemeinderat wählte folgende Personen zu Mitgliedern und Stellvertretern des Haupt- und Finanzausschusses:
Mitglied: Stellvertreter:
1. Erich Diel Paul Mies
2. Karl-Josef Müller Klemens Haberstock
3. Wilfried Eberth Helmut Pehl
Wahl des Rechnungsprüfungsausschusses
Folgende Personen wurden zu Mitgliedern und Stellvertretern des Rechnungsprüfungsausschusses gewählt:
Mitglied:
1. Max Röckelein
2. Paul Mies
3. Wilfried Eberth
Stellvertreter:
Erich Diel
Klemens Haberstock Karl Josef Müller
Entscheidung über Anträge im Zuge der Erweiterung des Bebauungsplanes „Im Rauzengarten"
Hier gab der Ortsgemeinderat durch einstimmigen Beschluß den Anträgen von zwei Bauinteressenten im Baugebiet ,,lm Rauzengarten" statt. Durch die Erweiterung des Bebauungsplanes wurde ihr Grundstück zu Bauland. Der Ortsgemeinderat erklärte sich mit dem vorgeschlagenen Modus einverstanden, wonach die Grundstückseigentümer kostenlos der Ortsgemeinde einen Grundstücksstreifen zur Verfügung stellen.
Verzicht auf die jährliche Erteilung von Steuerbescheiden
Der Ortsgemeinderat ermächtigte die Verbandsgemeindeverwaltung, vom Haushaltsjahr 1981 an die Festsetzung der Grundbesitzabgaben und der Hundesteuer nicht mehr in einem jährlichen schriftlichen Steuerbescheid, sondern durch öffentliche Bekanntmachung vorzunehmen.
Außerdem beschloß der Ortsgemeinderat, daß die Ortsgemeinde Stahlhofen 1981 uauf die Geltendmachung von Steueransprüchen einschließlich sonstiger Forderungen verzichtet, wenn die jährliche Gesamtforderung 5,- DM nicht übersteigt.
Beide Entscheidungen sollen einen Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung darstellen. Erkundigungen bei anderen Verwaltungen haben ergeben, daß sich dort dieses Verfahren bewährt. Zum Verzicht auf die Erhebung von Steuerkleinbeträgen ist zu bemerken, daß der Aufwand, der mit ihrer Einziehung verbunden ist, in keinem Verhältnis zu den daraus resultierenden Einnahmen steht. Für die Ortsgemeinde Stahlhofen bedeutet das derzeit einen Verzicht auf Einnahmen von 170,- DM im Jahr. Dafür müßte die Verwaltung in 64 Einzelfällen Kleinbeträge einziehen, die im Durchschnitt einen Betrag von 2,60 DM ausmachen.
Baugebiet in der Baulandumlegung „Rosengarten" und Sicherung im Umlegungsplan
Der Ortsgemeinderat beschloß, daß für Bauplätze, die gro| als 150 v.H. des Zuteilungsanspruches eines UmlegungsM ten sind/nit einem Baugebot belegt werden.
Diese Bauplätze müssen innerhalb von 3 Jahren nach der I kraft der Baulandumlegung im „Rosengarten" mit einem! Wohnhaus bebaut sein. Bei Nichterfüllung dieses Baugeba geht der Bauplatz zum Wert von 15,- DM/qm in das Eigeij der Ortsgemeinde Stahlhofen zurück. Die Kosten für die) auflassung muß dann der Eigentümer des Grundstückesti
UNTERSKAUSEN:
Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Unterhäuser! det am MONTAG, dem 19. Nov. 1979 um 20.00 Uhr i meindehaus statt.
TAGESORDNUNG NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG
1. Beratung über Planungen der Ortsgemeinde.
2 Verschiedenes.
Untershausen, 12. Nov. 1979
Müller, Ortsbürgermeister I
Gedenkfeier an der Gefallenen-Gedächtniskapelle am Vo| trauertag
Am Sonntag, dem 18.11.1979, findet um 13.00 Uhr eirj denkfeier zu Ehren der Gefallenen und Vermißten der bl Weltkriege unter der Mitwirkung des Mandolinen-Orchesl 1932 statt. Hierzu wird die Bevölkerung recht herzlich den.
Die Sammlung des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfi deren Erlös für die Anlegung und Unterhaltung von Krief gräbern beider Weltkriege im In- und Ausland bestimmt! wird auch in diesem Jahr wieder im Anschluß an die Gel feier anstelle einer Haussammlung durchgeführt.
Vorbereitung für die diesjährige Nikolausfeier
Alle Schulkinder, die sich an der Vorbereitung der diesjä Nikolausfeir beteiligen wollen, treffen sich am Dienstag! 20.11.1979 um 18.00 Uhr im Gemeindehaus.
Müller, OrtsbürgermeisterI
Nachtrag zu „Aus den Gemeinden' Stadt Montabaur
Offenlage „Bebauungsplan Stadtteil Horressen.
.Hemchen" der Stadt Monta
Im Amtsblatt vom 9.11.1979, Nr. 45, ist auf Seite5aufl Offenlage des Bebauungsplanes in der Zeit vom 19.11 19.12.1979 hingewiesen worden. Bei der AufzähluiM Grundstücke (Inhalt des Planbereiches) ist irrtümlichdie| aufgeführt. Es muß richtig heißen:
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Verbandsgemeindeverwaltung I
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