Einzelbild herunterladen

ne.

tenbach fin

iitzung des

Jachtragsha jng für das

nt wurf der

ntwurf der

laushaltsrea

lushaltsjahtl

Entwurf des| tswald der

Verzicht auf heiden i an

Sitzung des sntlicher Tei Vertrag der

Verlauf eir

Verkaufe

Gelbachtal)

ingenen Jahre

Stellung am Hl

Martinsfeuer.f el Tannehof n

0.00 Uhr Fr»] /lusik undTaif Nachbargeiwl

lorbachfi^l d Uhr

3

6

8 .

üflonubaur 13 44 79

Ortsgemeinderates vom 3o 8.1979 2 Beratung und Beschlußfassung über den Entwurf des Ge­meindewappens und über die Beantragung der Genehmigung

desselben

Beratung und Beschlußfassung über die Lieferung und den Einbau von Thermostatventilen im Bürger meistern mtsge- baude

4 Beratung und Beschlußfassung über den Entwurf einer Hauptsatzung

5 Beratung und Beschlußfassung über den Entwurf einer Geschäftsordnung für den Ortsgemeinderat

Beratung und Beschlußfassung über die Genehmigung des 2 Nachtragsplanes zum Kulturplan 1979 Beratung und Beschlußfassung über die Genehmigung des Hauungs- und Kulturplanes für das Forstwirtschaftsjahr 1980

Beratung und Beschlußfassung über den Verzicht i, auf die jährliche Erteilung von Steuerbescheiden bl die Einziehung von Steuerkleinbeträgen.

9 Verschiedenes

Horbach, 29 10.1979 Meuer, Ortsbürgermeister

Spvgg. Horbach

Am Wochenende kam unsere I Mannschaft gegen Katzeneln- ixirjen sowie die 11 Mannschaft gegen Dachsenhausen 11 zu einem 3 2 Heim jrfolg.

'Tiduich belegt unsere I Mannschaft mit 12:4 Punktenden 2, n ihrer Klasse und die II. Mannschaft mit 13:1 Punkten den i Platz in ihrer Klasse.

Mi Sonntag, dem 4.11,1979, spielt unsere I Mannschaft um

14 3o Uhr in Nievern

Dir II Mannschaft hat spielfrei.

Neubaugebiet "Kleines Hühfeld" teilerschlossen

Der westliche Teil des Neubaugebietes "Kleines Hühfeld" ist nunmehr erschlossen (Kanalisation, Wasserleitung und Baustraße) VI t der Bebauung kann begonnen werden. Die Gemeinde Hor- b eh bietet einige Bauplätze an Einheimische an. ts können aber auch Platze aus privater Hand erworben werden. Nähere Auskünfte werden vom Ortsbürgermeister erteilt.

Schluckimpfung gegen Kinderlähmung -1. Impfgang

Nachstehend gebe ich den Termin des 1 Impfgangesfür unsere Gemeinde bekannt:

Freitag, den 3o,11,1979, 1 6.1 5 Uhr in der Schule Merkblätter und Anmeldungen sind bei Herrn Hauptlehrer Seibert erhältlich,

HÜBINGEN

Öffentliche Bekanntmachung

Der Ortsgemeinderat von Hübingen hat in seiner Sitzung am 16,1o 1979 unter Hinweis auf die Bestimmungen des Bundesbau- gesetzes in der Fassung vom 1 8.8.1976 in Verbindung mit §§ 7 und 8 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließung» beitrage) in der Ortsgemeinde Hübingen vom 25.1o.1978 die Fertigstellung der nachstehend aufgeführten Teil - Erschließungs- anlagen festgestellt und beschlossen, den Aufwand der Herstel- ^ un 9 dieser Teil-Einrichtung als Teil - Erschließungsbeiträge zu erheben - Kostenspaltung -

Flurstraße

Mittelstraße

von Einmündung Neue Str bis Einm K 1 73

von Einmündung Flurst bis Einm Mehlstraße

Bürgersteige

Bürgersteige

Als Zeitpunkt der Fertigstellung gilt für o.a. Erschließungsanla­gen der 1 9 1979

Die Anlieger der vorgenannten Erschließungsanlagen werden dai auf auf merksam gemacht, daß die Abrechnung in nächster Zeit erfolgt

Hübingen, den 25 Oktober 1979 Hoffmann, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Zum Zwecke der Beschränkung von Grundeigentum für den Bat den Betrieb und die Unterhaltung einer 110/380 kV - Hoch­spannungsfreileitung von Koblenz nach Marxheim (Koblenz - Landesgrenze Rheinland-Pfalz / Hessen) in den Gemarkungen Simmern, Eitelborn und Hübingen (Westerwaldkreis), Arzbach, Holzappel, Geilnau, Cramberg, Schönborn, Lohrheim und Hahnstätten (Rhein-Lahn-Kreis), zugunstender Firma RWE AG, Kruppstr. 5, 43oo Essen 1, hat die Unternehmerin aufgrunc des Energiewirtschaftsgesetzes vom 13.12.35 ( RGBl. I S. 1451) in Verbindung mit den §§ 11, 31 und 38 des Landesenteignungs gesetzes (LEnteigG) vom 22.4.66 ( GVBI. S. 1o3) zuletzt geän dert durch Landesgesetz vom 27.6.74 (GVBI. S. 290) den Antra auf Durchführung eines Enteignungsverfahrens mit Festsetzung der Entschädigung sowie der Besitzeinweisung gestellt.

Von der Maßnahme werden folgende Grundstücke berülvt, wie sie im einzelnen in dem anliegenden Grundstücks- und Eigentü­merverzeichnis, welches Bestandteil dieser Bekanntmachung ist, aufgeführt sind.

Gemäß § 31 LEnteigG ist der Termin zur mündlichen Verhand­lung über den Enteignungsantrag sowie zur Erörterung der mit , der vorzeitigen Besitzeinweisung zusammenhängenden Fragen für die Beteiligten aus den Gemarkungen Simmern, Eitelborn, Arzbach und Hübingen auf

Dienstag, '27. November 1979, vormittags 9.3o Uhr, großer Sitzungssaal der Verbandsgemeindeverwaltung, Rathaus, 543o Montabaur, festgesetzt worden.

Die an dem Verfahren unmittelbar Beteiligten haben zu diesem Termin eine besondere Ladung erhalten.

Alle übrigen Beteiligten, deren rechtliches Interesse berührt wird, werden hiermit gemäß § 31 Abs. 4 LEnteigG aufgefor­dert, ihre Rechte spätestens in der mündlichen Verhandlung wahrzunehmen. Aufyund der Gegebenheiten wird von einem Planfeststellungsverfahren nach § 28 (1) LEnteigG abgesehen.

Es wird darauf hingewiesen, daß auch beim Nichterscheinen der Beteiligten über den Enteignungsantrag und andere im Ver­fahren zu erledigende Anträge entschieden werden kann. Ge­mäß § 68 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz vom 25.5.76 (BGBl. I S. 1253) ist der Verhandlungstermin grundsätzlich nicht öffentlich.

Az.: 411-1-11-1 >79

Beglaubigt:

54oo Koblenz, 17. Oktober 1979 Bezirksregierung Koblenz Im Auftrag: Wirtz

gez, Unterschrift, Regierungsamtmann

Bezeichnung Neue Straße

verlaufend Von bis

Klassifizierung

ie Sitzung

des!

von Einmündung K 173 Bürgersteige bis Einm. Mehlstraße

*********