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Montabaur 8/46/79

Ausbildung der Ausbilder

Wie bereits vor einiger Zeit angekündigt, plante die Kreis-VHS im Zusammenhang mit der IHK-Bezirksstelle Montabaur einen weiteren LehrgangAusbildung der Ausbilder". Dar Lehrgang dauert insgesamt 120 Unterrichtsstunden und umfaßt die Sach­gebiete Grundlagen der Berufsbildung, Planung und Durchfüh­rung der Ausbildung, der Jugendliche in der Ausbildung und Rechtsgrundlagen. Der Unterricht findet einmal wöchentlich in den Abendstunden statt.

Der Lehrgang schließt ab mit der Ablegung der Ausbildsreignungs- prüfung vor der IHK Koblenz.

Interessenten sind zu einei Vorbesprechung für Donnerstag,den 22.11.1979 um 19 Uhr in das Staatl. Gymnasium Montabaur, Eingang Mons-Tabor-Str. über den Schulhof eingeladen.

GRUNDLAGEN DER MENSCHENFÜHRUNG:

Leitung: Klaus Peter Dreykorn, Frankfurt Ort: Europahaus Bad Marienberg

Beginn: Samstag, den 1. Dez. 1979 um 9.00 Uhr Ende: Sonntag, den 1. Dez. 1979 um 18.00 Uhr

Anmeldeschluß: 20.Nov. 1979.

STOFFPLAN (AUSZUGSWEISE)

Kleine Menschenkunde Einführung in die Typenlehre

Beobachtungs- und Behandlungs­merkmale

Kontaktpsychologie

Drei Wege des Führens der autoritäre Führungssti'

der demokratische Führungsstil der laissez-faire Führungsstil

Wie erlange ich Autorität?

Wie übe ich Kritik?

Führung im Mitarbeiterverhältnis?

Drei Hindernisse überwinden

Grundregeln der Überzeugungs- und Führungstechnik Individuum- und Gruppe individuelle Entwicklung

Grundprinzipien der Gruppenleitung

MONTABAUR

Aus den Gemeinden

Öffentliche Bekanntmachung

Vereinfachte Änderung des BebauungsplanesAlberthöhe" der Stadt Montabaur für das Grundstück Flur 51, Flurstück 252 gemäß § 13 BBauG, hier: Bekanntmachung gemäß § 12 BBauG.

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung vom 30.8.

1979 die vereinfachte Änderung des BebauungsplanesAlbert­höhe" gemäß § 13 BBauG beschlossen.

Die Änderung hat zum Inhalt:

daß die überbaubare Fläche im Bereich des Flurstückes Nr.

252, Flur 51 in Richtung Fußweg um 2,40 m erweitert wird.

Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat der vereinfach­ten Änderung des Bebauungsplanes gern. § 24 GemO zugestimmt. Gemäß § 12 BBauG wird bekanntgegeben, daß die Änderungs­unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbachstr. 9, (Bauamt) 5430 Montabaur während der Dienst­stunden eingesehen werden können.

§ 44 c BBauG:

Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche.

1. Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlas wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 - 44 bezeichneten Vet gensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem EntschädigungspfijJ tigen beantragt.

2. Eine Entschädigung erlischt, wenn nicht innerhalb von3j ren, nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1 Satz 1, bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

§ 155 a BBauG:

Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften diej Gesetzes bei der Aufstellung von Flächennutzungspläneno von Satzungen nach diesem Gesetz ist unbeachtlich, wennsi* nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachunl des Flächennutzungsplanes oder Satzung gegenüber der Gei de geltend gemacht worden ist, der Sachverhalt, der die VerJ zung begründen soll, ist darzulegen.

Dies gilt nicht für die Verletzung von Vorschriften über die Genehmigung und die Bekanntmachung des Flächennull planes oder der Satzung.

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 , Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahresnachl dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter ßezei| nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung! können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Montabauro| der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemad worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinlai Pfalz, - GemO - vom 14.12.1973 (GVBI. S. 4I9) zuletztgeä| durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeind« nung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GV 770).

Montabaur, den 7. November 1979

Mangels, Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

BebauungsplanänderungAltstadt I" der Stadt Montabaur j tier: Genehmigung und Rechtsverbindlichkeit des Änderaf alanes. I

Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaurs nit Verfügung vom 30.10.1979 Az. 429-5111-10 nachstelsf Genehmigung erteilt.

f\uf Antrag der Stadtverwaltung Montabaur wird dieÄndt| des vorbezeichneten Bebauungsplanes gern. § 11 BBauG jenehmigt.

Die Genehmigung ist unter der Ajflage erteilt worden,*^ Gestaltungsplan für den ausgewiesenen Fußgängerbet^l arstellen und zur Genehmigung einzureichen.

Diese Genehmigung wird gern. § 12 BBauG in der Fassul 1 18.8.1976 (BGBl. I S. 2257) hiermit öffentlich bekam#* nit dem Hinweis, daß die Änderung des Bebauungsplan fieser öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich** 1

Der Änderungsplan nebst Text und Begründung kam s/erbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbachstr.^ Montabaur (Bauamt) während der Dienststunden ein® 1 j werden.