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Montabaur 4/ 42 / /9

Einstellung eines Sozialarbeiters

Die Verbandsgemeinde Montabaur (33.000 Einwohner) sucht zum 1. Januar 1980

einen Sozialarbeiter mit staatlicher Anerkennung.

Der Aufgabenbereich umfaßt die Planung, Entwicklung und Koordinierung der Jugendarbeit auf Verbandsgemeinde­ebene (24 Ortsgemeinden, 1 Stadt = 12.000 Einwohner). Hierzu gehören insbesondere die Zusammenarbeit mit den in der Jugendbetreuung tätigen Organisationen, die Ausar­beitung und Durchführung von Programmen für die offene Jugendarbeit, die Mitwirkung bei der Planung von Jugend­einrichtungen und dergleichen.

Von den Bewerbern werden pädagogische und organisatori­sches Geschick, Aufgeschlossenheit und Bereitschaft zur Zusammenarbeit erwartet.

Die Vergütung richtet sich nach dem BAT.

Cie üblichen Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes werden gewährt.

Bewerbungen mit Lebenslauf, Lichtbild, Zeugnisabschriften und Tätigkeitsnachweisen sind bis 1. November 1979 zu richten an: Verbandsgemeindeverwaltung, Postfach 140, 5430 Montabaur

Öffentliche Ausschreibung

FÜR DEN NEUBAU EINER ROTKREUZSTATION IN MONTABAUR

Bauherr: Deutsches Rotes Kreuz

Kreisverband Unterwesterwald e.V.

Koblenzer Straße 13, 543 Montabaur

Architekten: Werner Graf und Jürgen Paul, Hauptstraße 51,

5434 Dernbach

Folgende Arbeiten werden ausgeschrieben:

Gebühr:

Erdarbeiten DM 10,00

Erd-Beton-Maurerarbeiten DM 30,00

Betonfertigteile DM 10,00

.Dachdeckerarbeiten DM 15,00

Für die Auftragserteilung kommen nur Firmen in Betracht,die nachweislich über entsprechende Qualifikationen verfügen, und bereits Arbeiten ähnlicher Größenordnung ausgeführt haben.

Die Angebotsunterlagen (je zwei Leistungsverzeichnisse) können gegen obige Schutzgebühr ab sofort beim Architekturbüro Wer­ner Graf und Jürgen Paul, Hauptstr. 51, 5434 Dernbach, Tel. 02602/4691 oder 5808, abgeholt oder angefordert werden. Postscheckkonto Frankfurt, Kto.Nr. 22 77 04 - 604.

Die Eröffnung findet am 30.10.79 im Architekturbüro Werner Graf und Jürgen Paul, Dernbach, statt.

Die Uhrzeit für die Öffnung der Gewerke ist auf den Angeboten angegeben.

Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Unterwesterwald e.V. gez. Landrat Dr. N. Heinen, Vorsitzender

Amt für Landwirtschaft und Landentwicklung Limburn/hl

Az. WF 442 Malmeneich 6250 Limburg/L. 1 i 2

Am Renngraben 7 1

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG LADUNG

Im Flurbereinigungsverfahren Elz- Malmeneich Kreis Liiri burg-Weilburg, wird zur Bekanntgabe des Nachtrages 1 bereinigungsplan und zur Anhörung der Beteiligten gemäß I § 59 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG), in der Fassu 16.3.1976 - BGBl. I, S. 546-, und des Hess. Ausführungsgl zum Flurbereinigungsgesetz vom 1.4.1977 (GVBI. IS 15]] Termin anberaumt auf

MONTAG, den 5. November 1979 um 11.00 Uhr I im Amt für Landwirtschaft und Landentwicklungi Am Renngraben 7, 6250 Limburg/Lahn 1, Zimmel

Zu diesem Termin werden alle vom Nachtrag I betroffenen! nehmer und Nebenbeteiligten gern. § 10 FlurbG, insbesoil die Inhaber von Rechten an den zum FlurbereinigungsgebiJ gehörenden Grundstücken oder von Rechten an solchen Rel oder von persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur N| solcher Grundstücke berechtigen oder die Benutzung solcfT Grundstücke beschränken, geladen.

Der Nachtrag I zum Flurbereinigungsplan von Elz-Malmenel liegt am 5.11.1979 von 8.00 - 11.00 Uhr im Amt für LandJ schaft und Landentwicklung, Am Renngraben 7, Limburg/1 in Zimmer 301 zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus,

Während dieser Zeit können auch Auskünfte über den Inha des Nachtrages I eingeholt werden.

Jedem von dem Nachtrag I betroffenen Teilnehmer bzw, dl Bevollmächtigten oder Pfleger wird ein geänderter Auszug! dem Flurbereinigungsplan zugestellt.

Die Auszüge aus dem Flurbereinigungsplan sind zu dem An| rungstermin mitzubringen.

Beteiligte, die an der Teilnahme verhindert sind, können siij durch einen mit einer schriftlichen Vollmacht versehenenE mächtigten vertreten lassen.

Der Zeitpunkt des Eintritts der rechtlichen Wirkungen des 1 Nachtrages I zum Flurbereinigungsplan wird durch die vorzj Ausführungsanordnung (§ 63 FlurbG) bzw. durch die Ausf| rungsanordnung gern. § 62 FlurbG geregelt.

Wer gegen den Inhalt des Nachtrages I zum Flurbereinigung nichts einzuwenden hat, braucht zu dem Anhörungstermin| zu erscheinen.

Beteiligte, die Einwendungen Vorbringen wollen, werden ai| gende Rechtsbehelfsbelehrung hingewiesen:

Gegen den Nachtrag I zum Flurbereinigungsplan von ElzMJ

meneich steht den Beteiligten der Rechtsbehelf des Widersfj zu.

Der Widerspruch ist entweder im Anhörungstermin am 5,1 oder innerhalb von 2 Wochen nach dem Anhörungsterj schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für Landwirt« und Landentwicklung in 6250 Limburg/Lahn 1, Am Renn!

7, zu erheben.

Siegel Der Amtsleiter:

Ratthey

Die Verwaltung informiert

Hallenbad der Verbandsgemeinde Montabaur

Für unbedingt notwendige Sanierungs- und Modernisieru nahmen wird das Hallenbad der Verbandsgemeinde on

in der Zeit vom 1. Nov. 1979 bis 1. Jan. 1980 gesc oss

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