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„tabaur 15/46/79
iptsatzung teilweise verabschiedet
Ortsoemeinderat befaßte sich mit dem von der Verbands- jeindevarwaltung vorgelegten Entwurf der Hauptsatzung. Zum
{ Uten Teil wurde die Hauptsatzung in der vorgeschlagenen Form e its verabschiedet. In einzelnen Bereichen wünscht der Rat je- h zusätzliche Sachaufklärung, so daß er sich in einer der psten Sitzungen erneut mit diesem Gegenstand befassen muß.
[abschiedung der Geschäftsordnung
Ortsgemeinderat gab sich durch einstimmigen Beschluß neue Geschäftsordnung. Diese Entscheidung wurde notwen- jweil die Gemeindeordnung vorsieht, daß die Geschäftsord- L jeweils nur für die Dauer einer Legislaturperiode gilt. Solider Rat nicht innerhalb einer Karenzzeit von 6 Monaten |hBeginn der neuen Wahizeit eine Geschäftsordnung beschlos- it, gilt die Mustergeschäftsordnung des Innenministeriums.
[Geschäftsordnung regelt u.a. den Ablauf der Ratssitzungen liedie Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder
hiebt auf die jährliche Erteilung von Steuerbescheiden
rOrtsgemeinderat ermächtigte die Verbandsgemeindever- tun&vom Haushaltsjahr 1981 an die Festsetzung der Grund- tzabgaben und der Hundesteuer nicht mehr in einem jähr- enschriftlichen Steuerbescheid, sondern durch öffentliche ;anntmachung vorzunehmen.
Wem beschloß der Ortsgemeinderat, daß die Ortsgemeinde Ißholbach vom Haushaltsjahr 1981 auf die Geltendmachung |Steueransprüchen einschließlich sonstiger Forderungen richtet, wenn die jährliche Gesamtforderung 5,00 DM nicht
rsteigt.
ie Entscheidungen sollen einen Beitrag zur Verwaltungsverein- lung darstellen.
fragen der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur bei an- tn Verwaltungen haben ergeben, daß sich dort dieses Verfah- bestens bewährt hat.
I« den Steuerkleinbeträgen ist anzumerken, daß deren Einzie- ig in keinem Verhältnis zu dem damit verbundenen Auf- id stehen.
Wem jetzigen Stand der Dinge bedeutet die Entscheidung die Gemeinde einen jährlichen Einnahmeausfall von 263,-DM. är müßte die Verbandsgemeindeverwaltung jedoch in 125 len Beträge einziehen, die im Durchschnitt 3,10 DM betra-
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S torung des Bebauungsplanes „Flur 4 und 15"
'Ortsgemeinderat beschloß nach Durchführung des förmli- in Verfahrens, die Änderung des Bebauungsplanes „Flur 4 und " als Satzung gern. § 10 BBauG. Es geht dabei um die Auswei- Pgeines Spielplatzes und einer überbaubaren Fläche in diesem puungsplan.
Bossholbach/girod:
■ Herren
"Samstag, dem 17.11.1979 fahren wir zu unseren Sportkame- [fen nach Westerburg. Spielbeginn 15.30 Uhr. Abfahrt ab paus Fischbach 14.45 Uhr.
[Buß- und Bettag, dem 21.11.979,kommt es zu einem Freund- Ptsspiel zwischen den Trimm-Dich-Kickem aus Ruppach- |ldhausen und unserer Alt-Herren-Mannschaft. Dieses Spiel l^at bereits um 10.30 Uhr in Großholbach statt. Anschließend fan wir uns zu einem gemütl. Zusammensein mit Schwenken am Sportplatz in Großholbach.
“en gibt es ab ca. 12.00 Uhr.
^ rzu kden wir alle aktiven sowie inaktiven Mitglieder mit ih-
trauen und Kindern bis einschließlich 9. Schuljahr recht prclich ein.
GÖRGESHAUSEN:
Öffentliche Bekanntmachung
Die im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Montabaur für Montag, den 19. November 1979 öffentlich bekanntgemachte Sitzung des Ortsgemeinderates Görgeshausen findet nicht statt. Vielmehr wurde die Sitzung bereits am 13.11.1979 durchgeführt. Görgeshausen, 8.11.1979 Herz, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes „Im Strichen" (GE) in der Ortsgemeinde Görgeshausen
hier: Umwandlung von GE-Flächen in Ml- und WA-Gebiet.
Der Ortsgemeinderat von Görgeshausen hat die Änderung des Bebauungsplanes „Im Strichen" beschlossen.
Gern. § 2a BBauG ist die Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung zu ermöglichen.
Zu diesem Zwecke gewähren wir Einsicht in die Entwurfsskizze, die bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, 5430 Montabaur, Gelbachstr. 9, Zimmer 7, ausliegt. Es kann Einsicht genommen werden während der Dienstzeit (montags, mittwochs, donnerstags von 7J30 Uhr bis 16.30 Uhr, dienstags von 7.30 Uhr bis 18.30 Uhr, freitags von 7.30 Uhr bis 13.30 Uhr) in der Zeit vom
19. November 1979 bis 30. November 1979 Görgeshausen, den 12.11.1979
Herz, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltsrechnung 1978 und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom 10.10.1979 der Ortsgemeinde Görgeshausen für das Haushaltsjahr 1978.
I.
HAUSHALTSRECHNUNG
Verwaltungs- Vermögens- Gesamt haushalt/DM haushalt/DM DM
Feststellung des Ergebnisses:
Soll-Einnahmen 364.574,49 334.527,57699.102,06
./. Abgang alter Kasseneinnahmereste - 136,65 136,65
Summe bereinigte Soll-Einnahmen
364.574,49
334.390,92 698.965,41
Soll-Ausgaben ./. Abgang alter Haushaltsausgabereste
364.574,49
344.485,42 709.059,91
10.094,50 10.094,50
Summe bereinigte
Soll-Ausgaben
364.574,49
334.390,92698.965,41
Überschuß / Fehlbetrag
--
...
Festgestellt:
Montabaur, den 9. April 1979 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Reusch, I. Beigeordneter.
II.
ENTLASTUNGSBESCHLUSS
Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1978 aufgestellte Jahresrechnung gern. § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, den Beigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1978 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet.

