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Montabaur 19/45/79

Zur Änderung und Erweiterung des vorgenannten Bebauungs­planes wird hiermit gemäß § 11 des Bundesbaugesetzes in der Fassung vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2256), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Beschleunigung von Verfahren und zur Er­leichterung von Investitionsvorhaben im Städtebaurecht vom 6.7.1979 (BGBl. I S. 949) in Verbindung mit § 3 der 4. Landes­verordnung zur Durchführung des Bundesbaugesetzes, zuletzt geändert durch Landesverordnung vom 18.4.1974 (GVBI. S.

181 ) die Genehmigung erteilt:

Auflage:

Die Planzeichen für Verkehrsflächen, Sichtdreiecke und vorge­schlagene Grundstücksgrenzen sind noch in der Legende zur Planurkunde zu erläutern.

Bestandteil dieser Genehmigung sind die nachstehend aufgeführ­ten Unterlagen: a) Planurkunde b| Text

c) Begründung

Diese Genehmigung wird gern. § 12 BBauG in der Fassung vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2257) hiermit öffentlich bekanntgemacht mit dem Hinweis, daß die Änderung des Bebauungsplanes mit dieser öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich wird.

Der Änderungsplan nebst Text und Begründung kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbachstr. 9,

5430 Montabaur (Bauamt) während der Dienststunden sowie in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters während der ortsüblichen Dienststunden eingesehen werden.

Gleichzeitig wird auf die §§ 44 c und 155 a BBauG sowie die §§ 22 Abs. 1 und 34 GemO hingewiesen.

§ 44 c BBauG:

Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche.

1. Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 - 44 bezeichneten Vermö­gensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung

der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflich­tigen beantragt.

2. Eine Entschädigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jah­ren, nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1,

Satz 1, bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

§ 155 a BBauG:

Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen oder von Satzungen nach diesem Gesetz ist unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder Satzung gegenüber der Gemein­degeltend gemacht worden ist, der Sachverhalt, der die Verlet­zung begründen soll, ist darzulegen.

Dies gilt nicht für die Verletzung von Vorschriften über

die Genehmigung und die Bekanntmachung des Flächennutzungs-

Planes oder der Satzung.

Eine Verletzung der Bestimmungen über die Ausschließungsgründe (§ 22 , Abs. 1 GemO) und 2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

' 1 2 * * S 1 unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen önnen, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Oberelbert oder

der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemachl worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland Pfalz, GemO - vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) zuletzt geänd durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeori nung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI S 770). ' t

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Das Plangebiet umfaßt folgende Flurstücke:

Flur 10

Flurstücke: 5/3

Oberelbert, den 30. Okt. 1979 Weyand, Ortsbürgermeiste

St. Martinszug in Oberelbert

Unser diesjähriger St. Martinszug findet am Samstag, dem 10.1 1979 wieder unter der Mitwirkung des Spielmannszuges der Freiw. Feuerwehr Niederelbert und unter Begleitung der Freiw Feuerwehr Oberelbert statt. Die Kinder werden gebeten, sich gegen 19.00 Uhr vor der Kirche aufzustellen.

Der Weg des Martinszuges führt vom Kirchplatz über die Haup Straße - Waldstraße - Südstraße zu der Feuerstelle an der Sch' An der Schule werden wie in den Vorjahren wieder Brezeln an unsere Kinder verteilt.

An unsere Einwohner ergeht die herzliche Bitte, wieder Lichte an ihren Fenstern aufzustellen.

Weyand, Ortsbürgermeiste

Pfarrgemeinderatswahl am 10./11. Nov. 1979 in Oberelbert

Wegen der Durchführung des Martinszuges am Samstag,dem 10. Nov. 1979 in Oberelbert, der aus organisatorischen Grün­den erst um 19.00 Uhr stattinden kann, wurde der Vorabend- Gottesdienst auf 18.15 Uhr vorverlegt. Demzufolge mußten die Zeiten zur Pfarrgemeinderatswahl ebenfalls verschoben wei den. Die neuen Zeiten sind nunmehr am 10.11.79 von 17.30 Uhr bis 18.15 Uhr und von 19 Uhr bis 20 Uhr.

Am Sonntag, dem 11.11.79, bleiben die Zeiten wie bereits ver­öffentlicht, bestehen.

Hallo Möhnen!

Da in diesem Jahr der 11.11. auf einen Sonntag fällt, treffen wir uns am Donnerstag, dem 15.11. um 20.11 Uhr in der Gast StätteBorschard". Gute Laune ist mitzubringen.

SV Oberelbert 1928 e.V. Abt. Alte Herren

Unser Freundschaftsspiel gegen Meudt findet am Samstag, den 10.11.79,um 16 Uhr in Meudt statt. Die Spieler treffen sich um 15.15 Uhr im Vereinslokal Borchardt.

Am Sonntag, dem 11.11.1979,treffen sich alle Alten Herren- Mitglieder um 10 Uhr im Vereinslokal Borchardt. Es müssen mehrere Angelegenheiten besprochen werden.

MGV Eintracht", Welschneudorf

10 Jahre Chorleiter - 60 Jahre Sänger

Am Samstag, dem 10. November 1979 um 20 Uhr findet in : Eigendorf (Dorfgemeinschaftshalle) ein Festkonzert aller Chör von Ullrich Wallroth anläßlich seiner 10-jährigen Chorleitertäti keit statt.

Gleichzeitig werden bei dieser Veranstaltung unsere Sänger Franz Labonte sen. und Peter Loring, für 60-jähriges Singen im Männerchor vom DSB geehrt. Zu dieser Veranstaltung lade wir alle Sangesfreunde mit Angehörigen recht herzlich ein. Näi dem Festkonzert findet ein großer Sängerball statt. Wir fahren mit einem Bus nach Eigendorf. Abfahrt 19.30 Uhr ab Rathaus Wir bitten um pünktliches Erscheinen.

Die Sänger werden gebeten am Freitag, dem 9. Nov.,bereits un 20 Uhr (mit Pkw) zu einer Gemeinschaftsprobe, pünktlich im . Vereinslokal zu erscheinen.

Kinderchor Welschneudorf

Ab sofort finden die wöchentlichen Proben des Kinderchores