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GACKENBACH:
Nachtragshaushaltssatzung verabschiedet
ln seiner Sitzung am 9. Nov. 1979 befaßte sich der Ortsgemeinderat Gackenbach zunächst mit dem Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung des Nachtragshaushaltsplanes für 1979. Die Nachtragshaushaltssatzung wurde einstimmig beschlossen. Durch sie wird festgesetzt, daß das Volumen
a| des Verwaltungshaushaltes um 70.000,- DM von 264.000,- DM auf 334.000,- DM steigt und
b) das Volumen des Vermögenshaushaltes um 7.000,- DM von 465.000,- DM auf 472.000,- DM steigt.
Uisprünglich war im Haushaltsplan 1979 die Aufnahme eines Kredites von insgesamt 89.500,- DM vorgesehen. Die Kreditaufnahme wurde nicht erforderlich. Entsprechend wurde § 2 der Haushaltssatzung durch den Nachtragshaushaltsplai geändert.
Im bisherigen Haushaltsplan waren Verpflichtungsermächtigungen nicht veranschlagt. In der Nachtragshaushaltssatzung werden 60.000,- DM für Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen und im Haushaltsplan veranschlagt. Kassenkredite werden nicht beansprucht, Di' Steuerhebesätze bleiben unverändert.
Auslösend für die Notwendigkeit, einen Nachtragshaushaltsplan aufzustellen, waren zusätzliche Investitionsmaßnahmen. Bei dieser Gelegenheit wurde der gesamte Haushaltsplan aktualisiert und fortgeschrieben.
Im VERWALTUNGSHAUSHALT steigen die Einnahmen und Aisgaben um 70.000,- DM.
Die Einnahmeverbesserung ist insbesondere zurückzuführen auf Mehreinnahmen im Forsthaushalt und bei den Steuern und allgemeinen Zuweisungen zu verzeichnen. Auf der Ausgabenseite ist eine Steigerung im Forsthaushalt zu konstatieren. Positivbleibt festzuhalten, daß dem Vermögenshaushalt nunmehr 64.000,- DM zugeführt werden können. Das sind 12.000,- DM mehr als ursprünglich geplant. Somit ist die freie Finanzspitze die die dauernde Leistungsfähigkeit der Ortsgemeinde widerspiegelt, auf ca. 56.000,- DM gestiegen. Im Vermögenshaushalt ist eine Steigerung des Volumens von 465.000,- DM um 7.000,- DM auf 472.000,- DM zu konstatieren. Die Veränderungen auf der AUSGABENSEITE stelLan sich wie folgt:
1. Als Zuweisung der Ortsgemeinde zum Bau der Schulturn- halle waren 219.300,- DM veranschlagt. Hier ist eine Ersparnis von 70.800,-DM zu verzeichnen.
2. Nicht im Haushaltsplan veranschlagt waren baumchirurgische Maßnahmen an Bäumen, die unter Denkmalschutz stehen. Hierfür sind im Nachtragshaushaltsplan 12.500,- DM bereitgestellt.
2' Für den Straßenbau „Im Boden" sah der Haushaltsplan 25.000,- DM vor. Im Nachtrag sind 18.000,- DM zusätzlich bereitgestellt.
Für den Anteil an der Straßenoberflächenentwässerung, die im Haushaltsplan mit 9.000,- DM veranschlagt waren, sind 5.000,- DM einzusparen.
5 - Für den Ausbau der L 325, der mit 50.000,- DM veranschlagt war, werden zusätzlich 35.000,- DM bereitgestellt.
Für die Vorfinanzierung der Kanal- und Wasseranschlußkosten bei gemeindeeigenen Grundstücken sind erstmals 7.000,- DM
ausgewiesen.
7. Für die Abwicklung eines Soll-Fehlbetrages aus dem Jahre 1977 sind 5.500,- DM bereitgestellt.
Die Veränderungen der Einnahmeseite sind nachfolgend aufgezeigt:
1. Im Haushaltsplan nicht veranschlagt war eine Zuweisung von 10.500,- DM für b’imchirurgische Maßnahmen. Entsprechende Mehreinnahmen sind verzeichnet.
2. Für den Ausbau der Bürgersteige hatte man mit einer Zuweisung von 15.000,- DM gerechnet. Dese erhöhte sich jedoch um 10.500,- DM.
3. Es wird ein Zuschuß des Kreises für die Grün- und Bepflanze maßnahmen im Zuge des Ausbaues der L 325 in Höhe von 9.000,- DM gewährt, der im Haushaltsplan noch nicht veranschlagt war.
4. Die Einnahmen aus der Veräußerung von Grundstücken (It. Haushaltsplan 27.000,- DM) erhöhen sich um 4.500,- DM.
5. Die ursprünglich vorgesehene Zuführung des Verwaltungshac haltes an den Vermögenshaushalt (52.000,- DM) erhöht sich um 12.000,- DM.
6. Die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage (100.500,- DM) wird um 50.000,- DM erhöht.
7. Die vorgesehene Kreditaufnahme von 89.500,- DM entfällt.
Die Haushaltssatzung wird nach Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde in Kürze an dieser Stelle in vollem Wortlaut offen lieh bekanntgemacht.
Hauptsatzung beschlossen
Der Ortsgemeinderat beschloß im wesentlichen die Hauptsatzun in der von der Verbandsgemeindeverwaltung vorgelegten Form. Die Entscheidung über eine neue Hauptsatzung wurde erforder- j lieh, weil zum einen Änderungen der Gemeindeordnung Auswir- r kungen auf den Inhalt der Hauptsatzung hatten. Außerdem machte die Entscheidung des Verbandsgemeinderates, ab :
1.1.1980 ein neues Bekanntmachungsorgan einzuführen, einen entsprechenden Beschluß des Ortsgemeinderates erforderlich.
Der Ortsgemeinderat legte in seiner Entscheidung über die Haup Satzung fest, daß ab 1.1.1980 das Wochenblatt der Verbandsgemeinde anstelle des Amtsblattes Bekanntmachungsorgan der Gemeinde wird. Das Wochenblatt wird - wie das Amtsblatt - jedem Haushalt kostenlos zur Verfügung gestellt.
Nicht beschließen konnte der Ortsgemeinderat die Bestimmunge über die Aufwandsentschädigung für den Ortsbürgermeister und die Ortsbeigeordneten. Der Bürgermeister und die Beigeordneten dürfen bei diesem Punkt nicht mitstimmen. Weil ein Ratsmitglier wegen Krankheit an der Sitzung nicht teilnehmen konnte, und nach der Gemeindeordnung für die Verabschiedung der Hauptsatzung mindestens 4 Stimmen erforderlich sind, konnte der Ortsgemeinderat hierüber nicht entscheiden. Die Angelegenheit wird auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung gesetzl
Geschäftsordnung für den Ortsgemeinderat
Der Ortsgemeinderat gab sich durch einstimmigen Beschluß eine neue Geschäftsordnung. Darin sind die Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder verankert und der Ablauf von Ratssitzungen geregelt. Der Ortsgemeinderat muß für jede Legislaturperiode ein neue Geschäftsordnung beschließen. Andernfalls gilt automatisi die Mustergeschäftsordnung des Innenministeriums.
Forsteinrichtungswerk gebilligt
Durch einstimmigen Beschluß wurde das Forsteinrichtungswerk für den Gemeindewald gebilligt. Es handelt sich dabei praktisch um eine Bestandsaufnahme für den Gemeindewald, die alle 10 Jahre von der Bezirksregierung vorgelegt wird. Die Ratsmitglieder hatten gegen das vorgelegte Planwerk keine Bedenken.

