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Intabaur

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18.8.1976 in Verbindung mit §§ 7 und 8 der Sat- Iberdie Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstel­lern Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) in [Stadt Montabaur vom 26.9.1978 die Fertigstellung der nacb- ftend aufgeführten Teil-Erschließungsanlagen festgestellt »beschlossen, den Aufwand der Herstellung dieser Teil-Einrich tgalsTeil-Erschließungsbeiträge zu erheben - Kostenspaltung­

feeichnung

verlaufend von bis Klassifizierung

1979 unter!

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L e nhahnweg Flurst. Nr. 78 bis Flurst. Fahrbahn, Straßen- Nr. 70 einerseits und Flurst. entwässerung,

I Nr. 80 bis Flurst. Nr Bürgersteige, Stra-

91 andererseits ßenbeleuchtung

(Zeitpunkt der Fertigstellung gilt für o.a. Teil-Erschließungs- jagen der 1.9.1979.

£ Anlieger der vorgenannten Erschließungsanlage werden lauf aufmerksam gemacht, daß die Abrechnung in nächster Herfolgt.

Intabaur, den 31.10.1979 Mangels, Bürgermeister

»entliehe Bekanntmachung

lauungsplanPeterstor II" der Stadt Montabaur

|r: Genehmigung und Rechtsverbindlichkeit des Bebauungs-

Ines.

I Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur hat Kt Verfügung vom 19.10.1979 Az. 610.13 nachstehende Inehmigung erteilt:

Idem vorgenannten Bebauungsplan wird hiermit gemäß § 11 Indesbaugesetz in der Fassung vom

18.1976 (BGBl. I S. 2256), zuletzt geändert durch das Gesetz |Beschleunigung von Verfahren und zur Erleichterung von istitionsvorhaben im Städtebaurecht vom 6.7.1979 (BGBl.

J. 949) in Verbindung mit § 3 der 4. Landesverordnung zur (rchführung des Bundesbaugesetzes, zuletzt geändert durch desverordnung vom 18.4.1974 (GVBI. S. 181), die Genehmi­gerteilt.

|standteil dieser Genehmigung sind die nachstehend aufgeführ- nPlanunterlagen:

IPIanurkunde

{Text

Begründung.

p Genehmigung wird gern. § 12 BBauG in der Fassung vom

18.1976 (BGBl. I S. 2257) hiermit öffentlich bekanntgemacht

Kt dem Hinweis, daß der Bebauungsplan mit dieser öffentli- F n Bekanntmachung rechtsverbindlich wird.

^Bebauungsplan nebst Text und Begründung kann bei der lerbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbachstr. 9, 5430 Ipnabaur, (Bauamt) während der Dienststunden eingesehen »den.

«ichzeitig wird auf die §§ 44 c und 155 a BBauG sowie die 522 Abs. 1 und 34 GemO hingewiesen.

p4c BBauG:

glligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche.

jDer Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 - 44 bezeichneten Vermö- gensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflich- tigen beantragt.

^ine Entschädigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jah- ren , nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1,

[Satz 1, bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind,

|^ e Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

§ 155 a BBauG:

Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen oder von Satzungen nach diesem Gesetz ist unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder Satzung gegenüber der Gemein­de geltend gemacht worden ist, der Sachverhalt, der die Verlet­zung begründen soll, ist darzulegen.

Dies gilt nicht für die Verletzung von Vorschriften über

die Genehmigung und die Bekanntmachung des Flächennutzungs

planes oder der Satzung.

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 , Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Montabaur oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland- Pfalz, ,- GemO - vom 14.12.1973 (GVBI. S. 4I9) zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeord­nung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 770).

Das Plangebiet umfaßt folgende Flurstücke:

Flur: 1

Flurstücke: 2690/2 tlw, 179/19, 165/6, 80/6, 163/6 Flur 19

Flurstücke 3265/2, 3265/3 Flur : 49

Flurstücke: 1,2/1, 4, 5, 23 tlw, Straße, 22 Straße, 21 tlw,

Straße, 14

Montabaur, den 30. Oktober 1979

Mangels, Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

BebauungsplanHemchen" der Stadt Montabaur, Stadtteil Horressen

hier: Offenlage gern. § 2a, Abs. 6t BBauG.

Der Entwurf des Bebauungsplanes nebst Text und Begründung liegt gern. § 2a, Abs. 6 BBauG in der Zeit vom

19. November 1979 bis 19. Dezember 1979 jeweils während der Dienstzeit (montags, mittwochs, donners­tags von 7.30 Uhr bis 16.30 Uhr, dienstags von 7.30 Uhr bis 18.30 Uhr, freitags von 7.30 Uhr bis 13.30 Uhr) bei der Ver­bandsgemeindeverwaltung Montabaur, 5430 Montabaur, Gelbach Straße 9, (Bauamt) Zimmer 7, öffentlich aus.

Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur mündlich oder schriftlich vorgebracht werden.

Das Plangebiet umfaßt folgende Flurstücke:

Gemarkung Horressen:

Inhalt des Planbereiches :

Flur 1 :

217o/1 (teilw.), 2171 (Pfad), 2172 (Gra­ben), 2185 (Graben), 2186/1 (Graben), 2186/2 Graben), 2186/3 (Graben), 2186/4 (Graben), 2186/5 (Graben), -2186/6 (Gra­ben), 2186/7 (Graben), 2187 (Pfad), 2188 (Pfad), 2189/ 1 /2 (Graben), 2189 (Pfad), 3o1, 3o2, 3o3, 3o4, 3o r >, 3o6, 3o7,

3o8, 3o9, 31o, 311, 512, 313, 314,